Jens Nacke
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet, um auf die Entschuldigungen, die für den heutigen Tag vorgetragen worden sind, zurückzukommen.
Die Schriftführerin hat vorgetragen, dass sich die Justizministerin für den heutigen Nachmittag entschuldigen lässt. Diese Entschuldigung ist dem Ältestenrat nicht vorgetragen worden. Wir haben lediglich einen Hinweis bekommen, der dem Präsidenten zugeschickt worden ist. Es gab auch keine Begründung für die Entschuldigung. Nach unserem Kenntnisstand geht es um eine Rede bzw. ein
Grußwort auf einem Jubiläum. Das ist sicherlich nicht erst nach der Sitzung des Ältestenrats besprochen und vereinbart worden. Insofern wird diese Entschuldigung - da darf ich auch für die Kollegen von der FDP sprechen - hier nicht akzeptiert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Limburg, ich kann nachvollziehen, dass Sie bedauern, dass die Landesregierung keine Möglichkeit hat, an diesem Jubiläum teilzunehmen. Ich bedauere allerdings, dass Sie an dieser Stelle nicht auch die entsprechenden Abgeordneten aus dem Fachausschuss ansprechen, die nämlich auch eine Einladung zu diesem Jubiläum bekommen haben,
diese Einladung aber absagen mussten - genau wie die Ministerin das jetzt tun muss -, weil sie jetzt hier im Landtag gefordert sind. Plenartage gehen nun einmal vor Jubiläumsveranstaltungen, und das gilt für jeden von uns.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass hier unterschiedliche Angaben gemacht wurden, was in der Sitzung seinerzeit vorgetragen wurde, frage ich die Landesregierung: Anis Amri ist ja dem Umfeld von Abu Walaa zugeordnet. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich Anis Amri in Niedersachsen aufgehalten hat und dort Kontakt zur Moschee in Hildesheim und zu Abu Walaa hatte?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie hier gerade eingeräumt haben, dass es einen belegten Besuch von Anis Amri in Hildesheim gegeben hat - und zwar den, der vom Verfassungsschutz im Februar dieses Jahres mit einem Foto dokumentiert wurde, wie den Zeitungen zu entnehmen ist; ich nehme an, dass Sie diesen Besuch meinen -, frage ich Sie: Warum hat die Polizei die Information des LKA Nordrhein-Westfalen, dass Anis Amri sich in Hildesheim aufhalten soll, nicht mit dem Verfassungsschutz ausgetauscht? Denn wenn das passiert wäre, hätte doch Anis Amri auf dem Foto viel eher erkannt werden müssen. Dass das Anis Amri war, ist Ihnen doch erst nach dem Anschlag bekannt geworden, weil der Verfassungsschutz erst nach dem Anschlag das Bild von Anis Amri tatsächlich auswerten konnte. Übrigens händisch, wie wir gehört haben; auch das ließe sich noch mal diskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage von eben ist nicht beantwortet worden. Ich hatte gefragt, warum das LKA Niedersachsen die Informationen aus Nordrhein-Westfalen nicht mit dem niedersächsischen Verfassungsschutz abgestimmt hat und offensichtlich erst die Bundesbehörden nach dem Anschlag mit den niedersächsischen Behörden in Verbindung getreten sind. Ich würde mich freuen, wenn diese Frage noch beantwortet würde.
Ich will an dieser Stelle aber schon meine nächste Zusatzfrage stellen. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade noch einmal bestätigt haben, dass es offensichtlich um den vom Verfassungsschutz dokumentierten Aufenthalt Anis Amris in Hildesheim gegangen ist, frage ich die Landesregierung: Warum schreibt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in der Anklageschrift zu Abu Walaa auf Seite 67 unter Punkt C zu Anis Amri Folgendes? Zitat:
„Anis Amri besuchte ferner ein vom Angeschuldigten Abdullah“
- das ist Herr Abu Walaa, Herr Minister -
„geleitetes Seminar in Hildesheim, das über die Weihnachtstage 2015 stattfand. Hierbei hatte Amri die Gelegenheit, etwa 30 Minuten lang mit Abdullah unter vier Augen zu sprechen. Anschließend hielt sich Amri in der Madrassa des Angeschuldigten Simonovic auf, wo er auch nächtigte.“
Als Beleg für diese Ausführungen in der Anklageschrift werden allerdings - in diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht - lediglich Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen genannt. Weil es aus Niedersachsen offensichtlich keinerlei Erkenntnisse zu diesem Umstand gibt! Sie haben ja gerade gesagt, dass Sie nicht einmal Kenntnis von diesem Aufenthalt Anis Amris in Hildesheim hatten, als er von Abu Walaa radikalisiert wurde.
Über die Geschäftsordnung können wir gerne reden, Herr Watermann, z. B. über die Unterstellung
des Innenministers, dass andere die Mitarbeiter in den Sicherheitsbehörden als Deppen bezeichnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade hier erläutert haben, dass Sie zu den Informationen in der Anklageschrift um Abu Walaa, die ich gerade zitiert habe, nichts sagen können, weil ich da den Generalbundesanwalt fragen solle, wie Sie mir gerade empfohlen haben, oder, wie Sie in einer vorherigen Antwort gesagt haben, weil Nordrhein-Westfalen für Hildesheim zuständig sei, frage ich Sie: Warum haben Ihre Behörde und Sie keine näheren Kenntnisse über die Umstände, die zu dieser Anklageschrift geführt haben? Vor allem vor dem Hintergrund, dass zwei von den fünf Personen, die in dieser Anklageschrift genannt werden - sie bezieht sich nämlich nicht nur auf Ahmad Abdulaziz Abdullah, genannt „Abu Walaa“, sondern auf vier weitere Personen -, aus Hildesheim kommen, nämlich Mahmoud Omeirat und Fifen Youssouf, Führungskräfte des DIK Hildesheim. Und Sie sagen, Sie wissen darüber nichts, ich soll doch den Generalbundesanwalt fragen, wie er auf die Idee kommt, diese Dinge hier reinzuschreiben! Lesen Sie mal diese Anklageschrift, was da alles über Niedersachsen drinsteht. Sie werden sich wundern,
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass es ja nun eine neue Erkenntnis ist, dass jetzt plötzlich Nordrhein-Westfalen schuld daran ist, dass die Auswertung nur rudimentär stattgefunden hat, weil die das gar nicht anders wollten,
frage ich die Landesregierung: Es ist ja ein Muster erkennbar; denn das ist ja schon das zweite Mal, dass wir erleben, dass die Sicherheitsbehörden gegenüber dem Parlament, gegenüber anderen Sicherheitsbehörden oder gegenüber der Öffentlichkeit die Information erteilen, dass es keine Erkenntnisse gebe, und dabei die Information verschweigen - so war es nämlich bei der Auswertung des Telefons von Safia S. gegenüber den Bundesbehörden durch das Landeskriminalamt; da hatte man sich ja auf die Informationen der Polizei Hannover verlassen; auch da wurde gesagt, es gebe keine Erkenntnisse, und wurde verschwiegen, dass es gar keine Auswertung gegeben hat -,
dass es keine Ermittlungen oder nur rudimentäre Ermittlungen gegeben hat. Gegenüber diesem Parlament wurde auch der Eindruck erweckt, Amri habe sich nicht in Hildesheim aufgehalten, und heute räumen Sie wieder ein, dass Sie überhaupt nicht wissen, ob er sich in Hildesheim aufgehalten hat, weil die Ermittlungen dazu gar nicht geführt worden sind. Wie oft wird dieses System gegenüber Parlamentariern, gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber anderen Behörden angewandt?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 23. Parlamentarische Untersu
chungsausschuss hat seine Arbeit abgeschlossen. Ich möchte mich zu Beginn den Worten des Präsidenten anschließen und Mechthild Ross-Luttmann an dieser Stelle recht herzlich für die exzellente Sitzungsleitung danken, die wir in diesem Ausschuss erfahren haben. Dieser Ausschuss war nicht immer leicht, und ich entschuldige mich, weil ich dazu beigetragen habe.
