Gerald Heere
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass wir es bei der A 1 nicht mit einem singulären Phänomen zu tun haben, sondern es z. B. auch bei der A 5 Berichte über ein Schlichtungsverfahren mit dem ÖPP-Betreiber gab und neuerlich öffentlich wurde, dass es jetzt auch bei der A 8 in ähnlicher Art und Weise ein Klageverfahren geben kann oder soll, frage ich Sie: Haben wir es hier wirklich nur mit singulären Auswirkungen, z. B. einbrechenden Mauteinnahmen, zu tun, oder haben wir hier nicht ein grundsätzlicheres strukturelles Problem mit solchen ÖPP-Verfahren, die möglicherweise in letzter Konsequenz in Klageverfahren am Ende darauf hinauslaufen, dass sich der Staat sogar erpressbar macht?
Vielen Dank.
Lieber Heinz Rolfes, ich möchte - vielleicht außerhalb meiner Redezeit - das Lob und auch die Wertschätzung ganz kurz zurückgeben. Die kleinen Scharmützel über die Ausschusstische hinweg waren für uns, glaube ich, bei unserer Arbeit im Haushaltsausschuss das Salz in der Suppe. Insofern auch von meiner Seite einen herzlichen Dank für die gemeinsame Arbeit dort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschließen heute die soziale Komponente - 75 Euro Mindesterhöhung für alle Beamtinnen und Beamten, von denen vor allem die unteren Besoldungsgruppen profitieren. Diese soziale Komponente wurde ursprünglich von den Tarifparteien für die Tarifbeschäftigten des Landes ausgehandelt, und wir übernehmen sie nun für die Beamtinnen und Beamten. Wir haben gleich nach der Aushandlung des Tarifergebnisses das Gespräch mit den Gewerkschaften gesucht und das ausgelotet. Wir haben sie sehr darin unterstützt, dass wir diese Komponente übernehmen.
Ich kann mich entsinnen, dass die Landesregierung immer deutlich gemacht hat, dass dann, wenn das Tarifergebnis in bestimmten Bestandteilen besser sein sollte als das, was wir vorher qua Gesetz festgelegt haben, auch diese Mindestkomponenten übernommen werden. Insofern freut es mich sehr, dass die Landesregierung Wort gehalten und hier auch den Gesetzentwurf auf den Weg
gebracht hat. Davon profitieren - wir sollten uns dies noch einmal vor Augen führen - viele Menschen insbesondere im alten mittleren Dienst in den Finanzämtern oder im Justizvollzug. Ich will auch die Feuerwehren in den Kommunen erwähnen,
wo aber auch noch viele andere Beschäftigte von den 75 Euro profitieren. Ich glaube, wir leisten hier auch einen wichtigen Beitrag für den sozialen Frieden, wenn wir die sozialen Differenzen in den Gehaltstabellen hier auflösen.
Die Landesregierung hat diese Zusage gemacht. Wir hatten immer die Diskussion um die Frage „Besoldung folgt Tarif“. Es gab in dieser Legislaturperiode immer die Vorfestlegung mit der Zusage einer Nacharbeit. Die ist hier eingelöst worden. Ich bin als Grüner aber auch bereit, in der nächsten Legislaturperiode über dieses Prinzip nachzudenken. In unserem Wahlprogramm steht, dass wir uns dafür einsetzen, das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ hier wieder anzuwenden. Insofern sollten wir darüber eine weitere Diskussion führen, inwieweit das auch im Kontext der Schuldenbremse möglich ist. Ich halte das für den richtigen Weg und auch für einen Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Landes, sie alle einheitlich zu bedienen und hier auch zu einheitlichen Ergebnissen zu kommen.
Die Hinweise zum Thema OFD hat die Kollegin Geuter bereits gebracht; ich brauche sie nicht zu wiederholen. Wir haben hier einen Konflikt, und Sie versuchen hier etwas zurückzudrehen, was man auf diesem Weg nicht zurückdrehen kann. Aber das haben wir im Ausschuss ausreichend diskutiert, sodass ich deshalb hier nicht erneut darüber diskutieren will.
Ich danke vielmals für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir schon gestern und auch heute Morgen eine Diskussion über flussgebietsbezogene Planungen hatten, würde ich es gerne ein bisschen genauer wissen und frage daher die Landesregierung: Welche flussgebietsbezogenen Planungen unterstützt die Landesregierung genau?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich daran anschließen und auch vor dem Hintergrund der gestern von uns beschlossenen Soforthilfe, die allen Geschädigten zugutekommt, fragen: Wie gehen die Hilfen, die wir gestern beschlossen haben, damit einher - was auch in § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt ist -, dass man als potenziell von Hochwasser Gefährdeter oder Betroffener eine Elementarschadenversicherung oder überhaupt eine Versicherung abschließen und Vorsorge im Rahmen des Möglichen treffen soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Haushaltsnachtrag für eine Soforthilfe für die vom Julihochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen. Wir haben hohe Schäden durch die Dauerniederschläge zu verzeichnen, die wir auch hier in der Region und auch in Braunschweig, woher ich komme, gespürt haben, insbesondere aber auch im Harz, im Harzvorland, in Hildesheim und in Wolfenbüttel. Wir haben - das ist eben schon in mehreren Reden gesagt worden - eine vorbildliche Hilfsbereitschaft bei Freiwilligen aus der Bevölkerung und große Anstrengungen bei den Feuerwehren, beim THW, bei der Polizei usw. Ihnen allen auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein großer Dank für diese Leistung!
Die Landesregierung hat schnell reagiert und eine finanzielle Soforthilfe eingebracht. Im Ausschuss hat Umweltminister Stefan Wenzel detaillierte Berechnungen über die notwendige Höhe dieser Hilfsmittel vorgetragen und einen Mindestbedarf von 45 Millionen Euro errechnet. Ich freue mich, dass wir dort gemeinsam entschieden haben, diese Mittel auf 50 Millionen Euro zu erhöhen, um einen ausreichenden Puffer zur Verfügung zu haben. Die rot-grüne Landesregierung als Einbringende und wir als gesamtes Parlament zeigen damit Handlungsfähigkeit auch in schwierigen Zeiten.
Die Zahl der Hochwasserereignisse ist spätestens seit der Jahrtausendwende deutlich angestiegen. Wir haben zu verzeichnen ein Elbe- und Donauhochwasser 2002 - bezeichnet als Jahrhundertereignis, Schäden in Europa in Höhe von 15 Milliarden Euro -, ein Alpen- und in der Folge ein Donauhochwasser 2005 - auch ein Jahrhunderthochwasser, Schäden in Europa in Höhe von 3 Milliarden Euro -, ein Elbehochwasser im Jahr 2006 - ein 100-jährliches Ereignis -, ein Donauhochwasser 2009, die Oderflut 2010, das Elbhochwasser 2011 und dann das große Elbe- und Donauhochwasser
2013, ein 500-jährliches Ereignis mit Schäden in Europa von über 12 Milliarden Euro. Es geht weiter: extreme Starkregen mit Überflutungen in Süddeutschland 2016 und nun Harz und Harzvorland im Jahr 2017.
