Stephan Weil
Sitzungen
17/1
17/5
17/6
17/7
17/8
17/9
17/10
17/12
17/14
17/17
17/19
17/21
17/23
17/26
17/27
17/28
17/29
17/30
17/31
17/32
17/33
17/34
17/35
17/36
17/37
17/45
17/47
17/48
17/49
17/51
17/52
17/54
17/55
17/58
17/60
17/61
17/62
17/65
17/68
17/69
17/71
17/72
17/74
17/75
17/79
17/82
17/83
17/85
17/87
17/88
17/89
17/90
17/91
17/94
17/95
17/97
17/98
17/100
17/102
17/106
17/108
17/109
17/112
17/113
17/114
17/115
17/116
17/119
17/122
17/124
17/127
17/128
17/132
17/134
17/135
17/138
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun haben sich die Vertreter der Opposition - redlich und, wie ich fand, etwas mühsam - bemüht, Haare in der Suppe zu finden.
Aber wenn wir Niedersachsen im September 2017 mit Niedersachsen vor fünf Jahren vergleichen, können wir mit ruhigem niedersächsischen Selbstbewusstsein sagen: Niedersachsen ist stark. So stark wie wahrscheinlich noch niemals zuvor ist unser Land im September 2017.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das will ich Ihnen begründen:
Unser Land befindet sich zielstrebig auf dem Weg zur Vollbeschäftigung. Allein in diesem Jahr werden wir in Niedersachsen mehr als 60 000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze haben. Die Arbeitslosigkeit ist so niedrig wie seit 30 Jahren nicht mehr.
Wir waren die Nummer eins beim Ausstieg aus dem unseligen Turboabitur. Wir sind in der Spitzengruppe bei den Ganztagsschulen. Wir sind unter den besten drei bei der Kitaqualität. Das sind ganz reale Fortschritte überall im Land Niedersachsen.
Niedersachsen ist Vorreiter bei der Energiewende. Wir sind das Energieland Nummer eins, und zwar mit wachsendem Vorsprung. Das ist Niedersachsen im September 2017.
Schwarz-Gelb hat in zehn Jahren 20 Milliarden Euro neue Schulden gemacht, 2 Milliarden Euro jedes Jahr. Rot-Grün hat den Haushalt saniert. Rot-Grün hat den Haushalt ausgeglichen. Wir haben jetzt wieder saubere finanzielle Verhältnisse.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage ich: Das waren gute Jahre für Niedersachsen.
Vielen Dank.
Warum sage ich das? Weil es mir, wenn wir den Blick nach vorne richten, im Kern darauf ankommt, dass wir in die nächsten Jahre von einem ganz anderen Niveau aus starten als 2013. Nachdem wir viel aufzuräumen hatten, haben wir jetzt die Chance, viel Neues und Gutes aufzubauen in Niedersachsen. Nachdem wir die Studiengebühren abgeschafft haben, werden wir jetzt die KitaGebühren abschaffen, und „Schulgeld“ soll ein Fremdwort werden in Niedersachsen.
Nachdem wir eine wirklich bemerkenswerte Aufholjagd in Sachen Breitband überall in Niedersachsen gestartet haben, werden wir jetzt einsteigen in das Giganetz für dieses Land. Das ist zukunftsgerichtete Politik!
Nachdem wir den Haushalt saniert haben, sanieren wir jetzt die Krankenhäuser und die kommunalen Sportstätten. Das ist Politik für die Menschen in Niedersachsen!
- Sie mögen es glauben oder nicht, lieber Herr Thümler, lieber Herr Nacke, aber ich genieße geradezu Ihre Zwischenrufe.
Glauben Sie mir, das motiviert mich noch mehr, in den nächsten Wochen weiter daran zu arbeiten, dass das, was Anja Piel angesprochen hat, sich immer stärker verfestigt. Wir haben keine Wechselstimmung in Niedersachsen, unser Land ist gut unterwegs. Das waren gute Jahre für Niedersachsen, und wenn wir es richtig anstellen, dann liegen die besten Jahre noch vor uns. Das ist unser Ziel.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe dieser Debatte mit großer Aufmerksamkeit zugehört und habe dabei eine Stimme vermisst, nämlich die unseres Kollegen Jörg Bode. Deswegen möchte ich sie hier, wenn Sie gestatten, nachreichen und aus der Welt vom 4. April 2011 zitieren. Dort heißt es:
„‚Martin Winterkorn ist das Beste, was Volkswagen passieren konnte‘, sagt Jörg Bode (FDP), Wirtschaftsminister Niedersachsens und Mitglied des Aufsichtsrates bei Volkswagen. ‚Es ist angenehm, mit ihm zu tun zu haben, er ist weder trocken noch langweilig. Es gab allerdings auch Gelegenheiten, bei denen ich anderer Meinung war als Martin Winterkorn. Seither weiß ich, dass es besser ist, ihn an meiner Seite als gegen mich zu haben‘, sagt Bode. ‚Denn meistens hat er am Ende recht.‘“
Wenn das die Haltung früherer Mitglieder des Aufsichtsrates war, dann kann ich in der Tat manche kritischen Aussagen hier sehr gut verstehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Was haben Dieselgate, die Struktur der Mangergehälter und Absprachen zwischen Unternehmen eigentlich gemeinsam?