Über ein Jahr haben wir uns intensiv mit der Bekämpfung des Islamismus und des Salafismus in Niedersachsen befasst. Aus Sicht der CDU-Fraktion war es ein guter Untersuchungsausschuss, der uns wesentliche Erkenntnisse für unsere zukünftige Arbeit geliefert hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bekämpfung des Islamismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine Aufgabe, die wir nicht allein den Sicherheitsbehörden im Land überlassen können und wollen. Die Ideologie des Islamismus passt nicht zu den Grundwerten unserer Gesellschaft. Wer seine Religion über den Glauben anderer Menschen stellt, wer seinen Nachbarn herabsetzt, weil der kein Moslem ist oder weil seinen muslimischen Glauben frei oder liberal lebt, wer seinen Nachbarn als Ungläubigen bezeichnet und ihn deshalb bekämpfen, ihm schaden oder ihn sogar töten will, der hat in unserem Land nichts zu suchen.
Islamismus und Salafismus sind keine erlaubten Formen der Religionsausübung. Sie sind verfassungsfeindlich. Das gilt übrigens ausdrücklich auch für den sogenannten politischen Salafismus. Hier ist der amtierenden Landesregierung ein schweres Versäumnis vorzuwerfen. Mit völlig falsch verstandener Toleranz haben Sie geglaubt, Sie könnten Ihr Ziel einer Vereinbarung mit den Vertretern der muslimischen Gemeinden nur erreichen, wenn Sie die Bemühungen gegen den Salafismus zurückfahren.
Sie haben damit dem Salafismus in diesem Land einen Raum gegeben.
Die salafistisch dominierten Moscheen wie die DIK-Moschee in Hildesheim, die DIK-Moschee in Hannover und die DMG-Moschee in Braunschweig sowie die Gruppe um Yassine O. in der DITIBMoschee in Wolfsburg haben diesen Raum genutzt, um Kämpfer für den Dschihad zu werben. Viel zu viele Gewalttäter aus Niedersachsen haben das Land verlassen und in den Kriegsgebieten Syriens und Iraks Hunderten Menschen das Leben genommen. Namen wir Abu Walaa und Muhamed Ciftci stehen beispielhaft für Hassprediger, die in Niedersachsen und von Niedersachsen aus ihre mörderischen Ideen in die Köpfe verführbarer junger Menschen gesetzt haben.
Die Verantwortung für diese Sicherheitslücke lässt sich im Ergebnis bis auf den Ministerpräsidenten zurückführen.
Er wollte das Ziel eines Islamvertrages erreichen und hat dafür die Behinderung der Sicherheitsbehörden in Kauf genommen.
Das ließ sich aus den vorgelegten Unterlagen eindeutig nachweisen.
Ich verweise hier auf die Berichterstattung im Rundblick vom heutigen Tage, wonach sich der Ministerpräsident persönlich eingeschaltet hat, damit der Verein Milli Görüs nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Dabei wäre doch das Gegenteil notwendig gewesen. Die Bekämpfung des Islamismus kann doch nur gemeinsam mit Vertretern der islamischen Gemeinde bewältigt werden, denen, die einen friedlichen und toleranten Glauben leben und gegenüber ihren Mitglieder propagieren.
Diese ganz große Mehrheit der Menschen muslimischen Glaubens brauchen wir in dem Kampf an unserer Seite -
eine wichtige Aufgabe, an der diese Landesregierung gescheitert ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss hat aus unserer Sicht erhebliche Schwächen bei der Zusammenarbeit staatlicher Stellen deutlich gemacht.
Beispielhaft seien die beiden jugendlichen Geschwister Safia und Saleh S. genannt. Nur zufällig haben ihre mörderischen Aktivitäten niemanden das Leben gekostet. Ich erinnere in diesem Zusammenhang aber an die schweren Verletzungen des Bundespolizisten beim Anschlag der Safia S. auf dem Hauptbahnhof in Hannover.
Die ideologische Verblendung der Geschwister Safia und Saleh S. und deren Hinwendung zur Gewalt waren erkennbar. Es gab Warnungen aus der Familie, aus der Schule, erhebliche Fehlzeiten bis hin zur totalen Schulverweigerung. Es gab Hinweise auf den Kontakt zum Hassprediger Pierre Vogel. Der Verfassungsschutz verwendete ein entsprechendes Video als abschreckendes Beispiel. Trotzdem verhinderte die Behördenleitung das zulässige Speichern der jungen Menschen.
Die Sicherheitsbehörden kannten die einzelnen Mitglieder der Terrorzelle aus Hannover, die Koranverteilaktion in der Innenstadt, die kriminellen Aktivitäten, mit denen sie bereits früh auf sich aufmerksam gemacht haben. Sie wussten von Safias Ausreiseversuch und hatten nach der Beschlagnahme ihres Telefons die Beweise für die Radikalisierung und ihre Terrorabsicht in der Asservatenkammer. Eine Auswertung unterblieb.
Stattdessen konnte Saleh nach seinem Anschlag ungehindert ausreisen. Es ist ausgerechnet der türkischen Polizei zu verdanken, dass er überhaupt in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden konnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, bis zu ihrem Anschlag hat sich niemand um diese Kinder gekümmert. Ihre Direktive war:
Kinder unter 16 Jahren sind per se nicht gefährlich; Kinder brauchen Hilfe. - Diese Kinder waren aber gefährlich, sehr gefährlich sogar. Geholfen hat ihn aber keiner. Jetzt ist es zu spät. Jetzt bleibt es nur noch, sie wegen versuchten Mordes einzusperren. Das muss Sie doch nachdenklich machen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen muss hier besser werden. Wir brauchen ein engeres Miteinander der Schulen, der Jugendämter, der Sozialämter und der Beratungsstellen untereinander, aber eben auch mit der Polizei und dem Verfassungsschutz.
Rot-Grün verengt die Arbeit der Sicherheitsbehörden auf ihre repressiven Aufgaben. Das Misstrauen insbesondere der Grünen gegenüber der Polizei und dem Verfassungsschutz ist immer noch mit Händen zu greifen.
Ich stelle daher ausdrücklich fest: Das rot-grüne Verständnis von den Sicherheitsbehörden ist nicht unsere Vorstellung von Polizei und Verfassungsschutz.
Wir vertrauen den Polizistinnen und Polizisten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden
und sehen sie als Partnerinnen und Partner der Prävention. Denn Prävention ist ein wesentliches Element der Gefahrenabwehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist aber auch Teil der Wahrheit, dass Prävention nicht jede geplante Gewalttat verhindern kann. Wir brauchen deshalb leistungsstarke Sicherheitsbehörden für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Das gilt ausdrücklich auch für den Verfassungsschutz. Ihr Ziel war es, diese Behörde unter dem Vorwand besserer Kontrolle zu schwächen. Aus unserer Sicht müssen diese Einrichtungen gestärkt werden. Dazu bedarf es drei wesentlicher Maßnahmenpakete.