In 15 Jahren neun großflächige Hochwasserereignisse in Deutschland, davon vier mit 100-jährlichem Charakter und Schäden von weit über 30 Milliarden Euro. Wenn vier 100-jährliche Hochwasser in nur 15 Jahren stattfinden, dann kann das nicht normal sein!
Nein, wir haben hier eindeutig die Auswirkungen des Klimawandels vor Augen. Wissenschaftler sagen das, ebenso die Rückversicherer.
- Herr Hocker, ich habe gewusst, dass Sie an der Stelle dazwischenrufen. Ich glaube, wenn gerade Sie mit Ihren Kenntnissen aus der Versicherungsbranche auf diese Daten schauen, sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Rückversicherer ganz eindeutig der klaren Auffassung sind, dass das Auswirkungen des Klimawandels sind. Wir müssen dagegen anarbeiten!
Sie alle mahnen uns zu mehr Anstrengungen beim Klimaschutz. Wir Grüne stehen dafür, das 1,5Grad-Klimaziel aus Paris umzusetzen. Diese rotgrüne Landesregierung handelt danach. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag.
Dazu gehört natürlich auch die Anpassung an den Klimawandel: Hier reden wir - auch das ist hier schon vorgetragen worden - über Deichbau und Hochwasserschutz im Binnenland. Herr Hocker, die pauschalen Vorwürfe, wir hätten hierbei Mittel abgezwackt, stimmen nicht.
Man muss diese Situation bitte differenziert betrachten, weil sich auch die „Töpfe“ verändert haben.
2014 hat z. B. die Bundesregierung die auf Niedersachsen entfallenen GAK-Mittel zum Hochwasserschutz um 2 Millionen Euro gekürzt. Wer hat für
diese Kürzung gesorgt? - Die damalige schwarzgelbe Bundesregierung.
In der Folge haben wir dann selber die außerhalb der GAK laufenden Landesmittel - also eigene Mittel - auf inzwischen 1,6 Millionen Euro erhöht.
Aktuelle Planungen sehen auch deutlich größere Mittelanteile aus ELER vor, als das unter Ihrer Regierung noch der Fall war - inzwischen 10 Millionen Euro im Jahr, bei Ihnen waren es noch 3 Millionen Euro.
Die Gesamtbilanz: Sie haben 2011 25 Millionen Euro für Hochwasserschutz eingesetzt, 2012 waren es 18 Millionen Euro. Wir geben 2017 23 Millionen Euro aus. Wir liegen also in der gleichen Größenordnung. Ihre Behauptungen, hier sei abgezwackt worden, entsprechen einfach nicht der Wahrheit!
Darüber hinaus unterstützen wir die Renaturierung von Flüssen, u. a. um bei Hochwassergefahren mehr Platz zu schaffen. Wir unterstützen mit Fördermitteln übergeordnete Planungen für ganze Flusssysteme, die die Kommunen beantragen können. In diesem Kontext haben wir auch die Aufwertung des Zweckverbands Großraum Braunschweig genutzt, um ihm die Aufgabe des regionalen Hochwasserschutzes zu geben. Und wer hat dagegen gestimmt? - Die CDU! So viel zu Ihrer Verantwortung.
Natürlich kann man beim Hochwasserschutz mehr machen, und wir Grüne treten auch dafür an, das zu tun. Aber Ihre pauschalen Vorwürfe sind falsch. Rot-Grün ist seiner Verantwortung beim Hochwasserschutz in den vergangenen Jahren nachgekommen.
Herr Oesterhelweg kann sich gern zu einer Kurzintervention melden.
Wir haben in den vergangenen Jahren dem Klimaschutz Priorität eingeräumt, nicht nur durch Anpas
sung, sondern auch bei der Prävention. Ich verweise auf das Klimaschutzkapitel im Umwelthaushalt, dotiert mit 10 Millionen Euro, und auf die Klimaschutz- und Energieagentur mit ihren vielfältigen Beratungsleistungen, dotiert mit 2 Millionen Euro.
Sie von CDU und FDP haben mehrfach bei diesen Maßnahmen kürzen wollen; das waren Ihre Anträge zum Haushalt. Sie setzen nur auf Anpassung und haben die Prävention überhaupt nicht im Portfolio. Sie haben ganz klar kommuniziert, dass Sie das Klimaschutzgesetz, das wir eingebracht haben, nicht wollen. Sie zeigen eine ignorierende Politik gegenüber dem Klimawandel. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, und das werden sie Ihnen bei der Landtagswahl ganz sicher zeigen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oesterhelweg, ich
kann mich sehr gut an die Gespräche entsinnen, die wir in Sachen Aufwertung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig geführt haben. Ich kann mich auch entsinnen, dass wir sehr schnell einer Meinung waren, dass der Hochwasserschutz dort sehr gut angesiedelt ist. Wir haben dort ein sehr komplexes System mit mehreren Flüssen - dazu zählen die von Ihnen angesprochen Flüsse Oker und Innerste; wir haben aber auch die Schunter, wir haben Nebenflüsse etc. -, und es ist sehr sinnvoll, dort zu mehr Kooperation zu kommen.
Wenn dies durch das von Ihnen angesprochene Projekt - übrigens ein Projekt, das von der Landesregierung gefördert wird - erreicht wird, dann ist das ein wichtiger Schritt. Nichtsdestotrotz bleibt es richtig, durch solche Maßnahmen überregionales Denken zu stärken. Ich glaube, dort haben wir auch gar keine unterschiedliche Meinung. Beides ist richtig: Man kann das eine machen, ohne das andere zu lassen. Insofern sind wir da gar nicht auseinander.
Herr Dr. Hocker, dass Sie sagen, dass alles Geld, was wir für den Klimaschutz ausgeben, rausgeschmissenes Geld ist, ist mir klar. Auch dass Sie stattdessen Anpassungen fordern und meinen, dass der Klimaschutz nicht so entscheidend ist, weil der Klimawandel ja gar nicht so stattfindet! Ich kann mich entsinnen, dass Sie zu der Anhörung zum Klimaschutzgesetz im Umweltausschutz Klimaskeptiker eingeladen haben. Das heißt, aus Ihrer Sicht existiert das Problem gar nicht. Aber es kann doch nicht sein, ein Problem, das 75 % der Bevölkerung in Deutschland als eines der größten Probleme ansehen, die wir in Deutschland und international haben - es liegt sogar noch vor dem Problem „Terrorismus“ -, einfach zu ignorieren!
