Protokoll der Sitzung vom 08.03.2016

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie namens des Präsidiums. Die beiden Schriftführer und ich wünschen Ihnen zunächst einen guten Tag.

(Zurufe: Guten Tag, Herr Präsident!)

- Danke.

(Unruhe)

- Ich darf bereits jetzt um die erforderliche Ruhe bitten.

Tagesordnungspunkt 1: Mitteilungen des Präsidenten

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen es längst, aber ich will es von dieser Stelle noch einmal sagen: Heute ist der Weltfrauentag. Das möchte ich in Erinnerung rufen.

(Beifall - Johanne Modder [SPD]: Ja!)

Ob wir das nun mit Glückwünschen verbinden - wie auch immer -: Sie finden auf Ihrem Platz ein Kärtchen, auf dem Sie über Frauenorte erfahren. Ich denke, dass wir dem Anliegen der Bedeutung des Weltfrauentages am besten dadurch gerecht werden, dass wir in unserem politischen Tun, in den Debatten - nicht nur über die nächsten drei Tage - einfach deutlich machen, wie sehr wir im gesellschaftlichen Leben, aber auch in der Politik die Arbeit von Frauen schätzen.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf bereits jetzt die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.

Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages und der Information zu den von den Fraktionen umverteilten Redezeiten liegen Ihnen vor. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesen geänderten Redezeiten fest. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19.40 Uhr enden.

Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse der Fachoberschule Wirtschaft der BBS Papenburg mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Busemann übernommen.

(Beifall)

Sie ersehen daraus, auch Präsidenten haben Wahlkreise.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Brinkmann als Schriftführer mit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: von der Fraktion der SPD Herr Uwe Schwarz, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Heinrich Scholing, von der Fraktion der FDP Frau Almuth von Below-Neufeldt sowie Herr Dr. Gero Hocker.

Vielen Dank, Herr Kollege Brinkmann. - Meine Damen und Herren, es gibt auch ein freudiges Ereignis mitzuteilen. In den frühen Morgenstunden wurde ein kleiner Jonas geboren. Ich darf Ihnen berichten, Mutter und Kind, der Vater, aber auch die Großeltern, insbesondere der Vizepräsident Klare, freuen sich über dieses Ereignis und sind wohlauf.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir wollen jetzt in die Tagesordnung eintreten. - Herr Kollege Försterling meldet sich aber zur Geschäftsordnung. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der FDP-Fraktion beantrage ich die Erweiterung der Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt um den Punkt „Unterrichtung der Landesregierung zur Versetzung einer Lehrkraft an ein Gymnasium in Göttingen“.

Im Rahmen der 86. Sitzung des Landtages habe ich unter Tagesordnungspunkt 13 c die Landesregierung zu dem Vorgang einer Versetzung einer Lehrkraft an ein Gymnasium in Göttingen befragt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ja, richtig!)

In der Sitzung selbst sowie in der 87. Sitzung des Landtags konnte die Landesregierung zu diesem Vorgang keine Auskunft geben. In der Folge unterrichtete das Kultusministerium mit Schreiben vom 22. Januar 2016 und mit Schreiben vom 26. Januar 2016 über den Vorgang. Die Kultusministerin unterrichtete den Kultusausschuss in seiner Sitzung am 29. Januar 2016.

Dem Aktenvorlagebegehren von FDP und CDU vom 29. Januar wurde durch die Landesregierung erst am 3. März 2016 entsprochen und damit nach Aufstellung der Tagesordnung für den 33. Tagungsabschnitt. Aus den Akten ergibt sich, dass die bisherigen Unterrichtungen der Kultusministerin lückenhaft, bewusst irreführend und falsch sind.

(Beifall bei der FDP)

Mit der Unterrichtung durch das Kultusministerium am 22. Januar 2016 um 17.26 Uhr wurde mitgeteilt, dass eine Versetzung der vom Fragesteller angesprochenen Lehrkraft nicht ausgesprochen worden sei. Diese Unterrichtung ist bewusst irreführend; denn bereits um 11.17 Uhr desselben Tages, also noch während der Sitzung des Landtags, in der eine Unterrichtung möglich gewesen wäre, wurde die Staatssekretärin über den zuständigen Referatsleiter vonseiten der Niedersächsischen Landesschulbehörde wie folgt informiert - ich zitiere -: Frau XYZ wird seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde an das Theodor-Heuss-Gymnasium versetzt.

(Zuruf von der CDU: Was?)

Wir stellen fest, dass die Unterrichtung bewusst irreführend ist und der Sachverhalt nicht zutreffend dargestellt worden ist, indem wichtige, dem Ministerium bekannte Details weggelassen worden sind. Damit hat die Landesregierung entsprechend dem sogenannten Bartling-Urteil gegen Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung verstoßen.

(Christian Dürr [FDP]: So ist es! - Christian Grascha [FDP]: Einmal mehr!)

Wir erwarten eine wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung durch die Landesregierung in diesem Tagungsabschnitt.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

In der Unterrichtung durch das Kultusministerium vom 26. Januar 2016 wird ausgeführt, dass die Leiterin des Ministerbüros den Referatsleiter unter Verweis auf die Sicherstellung der Unterrichtsver

sorgung angewiesen hat, die Versetzung der Lehrkraft zu veranlassen, und anschließend ein Telefonat mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde geführt worden sei. Diese Darstellung entspricht ebenfalls nicht der Wahrheit.

(Björn Thümler [CDU]: Was?)

Den Akten zufolge gab es am 20. November 2015 ein Telefonat zwischen der Niedersächsischen Landesschulbehörde und dem zuständigen Referatsleiter des Kultusministeriums. Hier wurde dargestellt, dass die Versetzung bereits abgelehnt worden sei, im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung an der Oberschule Badenhausen.

(Zuruf von der CDU: Ach nee!)

Dennoch hat am 3. Dezember 2015 die Ministerbüroleiterin die Versetzung entgegen der bisherigen Beurteilung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde angewiesen.

(Björn Thümler [CDU]: Was? - Jörg Bode [FDP]: Ach!)

In der bisherigen Darstellung wurde der Landtag über die zeitliche Abfolge der Geschehnisse getäuscht.

(Zuruf von der FDP: Unglaublich!)

Wir erwarten eine wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung durch die Landesregierung in diesem Tagungsabschnitt.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Der zuständige Referatsleiter erklärte im Nachgang der Veröffentlichung der Unterrichtung vom 26. Januar 2016 gegenüber seinem Abteilungsleiter, dass die eben genannte Passage nicht zutreffend sei und auch die Ministerbüroleiterin nicht auf eine zu sichernde Unterrichtsversorgung hingewiesen habe.

(Jörg Bode [FDP]: Was?)

Vonseiten des Kultusministeriums gab es bisher keine weiteren Versuche, den Sachverhalt lückenlos aufzuklären und die falsche Darstellung gegenüber dem Landtag zu korrigieren.

(Björn Thümler [CDU]: Was?)

Auch hierin liegt ein Verstoß gegen Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung. Wir erwarten eine wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung durch die Landesregierung.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

In der 58. Sitzung des Kultusausschusses führte die Kultusministerin aus:

„Das Verfahren, das bei der Landesschulbehörde mit dem entsprechenden Prüfvorgang abgelaufen ist, war ganz normal.“