Als Erstes brauchen wir moderne Gesetze für die Polizei und den Verfassungsschutz. In keinem
anderen Politikbereich war die gegenseitige politische Blockade von Rot-Grün schädlicher als in der Sicherheitspolitik -
eine Blockade, die zulasten der Sicherheit der Menschen in Niedersachsen geht. Wir fordern dabei gar nichts revolutionär Neues. Wir wollen für die Polizei einen Katalog von Maßnahmen, um passgenau auf eine Gefahrenlage reagieren zu können, Maßnahmen, die der Bundespolizei und anderen Landespolizeien zur Verfügung stehen. Wir brauchen vernünftig geregelte Aufenthaltsgebote und -verbote sowie Meldeauflagen. Wir brauchen die elektronische Aufenthaltskontrolle, die sogenannte Fußfessel, die gesetzliche Regelung der Bodycam mit der Möglichkeit der Tonaufnahme und die Regelung des sinnvollen Einsatzes von Kameras. Alle diese Forderungen hat auch der niedersächsische Innenminister schon aufgestellt. Eine Umsetzung seiner Ankündigung ist allerdings nie in Angriff genommen worden - ein schweres Versäumnis.
Wir brauchen einen wirksamen Unterbindungsgewahrsam für Fälle, in denen Attentäter sicher belegbar einen Anschlag planen und anderen Menschen das Leben nehmen wollen, so wie es bei den Göttinger Gefährdern möglich war.
Herr Minister, bis heute sind Sie den Menschen eine Antwort schuldig, warum Sie sich dafür feiern lassen, wenn Sie Ausländer einsperren lassen, weil bundesrechtliche Regelungen es Ihnen ermöglichen, aber bei den Deutschen eine solche Maßnahme als verfassungswidrig bezeichnen. Bitte erklären Sie diesen Widerspruch!
Wir können doch nicht warten, bis ein Anschlag geschieht. Wir müssen doch vielmehr alles unternehmen, um das Leben der Menschen zu schützen, wenn den Behörden Anschlagspläne bekannt werden.
Der Untersuchungsausschuss hat im Übrigen deutlich gezeigt, wie sehr politische Vorgaben hinsichtlich einzelner polizeilicher Maßnahmen die Arbeit der Sicherheitsbehörden behindern. Bei der Speicherung Minderjähriger durch den Verfassungsschutz wurde geltendes Recht nicht angewendet. Bei der Kontrolle der Wolfsburger Ausreiser und den Besuchern der Hasspredigten von Abu Walaa
unterblieben notwendige polizeiliche Maßnahmen mit ausdrücklichem Verweis auf den politischen Willen von Rot-Grün. Dafür, Herr Minister Pistorius, tragen Sie die Verantwortung!
Ein weiterer Mangel, den der Untersuchungsausschuss deutlich gemacht hat, ist der fehlende Austausch der Informationen unter den Sicherheitsbehörden. Wir haben heute Morgen noch einmal darüber gesprochen. Es gab andere Beispiele.
Als Zweites hat der Untersuchungsausschuss sehr deutlich gemacht, dass die Sicherheitsbehörden personell unterbesetzt sind. Wir brauchen im Land mehr Polizistinnen und Polizisten.
Selbst die Grünen haben inzwischen ihren Widerstand dagegen aufgegeben.
Die allgemeine Personalnot bei der Polizei zeigte sich auch bei der Bekämpfung des Islamismus. Insbesondere in der Folge der Absage des Fußballländerspiels in Hannover wurden viele Hinweise verspätet oder unzureichend bearbeitet, darunter auch ein Hinweis der Großmutter von Safia S. zu deren Radikalisierung, der über Monate liegen blieb.
Das LKA war aufgrund der vielen Ausreiser in die Kriegsgebiete in Syrien und Irak nicht mehr in der Lage, die Fälle zu bearbeiten. In Wolfsburg/Braunschweig und in Hildesheim richtete man noch gemeinsame Ermittlungsgruppen zwischen LKA und Flächenbehörden unter der Federführung des LKA ein. In Hannover wurde aus Kapazitätsgründen darauf verzichtet, obwohl die DIK-Moschee in Hannover eindeutig ein Schwerpunkt des Islamismus in der Region und darüber hinaus ist. Eine einfache Internetrecherche macht deutlich, wie viele Hassprediger hier seit Jahren auftreten. Hier wurde auch die Terrorzelle aus Hannover radikalisiert.
Meine Damen und Herren, ich sage es hier ganz deutlich: Der Trägerverein der DIK-Moschee in Hannover ist verfassungsfeindlich.
Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass dieser Verein nicht längst verboten und die Moschee in Hannover nicht längst geschlossen wurde. Der Grund dafür ist, dass die Sicherheitsbehörden bisher nicht in der Lage waren, die notwendigen Beweise gerichtsfest zusammenzutragen.
Gleiches gilt für die DMG-Moschee in Braunschweig, in der der Hassprediger Muhamed Ciftci sein Unwesen treibt. Von diesem Mann liegen Tausende von Videobotschaften vor. Die geplante Auswertung durch die Sicherheitsbehörden ist bis heute unterblieben.
Meine Damen und Herren, die Menschen in unserem Land haben den berechtigten Anspruch, dass Polizei und Verfassungsschutz ihre Aufgaben erfüllen können. Die CDU will daher bis 2022 3 000 zusätzliche Stellen bei der Polizei ausweisen und den Verfassungsschutz stärken. Das ist aus unserer Sicht ein unverzichtbarer Beitrag zur inneren Sicherheit in unserem Land.
Der dritte wichtige Punkt ist das Anrecht unserer Sicherheitsbehörden auf politischen Rückhalt. Der Untersuchungsausschuss hat sehr deutlich gemacht, dass es bei Rot-Grün an diesem Rückhalt fehlt.
Das gilt für die Polizei, und das gilt ganz besonders für den Verfassungsschutz. Der Nachrichtendienst wurde von Ihnen von Anfang an geschwächt und in Misskredit gebracht. Er hat eine schwache Präsidentin, die nur den Auftrag des Innenministers erfüllte, auf keinen Fall Ärger zu machen. Interne Kritik wurde von ihr unterdrückt. Verbesserungsvorschläge der Fachkollegen wurden verworfen und vor den Vorgesetzten im Ministerium verheimlicht. Die Belege dafür liegen vor, wurden aber vom Ministerium als geheim eingestuft.
Das alles mündete in die Aussage der Präsidentin bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts: „Gehen Sie davon aus, wir wissen genau das, was die Polizei auch weiß.“
Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz unter Frau Brandenburger erfüllt seine Aufgaben nicht.
Das liegt aber nicht an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; das liegt an der Hausspitze. Die politische Verantwortung für dieses Organisationsversagen trägt der Innenminister.
Es ist dringend an der Zeit, die Präsidentin des Verfassungsschutzes abzulösen.
Meine Damen und Herren, unsere Sicherheitsbehörden haben eine Landesregierung verdient, die ihnen vertraut und ihnen den Rücken stärkt. Die Wählerinnen und Wähler haben es jetzt in der Hand.
Der Untersuchungsausschuss hat viel zutage gebracht. Ich bedanke mich abschließend - da schließe ich mich den Worten der Frau Vorsitzenden an - bei den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und aus den Ministerien und nicht zuletzt bei unserem Ermittlungsbeauftragten Dr. Wahl für seine Arbeit. Ohne Ihre Arbeit hätte dieser Untersuchungsausschuss die Ergebnisse nicht zutage bringen können. Es war eine gute Wahl, dass wir Sie mit dieser Aufgabe betraut haben, Herr Dr. Wahl. Herzlichen Dank dafür!