Deshalb ist es richtig, wie wir hier vorgehen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute wird auf Antrag der Opposition ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt. Es hat im Wirtschaftsministerium in zwei Vergabekomplexen fahrlässige Verstöße gegen das Vergaberecht gegeben. Wir Grüne kritisieren diese Verstöße ausdrücklich. Wir erwarten, dass das Vergaberecht und die entsprechenden Regeln der Landeshaushaltsordnung konsequent eingehalten werden.
Auch wenn es sich hier um wenige Fälle handelt, so hat das betroffene Ministerium für die Akzeptanz des Vergaberechts in Niedersachsen ganz bestimmt eine Vorbildfunktion. Daher müssen die Verstöße schnell aufgeklärt und die richtigen Konsequenzen für die Verfahren gezogen werden.
Herr Minister Lies, ich habe den Eindruck, dass Sie dies erkannt haben und jetzt zügig entsprechende Maßnahmen treffen. Das ist gut so. Wir unterstützen das.
Zu dieser Aufarbeitung gehören das Rechtsgutachten über die Vergabe der Homepage www.nds.de und die rasche Vorlage von Unterlagen für die Transparenz. Zudem wurden aus den Vergabeverstößen erste Konsequenzen für die Verfahren gezogen, so z. B. der Stopp der Ausschreibung für die Auslandsvertretung in Chicago.
Vor allem richtet das MW jetzt aber eine zentrale Vergabestelle ein und ändert konkret die Abläufe. Dieses Engagement bei der Aufklärung und Neuorganisation halten wir für richtig. Es muss weiter fortgesetzt werden.
Die Opposition beantragt nun einen Untersuchungsausschuss. Das ist Ihr Recht. Aber meinen Sie wirklich, mit diesem Instrument vor Ende der Legislaturperiode noch irgendetwas effektiv aufklären zu können?
Frühere Untersuchungsausschüsse haben sich mit dem Jahrhundertskandal in der Asse, mit der persönlichen Vorteilsnahme von Kabinettsmitgliedern, mit dem Celler-Loch-Skandal um den Verfassungsschutz, mit dem Transrapid-Unfall oder mit Kriegswaffenexporten befasst.
Sie hingegen beantragen in dieser Legislaturperiode nun zum zweiten Mal einen Untersuchungsausschuss zu Vorgängen um ehemalige Staatssekretäre. Die Neuigkeit ist, dass es dieses Mal auch um einen Pressesprecher gehen soll. Meinen Glückwunsch zu dieser Prioritätensetzung!
Aber in Wirklichkeit ist Ihr Interesse an der engeren Thematik doch eher gering. Eigentlich versuchen Sie nur, diese Vergabeverstöße lange im Fokus der Öffentlichkeit zu halten und sie möglichst in den Wahlkampf zu ziehen.
Nach den Erfahrungen der Vergangenheit bin ich bei diesem durchschaubaren Versuch aber gelassen. Jetzt wird Transparenz hergestellt. Es werden die notwendigen Konsequenzen gezogen. So wird die Geschichte schon bald enden - mit einem Mehrwert für die Vergabeverfahren. Das ist an dieser Stelle auch das Wichtige.
Sie, meine Herren Schünemann und Bode, geben hier nun die Chefankläger - mit, wie wir heute wieder gehört haben, täglich neuen dubiosen Anschuldigungen. Aber es wird Ihnen nicht gelingen, sich als neutrale Instanz darzustellen - nicht nach Ihren Vorgeschichten.
Herr Schünemann, Sie handeln nicht nach hehren Motiven. Stattdessen fechten Sie hier eine persönliche Fehde aus - u. a., indem Sie den Wissenschaftler Bogumil mit in den Untersuchungsauftrag hineingenommen haben.
Ich zitiere dazu einmal die Braunschweiger Zeitung vom Dienstag dieser Woche:
„Im Streit um die Bezirksregierungen, die die CDU/FDP-Koalition 2005 abschaffte, hatten Jörg Bogumil und Mitarbeiter in Gutachten Kritik an Niedersachsens Sonderweg geübt. Innenminister war seinerzeit Uwe Schünemann (CDU).“
Die BZ schlussfolgert - Zitat -
„Der Bochumer Hochschullehrer ist aus politischen Gründen im Visier von CDU und FDP.“
Das ist Ihr wahres Motiv.
Jetzt zu Ihren Vergaben: Der Landesrechnungshof - der Kollege Tonne hat es eben schon zitiert - stellte 2012 fest, dass im MI nahezu alle geprüften Auftragsvergaben an externe Beraterinnen und Berater sowie Gutachterinnen und Gutachter gegen das Haushalts- und Vergaberecht verstoßen haben.
Nun komme ich zu Ihnen, Herr Bode. Auch in Ihrer Zeit als Wirtschaftsminister sind bei Ihnen beispielsweise in zehn Fällen Aufträge für Auslandsvertretungen - zu diesem Thema haben wir in diesem Untersuchungsausschuss ja auch einen Komplex - freihändig vergeben worden -
und das nicht nur für den Erstbetrieb wie hier im Fall von Chicago; nein, sie sind dann Jahr für Jahr verlängert worden, um das Vergaberecht zu umgehen.
So viel zu Ihrer Anklage! Wenn man mit einem Finger auf andere zeigt, zeigen drei Finger auf einen selbst zurück.
Nein, vielen Dank.
Die CDU hat ja noch mindestens acht Minuten Redezeit. Insofern sollten Sie die vielleicht in Anspruch nehmen.
Geehrte Opposition, wenn Ihre Fraktionen es mit der Aufklärung ernst meinen würden, dann würden Sie nicht diese belasteten Ex-Minister in den PUA entsenden. Mit dieser Aufstellung strahlen Sie nur ein Signal aus: Getöse im Vorwahlkampf. Damit werden Sie nicht durchkommen.
Auch der Umfang Ihres Auftrags zeigt wieder einmal, dass Sie eigentlich das Ziel verfolgen, Ministerien oder nachgeordnete Behörden mit Aktenvorlagen lahmzulegen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat Teile Ihres ursprünglichen Auftrags als „uferlos“ bezeichnet und massive rechtliche Bedenken geäußert. Zugegeben: Daraufhin haben Sie nachgesteuert und nachgearbeitet.
Aber vor dem Hintergrund der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode schießt ein Untersuchungsauftrag in diesem Umfang völlig über das Ziel hinaus.
