Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 21. Sitzung im 9. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode.
Ich darf im Einvernehmen mit den Schriftführern sogleich die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung, wie bereits bekannt, mit Tagesordnungspunkt 14 b, der Behandlung der Dringlichen Anfrage der Fraktion der FDP. Anschließend setzen wir die Beratungen bis auf den bereits gestern behandelten Tagesordnungspunkt 27 in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Herr Innenminister Boris Pistorius und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Julia Willie Hamburg.
Jetzt behandeln wir die Dringliche Anfrage b. Das Verfahren ist Ihnen bekannt. Ich bitte nur noch einmal darum, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden - so Sie das wollen -, damit wir hier einen Überblick über die Zusatzfragen haben.
b) Welche Aufgaben und regionalen Zuständigkeiten werden die vier Landesbeauftragten haben? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/854
Zum Vortrag der Frage hat sich für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Bode zu Wort gemeldet. Herr Bode, Sie haben das Wort.
- Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten. Sie wissen, wir haben heute viel Zeit. Aber man muss es nicht darauf anlegen! - Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Aufgaben und regionalen Zuständigkeiten werden die vier Landesbeauftragten haben?
Für das kommende Jahr plant die Landesregierung die Schaffung von vier Landesämtern für Regionalmanagement Niedersachsen, verbunden mit vier Stellen für Landesbeauftragte sowie den zugehörigen Mitarbeiterstäben in einer Größe von bis zu 300 Mitarbeitern pro Landesamt. Überwiegend sollen die neuen Mitarbeiter aus vorhandenen Behörden kommen und aus bewährten Strukturen wie dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) oder den Ministerien entnommen werden. Darüber hinaus werden u. a. hoch dotierte neue Stellen geschaffen.
Insgesamt führen die Planungen zu Kritik in der Öffentlichkeit und beim Landesrechnungshof, u. a. weil es an Konzepten und klaren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen fehlt. Die Folge ist eine Beunruhigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie sie z. B. im offenen Brief der Beschäftigten des LGLN zum Ausdruck gekommen ist.
1. Welche regionalen Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Aufgabenbereiche und Kompetenzen werden die vier Landesbeauftragten, die in rund 60 Tagen ihren Dienst antreten sollen, haben?
2. Wie wird das Koordinieren der „Landesentwicklungspolitik für die Menschen in der Region mit den Menschen in der Region“, im Zweifel sogar die
Koordination der Bauleitplanung und die regionale Presseauswertung in der jeweiligen Region - so die Braunschweiger Zeitung vom 19. Oktober 2013 -, der vier Landesbeauftragten erfolgen, und auf welchen gesetzlichen Grundlagen wird dies basieren?
3. Weshalb wird das Gebiet des Südniedersachsenplanes nicht gebündelt betreut, sondern auf zwei Landesämter für Regionalmanagement zu je 200 bis 300 Mitarbeitern - so die Neue Presse vom 24. Oktober 2013 - aufgeteilt, und wie verträgt sich dieses mit dem sogenannten integrierten Entwicklungskonzept, das die Landesbeauftragten schreiben sollen?
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Landesregierung antwortet Herr Ministerpräsident Weil. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Regionalpolitik der Landesregierung sollen künftig alle Teilräume unseres Landes gleichwertige Chancen für eine gute Entwicklung erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Land einen Gestaltungsrahmen setzen, die erforderlichen Maßnahmen für eine regionale Landesentwicklung koordinieren, inhaltliche Schwerpunkte definieren und regionale Kooperationen unterstützen. Das ist unser Ansatz einer aktiven Regionalpolitik, die in diesem Lande zehn Jahre lang eben nicht praktiziert wurde.
Diese Regionalpolitik wird derzeit eng mit der EUFörderpolitik für den nächsten Agendazeitraum von 2014 bis 2020 abgestimmt; denn wir wollen mit der derzeit stattfindenden Ausgestaltung der operationellen Programme für diese kommende EU-Förderperiode die Grundlage dafür schaffen, dass eine bestmögliche, auf die tatsächlichen regionalen Bedarfe zugeschnittene Förderpolitik entsteht. Das ist umso notwendiger und auch umso anspruchsvoller, als - wie bereits mehrfach im Landtag ausgeführt wurde - starke Mittelrückgänge bei den EU-Strukturfonds aufzufangen sind.
Hierbei wird den vier Landesbeauftragten, die den Ämtern für regionale Landesentwicklung vorstehen werden, eine entscheidende Aufgabe zuwachsen.
Sie werden im Rahmen der Neuausrichtung der EU-Strukturpolitik künftig regional abgestimmte Handlungsstrategien erarbeiten und Maßnahmen vorbereiten, um den sehr unterschiedlichen regionalen Anforderungen zu entsprechen. Diese regionale Landesentwicklung wird eng auf die verschiedenen EU-Strukturfonds abgestimmt, um eine zielgenaue Förderpolitik anhand der konkreten Bedarfe gewährleisten zu können.
Ziel dieser Regionalisierungsstrategie wird es sein, die EU-Mittel künftig schwerpunktmäßig dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden und wo sie zugleich die größtmögliche Wirkung entfalten.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Wie bisher! Sie wollen also nichts ändern!)