Die Arbeit war lang, und sie war anstrengend, aber sie hat sich gelohnt.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Tonne, die Beantragung einer namentlichen Abstimmung ist das gute Recht eines jeden Abgeordneten, einer jeden Fraktion. Wir werden sie auch gleich durchführen. Gleichwohl möchte ich das Wort zur Geschäftsordnung ergreifen, um zumindest noch einmal daran zu erinnern, dass ich davon ausgegangen bin, dass wir uns aufgrund der besonderen Situation, dass der Landtag in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, sich aufzulösen und den Wählerinnen und Wählern das Wort zu geben, darauf verständigt haben, hier jene Gesetzesvorhaben, die zwingend noch beschlossen werden müssen, auch noch gemeinsam abzustimmen. Für uns zählt die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie dazu.
Der Versuch, nun über namentliche Abstimmungen den Eindruck zu erwecken, dass die Fraktion der CDU in irgendeiner Form die Änderung von Gebäuden in Richtung Barrierefreiheit oder die Hühnermobile nicht wolle, wird Ihnen nicht gelingen. Ich kann Ihnen daher für die CDU-Fraktion ankündigen: Wir werden Ihre Anträge ablehnen. Für den
Fall, dass die Freistellung der Hühnermobile aufgrund der Enthaltung der FDP am Ende doch in das Gesetz aufgenommen wird, werden wir unserer Verantwortung gleichwohl gerecht und bei der Schlussabstimmung mit Ja stimmen, weil wir die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie nicht gefährden wollen. Das wäre andernfalls der Fall. Dass Sie das in Kauf nehmen, um hier politischen Klamauk zu machen, finde ich unmöglich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf höflich darum bitten, mir an dieser Stelle das Wort nicht im Mund herumzudrehen oder falsch auszulegen. Ich habe natürlich weder hinsichtlich der inhaltlichen Thematik der Frage von barrierefreien Wohnungen oder barrierefreien öffentlichen Gebäuden noch hinsichtlich der inhaltlichen Thematik von Hühnermobilen von Klamauk gesprochen.
Wir sollten aber mit der außergewöhnlichen Situation der Auflösung des Landtages und einer Veränderung der Mehrheiten in diesem Hause so verantwortungsvoll umgehen, dass am Ende nicht das kuriose Ergebnis herauskommt, dass Sie dieses Gesetz ablehnen, weil Ihnen Regelungen zur Barrierefreiheit fehlen, und die CDU-Fraktion das Gesetz ablehnt, weil Regelungen zu den Hühnermobilen nicht in der Form in dieses Gesetz Aufnahme gefunden haben, wie sie sich das vorstellt, sodass das Gesetz insgesamt abgelehnt und dabei das, worauf wir uns verständigt haben,
- hören Sie doch mal zu! -
nämlich dass die Umsetzung der Seveso-IIIRichtlinie beschlossen wird, weil das zwingend notwendig ist, unter die Räder kommen würde. Das halte ich nicht für verantwortbar.
Ich hätte es für vernünftig und nachvollziehbar gehalten, Herr Kollege Schwarz, wenn auch Sie sich darauf hätten verständigen können, dass man sich in der inhaltlichen Thematik - - - Kurioserweise liegen alle Fraktionen bezüglich der inhaltlichen Thematik nahezu nicht auseinander. Sie wollen dasselbe Ziel.
Trotzdem sind Sie nicht bereit zu sagen: Lasst uns das vernünftig, angemessen in den Ausschüssen beraten, so wie das sein soll, und zwar zu einem Zeitpunkt, wenn die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung dieses Hauses neu entschieden haben! - So war es vereinbart. Sie halten sich nicht daran. Sie folgen dem Kurs Ihres Ministerpräsidenten. Sie wollen einen schmutzigen Wahlkampf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Koalitionsvertrag der Landesverbände von Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom Februar 2013 enthält auf Seite 16 die Ankündigung, die rotgrüne Koalition werde politische Entscheidungsprozesse transparenter machen und Zugänge zu Informationen und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger erleichtern.
Am 13. Juni 2017 beschloss die Landesregierung indes eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO), veröffentlicht im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2017 vom 22. Juni 2017.
So erklärte die Landesregierung vorbereitende Sitzungsunterlagen für die Sitzungen der Landesregierung im neuen § 10 Abs. 3 Satz 2 für vertraulich. Zusätzlich zu den Niederschriften sind laut dem neuen § 12 Abs. 4 Satz 1 GGO Kabinettsvorlagen vertraulich.
Die Unterlagen und Vermerke zur Vorbereitung von Abstimmungen im Bundesrat und seinen Ausschüssen sind zusammen mit dem Stimmbogen ebenfalls vertraulich, geregelt in § 23 Abs. 5 GGO.
Vertraulich ist künftig auch der anfallende Schriftverkehr zur Vorbereitung von Veröffentlichungen und Mitteilungen an die Presse (§ 26 Abs. 3 GGO).
Wir fragen die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Änderungen der Gemeinsamen Geschäftsord
nung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen beschlossen?
2. In welcher Art und Weise wirkt sich die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen auf die Aktenvorlagen an den 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niedersachsen“ und den 24. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Rechtsverstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Verantwortung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen“ aus?
3. In welchem Umfang ist das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs im Verfahren „Aktenvorlage betreffend den Staatssekretär a. D. Paschedag“ vom 24. Oktober 2014 bei der Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen berücksichtigt worden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin, hier gerade mit der recht schlanken Behauptung begonnen haben, dass die Rechte des Parlaments nicht eingeschränkt würden, frage ich die Landesregierung: Führt die pauschale Erklärung der Vertraulichkeit weiter Teile des Schriftverkehrs, wie er beispielsweise den Untersuchungsausschüssen vorgelegt wurde, und der kompletten Kabinettsvorlagen nicht dazu, dass die Vorlage beim Landtag etwa bei Aktenvorlagen zwar weiterhin passiert, die Erörterung dieser Dokumente zukünftig aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit und damit ohne jeden Journalisten im Keller des Landtages erfolgen muss, weil man Vertraulichkeit erklärt hat, die ja den höchsten Geheimhaltungsgrad darstellt, den der Landtag kennt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin,
hier gerade erläutert haben, dass sich die neuen Vertraulichkeitsregeln - oder Geheimhaltungsregeln - des Kabinetts nicht auf Unterrichtungen dieses Parlaments auswirken sollen - - -
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie hier gerade erläutert haben, dass die neuen Geheimhaltungsregeln, dass die neuen Vertraulichkeitserklärungsregeln nicht dazu führen, dass sich die Vorlage vor diesem Parlament verändert, frage ich einmal ganz konkret nach: Es gibt eine Kabinettsvorlage aus dem Dezember 2013, in der das Handlungskonzept zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des Islamismus, Extremismus und Terrorismus in Niedersachsen behandelt und eingestellt wird, mit einer umfangreichen vorbereitenden Unterlage.