Genau aus diesem Grund haben wir Ihren Änderungsantrag auch nicht mitgetragen. Wir erkennen Ihr Minderheitenrecht an und werden daher wie in den bisherigen PUA-Verfahren dem Antrag zustimmen. Aber anders als Sie wollen wir echte Aufklärung und vor allem geänderte Verfahren und keine Show nur für die Öffentlichkeit.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Toepffer, als Jurist wissen Sie, dass Vorwürfe erst einmal nur im Raum stehen und, solange sie nicht belegt sind, auch keine Wirkung für eine Verurteilung oder sonst etwas herbeiführen. Insofern sollten Sie nicht sagen, Sie wüssten schon genau, dass es sich um vorsätzliche Verstöße handele.
Ich habe letzte Woche und auch heute gesagt, dass es sich für mich nach den mir bekannten Vorlagen und nach dem, was in der Presse gestanden hat usw.
- nein; das ist aber letzte Woche im Ausschuss auch ganz klar kommentiert worden -, um fahrlässige Verstöße gehandelt hat. Das ist ja auch ein Vorwurf. Wir haben dazu ganz klar gesagt: Wir wollen, dass das abgestellt wird und dass daraus Schlüsse gezogen werden. Wir haben aber auch den Eindruck, dass der Minister sich auf genau diesen Weg gemacht hat. - Insofern sind Ihre erneut geäußerten haltlosen Hinweise völlig daneben. Ich weise das zurück.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Hilbers, ich war vorhin schon ein bisschen irritiert über Ihren Antrag, diese beiden Debatten zusammenzulegen, und dann haben Sie auch diesen Kommentar gebracht - ich kriege ihn nicht mehr genau zusammen -, der in etwa lautete: Das Sondervermögen interessiert sonst keinen mehr, wenn man das nicht zusammenlegt mit der Generaldebatte. - Nach dieser Aussage kann Herr Siemer noch so viel von „Herzensangelegenheit“ reden: Das konterkariert das vollständig.
Ich finde, das war nicht in Ordnung. Dieses Sondervermögen ist ein wichtiges Projekt. Die Universitätskliniken sind es wirklich wert, hier ausführlich diskutiert zu werden.
Herr Hilbers, erst hatte ich vermutet, Sie hätten Ihre Rede zum Sondervermögen zu Hause vergessen und dann gehofft, Herr Thümler würde das irgendwie mitübernehmen. Aber dann hat Herr Thümler ja gar nicht selber geredet.
Sie haben stattdessen eben in Ihrer Rede erst eine Nachlese der Wahl am Sonntag gemacht und dann weitere Blendraketen über ganz andere Themen aus der allgemeinpolitischen Debatte gestartet.
Ich habe dabei die Stoppuhr mitlaufen lassen. Ich wollte wissen, wie viel Sie über Investitionen - das war ja das Thema der Regierungserklärung -
reden würden oder ob Sie nur über Konsolidierung sprechen wollten. Das Ergebnis überrascht mich überhaupt nicht. Sie haben genau 1:45 Minuten über Investitionen geredet, dafür aber 8:15 Minuten über Konsolidierung. Überrascht war ich jedoch, dass Sie ganze 10 Minuten über ganz andere Themen geredet haben. So viel zu Ihrer Finanzkompetenz an dieser Stelle!
Kein Mehrwert für die Debatte! Sie hätten stattdessen vielleicht doch dem Ministerpräsidenten zuhören können. Rot-Grün macht nämlich vor, wie es geht.
Zum Sondervermögen: Wichtig war der Hinweis des Ministerpräsidenten darauf, dass wir mit diesem Sondervermögen, aber auch mit den anderen Projekten, die angesprochen wurden, ganz beträchtlich die verdeckte Verschuldung abbauen,
weil wir das Geld nicht in die Reduzierung von alter Verschuldung stecken.
Das nämlich ist entscheidend. Gerade unter den Bedingungen von Null-Zinsen ist es doch absolut entscheidend zu sagen: Wir stärken die Infrastruktur in diesem Land.
Unterlassene Unterhaltung verhindern. Frau Geuter hat eben den Landesrechnungshof zitiert. Genau das ist richtig. Sie haben in der Vergangenheit unterlassen. Sie brauchen uns gar nicht hier anzuführen und zu behaupten, wir hätten irgendetwas unterlassen.
Ich kann mich nicht entsinnen, dass Grüne seit 1994 an der Regierung waren. Das heißt: In den zehn Jahren Ihrer Regierungszeit haben Sie es unterlassen, die Universitätskliniken und die Hochschulstandorte mit Investitionsmaßnahmen zu stärken. Das haben Sie unterlassen. Jetzt sind wir diejenigen, die diese wichtigen Maßnahmen durch
führen. Und dafür ist auch dieses Sondervermögen ein Zeichen.
600 Millionen Euro werden jetzt in die erste Tranche eingestellt.
Am Ende sind es 2 Milliarden Euro. Und wenn Sie jetzt das Instrument des Sondervermögens kritisieren, dann möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, dass Sondervermögen für überjährige Ausgaben ein sehr probates Mittel sind
und die Landesregierung klargestellt hat, dass sie diese Mittel auch in der mittelfristigen Finanzplanung abbilden wird und wir das Geld über dieses Sondervermögen zur Verfügung gestellt bekommen, womit wir auch Verpflichtungen eingehen können; denn das ist das Entscheidende. Wir wissen, dass sich solche Großbauprojekte wie Universitätsklinika nicht von heute auf morgen errichten lassen.
An dieser Stelle vielleicht noch ein Wort zum Thema „digitale Infrastruktur“, weil Sie das vorhin in Ihrer Rede zur Regierungserklärung gesagt haben. Diese Universitätsklinika und diese Maßnahmen werden beim Thema „digitale Infrastruktur/digitale Medizin“ entscheidend sein. Das werden Bausteine sein, die dazu beitragen, dass wir High-End- Universitätsklinika bekommen, die in den nächsten Jahrzehnten einen wirklich großen, einen wirklich entscheidenden Beitrag zur Gesundheit, zum medizinischen Fortschritt leisten werden.
Und auch dafür ist es wichtig, jetzt diese Sondervermögen einzurichten und damit diesen Prozess in Gang zu setzen.
Wir werden es heute beschließen und freuen uns sehr darüber, dass es endlich vorwärts geht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grascha, zwei Punkte:
Erstens. Ich habe vorhin über High-Tech-Medizin gesprochen. Das habe ich absichtlich gemacht. Aber wenn Sie die Vorstellung haben, man könne jetzt hingehen, einen Generalplan machen und innerhalb der nächsten 20 Jahre das Alte so, wie es ist, beibehalten und einfach etwas Neues dahinsetzen, dann ist das, was Sie jetzt an HighTech-Medizin geplant haben, in 20 Jahren veraltet. Genau deshalb ist das der falsche Weg. Deshalb ist es richtig, sich anzusehen: Was kann man kurzfristig erledigen, was mittelfristig? - Aber nicht hingehen und sagen, man braucht eine Generalplanung und ein Konzept, das man am Ende über alles stülpt.
