Protokoll der Sitzung vom 28.03.2014

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 33. Sitzung im 13. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode. Im Namen des Präsidiums wünsche ich Ihnen allen einen guten Morgen.

(Zurufe: Guten Morgen, Herr Präsi- dent!)

Tagesordnungspunkt 29: Mitteilungen des Präsidenten

Ich darf im Einvernehmen mit den Schriftführern schon jetzt feststellen, dass das Haus beschlussfähig ist.

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 30, Mündliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen - mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 31, den wir bereits gestern behandelt haben - in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.

Die heutige Sitzung soll gegen 12:45 Uhr enden.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Rakow mit.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Herr Umweltminister Wenzel, von der Fraktion der CDU Frau Aygül Özkan und Herr Adasch, von der Fraktion der SPD Frau Kathrin Wahlmann, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Julia Willie Hamburg und von der Fraktion der FDP Frau Almuth von Below-Neufeldt und Herr Horst Kortlang.

Vielen Dank, Frau Kollegin Rakow. - Meine Damen und Herren, wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 30: Mündliche Anfragen - Drs. 17/1310

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu er

leichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Es ist jetzt 9.06 Uhr.

Wir beginnen mit der

Frage 1: Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

Zum Vortrag der Frage hat sich der Kollege Heere, Bündnis 90/Die Grünen, gemeldet. Bitte sehr!

Auch von mir einen wunderschönen guten Morgen!

Sehr geehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, heute zu einem auch zeitungsaktuellen Thema eine Mündliche Anfrage stellen zu können.

(Unruhe)

Herr Kollege, einen Moment! - Meine Damen und Herren, bitte lassen Sie die notwendige Ruhe einkehren! Sie wissen ja, dass wir heute sehr viel Zeit haben. - Bitte sehr!

Vielen Dank.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und keine lässliche Sünde, sondern eine Straftat, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft gefährdet. Wird sie nicht angemessen verfolgt und geahndet, untergräbt dies die Steuergerechtigkeit und die Akzeptanz des Steuersystems in der Bevölkerung.

Der ehrliche Steuerzahler darf sich nicht als der Dumme vorkommen. Dies bestätigt eine Meinungsumfrage von Emnid, wonach sich 66 % der Befragten dafür aussprechen, dass man die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige abschafft und dass alle Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterzieher vor Gericht gebracht werden sollen.

Nicht zuletzt durch das Verfahren gegen Uli Hoeneß und seine Verurteilung wird Steuerhinterziehung mittlerweile in der öffentlichen Debatte als ernst zu nehmende und gemeinschaftsschädliche

Straftat angesehen. Zu ihrer Bekämpfung kaufte u. a. die Niedersächsische Landesregierung - aber auch andere Landesregierungen - sogenannte Steuer-CDs an, auf denen sich Daten von Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern befanden.

Im Rahmen der öffentlichen Debatte um Steuerhinterziehung kündigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 16. März 2014 strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige an. So soll der Zuschlag, der bei hinterzogenen Steuern von mehr als 50 000 Euro zu zahlen ist, noch einmal erhöht werden. Daneben soll der Zeitraum verlängert werden, in dem eine Person in der Selbstanzeige ihre Daten offenlegen muss.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Landesregierung erforderlich, um eine effektive und gerechte Strafverfolgung im Bereich der Steuerhinterziehung zu gewährleisten?

2. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um effektiv gegen Steuerhinterziehung vorzugehen?

3. Inwieweit hält die Landesregierung eine Überarbeitung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung für notwendig?

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Heere. - Für die Landesregierung möchte erwartungsgemäß der Herr Finanzminister antworten. Herr Schneider, bitte sehr! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Heere hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir es hier mit einem tagesaktuellen Thema zu tun haben. Aber zugleich haben wir es mit einem Thema zu tun, das seit Monaten die Gazetten füllt und auch Gegenstand von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern ist. Deswegen werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich die Gelegenheit nutze, die Position der Landesregierung in einer umfassenderen Art und Weise grundsätzlich und ausführlich darzustellen.

Zunächst einige allgemeine politische Vorbemerkungen: Der Landesregierung sind die effektive Bekämpfung, die Aufklärung und die Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und ein gerechter Steuervollzug ein vordringliches Anliegen. Das macht es notwendig, gesetzgeberische Maßnahmen anzugehen, das allerdings abgewogen und gut ausgelotet.

Das Urteil gegen Uli Hoeneß zeigt im Übrigen, dass der Rechtsstaat funktioniert und Vergehen bei Steuerkriminalität einer gerechten Strafe zugeführt werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Steuerhinterziehung, meine Damen und Herren, ist ein Verbrechen gegen die Gesellschaft,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der CDU und bei FDP)

und vor diesem Hintergrund ist es schon seltsam, wenn ein Verurteilter hinterher noch dafür gelobt wird, dass er das Urteil hinnimmt. Das ist schon doll in der Rechtsgeschichte unserer Republik.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Landesregierung, meine Damen und Herren, wird es nicht hinnehmen, dass Einzelne den rechtmäßigen Anteil an ihrem Spitzeneinkommen und Vermögen nach eigenem Gutdünken der Gemeinschaft vorenthalten und damit den ehrlichen Steuerzahler schlechterstellen.

Das Urteil zeigt aber auch, dass das Instrument der Selbstanzeige verschärft werden muss. Auch die Debatte darüber hat das deutlich gemacht. Weil die Selbstanzeige nicht gültig war, ist die Strafe deutlich höher ausgefallen, als Hoeneß es erwartet hatte.

Nun erwarten wir ja Veränderungen durch den automatischen Informationsaustausch in Europa; da bewegt sich einiges. Ich gehe davon aus, dass wir das ganze Thema Steuerbetrug in den nächsten Jahren in einem anderen Licht beurteilen können.

(Unruhe)

Herr Minister, einen Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass dieses hoch wichtige, hoch politische Thema gerade in diesen Tagen uns alle interessiert. Die Frage ist sehr be

rechtigt. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass nicht ein jeder hier daran interessiert ist, die umfassende Antwort der Landesregierung zu hören. Deswegen verstehe ich nicht, dass hier eine solche Geräuschkulisse herrscht. - Herr Minister, bitte sehr!

Danke schön.

Im Koalitionsvertrag ist entsprechend verankert, dass die Landesregierung die Voraussetzungen für eine gleichmäßige Strafverfolgung gegenüber Schwachen und Starken schaffen und der Bekämpfung von Wirtschafts- und Steuerkriminalität ein stärkeres Gewicht einräumen wird.

Kernpunkt ist dabei, das Steueraufkommen durch einen gerechten Vollzug zu sichern. Insgesamt ist es das Anliegen der Landesregierung, sicherzustellen, dass Steuerhinterzieher jederzeit damit rechnen müssen, entdeckt und verfolgt zu werden. Kriminalprävention in diesem Bereich ist der Schlüssel, den wir in die Hand nehmen müssen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)