Diese Kabinettsvorlage ist sehr intensiv im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Innenminister -
- öffentlich erörtert worden. Wird diese Kabinettsvorlage zukünftig von Ihnen für vertraulich erklärt werden, damit der Minister nicht mehr vor Journalisten, sondern lediglich in einer vertraulichen Sitzung Rede und Antwort stehen muss? Ist das der Sinn und Zweck dieser Änderung der Geschäftsordnung?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass es noch gar nicht lange her ist, dass wir erleben mussten, dass in der Verantwortung des niedersächsischen Innenministers Anzeigen erstattet wurden und unter der Verantwortung der Justizministerin Journalisten mit Vorladungen der Staatsanwaltschaft überzogen wurden - bis hin zu Parlamentariern -, weil nach Auffassung der Landesregierung vertrauliche Unterlagen den Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben, frage ich die Landesregierung: Müssen zukünftig bei allem, womit sich das Kabinett befasst hat, jede Vorlage, jede Zuarbeit für das Kabinett, jeder Austausch einer Pressestelle mit Mitarbeitern und alle weiteren Unterlagen dieser Landesregierung, sobald sie das Licht der Öffentlichkeit erblicken, Journalisten, sobald sie darüber schreiben und berichten, damit rechnen, dass sie erneut mit Anzeigen und Vorladungen überzogen werden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vielen Dank für diese klare Antwort.
Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung Weil allein sechsmal auf eine Klage der Abgeordneten der CDU-Fraktion vom Staatsgerichtshof wegen Verfassungsbruchs verurteilt wurde - insbesondere was die Rechte des Parlaments, Auskunftsrechte und Ähnliches, betrifft -, frage ich die Landesregierung: Warum reichen die strengen Regeln des Staatsgerichtshofes, in denen klar festgelegt wird, dass Vertraulichkeitserklärungen nur bei Einzelfällen und mit einer dezidierten Begründung gegenüber dem Parlament erfolgen dürfen, nicht aus, um die Vertraulichkeit zu wahren, wie das beispielsweise bei Volkswagen offensichtlich funktioniert hat, wo Sie dann später gesagt haben - - -
Warum reicht das nicht aus? Warum müssen Sie jetzt weitreichende pauschale -
- Vertraulichkeitserklärungen vornehmen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, da sind wir möglicherweise beim Kern der Frage. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade gesagt haben, es gehe dabei nicht darum, das Parlament in seinen Auskunftsrechten zu beschränken, nicht um die Möglichkeit, Dinge in öffentlicher Sitzung, an der Journalisten teilnehmen können, zu beraten, sondern es ginge hier darum, die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu beschränken, die sie mit dem Transparenzgesetz überhaupt erst erhalten hätten, frage ich die Landesregierung: Warum haben Sie eine Änderung der Geschäftsordnung in dieser weitreichenden Art und Weise am 13. Juni 2017 auf den Weg gebracht - zu einem Zeitpunkt, zu dem das Transparenzgesetz überhaupt noch nicht verabschiedet war? Es wird ja auch nicht mehr verabschiedet; denn Sie wissen inzwischen, dass Sie in diesem Parlament überhaupt keine Mehrheit mehr für die Verabschiedung des Transparenzgesetzes haben. Sie haben die Geschäftsordnung vor dem Hintergrund eines Gesetzes verschärft, das es nie geben wird. Warum haben Sie das gemacht? Warum haben Sie die Änderung der Geschäftsordnung nicht zeitlich an das Inkrafttreten des Transparenzgesetzes geknüpft?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Tag scheint mir gut für einen Rückblick in das Jahr 2013. Denkbar knapp war seinerzeit der Wahlausgang, mit einer Stimme Mehrheit für SPD und Grüne im Niedersächsischen Landtag.
Sehr bewusst haben sie sich seinerzeit entschieden, mit dieser Mehrheit zu regieren. Sie wussten schon damals, welch hohes Risiko sie damit eingehen.
Ich erinnere mich noch gut an die Wahl des Ministerpräsidenten, an die fast schon kindliche Freude, als es tatsächlich geklappt hatte.
Schließlich war Ihnen aufgrund des harten Konflikts mit Herrn Lies um die Spitzenkandidatur damals schon klar, dass Herr Weil auch in den eigenen Reihen umstritten war.
Ihre Mehrheit hat aus meiner Sicht überraschend lange gehalten. Ihr Wille zur Macht und der Wunsch nach Ämtern waren stets größer als der politische Gestaltungswille.
Von Anfang an galt bei Ihnen die Absprache, dass nur dort politisch gehandelt wird, wo Sie sich einig sind. Wo keine Einigung zu erzielen war, passierte eben nichts. Wesentliche Fragen im Land sind daher nicht angegangen worden. Sie haben sie einfach liegen gelassen.
Ihre Einstimmenmehrheit wirkte sich aber auch an anderer Stelle aus. Von Beginn an waren Sie hoffnungslos aneinander gekettet, auch wenn Ihnen die Politik oder die jeweils handelnden Personen des jeweiligen Partners nicht gepasst haben.
Staatssekretär Paschedag war der erste Fall. Unter den Augen des Ministerpräsidenten und von Minister Meyer gönnte er sich Luxusausstattungen und verstieß dabei gegen geltendes Recht.
Der Minister hätte seinerzeit die politische Verantwortung tragen müssen. Die Einstimmenmehrheit hielt ihn im Amt.
Frau Ministerin Heiligenstadt verstieß mit der Anordnung zusätzlicher Unterrichtsverpflichtungen für Gymnasiallehrer gegen die Verfassung. Sie trägt die Verantwortung für die niedrigste Unterrichtsversorgung seit Jahren.
Ich will Ihnen - - -
Frau Modder, ich will Ihnen - - -
Ich will Ihnen an dieser Stelle eines sagen: Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können Ihre verfehlte Schulpolitik vielleicht noch verkraften, aber Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungs- und Förderbedarf zahlen den Preis. Deren Bildungschancen gehen mit jeder fehlenden Unterrichtstunde verloren. Dass Sie mit den Förderschulen nun ausgerechnet den Schwächsten ihre Schulen wegnehmen wollen, ist in höchstem Maße unsozial.
Niemand in diesem Land kann verstehen, warum diese Ministerin nicht ausgetauscht wurde. Die Einstimmenmehrheit hielt sie im Amt.
Frau Ministerin Niewisch-Lennartz stand schwer in der Kritik, weil unter ihrer Verantwortung - und sogar von ihr persönlich - unliebsame Beamte mit
unhaltbaren Vorwürfen und maßlosen Ermittlungsverfahren überzogen wurden.
Ein sicherungsverwahrter Gewalttäter entkam im Umfeld der Feiern zum Tag der Deutschen Einheit am Maschsee. Der Staatssekretär wurde aber nicht entlassen, sondern zu einem der höchsten Richter des Landes ernannt - eine bedenkliche parteipolitische Einflussnahme auf die unabhängige Justiz. Diese Ministerin hätte nicht im Amt bleiben dürfen, aber die Grünen hätten der Entlassung nicht zugestimmt. Die Einstimmenmehrheit hielt sie im Amt.
Viel schlimmer als die personalpolitische Handlungsunfähigkeit des Ministerpräsidenten wog aber die politische Handlungsunfähigkeit dieser Regierung. Schnell nach der Regierungsübernahme zeigte sich, wie gering die Gemeinsamkeiten sind und wie sehr das Misstrauen zwischen den Koalitionspartnern überwiegt. Das lässt sich in der Arbeit der gesamten Regierung feststellen.
Da ist der handlungsunfähige Innenminister, der über die gesamte Wahlperiode die notwendigen Änderungen im Polizeirecht nicht umsetzen konnte. Der rote Sheriff konnte zwar viel und gerne reden, die Hände waren ihm aber mit einem grünen Seil zusammengebunden.