Zweitens. Sie haben abseits von der Universitätsklinika über die 150 Millionen Euro geredet. Das ist doch ein wirklich nennenswertes gutes Beispiel, das deutlich macht, welche Prioritäten wir setzen.
Wir setzen die Priorität natürlich auf die Universitätsklinika. Wir sagen daneben aber auch ganz klar: Wir haben jede Menge Universitätsgebäude in Niedersachsen, die eine deutliche Sanierung, eine bauliche Substanzerhaltung, eine energetische Sanierung brauchen. Diese Landesregierung hat in
den vergangenen Haushalten deutlich mehr Investitionen in den Substanzerhalt, in die energetische Sanierung und in den Klimaschutz durch Baumaßnahmen gesteckt, als Sie das jemals gemacht haben.
Und jetzt, wenn man nach Haushaltsabschluss 150 Millionen Euro übrig hat, dann ist es doch richtig, zu sagen: Dieses Geld geben wir zusätzlich da hinein. - Deshalb haben wir diesen Baustein, den wir außerordentlich begrüßen.
Wir danken der Landesregierung sehr dafür, dass sie diese wichtigen Zukunftsinvestitionen möglich macht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Situation bei der NORD/LB und die Diskussion um die NORD/LB verlangen etwas mehr Ernsthaftigkeit und etwas mehr Seriosität, als hier heute Morgen schon wieder in dieser Runde zu finden ist.
Man muss ja jedes Mal abwarten, mit welchem Thema Sie am Freitagmorgen kurzfristig auftauchen. Vorab: Den Informationsfluss durch die Landesregierung und durch die Vorstände der NORD/LB kann man nur als vorbildlich bezeichnen. Wir haben im Haushaltsausschuss mehrfach Unterrichtungen zu diesem Thema gehabt. Der Vorstand ist mehrfach selbst in den Haushaltsausschuss gekommen. Zuletzt hatten wir am 22. März - das ist gerade mal 14 Tage her - eine solche Unterrichtung.
Es war vorher klar, dass die Bremer Landesbank dort mit einem Verlust von 1,4 Milliarden Euro rausgeht.
Diese Klarheit haben wir doch schon seit einem Monat. Die Entwicklung der Bremer Landesbank haben wir doch deutlich auch bei den Ad-hocMeldungen der Bremer Landesbank selbst gesehen.
Insofern ist dieser Verlust klar gewesen. Und dass dieser Verlust auch auf die NORD/LB durchschlägt, ist ebenfalls mehrfach diskutiert worden. Das ist für Sie auch keine Neuigkeit.
Insofern ist darüber bereits unterrichtet worden, genauso wie über einen erwarteten Gewinn für
2017. Auch die Fragen, die Herr Hilbers gestellt hat, sind überwiegend bereits am 22. März beantwortet worden, z. B. was vor Vertragsabschluss mit der Bremer Landesbank erkennbar war und was die Auswirkungen mit Bezug auf die gezahlte Summe sind.
Sie selbst haben im NDR-Fernsehen am Tag der Ausschussunterrichtung gesagt: Wir sind darüber unterrichtet worden - in vertraulicher Sitzung übrigens -, dass die Marktentwicklung bei den Schiffen dafür verantwortlich war. - Das heißt, Sie selbst sind mit diesen Erkenntnissen schon an die Presse gegangen.
Den Vorwurf, wir hätten uns über den Tisch ziehen lassen, möchte ich mit der klaren Rückmeldung, dass damals auch das Land Bremen eine deutliche Summe Steuergeld in die Unterstützung dieser Bank investiert hat, weit zurückweisen.
Es gab unabhängige Wertgutachten zu der Frage, wie werthaltig diese Bank ist. Insofern sollten Sie kleine Brötchen backen.
An dieser Stelle sage ich ganz deutlich: Uns ist wichtig, dass wir diese Bank erhalten und natürlich auch über die Sicherung der Standorte diskutieren. Das haben wir zuletzt im Kontext der Staatsvertragsdebatte getan. Wir wollen, dass hier in Niedersachsen ein wichtiger Standort erhalten bleibt, und wir wollen natürlich keine Steuergelder einsetzen. Die Debatte ist wichtig, aber die Art und Wei
se, wie Sie sie führen, ist der Komplexität nicht angemessen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hilbers, noch einmal! Nach der Unterrichtung kann ich erstens überhaupt nicht - null! - nachvollziehen, dass Sie hier auch nur einen Deut Kritik äußern; denn es ist selten, glaube ich, so umfangreich und so ausführlich immer wieder im Haushaltsausschuss unterrichtet worden. Deshalb finde ich, dass es wirklich nicht angemessen ist, hier an dieser Stelle die Debatte über die Unterrichtungen und ihre Häufigkeit hochzuziehen.
Das ist nicht angemessen.
Der zweite Punkt. Sie haben über die Summen geredet. Natürlich ist die Summe, die die NORD/LB als Verlust ausweist, nicht bekannt gewesen. Was aber bekannt war - darauf habe ich eben rekurriert -, war der Verlust der Bremer Landesbank. Auch darauf, dass der Verlust der Bremer Landesbank auf die NORD/LB durchschlägt, ist mehrfach hingewiesen worden.
Ich weiß nicht, wie Sie auf den Gedanken kommen, es sei hier alles im Unklaren und jetzt lägen total neue Fakten vor. Wenn Sie wirklich glauben, dass hier neue Fakten auf dem Tisch liegen, dann haben Sie in den letzten Wochen wirklich nicht aufgepasst, Herr Hilbers. Das tut mir leid für Sie.
Wir sollten an dieser Stelle aufpassen. Sie haben hier mehrfach Worte wie „Krise“ und Ähnliches in den Mund genommen.
Genau das gefährdet doch unsere Interessen! Wir wollen doch eine stabile Landesbank.
Wir wollen eine Landesbank, die z. B. beim Thema Windenergie wichtige niedersächsische Interessen durchsetzt,
aber auch bei dem Thema der Schiffs- und Werftenindustrie usw. usf.
Natürlich haben wir Standorte, an denen wir auch Beschäftigung sichern wollen. Hier aber jetzt eine Krise herbeizureden, obwohl die Landesbank selbst für das nächste Jahr
Gewinne in Aussicht stellt, ist doch wirklich weit hergeholt! Tut mir leid.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den ersten Redebeiträgen kann man die Hoffnung haben, dass sich am Ende das ganze Parlament für den Erhalt der kommunalen, demokratisch gewählten Aufsichtsgremien der Sparkassen einsetzt.
Wir halten unsere Sparkassen für starke öffentliche Institutionen, die wichtige lokale Grundversorgungsaufgaben erfüllen. Unser Sparkassenmodell muss daher gegen Eingriffe verteidigt werden. Dies
machen wir auch heute mit diesem Antrag - wie gesagt, ich hoffe, dass wir das zusammen machen.