Ich sage es Ihnen: Das sind über Jahre hinweg gewachsene Systeme. Wir müssen aufräumen, was Sie uns hinterlassen haben. Das ist die Wahrheit.
Das tun wir, Olaf Lies und ich, in großem Verantwortungsbewusstsein, insbesondere gegenüber den über 100 000 Menschen, die direkt bei Volkswagen in Niedersachsen beschäftigt sind, und gegenüber den wahrscheinlich einer Viertel Millionen Menschen, die indirekt von diesem Unternehmen ihre Existenz ableiten. Wir tun das in großer Verantwortung gerade für die Menschen - und nicht für das Schaufenster! Das ist die Arbeit, die wir leisten.
Ich nenne Ihnen noch einen entscheidenden Punkt, an dem ich eine Übereinstimmung zwischen dem Landesinteresse und dem wohlverstandenen - dem wohlverstandenen! - Unternehmensinteresse sehe: Volkswagen muss sauber sein. Volkswagen muss sauber sein, damit es erfolgreich ist. Volkswagen muss nicht nur sauber sein, was seine Schadstoffwerte angeht, sondern auch, was die innere Verfasstheit angeht. Das ist seit vielen Jahren die Leitlinie unserer Arbeit,
und diese Arbeit, die weiß Gott nicht immer vergnügungssteuerpflichtig ist, leisten wir beharrlich und kritisch nach innen und verantwortungsbewusst und kritisch nach außen.
Wir tun das, weil wir wissen, wie notwendig sie ist. Und ehrlich gesagt halte ich dieses Engagement innerhalb des Unternehmens auch für unverzichtbar.
Ich will eine letzte Bemerkung machen. Derzeit kreist an den Standorten von Volkswagen bei uns in Niedersachsen eine Unterschriftenliste. Dort unterschreiben Tausende von Beschäftigten eine herzliche Bitte an die Politik. Das gilt für den Bundestagswahlkampf, aber ich nehme an, auch für den Landtagswahlkampf. Sie bitten darum: „Macht unsere Arbeitsplätze nicht zum Spielball des Wahlkampfes!“ - Da haben sie recht. So müssen wir uns auch verhalten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine engagierte Auseinandersetzung in der Sache auf der Grundlage von Fairness und Verlässlichkeit
und mit dem Wohl des Landes als politischer Richtschnur - das macht für mich die politische Kultur aus, die wir in Niedersachsen pflegen müssen. Darüber müssen wir heute sprechen.
Heute ist sicher ein bedeutender Tag, und zwar nicht nur für die aktuelle Landespolitik, sondern auch für unsere Verfassungsordnung. In den mehr als 70 Jahren seit der Gründung unseres Landes hat sich der Niedersächsische Landtag erst einmal aufgelöst. Das war im Jahre 1970, und es geschah vor dem Hintergrund, dass die damals regierende Große Koalition auseinandergebrochen ist. Alle Beteiligten waren sich einig, dass es so nicht weitergehen konnte, und es kam zu Neuwahlen.
Das ist nun fast ein halbes Jahrhundert her, und die einzige Parallele besteht vielleicht darin, dass sich damals die CDU-Fraktion durch Übertritte auf wundersame Art und Weise vermehrt hatte. Eine interessante Parallele zu unserer Situation, aber auch die einzige.
Heute reden wir über einen Vorgang, der in diesen Tagen unzählige Menschen bei uns in Niedersachsen irritiert, beunruhigt und auch empört. Wir reden darüber, dass fünf Monate vor den ohnehin angesetzten Landtagswahlen eine Kollegin die Fraktion gewechselt hat und damit - das ist der entscheidende Punkt - die von den Wählerinnen und Wählern im Jahre 2013 bestimmte Landtagsmehrheit gekippt wird.