Zum Beispiel folgten den Ankündigungen von Fußfesseln oder moderner Videoüberwachung keine Taten. Im Ergebnis dürfen niedersächsische Polizisten nicht, was Polizisten in anderen Ländern dürfen - ein unverantwortliches Sicherheitsrisiko. Die Grünen wollten es so. Stattdessen wurden unter der Verantwortung des Innenministers wichtige Maßnahmen der Polizei und des Verfassungsschutzes unterbunden. Geltendes Recht wurde mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung nicht umgesetzt.
Die Speicherung islamistischer Gefährder unterblieb genauso wie die wirksame Kontrolle islamistischer Moscheevereine. In der Folge konnte die Nummer eins des sogenannten IS in Deutschland in Hildesheim viel zu lange sein Unwesen treiben. Konkrete gesetzgeberische Reaktionen auf die wachsende Gefahr des Islamismus sind bis heute
nicht erfolgt. Die Einstimmenmehrheit machte es unmöglich.
Ein Umweltminister, der im Umgang mit dem Wolf eine mehr als unglückliche Figur machte, die jeden Sozialdemokraten im ländlichen Raum die Faust in der Tasche ballen lässt. Die gequälten Anmerkungen beispielsweise des Kollegen Marcus Bosse sprechen Bände, machen konnte er nichts. Die Grünen wollten es so. Die Einstimmenmehrheit machte es unmöglich.
Ein Landwirtschaftsminister, der mit dem LandesRaumordnungsprogramm die Milchbauern in den Grünlandregionen faktisch enteignen wollte.
Ein Umweltminister, der mit dem Wassergesetz in wasserzugreichen Regionen der Marschgebiete das gleiche im Sinn hatte.
Es bedurfte der massiven Gegenwehr in den betroffenen Regionen, insbesondere der kommunalen Verantwortungsträger, um diese Vorhaben zu verhindern. Die Einstimmenmehrheit hatte von sich aus nicht die Kraft.
Ein blockierter Wirtschaftsminister, der zwar von Autobahnen redet, aber keine bauen darf, dessen Handlungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass seine Presseverlautbarungen sich im Wesentlichen auf die Übergabe von Förderbescheiden in seinem Heimatwahlkreis beschränken, die normalerweise der Wirtschaftsförderer des Landkreises mit der Post schicken würde.
Eine Wissenschaftsministerin, von der man seit der Abschaffung der Studienbeiträge nichts mehr gehört hat, außer dass sie ihre Termine im Wesentlichen auf ihre Heimatstadt und Hannover beschränkt.
Eine Sozialministerin, die noch im Sommer mit einem Lächeln hier erklärte, wie wichtig all die geplanten gesetzlichen Regelungen seien, als die Juristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes längst abgewunken hatten.
Die Liste ließe sich fortsetzen. Ihre Einstimmenmehrheit gestaltet nicht, sie ist ein Klotz am Hals des Landes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, politische Verantwortungsträger müssen damit leben, dass ihre Entscheidungen öffentlich bewertet werden. Man kann die Entscheidung von Elke Twesten gut oder schlecht finden. Man kann sie nachvollziehen oder kritisieren. Beides ist in den letzten Tagen reichlich passiert. Die massiven persönlichen und ehrverletzenden Einlassungen in Presseerklärungen, Statements und Kommentaren - insbesondere in den sozialen Medien - sind für mich jedoch inakzeptabel.
Mit Erschrecken habe ich zur Kenntnis genommen, dass auch Mitglieder von SPD und Grünen und sogar Abgeordnete dieses Hauses persönliche Angriffe gegen Frau Twesten veröffentlicht haben, die weit unter die Gürtellinie gingen.
Insbesondere die Kampagne in den sozialen Medien wurde von ihnen mit Fotomontagen, bewusst unvorteilhaften Bildern und falschen Zitaten befeuert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine Abgeordnete persönlich beleidigt wird - - -
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine Abgeordnete persönlich beleidigt wird, insbesondere durch sexistische Äußerungen, wenn ihr Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit angedroht werden und ihr der Tod gewünscht wird, dann dürfen SPD und Grüne nicht schulterzuckend danebenstehen.
Wenn im Schatten der Anonymität ein Bezug hergestellt wird zu den Gräueltaten des Nationalsozialismus gegen die jüdische Bevölkerung, indem die Aussage getätigt wird, eine Abgeordnete gehöre in die Gaskammer, dann darf ein Ministerpräsident nicht verharmlosend von einer „Welle der Empörung“ sprechen. Mit welchem Recht wollen Sie ansonsten vergleichbare Angriffe aus der links- und rechtsradikalen Ecke gegen Politiker verurteilen?
Herr Ministerpräsident, Sie sind Landesvorsitzender der SPD, und ich fordere Sie auf, sich von den Äußerungen Ihrer Parteifreunde zu distanzieren. Wenn ein Ministerpräsident seine parlamentarische Mehrheit verliert, sollte er den Weg für Neuwahlen freimachen: Er sollte zurücktreten.
Sie, Herr Ministerpräsident, waren dazu nicht bereit - nein, Sie stellen sich hier hin und verlieren sich verbittert in Verschwörungstheorien.
Es ist daher die Aufgabe des Parlaments, Ihnen die übertragene Macht wieder zu nehmen. Wer nicht freiwillig geht, der wird gegangen.
Der Wechsel der Mehrheiten durch den Übertritt einer Abgeordneten - letzter Satz, Herr Präsident - soll jedoch nach der Überzeugung dieses Hauses nicht zur Machtausübung führen.
Deshalb wollen wir Neuwahlen. Wir setzen auf das Votum der Wählerinnen und Wähler. Die rot-grüne Blockade ist vorbei. Ihre Einstimmenmehrheit hat ein Ende!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrer Antwort auf die Anfrage gerade davon gesprochen haben, dass es unterschiedliche Intensitäten gebe, in der die Gefährder kontrolliert werden, und Sie gerade auf die Zusatzfrage von Herrn Dr. Birkner geantwortet haben, Sie kennen den konkreten Aufenthaltsort - d. h. zu diesem Zeitpunkt wissen die Sicherheitsbehörden für jede einzelne Person, wo sich gerade jetzt aufhält, ob bei der Arbeit, ob in einem Laden, ob in einem Gespräch oder wo auch immer -, frage ich Sie: Bedeutet das, dass es auch Gefährder gibt, die in diesem Land 24 Stunden am Tag von Polizeibeamten begleitet werden? Wenn ja, wie viele sind das, und wie viele Polizeibeamte sind dafür eingesetzt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in einer Antwort auf eine Dringliche Anfrage der FDP im Februar die Anzahl der in Niedersachsen als Gefährder eingestuften Personen zum 25. Januar 2017 auf 45 beziffert haben, aber bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts - weil Sie über die tagesaktuelle Zahl nicht im Bilde waren - eine falsche Zahl in Höhe von 63 für einen, wie Sie gerade eingeräumt haben, früheren Zeitpunkt vorgetragen haben - nur zwei Tage später wurde deutlich, dass die Anzahl bereits bei 65 ist -, und vor dem Hintergrund, dass Sie heute mitgeteilt haben, dass sich die Anzahl der Gefährder in Niedersachsen erneut erhöht hat - Sie haben bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts ja auch 23 potenzielle Unterstützer dieser Gefährder in der Szene bekanntgegeben, weil Sie sich selbst, wie Sie ja gerade einräumten, entschieden haben, diese Zahlen nennen zu wollen - während Sie sich heute nun zurückhalten -, frage ich Sie: Sind denn zumindest diese 23 Unterstützer, die dort genannt wurden, richtig? Wie hat sich denn diese Zahl tagesaktuell weiterentwickelt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass wir eine sehr aktuelle Berichterstattung hatten, wonach in Wolfsburg ein Ehepaar mit zwei kleinen Kindern vor über einem Jahr in das Krisengebiet ausgereist ist - was von der dortigen Verwaltung unbemerkt geblieben ist, die weiterhin Kindergeld, Sozialleistungen und Ähnliches ausgezahlt hat -, und vor dem Hintergrund, dass wir im Untersuchungsausschuss im Zuge der Terrorzelle um Safia S. auch auf Ahmed A. gestoßen sind, einen Mann, der in Afghanistan militärische Einrichtungen der USA oder Deutschlands attackieren wollte und deswegen
zweimal in Folge für ein Jahr mit einer Meldeauflage versehen wurde - diese beiden Fälle seien beispielhaft genannt; ich könnte andere nennen -, frage ich Sie:
Wie können Sie es erklären, dass Sie weder bei dieser Wolfsburger Familie wissen, wo sie sich heute aufhält? Werden auch diese, die Kinder in ein Krisengebiet verschleppt haben,
von Ihnen als Gefährder geführt, oder sind die in Ihrer Liste gar nicht drin? Und wie können Sie es erklären, dass Ahmed A., obwohl er als Gefährder geführt wurde, -
- obwohl er Meldeauflagen hat, obwohl Sie heute behaupten, Sie wüssten von jedem ganz genau, wo sie sich befinden und wo sie gerade sind - von Ahmed A. wissen Sie es seit acht Monaten nicht -, dass solche Fälle vorkommen, wenn Sie sich hier vor die Öffentlichkeit hinstellen und sagen, wir wissen genau Bescheid, wir wissen bei jedem heute, tagesaktuell, wo sie sich aufhalten?