- Der Applaus gilt den Sparkassen.
Auf europäischer Ebene werden strengere Regeln bei der Besetzung der Leitungsorgane von Banken diskutiert. Die ausführlichen Hinweise auf die komplizierten Namen sind hier bereits gefallen. Ich will sie deshalb weglassen.
Es sind verschärfte Vorgaben u. a. auch bei fachlicher Qualifikation und persönlicher Zuverlässigkeit. Sie sollen nicht nur für Vorstände, sondern auch für die Mitglieder der Aufsichtsgremien gelten.
Ich nenne ein paar Beispiele: Zum Beispiel sollen alle umfassten Personen theoretische Kenntnisse über Finanzmärkte, den Regulierungsrahmen oder das Risikomanagement von Banken vorhalten. Das sind Aufgaben, die durchaus beträchtlich sind. Auch die Regeln zum Vorliegen von Interessenkonflikten werden verschärft. Beispielsweise werden Politiker, die in den letzten ein oder zwei Jahren eine Position mit hohem politischen Einfluss ausgeübt haben - das gilt nicht nur für Bundes- oder Landespolitiker, sondern ausdrücklich auch für Kommunalpolitiker -, von Leitungspositionen in Banken ausgeschlossen.
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Im Grundsatz sind verschärfte Regelungen richtig. Nach der Banken- und Finanzkrise wurden die europäischen Regeln für den Finanzmarkt in allen Bereichen angepasst. Auch für Leitungspositionen sind strengere Vorgaben grundsätzlich begrüßenswert. Denn - ich glaube, das eint uns - Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nie wieder aufgrund instabiler Banken zur Kasse gebeten werden. Ich glaube, in dieser Zielrichtung sind wir uns einig.
Die zitierten Regeln in dieser Härte sollen unmittelbar erst einmal für alle unter direkter Aufsicht der EZB stehenden Institute gelten. Allerdings hat die Europäische Bankenaufsicht zusammen mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde - ESMA - einen ganz ähnlichen Entwurf für allgemeine Leitlinien für Mitglieder der Leitungsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen von Banken vorgelegt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Vorgaben dann häufig in die allgemei
nen Regelungen umgesetzt wurden. Das würde bedeuten - das ist der Kern unseres Antrags -, dass dies möglicherweise auch für Sparkassen und ihre Verwaltungsräte gelten könnte.
Vor dem Hintergrund, dass wir demokratisch gewählte kommunale Mitglieder in diesen Verwaltungsräten haben, wollen wir mit diesem Antrag ein frühzeitiges Signal gegen eine solche enge Umsetzung mit Wirkung für die Sparkassen setzen.
Ich komme zu dem einzigen Punkt, der vom Kollegen Mohr als dissensual bezeichnet wurde: Sparkassen in Deutschland haben einen öffentlichen Auftrag und sind aus unserer Sicht auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Deshalb können an sie auch besonders hohe Anforderungen gestellt werden, beispielsweise auch beim Thema Transparenz. In der Tat führen wir diese Diskussion im Kontext mit dem Informationszugangsgesetz, aber nicht nur dort, sondern auch darüber hinaus, z. B. im Zusammenhang mit der regionalen Verantwortung, der die Sparkassen aber auch in großem Umfang nachkommen, oder hinsichtlich der Frage der Nachhaltigkeit ihrer Investments.
Diese besondere Verantwortung und dieser öffentliche Auftrag spiegeln sich nun einmal in der Zusammensetzung der Verwaltungsräte wider. Wenn man will, dass wir einen guten Grund haben, dass Verwaltungsräte so zusammengesetzt sind und dass sie diesen öffentlichen Auftrag haben, dann sollten wir das an dieser Stelle auch klar so benennen. Deshalb wäre ich für diesen Passus. Aber das wird dann ein Bestandteil der Ausschussberatung sein.
Nicht jedes Mitglied des Verwaltungsrats einer Sparkasse muss Finanzprofi sein. Stattdessen ist es ein Gewinn, wenn die Verwaltungsräte vielfältige Erfahrungen mitbringen und die Kommunen in ihrer gesamten Breite repräsentieren. Das wollen wir ausdrücklich erhalten.
Klar ist: Die Banken- und Finanzkrise wurde nicht durch die niedersächsischen Sparkassen ausgelöst. Auch schon in anderen Bereichen haben wir uns aus guten Gründen für angepasste Regeln für Sparkassen eingesetzt. Auch bei den Anforderungen für Leitungspositionen müssen die Besonderheiten unseres Sparkassenmodells berücksichtigt werden. Wir sind hier einig mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Sparkassenverband, die uns auch dazu angeschrieben haben.
In diesem Sinne wollen wir ein sehr wichtiges Signal für die angepasste Regulierung aussenden, die diesem Sparkassenmodell angemessen ist. Ich freue mich daher auf die Ausschussberatung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Idee, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag einzuführen, um die Eigentumsquote zu erhöhen, ist ein diskutabler Ansatz.
Ist das allerdings wirklich das beste Instrument, um den privaten Ersterwerb zu fördern? Sind andere Förderinstrumente nicht effektiver? - Gesetzt den Fall, man führt wirklich einen Freibetrag ein: Welche Höhe ist angemessen, damit der Freibetrag zielgenau wirkt?
Herr Grascha, mal ehrlich: Bei Ihnen von der FDP muss man immer aufpassen, dass Sie nicht tolle Ziele plakatieren, während Sie eigentlich nur neue Steuerschlupflöcher für eine Klientel schaffen wollen. Das würden wir nicht mitmachen.
- Nein, nein, Herr Dürr. Hier geht es nicht um Familien,
sondern um die Frage: Wie gestaltet man so etwas aus, damit es nicht am Ende Unternehmen und Luxusimmobilien zugutekommt?
Da muss man bei Ihnen und Ihrer Historie - Mövenpick-Steuer usw. - immer aufpassen.
Das sollten Sie schon wahrnehmen.
Überrascht war ich von Ihrem Vorschlag einer Gegenfinanzierung der Steuerausfälle: Der Bund soll die Mindereinnahmen auf der Basis eines Steuersatzes von 3,5 % kompensieren - immerhin.
Ich verweise aber darauf, dass die Mindereinnahmen deutlich höher wären, weil die Grunderwerbsteuer bei uns 5 % beträgt. Für diese Ausfälle machen Sie keine Vorschläge.
Ich erinnere mich übrigens an diverse Auftritte vor allen Dingen von Vertretern der FDP, bei denen beklagt wurde, dass Rot-Grün vom Bund eine Gegenfinanzierung oder Kompensation für was auch immer gefordert hat. Da waren wir diejenigen, die angeblich immer nur in Berlin die Hand aufmachen. Jetzt adressieren Sie selber Berlin. Chapeau! Sie lernen. Das ist doch mal gut.