Und wir reden auch darüber, dass das böse Wort - - -
Und wir reden darüber - - -
Und wir reden auch darüber, dass das böse Wort von „unseriösen Angeboten“ oder, nach anderen Quellen, „unmoralischen Angeboten“ die Runde macht,
die verschiedene Personen zuvor von eben jener Kollegin gehört haben, nicht von mir.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist kein normaler Vorgang, über den wir hier reden, wie uns hier weisgemacht werden soll.
Das ist auch nichts, was man einfach durch den Hinweis auf das freie Mandat abtun könnte. Das ist etwas, was zu Recht eine riesengroße Zahl von Menschen in Niedersachsen umtreibt. Das kann nicht so stehenbleiben. Das ist meine tiefe Überzeugung.
Für mich geht es - das habe ich von Anfang an, seit Freitag, deutlich gemacht - im Kern um einen Grundsatz, der zu den wichtigsten in unserer Demokratie zählt: Wer in einem Land das Sagen hat, darf nach unserem demokratischen Verständnis am Ende nur durch die Wählerinnen und Wähler bestimmt werden.
Und es gibt dorthin nur einen einzigen Weg, nämlich durch freie und allgemeine Wahlen eine Mehrheit zu erringen. Das ist der Kern unseres Verfassungsverständnisses, meine sehr verehrten Damen und Herren! Darum geht es hier heute.
Was wir in den letzten Tagen erlebt haben, das verletzt diesen Grundsatz tief. Hauptbetroffene sind damit gar nicht einmal in erster Linie rote oder grüne Politikerinnen und Politiker. Nein, es waren die Wählerinnen und Wähler, die im Jahre 2013 Rot-Grün die Parlamentsmehrheit gegeben und die Verantwortung für die Landespolitik überantwortet haben. Die Wählerinnen und Wähler wollten diese Landesregierung haben. Sie haben entschieden! Das muss gelten - bis zu einer anderen Entscheidung der Wählerinnen und Wähler, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dass diese einfachen Wahrheiten auf einmal nicht mehr gelten sollen, das ist der eigentliche Grund für das Unverständnis und auch für den Ärger, den derzeit viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land empfinden.
(Christian Grascha [FDP]: Die Bürger haben ganz andere Sorgen!)
Nun wird an dieser Stelle auf das freie Mandat der Abgeordneten hingewiesen, und dazu gehört auch das Recht auf einen Fraktionswechsel.
Aber, meine Damen und Herren, so einfach ist es eben nicht. Nicht alles, was erlaubt ist, darf man auch machen.
Anders ausgedrückt: Wenn etwas legal ist, dann ist es - Hanne Modder hat es mit Recht gesagt - noch lange nicht legitim.
Die Abgeordneten des Landtages - - -
Die Abgeordneten - - -
Schade.
Die Abgeordneten eines Landtags erhalten bei den Wahlen von ihren Wählerinnen und Wählern einen Vertrauensvorschuss. Die Wählerinnen und Wähler wollen, dass ihre Abgeordneten in ihrem Sinne so gut wie möglich Politik machen. Wenn das nicht geschieht, dann wird genau dieses Vertrauen verletzt.
Der Auftrag der Wählerinnen und Wähler im Jahre 2013 war ganz eindeutig: Sie wollten eine rotgrüne Landtagsmehrheit, und sie wollten eine rotgrüne Landesregierung. Genau dieser Wille wird jetzt verletzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der Kern der politischen Debatte, die wir hier heute führen müssen. Darum kommen wir nicht herum.
Hinzu kommt - es ist bereits angesprochen worden -, dass die Hintergründe dieses Fraktionswechsels eine ganze Reihe von Fragen aufwerfen.
Ich hoffe, ich erwarte und ich fordere auch, dass diese Fragen beantwortet werden. Sie können nicht unbeantwortet im Raum stehen bleiben.
Wir haben also eine weitreichende Entscheidung einer einzelnen Abgeordneten gegen den Willen der Wählerinnen und Wähler bei den Landtagswahlen, und wir haben eine Vielzahl von sehr ernsthaften Fragen zu den Hintergründen dieser weitreichenden Entscheidung. Das - es tut mir leid, das sagen zu müssen - ist dann tatsächlich schädlich für die Demokratie in unserem Land.
Anders als alle anderen Regierungsformen ist die Demokratie zwingend auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Dazu zählt zweifelsohne die Voraussetzung, dass die Regeln eingehalten werden und dass Vorgänge transparent sind. Ohne dieses Vertrauen nimmt die Demokratie im Kern schaden und kann sie am Ende keinen Erfolg haben. Das ist eine ganz grundsätzliche Erwägung.