Herr Minister, das geht nur, wenn ich dabei nicht ständig von der SPD gestört werde.
- Entschuldigung: „Herr Präsident“, nicht „Herr Minister“.
Herr Präsident! - Ich bitte den ersten Mann im Lande um Entschuldigung. - Vor dem Hintergrund, dass auch die ereignisunabhängigen Kontrollen in der Anfrage eine Rolle gespielt haben - Sie reden sonst von verdachtsunabhängigen Kontrollen; insofern herzlichen Dank, dass Sie hier jetzt den ordnungsgemäßen Begriff benutzen -, möchte ich Sie fragen, da Sie gerade auf die Frage von Frau Hamburg selbst den „Standardisierten Maßnahmenkatalog“ angesprochen haben - - -
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich denke, ich fange noch einmal an.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass auch die ereignisunabhängigen Kontrollen - Sie haben den korrekten Begriff verwandt - in dieser Frage eine Rolle spielen und Sie selbst den „Standardisierten Maßnahmenkatalog“ angesprochen haben, frage ich Sie: Warum hat die Polizei als eine der Standardmaßnahmen u. a. auch ereignisunabhängige Kontrollen nach § 12 Abs. 6 vorgesehen, wenn doch Sie hier gerade ausgeführt haben, dass aus Ihrer Sicht diese Maßnahmen nicht zielführend
sind, weil man damit - ich übersetze es jetzt etwas flapsig - ja keine Terroristen fangen könne?
Ich frage Sie daher noch einmal sehr deutlich: Ist denn die ereignisunabhängige Kontrolle nicht ein wichtiges, wenn nicht gar zwingendes Mittel, um das Umfeld von Gefährdern, um das Umfeld von gewaltbereiten Islamisten, die sich in Einrichtungen treffen, die Moscheen sind, aber von Ihnen ja zukünftig nicht mehr Moscheen genannt werden sollen, wie Sie uns sehr überraschend bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes verkündet haben - - -
Ist das nicht ein wichtiges Element? Hat die Polizei es nicht deshalb in den Maßnahmenkatalog aufgenommen?
Und können Sie verstehen, dass es keine weiteren Anträge mehr geben wird?
Können Sie verstehen, dass es keine weiteren Anträge geben wird, wenn das gleichzeitig von Ihrem Haus auf Ihre Anweisung hin verhindert wird?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in der Beantwortung der Anfrage von Gefährdern in Niedersachsen gesprochen haben, deren Zahl sich, wie wir von Ihnen erfahren haben, kontinuierlich erhöht, frage ich Sie: Bedenkt man den Fall Anis Amri, den Weihnachtsmarkt-Attentäter von Berlin, der seinen Hauptschwerpunkt ja wohl in NordrheinWestfalen hatte, der gleichwohl die Moschee in Hildesheim permanent oder häufiger oder vielleicht auch nur ab und an - das ist bis heute unklar - besucht hat,
der seinen Anschlag aber in Berlin begangen hat,
frage ich Sie - - -
Ich frage die Landesregierung vor dem eben geschilderten Hintergrund - ich wiederhole das nicht im Einzelnen - von Anis Amris Lebensweg: Wie findet denn die Zusammenarbeit statt? Wie ist denn die Kenntnis der niedersächsischen Polizei beispielsweise über Bremer Gefährder, die mitten in unserem Land leben?
Wie finden denn die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesländern statt,
damit diese auch wissen, wenn sich andere Gefährder in ihrem Land aufhalten? Oder ist es richtig, was ich von der Innenministerkonferenz gehört habe, dass Sie genau diese Fragestellung auf den Bund abschieben wollen?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wie können die Jugendämter islamistisch beeinflussten Kindern helfen?“, lautet die Dringliche Anfrage der CDU. Der Text lautet wie folgt:
Innenminister Pistorius tritt dafür ein, dass die Jugendämter Kinder aus islamistisch radikalisierten Elternhäusern im Extremfall aus ihren Familien herausholen und in Obhut nehmen. Diese Kinder seien Opfer übelsten Missbrauchs durch ihre fanatisierten Eltern. Ein Schutz dieser Kinder sei nur mithilfe der Jugendämter zu gewährleisten.
Auch der Leiter der niedersächsischen Präventionsstelle gegen neo-salafistische Radikalisierung, beRATen e. V, sieht in der zunehmenden Zahl von radikalisierten Familien eine neue Gefahr. Aus einer solchen Familie stamme nach seiner Auffassung sowohl die verurteilte IS-Sympathisantin Safia S. als auch die Niqab tragende Schülerin aus Belm, wie er in der taz vom 8. Februar 2017 zitiert wird. Sie seien von Kindheit an nach salafistischem Gedankengut erzogen worden. Auf derartige Familien habe man als Beratungsstelle keinen Einfluss, sodass nur die Möglichkeit bleibe, über die Schule oder das Jugendamt eine Einwirkungsmöglichkeit zu suchen. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert daher ein konsequenteres Vorgehen gegen radikal salafistische Eltern. Zitat:
„Wenn es konkrete Hinweise gebe, dass Eltern ihre Kinder gewaltverherrlichend erziehen, müssten Jugendämter im Interesse des Kindes handeln. Dabei dürfe es keinen Rabatt für vermeintlich religiöse Besonderheiten geben.“
Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie ist es um das Kindeswohl in radikalisierten Familien bestellt?“ - Drucksache 17/7781 - mitteilte, werden dem niedersächsischen Verfassungs
schutz auch Informationen zur Radikalisierung bzw. Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen im familiären Umfeld bekannt. Diese Informationen würden auf der Grundlage der Übermittlungsvorschriften des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes grundsätzlich an die zuständigen Jugendämter weitergegeben.
Wir fragen die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen möglicher Radikalisierung bzw. Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen im familiären Umfeld, die der niedersächsische Verfassungsschutz seit 2013 an die zuständigen Jugendämter weitergegeben hat, sind diese eingeschritten?