Wenn Sie uns aber das nächste Mal wieder diesen Vorwurf machen, dann werde ich den Antrag herausholen, den Sie heute gestellt haben, und ihn Ihnen vor die Nase halten.
Immer gerne.
Sehr geehrter Kollege Grascha, überhaupt kein Widerspruch! Ich habe Sie sogar gelobt und gesagt: „Chapeau! Sie lernen.“
In vergangenen, vergleichbaren Fällen haben Sie immer jegliche Gegenfinanzierungsansprüche gegenüber Berlin abgelehnt.
Man könnte diesen Freibetrag ja auch ohne Kompensation, ohne Gegenfinanzierung einführen. Das war in der Vergangenheit Ihre Politik.
Es freut mich, dass Sie das ein Stück weit geändert haben. Dafür habe ich Sie sogar gelobt. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass ich mir das für das nächste Mal merken werde, wenn Sie wieder sagen: Sie gucken immer nur nach Berlin!
- Es sind sehr wohl vergleichbare Fälle. Insofern sind wir auf einer guten Ebene.
Ich bin übrigens sehr gespannt, was Sie von einem noch besseren Kompensationsvorschlag halten, mit dem man auch noch ein Steuerschlupfloch schließen könnte: von der Einschränkung von Share Deals.
Herr Hilbers hat eben in einem Nebensatz schon auf Share Deals hingewiesen. Wenn eine Fläche an eine GmbH übertragen wird und jemand weniger als 95 % dieses Unternehmens kauft, muss er keinerlei Grunderwerbsteuer zahlen, obwohl die Fläche den Besitzer wechselt - kein Steueraufkommen! Angeblich sollen 20 % aller Grundstücksgeschäfte so ablaufen. Wenn man das einschränken würde, könnte man die Förderung eines Erwerbs von Grundeigentum - mit welchem zielgerichteten Instrument auch immer - gut gegenfinanzieren.
Share Deals sind auch in der Landwirtschaft ein echtes Problem. - Schön, dass Herr Grupe zuhört. - Erst kürzlich kamen Berichte aus Brandenburg, wo eine Rückversicherung 94,9 % der Anteile an einer Firma mit 2 300 ha landwirtschaftlichen Flächen gekauft hat. Da sind dem Fiskus fast 2 Millionen Euro Steuern entgangen. Wenn Sie dabei mitmachen würden, so etwas einzuschränken, könnte man durchaus noch weitergehende Ausfälle gegenfinanzieren. Ich setze darauf, dass die landwirtschaftlichen Akteure ein Interesse daran haben, dem Phänomen des Land Grabbing entgegenzuwirken.
Ich bin insbesondere in dieser Hinsicht sehr gespannt auf die Ausschussberatungen. Ich freue mich darauf.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hilbers, es ist schon interessant, wie wir von einer Debatte über die gezielte Förderung von Wohneigentum, insbesondere für den Ersterwerb durch Familien, zu einer allgemeinen Debatte über die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes gekommen sind. Insofern finde ich Ihre Argumentation an dieser Stelle schwierig. Da sollten Sie auch sehr aufpassen; denn eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes war gerade nicht die Zielsetzung der FDP. Da möchte ich sie ausdrücklich in Schutz nehmen. - Ich habe eben angedeutet, dass wir die Zielsetzung bis zu einem gewissen Grade teilen. Aber in dieser Hinsicht, Herr Hilbers, kommen wir nicht zusammen.
Zweitens möchte ich noch einmal betonen, gerade nach den Ausführungen des Finanzministers, dass hierbei administrative Aspekte zu beachten sind. Selbst wenn man das Geld zur Verfügung hätte - ich habe eben Möglichkeiten der Gegenfinanzie
rung dargestellt -, müsste man überlegen, ob dieser Freibetrag tatsächlich das richtige Instrument ist oder ob es nicht andere Instrumente der Wohnraumförderung gibt - z. B. über das Sozialministerium -, die einfach passgenauer und bürokratieärmer sind. Auch darüber sollte man in dem Kontext diskutieren.
An dieser Stelle jedenfalls möchte ich mich nicht pauschal dazu äußern, ob das das richtige Instrument ist. Ich finde, damit nehmen wir bereits ein Stück weit die Ausschussberatung vorweg. Das Weitere sollten wir aber dort klären.
Vielen Dank.
Mit Sicherheit, Herr Präsident.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Region des Großraums Braunschweig.
Dieser Großraum ist wirtschaftlich stark. Aber die strukturellen Probleme der Region sind lange bekannt, und es existieren viele Vorschläge, wie damit umzugehen ist. Doch was ist in den letzten 20 Jahren geschehen? - Nichts!
Und warum? - Weil jeder Vorschlag, so gut er auch immer war und wie viele Akteure ihn auch immer unterstützt haben, sogleich eine noch viel größere Zahl an Gegnern und Bedenkenträgern hervorgerufen hat. Heute ist ein guter Tag für die Region Braunschweig, weil endlich nicht nur Probleme benannt und Vorschläge gemacht werden, sondern weil der Landtag mit der großen Mehrheit von drei Fraktionen endlich einen ganz konkreten Reformtritt - Reformschritt beschließt.
- Herr Thümler, ein Tritt in den Hintern - das ist eine sehr freundliche Aufforderung, die ich gerne zurückgebe.
Der Zweckverband Großraum Braunschweig wird mit dieser Novelle zu einem Regionalverband aufgewertet und bekommt die übergeordnete Planungskompetenz für sechs Politikfelder zugesprochen. Frau Jahns hat sie aufgezählt; wir haben bei allen applaudiert. Es geht um die Verkehrsentwicklung, um die Verteilung von Gewerbeflächen, um das Angebot berufsbildender Schulen, das Tourismus- und Regionalmarketing sowie den Hochwasserschutz. In allen diesen Feldern sind regional optimale Lösungen möglich. Sie kommen nur leider nicht von alleine zustande. Daher ist es gut, wenn der neue Regionalverband nun das regionale Denken mit guten Konzepten im Sinne aller Kommunen fördert.
Um eines zu diesen neuen Aufgaben ganz deutlich zu sagen: Wir wollen damit nicht in die Kompetenzen der Städte, Kreise und Gemeinden eingreifen. Das war von Anfang an nicht unser Ziel. Ich bin sehr froh über die Ausschussberatung, mit der entsprechende Probleme ausgeräumt werden konnten. Meinen ausdrücklichen Dank an alle Beteiligten, ganz besonders an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst!
Jede Kommune muss nun selbst entscheiden, ob eine vom Regionalverband vorgeschlagene regional-optimale Lösung auf ihrem Gebiet umgesetzt wird. Dabei ist sie völlig frei.