Deswegen greife ich nicht zu weit, wenn ich sage: Die Vorgänge der letzten Tage schaden der Demokratie in Niedersachsen. Das kann nicht so stehen bleiben, wie es gewesen ist.
Unter diesen schlechten Bedingungen zeichnet sich jetzt immerhin ab, dass wir zu einer raschen Klärung der politischen Mehrheit in Niedersachsen gelangen werden. Das ist meines Erachtens das Mindeste, was jetzt geschehen muss, um den Schaden zu begrenzen.
Deswegen begrüße ich es, dass wir uns am Montag auf eine schnelle Auflösung des Landtages und auf schnelle Neuwahlen verständigt haben. Die Landesregierung wird den Termin der Wahlen absprachegemäß auf den 15. Oktober 2017 festlegen, sobald sich der Landtag aufgelöst hat. Diese Zusage wiederhole ich hier gerne noch einmal.
Meine Damen und Herren, so weitreichend diese Entwicklung ist: Bei der Einschätzung der gegenwärtigen politischen Lage in Niedersachsen hat es damit kein Bewenden.
Nachdem am Freitag ein Wechsel der Mehrheitsverhältnisse im Landtag bekannt geworden ist, folgte keine 48 Stunden später die sensationell anmutende Meldung, die Niedersächsische Landesregierung habe sich eine Regierungserklärung von Volkswagen umschreiben und weichspülen lassen.
An Zufälle mag glauben, wer will. Ich glaube nicht daran.
Deswegen müssen wir auch auf diesen Vorgang hier eingehen.
Die Tatsache, dass die Landesregierung Volkswagen vor der Regierungserklärung vom 13. Oktober 2015 um Mitteilung von rechtlichen oder tatsächlichen Bedenken gebeten hat, ist dem Landtag seit weit mehr als einem Jahr bekannt. Dieser Umstand war Gegenstand von Anfragen. Es gab eine umfassende Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Medien in diesem Lande kannten diesen Sachverhalt. Damals gab es keine sonderlichen weiteren Diskussionen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Die Landesregierung hat sich völlig korrekt verhalten.
In der dramatischen Situation, in der sich das wichtigste niedersächsische Unternehmen im Herbst 2015 befand, war eine besondere Sorgfalt bei öffentlichen Äußerungen von Regierungsvertretern nicht nur korrekt, sondern geboten. Wir hatten Schaden vom Lande abzuwenden.
Auch in der Bewertung ist da nichts weichgespült worden. Da ist die Rede von „Entsetzen“, „Manipulation“, „schweren Fehlern“. Das Ganze ist eine harte Kritik an der Vorgehensweise von Volkswagen.
Es gibt nichts zu beanstanden. Das sage übrigens nicht nur ich, sondern das sagt sogar LobbyControl, eine wirklich angesehene NGO, die sich seit Langem mit den Auswüchsen des Lobbywesens befasst. Sie können diese Beurteilung in der Braunschweiger Zeitung nachlesen.
Wie gesagt: Ich glaube nicht an Zufälle. Dass in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mehrheitswechsel im Niedersächsischen Landtag eine solche Kampagne mit einer solchen Wucht inszeniert wird, das ist am Ende des Tages Wahlkampf. Davon bin ich leider überzeugt.
Ich kann uns alle miteinander nur eindringlich davor warnen, auf diesem Weg weiterzumachen. Prompt gibt es nämlich wieder - man hätte doch die Uhr danach stellen können! - namhafte Stimmen, die die Abschaffung des VolkswagenGesetzes und die Abgabe der Landesanteile an dem Unternehmen verlangen. Wir waren uns in Niedersachsen einig - und ich hoffe, wir sind es noch -, dass die Beteiligung unseres Landes an Volkswagen für das Landeswohl von größter Bedeutung ist.
Diese Haltung hat - weiß Gott! - nicht nur Freunde, wie wir gerade in den letzten Tagen noch einmal gesehen haben.
Wer es gut meint mit dem Land Niedersachsen, wer nicht einen tagespolitischen Vorteil auf Kosten eines langfristigen schweren Schadens in Kauf nehmen will, der muss verantwortungsbewusst mit diesem Thema umgehen. Damit meine ich - um das betont zu sagen - nicht das Fehlverhalten von Volkswagen. Das muss scharf kritisiert werden. Aber das Landesengagement bei Volkswagen durch solche Manöver in Misskredit zu bringen, das ist verantwortungslos, und das schadet den Interessen des Landes Niedersachsen.