2. Nehmen die Jugendämter die Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls auch in Fällen möglicher salafistischer Radikalisierung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises wahr und sind zur Weitergabe entsprechender Informationen an das Landesjugendamt nicht verpflichtet?
3. Ist das Handlungskonzept zur Standardisierung und Professionalisierung der Vorgehensweise bei Radikalisierungsverdachtsfällen, das die von der „Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen“ eingesetzte Projektgruppe „Islamistische Familienstrukturen“ erarbeiten soll, bereits fertiggestellt, bzw. wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der Verfassungsschutz im Bereich der Bekämpfung des Extremismus, wozu unstreitig auch Islamismus und Salafismus gehören, ganz bewusst weitergehende Maßnahmen und Möglichkeiten hat, als sie beispielsweise die Sicherheitsbehörden haben, die Präsidentin des niedersächsischen Verfassungsschutzes bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes aber zumindest hinsichtlich der Gefährder ausdrücklich sagte, der Verfassungsschutz wisse genau das, was auch die Polizei wisse, frage ich die Landesregierung: Frau Ministerin, haben Sie im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 1 eben bewusst von „Sicherheitsbehörden“ gesprochen, obwohl sich die Frage ausdrücklich auf den Verfassungsschutz bezog? Kommen die Informationen in den drei Fällen, auf die Sie sich eben bezogen haben, eher aus den Reihen der Polizei, weil der Verfassungsschutz diesbezüglich keinerlei Informationen hat? - Ich möchte gern noch einmal erläutert bekommen, in wie vielen Fällen - das war die erste Frage, die ich Ihnen gestellt habe - der Verfassungsschutz eine Rolle gespielt hat.
Frau Kollegin Hamburg, haben Sie gerade gesagt, dass man noch längst nicht alle Salafisten beobachte? - Ja, das ist genau das, was wir kritisieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung noch einmal sehr deutlich gesagt hat, dass Kinder keine Täter sind, sondern Opfer, frage ich Sie: Bedenkt man beispielsweise, veröffentlicht in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. August 2016, wo davon berichtet wird, dass im Nordirak ein Kind, ein 12- bis 14-Jähriger, von der Polizei daran gehindert wurde, sich in die Luft zu sprengen, als er eine Moschee mit Gläubigen betreten wollte.
Dort heißt es: In einem Video ist zu sehen, wie die Polizisten den Jungen an Armen und Beinen festhalten, sie lockern eine Weste, die er um den Oberkörper gebunden hat, und legen sie anschließend am Boden ab. Dann rennen die Sicherheitskräfte mit dem Jungen davon. In dem Video ist zu sehen, wie bei einer Explosion ein großer Feuerball aufsteigt. Der Sprengstoffgürtel sei kontrolliert gesprengt worden, hieß es aus Polizeikreisen. Das Kind sei anschließend in Tränen ausgebrochen.
Wenn man einen solchen Sachverhalt hört, frage ich die Landesregierung: Halten Sie es für denkbar, dass auch in Niedersachsen Kinder von ihren salafistischen Eltern oder anderen Personen, die sie beeinflusst haben, als - ich benutze jetzt bewusst den juristischen Begriff - Werkzeug genutzt werden, um Anschläge zu begehen? Ist das dann eine Gefahrenlage, und wie begegnet die Polizei denn dieser Gefahrenlage, wenn Sie sagen, ausschließlich die Jugendämter seien hier zuständig?
Wie der Austausch zwischen beiden stattfindet, haben wir gerade hier erlebt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der Untersuchungsausschuss zum Bereich Islamismus, der seit über einem Jahr in diesem Landtag tagt, ja auch zutage gebracht hat, dass es im Zusammenhang mit der Wolfsburger Ausreisewelle erhebliche Sicherheitspannen gegeben hat in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörde,
frage ich die Landesregierung: Was ist denn eigentlich veranlasst worden, damit diese Familie, damit diese beiden radikalisierten Personen, die ihre Kinder mitgenommen haben, entführt haben vermutlich in ein Kriegsgebiet - - - Was ist denn da veranlasst worden, damit diese Kinder aus diesen radikalen Fängen entnommen werden, damit sie nicht entführt werden können?
Ich verweise in diesem Zusammenhang, auch wenn Sie das nicht gerne hören möchten, auf einen Artikel im Focus schon vom 5. Februar 2015, also genau mitten in dieser Ausreisewelle in Wolfsburg, unter der Überschrift „IS-Miliz missbraucht geistig behinderte Kinder als Selbstmordattentäter!“
Ich nenne an dieser Stelle, da ich ja nicht zitieren kann, nur die großen Überschriften: „Kinder werden als Selbstmordattentäter eingesetzt!“, „Systematische - - -
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.
Ich nenne nur die Überschriften.
Ich nenne nur die Überschriften in diesem Artikel: „Kinder werden als Selbstmordattentäter eingesetzt!“, „Systematische Tötung von Kindern!“, „Zwangsverheiratung von Mädchen!“
Was ist getan worden, damit ausgeschlossen werden kann, dass diese Kinder genau dieses Schicksal, das hier beschrieben ist, erfahren? Wo waren die Jugendämter und die Sicherheitsbehörden, als diese Familie ausgereist ist?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, dann frage ich Sie jetzt einmal: In wie vielen Fällen, in denen Islamismus oder Salafismus eine Rolle gespielt haben, haben denn Jugendämter eingegriffen? Denn jetzt sagen Sie plötzlich, dass es sich um christliche oder andere Radikalisierung handelt. So ähnlich haben Sie es ja gerade ausgedrückt. Stellen Sie das doch bitte einmal klar! Dann frage ich jetzt nicht nur für die Islamisten und Salafisten, sondern auch gleich für Christen, Juden und andere Religionsgemeinschaften: Wie teilen sich diese fünf Fälle, von denen Sie gesprochen haben, auf? Sind denn gar keine Islamisten und Salafisten dabei? Oder wie musste ich das gerade verstehen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pistorius, vor dem Hintergrund Ihrer gerade gegebenen Antwort: Selbstverständlich gibt es im Nachgang einer Ausreise normalerweise das Bekenntnis dazu, dass man sich dem IS angeschlossen habe. Sicherheitsbehörden sind selbstverständlich aufgefordert, anschließend auch die Fragen aufzuklären, und erhalten davon Kenntnis. Deswegen nehme ich auch Bezug auf Ihre vorher gegebene Antwort, mit der Sie meine eigentliche Frage nicht beantwortet haben. Die Menschen - - -
Ich frage Sie: Die Menschen in diesem Lande erwarten doch, dass die Sicherheitsbehörden, die Jugendämter und die kommunalen Behörden alles tun, damit Kinder davor bewahrt werden, -
- in das IS-Gebiet verschleppt zu werden.
Deswegen wiederhole ich meine Frage von vorhin: Was haben denn die Sicherheitsbehörden und die kommunalen Verantwortungsträger in diesem konkreten Fall getan, in dem über ein Jahr lang unentdeckt blieb, dass die Kinder überhaupt ausgereist sind, und weiterhin Geldzahlungen geleistet wurden?
Was ist in diesem konkreten Fall getan worden?
Beantworten Sie bitte das und nicht so allgemein!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pistorius, Sie haben hier gerade einmal ausgerufen: Warum vertrauen die Menschen in Niedersachsen den Sicherheitsbehörden nicht? Warum lassen sie sie nicht einfach ihre Arbeit machen? Warum ist das in allen anderen Ländern anders als hier?