Gerne. Das ist sicherlich eine spezifisch braunschweigische Frage.
Sehr geehrter Herr Schönecke, ich hatte mich schon auf die spezifisch braunschweigische Frage von Ihnen gefreut.
Wie Sie wissen, ist die Regionalplanung schon jetzt Aufgabe des Zweckverbandes. Natürlich ist dort viel Planungskompetenz vorhanden. Insofern hat sich der Zweckverband schon mit ganz vielen der Fragen, die hierbei eine Rolle spielen, z. B. mit der Demografie, beschäftigt und auch Kompetenzen gezeigt.
Es ist also schon viel vorhanden. Wie viel noch hinzukommen muss, wird sich im Laufe des Verfahrens zeigen. Der Zweckverband hatte ja zum Glück die Kompetenzen, sich anzuschauen, wie viel zusätzliches Personal erforderlich ist bzw. was möglicherweise schon vorhanden ist, um dann auch die entsprechenden Beschlüsse umzusetzen. Insofern ist diese Frage nicht abschließend geklärt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Zweck
verband schon sehr viele Kompetenzen in diesen Bereichen mitbringt und damit sehr gute Voraussetzungen hat, um einen echten Mehrwert zu schaffen und die Region in diesen Feldern wirklich voranzubringen. Das ist das Wichtigste.
Ich setze fort:
Jede Kommune muss selbst entscheiden, ob sie eine von dem Regionalverband vorgeschlagene optimale Lösung auf dem eigenen Gebiet umsetzt. Da ist sie völlig frei. Das sagte ich eben schon. Allerdings hege ich natürlich schon die Erwartung, dass abweichende kommunale Entscheidungen gut begründet werden und Beschlüsse, die der Entwicklung der gesamten Region zuwiderlaufen, vermieden werden können. Mehr gemeinsame Planungen wären ein echter Beitrag für eine positive Entwicklung der Region Braunschweig.
Frau Jahns, à propos Bedenkenträger; weil Sie sie aufgezählt haben: Richtig ist, dass sich mehrere Hauptverwaltungsbeamte kritisch geäußert haben. Sie haben z. B. Herrn Klingebiel erwähnt, der meines Erachtens, da er auch Präsident des Städtetages ist, eine schwierige Doppelfunktion wahrnimmt. Interessant ist aber, dass Herr Klingebiel, wie wir heute in der Braunschweiger Zeitung lesen konnten, als Oberbürgermeister im Jahr 2007 selbst eine Aufwertung des ZGB mit Direktwahl gefordert hat. - Aha!
Außerdem haben viele kommunale Gremien die Weiterentwicklung begrüßt und sogar noch mehr gefordert, wie z. B. die Räte in Salzgitter und Braunschweig. Hinzu kommt die parteiübergreifend getragene Resolution der ZGB-Verbandsversammlung aus dem April 2015, bei der eben nicht nur SPD und GRÜNE, sondern auch die CDU die Antragsteller waren. Sie können sich vielleicht daran erinnern. Auch dort wurden sowohl die Aufwertung des ZGB als auch die Aufgabenübertragung und die Direktwahl gefordert, und dem haben auch CDU-Landtagsabgeordnete zugestimmt.
Insofern kann allerhöchstens von einem gemischten Stimmungsbild gesprochen werden, bei dem es aber auch gewichtige Fürsprecher gibt. Dass
ein Handlungsbedarf existiert, wird unisono von allen Akteuren bestätigt. Nur zu gemeinsamen Lösungen kann man sich am Ende nicht zusammenfinden. Das ändern wir mit dem heutigen Tag, und das ist richtig so.
Uns Grünen war die Direktwahl der Verbandsversammlung besonders wichtig. Schon bei der Aufgabenträgerschaft beim Nahverkehr sowie bei der regionalen Raumplanung, darunter z. B. der Windenergiestandorte, werden sehr wichtige Entscheidungen für eine große Region gefällt, und in der Verbandsversammlung wird über beträchtliche Finanzmittel entschieden. Wir Grünen finden, dass diese große Verantwortung eine Direktwahl nicht nur rechtfertigt, sondern notwendig macht. Nur damit können die Wählerin und der Wähler selbst entscheiden, welchen Personen und Parteien sie die Verantwortung für diese wichtige Aufgabe übertragen. Nur so bekommen die Entscheidungen auch Gesichter. So sieht demokratische Verantwortung aus.
Die Aufgabenerweiterung durch diese Novelle ist ein weiteres Argument für die Einführung der Direktwahl. Wir bekommen hier Unterstützung vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der die Direktwahl als rechtlich einwandfrei bewertet und die vermeintliche Überlegitimation verneint. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, und das kann eben bei einem Verband auch durch eine Direktwahl geschehen. Genau das wollen wir hier.
Noch ein Vergleich: Auch Ortsräte und Stadtbezirksräte werden direkt gewählt, obwohl sie einen deutlich kleineren Verantwortungsbereich haben als der zukünftige Regionalverband.
Diesen Argumenten ist überhaupt nichts hinzuzufügen. Ich freue mich daher schon sehr auf den Herbst 2021, wenn die Wählerinnen und Wähler in der Region in die Wahllokale gehen werden und endlich ihre Kreuze auch für diesen Regionalverband machen können. Das ist gut so.
Ich bin sehr stolz, dass wir heute das regionale Denken im Großraum Braunschweig fördern und als Landtag echte Handlungsfähigkeit zugunsten
dieser Region beweisen. Ich bitte um breite Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grascha, so einfach kann man es sich machen, wenn man hier in der Opposition sitzt und einfach nur sagt: Okay. Ich schaue mir das einmal an.
- Nein. Das ist keine Abqualifizierung einer anderen Meinung. Ich erläutere Ihnen auch genau, warum.
Wir haben über die Risiken sowie darüber diskutiert, wie es im Kontext der Schifffahrtskrise dazu kam, dass diese Bank Probleme hat. Es gibt andere Banken, die noch viel größere Probleme haben. Als Beispiel nenne ich nur einmal die HSH Nordbank. Das Beispiel kennen Sie.
- Nein, die kaufen wir nicht. Das Land Niedersachsen kauft ohnehin keine Bank. Das haben Sie wahrscheinlich immer noch nicht verstanden, weil Sie hier die Sachen einfach durcheinanderbringen.
Sie wissen - das ignorieren Sie geflissentlich -, dass wir es mit einer Bank zu tun haben, die gerade für die niedersächsische Wirtschaft, für den Norden von Niedersachsen von Bedeutung ist - Herr Schönecke ist dankenswerterweise darauf eingegangen -, die z. B. für den Standort Oldenburg einen Wert hat, wo es um Arbeitsplätze geht,
wo wir auch für die niedersächsische Wirtschaft etwas haben, was tatsächlich gebraucht wird.