Der Prozess zur Einrichtung der Landesbeauftragten läuft derzeit. Das Kabinett hat in seiner letzten Sitzung den Arbeitsstand des Aufbaustabes zur Einrichtung von vier Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die betroffenen Personalvertretungen über den Stand der Beratungen zu unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgt gemäß § 75 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes. Dem Ergebnis der Benehmensherstellung kann hier heute naturgemäß nicht vorgegriffen werden. Insofern geben die nachfolgenden Ausführungen den derzeitigen Planungsstand wider.
Zuvor wurde bereits am 27. September ein erstes Gespräch mit den Personalräten geführt, ein weiteres wird am 6. November folgen. Selbstverständlich wurde das Thema auch mit den Gewerkschaften des DGB und dem Niedersächsischen Beamtenbund ausführlich besprochen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 sollen vier Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung eingesetzt werden, die die neuen Ämter für regionale Landesentwicklung leiten sollen.
Dabei handelt es sich konkret um das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig sowie um dieselben Ämter in Hildesheim, in Lüneburg und schließlich in Oldenburg.
Den Kern des organisatorischen Zuschnitts bilden die Verschmelzung der derzeit bestehenden Regierungsvertretungen mit den Ämtern für Landentwicklung einschließlich der Domänen- und Moorverwaltung des LGLN. Dabei sollen alle bisherigen Ämter für Landentwicklung des LGLN als Geschäftsstellen in der Fläche erhalten bleiben. Eine Ausnahme ergibt sich für das Amt für Landentwicklung in Hannover. Dieses Amt wird nach Hildesheim verlagert.
Mit den vier neuen Ämtern für regionale Landesentwicklung beabsichtigt die Landesregierung, in den Regionen handlungsfähige Einheiten zu schaffen, wobei die jeweilige Gebietskulisse der bisherigen räumlichen Gliederung der Europäischen Union - die sogenannte NUTS-2-Ebene - entsprechen soll, und das sind die ehemaligen Regierungsbezirke, die wir alle ja noch kennen.
Die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung sollen insbesondere ressortübergreifende regionale Entwicklungskonzepte und Förderprojekte gemeinsam mit den regionalen Partnern vor Ort initiieren, koordinieren, bündeln und dann auch realisieren.
Während sich die Regierungsvertretungen früher auf die Analyse und Vorschläge für die Landesentwicklung beschränkten, sollen die neuen Ämter künftig diese Vorschläge durch konkrete EU-Förderprojekte umsetzen. Ihr Aufgabenportfolio umfasst daher:
Die regionale Koordinierung und Mitwirkung bei der Umsetzung von EFRE, ESF und ELER, die regionale deutsch-niederländische grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Zuständigkeit für das Programm INTERREG A - das betrifft nur Oldenburg -, die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG B und C, die Zuständigkeit für Metropolregionen und länderübergreifende Zusammenarbeit, die Themen Landesentwicklung, Projektmanagement, Raumordnung und Demografie, die Moderation und Begleitung infrastruktureller Großprojekte mit regionalem oder überregionalem Bezug im Auftrag des jeweiligen Fachressorts, die Programme Europe Direkt und das Europabüro, Fragen der Bauleitplanung, Genehmigung von Flächennutzungsplänen und der Städtebauförderung, die interkommunale Zusammenarbeit, Konversionen und Stiftungswesen, Fragen des Tourismus, Fragen der Strukturförderung im ländlichen
Raum, Themen der Flurbereinigung und des Landmanagements und schließlich Angelegenheiten der Domänen- und Moorverwaltung.
Letztlich geht es darum, die Handlungsfähigkeit und Präsenz der Landesregierung in der Fläche zu stärken. Zudem trägt die Bündelung staatlicher Aufgaben mit regionalentwicklerischen Bezügen in den Ämtern für Regionalmanagement dazu bei, die Kommunen bei der Aufgabenwahrnehmung gezielt zu unterstützen und die Ministerien zugunsten der Wahrnehmung von strategischen Aufgaben zu entlasten.
Zur zweiten Frage: Um die Regionalpolitik der Landespolitik in der Fläche zu koordinieren und um eine regionalisierte Landesentwicklung betreiben zu können, werden in den Ämtern für regionale Landesentwicklung Fachaufgaben mit klaren regionalentwicklerischen Bezügen aus der Staatskanzlei, dem MI, dem ML, dem MS und dem MW gebündelt. Das sind diejenigen Aufgaben, die ich bereits genannt hatte. Auf diese Weise werden unterschiedliche fachliche Aspekte zugunsten eines einheitlichen Auftritts des Landes in einer Region in einer Hand integriert.
Landesgesetzliche Grundlagen für die Arbeit in den Ämtern für die regionale Landesentwicklung bilden dabei u. a. das Niedersächsische Raumordnungsgesetz, die Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs, das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz und das Niedersächsische Stiftungsgesetz.
Zur dritten Frage: Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Abgeordnete Grascha im StadtRadio Göttingen die Einsetzung eines Regionalbeauftragten für Südniedersachsen mit Sitz in Göttingen gefordert hat.