„Das Verfahren, das bei der Landesschulbehörde mit dem entsprechenden Prüfvorgang abgelaufen ist, war ganz normal.“
Auch diese Darstellung ist falsch. Dem Kultusministerium ist am 20. November 2015 mitgeteilt worden, dass der Versetzungsantrag abgelehnt wird, beruhend auf einer aktenkundigen Verfügung des Dezernats 3 der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 16. November 2015. Das übliche Verfahren war damit abgeschlossen.
Es folgte ein unübliches Versetzungsverfahren auf Weisung des Kultusministeriums, aufgrund dessen die zuständige Bearbeiterin der Niedersächsischen Landesschulbehörde am 22. Dezember 2015 die Versetzung an das Theodor-Heuss-Gymnasium verfügte und die Lehrkraft auch darüber informiert wurde.
Noch am 22. Januar wurde dem Kultusministerium mitgeteilt, dass die Lehrkraft wunschgemäß versetzt werde. Erst nach dem Bekanntwerden des Vorgangs ist dieser gestoppt worden.
Wir erwarten in diesem Tagungsabschnitt erstens eine Entschuldigung der Landesregierung für die falschen Unterrichtungen, die bisher erfolgt sind, und zweitens eine wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung durch die Landesregierung zu dieser Versetzungsaffäre. Wir als Parlament haben ein Recht darauf, dass die Landesregierung Sachverhalte nicht schönt, sondern sie so darstellt, wie sie tatsächlich gewesen sind. Das ist bisher nicht erfolgt, und dafür muss sich die Landesregierung in diesem Tagungsabschnitt rechtfertigen.
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. Ich darf Ihren Antrag im Sinne von § 75 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung so deuten: Sie wollen eine Unterrichtung in diesem Tagungsabschnitt, also heute.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorgänge rund um die Versetzungsaffäre werfen nach wie vor Fragen auf, die jetzt endlich vollständig und wahrheitsgemäß durch die Kultusministerin aufgeklärt werden müssen. Daher unterstützen wir den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung, damit dies hier endlich dem Parlament gegenüber umfassend durch die Kultusministerin erfolgen kann.
Die Akteneinsicht, die seit dem vergangenen Donnerstag möglich ist, hat manche Information, die wir haben, bestätigt, vor allem aber weitere Fragen eröffnet.
Es ist nach wie vor offen, warum das Büro der Kultusministerin entgegen allen Hinweisen und Vorgaben die Versetzung schriftlich angeordnet hat. Dass es dies getan hat, geht eindeutig aus den Akten hervor - in anderem zeitlichen Zusammenhang, als es das Kultusministerium bisher der Öffentlichkeit versucht hat darzustellen.
Laut den Akten hat der zuständige Referatsleiter am 20. November - das ist zehn Tage, nachdem die Anfrage dort ankam - in einem handschriftlichen Vermerk darauf hingewiesen, dass der Vorgang des Versetzungsantrages bereits abgeschlossen sei und aufgrund der schlechten Unterrichtsversorgung an der abgebenden Schule keine Freigabe erfolgen könne. Hierzu findet sich in den Akten auch die schriftliche Bestätigung der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, vom 16. November.
Trotzdem hat - wieder handschriftlich - die Büroleiterin am 3. Dezember, wie sie dort vermerkt, die Versetzung an ein Gymnasium/eine IGS im Raum
Göttingen veranlasst. Die Frage ist: Was ist in der Zwischenzeit passiert? - Die Büroleiterin trifft eine solche Entscheidung doch nicht allein. Es muss doch Rücksprachen und Anweisungen durch die Ministerin gegeben haben. Hier fehlen nach wie vor die Antworten, und diese Antworten erwarten wir in diesem Plenarabschnitt.
Wie aus den Akten ebenfalls hervorgeht, hätten wir all diese Antworten auch schon während der Januar-Plenarsitzung haben können. Bereits am Donnerstag, als die Dringliche Anfrage hier im Parlament diskutiert wurde, hat der zuständige Referatsleiter ausweislich der Akten die Niedersächsische Landesschulbehörde in Braunschweig um umgehende Unterrichtung über den Sachstand gebeten. Von dort wurde ihm bereits am nächsten Morgen, am Freitag, dem 22. Januar, noch vor Beginn des Plenartages, um 8.31 Uhr, geantwortet. In dieser E-Mail heißt es: Frau XY wird seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde an das Theodor-Heuss-Gymnasium versetzt. - Diese Mail, die der Referatsleiter bekommen hatte, ging drei Minuten später bei der Staatssekretärin, Frau Huxhold, ein.
Sie alle erinnern sich an die Abläufe in diesem Parlament an jenem Freitag. Am Ende des Plenartages hat die FDP hier nochmals die Debatte eröffnet und gesagt: Wir wollen jetzt Antworten haben. - Und wie war die Reaktion des Ministeriums? - Obwohl - wie wir heute wissen - diese Informationen vorlagen, hat das Ministerium beharrlich geschwiegen und keine Antworten geliefert. Im Gegenteil: Der Ministerpräsident hat die Debatte beendet.
wie sich dann die Tonart im weiteren Verfahren geändert hat. Hieß es morgens noch in den Akten: „wird … versetzt“, hieß es in der Stellungnahme, die am Nachmittag durch das Ministerium gekommen ist: Bis heute ist keine Person an eine andere Schule versetzt worden.
Hier ist die Öffentlichkeit bewusst getäuscht worden. Der Sachverhalt ist bewusst ein einem anderen Zusammenhang dargestellt worden. Es ist bewusst lückenhaft und auch nicht wahrheitsgemäß unterrichtet worden. Wir wollen hier jetzt endlich die wahrheitsgemäße Gesamtsituation hören.
Wenn es - zur Geschäftsordnung - eines letzten Beleges bedarf, dann will ich noch einmal darstellen, wie irreführend - das hat der Kollege Försterling eben schon gesagt - hier geantwortet worden ist. Denn das Kultusministerium schrieb in seiner Pressemitteilung vom 26. Januar - als das Verfahren durch das Ministerium beendet worden war -:
„Die Leiterin des Ministerinbüros bat dennoch um weitere Veranlassung und wies gleichzeitig auf die zu sichernde Unterrichtsversorgung hin.“
Nach Veröffentlichung dieser Pressemitteilung um 15.44 Uhr widersprach der Referatsleiter um 18.06 Uhr, also gut zwei Stunden später, schriftlich gegenüber seinem Abteilungsleiter dieser Darstellung
und wies darauf hin, dass er nicht gebeten, sondern schriftlich angewiesen worden sei, diese Versetzung zu veranlassen.
Ich glaube, mehr Belegen bedarf es nicht, dass wir hier eine Unterrichtung durch die Landesregierung zu erwarten haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Seefried. - Es hat sich jetzt für die SPD-Fraktion Herr Tonne zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mittlerweile überlegt man sich ja zu Beginn eines jeden Sitzungsabschnittes, womit jetzt wieder versucht wird, viel künstliche Aufregung zu erzeugen.