Damit bin ich bei meiner vorletzten Bemerkung. Seitdem ich im Februar 2013 zum ersten Mal an einer Landtagssitzung teilgenommen habe, verfolge ich - wie viele von Ihnen wissen, mit Unverständnis -, mit welcher Härte hier die Auseinandersetzung geführt wird. Es ist übrigens seitdem nicht besser geworden. Ich habe die letzten Tage aus den beschriebenen Gründen durchaus noch einmal als einen Tiefpunkt empfunden.
Ich halte das aus tiefer persönlicher Überzeugung für einen Irrweg. Der leidenschaftliche Streit in der Sache gehört zum Wesen der demokratischen Ordnung und muss sein. Aber der inhaltsfreie
Machtkampf schadet dieser demokratischen Ordnung.
In einer Demokratie, meine Damen und Herren, darf Macht niemals Selbstzweck sein. Macht muss immer nur Mittel zum Zweck sein. Daran müssen wir in diesen Tagen leider erinnern.
Deswegen möchte ich wirklich alle Beteiligten herzlich aufrufen, die Erfahrungen der letzten Tage noch einmal zu überprüfen.
Wenn das der Auftakt zu einem Wahlkampf mit äußerster Härte gewesen sein sollte, dann werden sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Grausen abwenden - nicht nur von unserem Streit, sondern womöglich auch von der demokratischen Ordnung.
Wir können aber auch aus diesen Erfahrungen lernen. Wir können in den nächsten Wochen mit leidenschaftlichem, aber sachlichem Streit um Themen und mit Argumenten Werbung für die Demokratie machen. Das ist es, was ich mir wünsche.
Die Landesregierung und ich persönlich jedenfalls werden in den nächsten etwas mehr als zwei Monaten genau für diese Haltung stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzten Tage waren nicht gut für unser Land.
Hoffen wir, dass es damit jetzt ein Ende hat! Sorgen wir dafür, dass wir einen sachlichen und menschlich anständigen Wahlkampf in Niedersachsen erleben! Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns, und zwar mit vollem Recht.
Eine engagierte Auseinandersetzung in der Sache auf der Grundlage von Fairness und Verlässlichkeit und mit dem Wohl des Landes als politischer Richtschnur - darum muss es jetzt gehen. Dafür werde ich in den nächsten Wochen kämpfen. Darauf können sich auch die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen verlassen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Thiele, ich glaube, so richtig neue Argumente hat es jetzt gerade nicht gegeben, wenn ich mich an unsere erste Debatte erinnere. Vielleicht mit dem einen Unterschied, dass Herr Toepffer überrascht war, dass SPD und Grüne in Sachen A 20 und A 39 unterschiedliche Einstellungen haben. Das hat mich jetzt wieder überrascht. Bei genauer Betrachtung der politischen Diskussion hätte man das schon vorher mit der hinreichenden Sensibilität wahrnehmen können.
Das wollte ich nur am Rande gesagt haben. Denn wenn ich jetzt einfach auf den Antrag zurückkomme, darf ich für die Landesregierung feststellen: Hier ist gar nichts zu missbilligen. Das ist ein völlig normaler politischer Prozess gewesen, und den sollten wir nicht mit Disziplinarverfahren vergleichen. Deswegen bitte ich herzlich darum, diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über viele Jahrzehnte hinweg stand die niedersächsische Haushaltspolitik unter zwei Vorzeichen: Erstens. Trotz aller Bemühungen war es nicht möglich, ohne zusätzliche Kredite auszukommen. Diese Bemühungen waren - zweitens - auch dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze zur Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Vermögens in Niedersachsen über lange Zeiträume hinweg und in ganz unterschiedlichen Bereichen deutlich hinter den Bedarfen zurückgeblieben sind. Das ist eine nüchterne Feststellung, die sich so übrigens auch für viele andere öffentliche Haushalte in anderen Ländern oder auf der kommunalen Ebene treffen lässt.
In Niedersachsen stellen wir fest, dass zumindest das eine Problem erfolgreich bewältigt wurde: In Niedersachsen wird die Schuldenbremse seit dem vergangenen Jahr eingehalten. Seit dem Jahr 2016 kommen wir ohne eine weitere Nettoneuverschuldung aus. Das ist nach 70 Jahren ein echter Durchbruch, für den wir dankbar sein können.
Ich will sehr gerne hinzufügen, dass natürlich gute Steuereinnahmen und niedrige Zinsen diese Entwicklung begünstigt haben. Wer wollte das bestreiten?
Ohne eine konsequente Haushaltsdisziplin wäre eine solche Entwicklung aber nicht denkbar gewesen. Auch dies gehört zur Wahrheit hinzu, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wie man es auch dreht und wendet: Finanzminister Schneider kann für sich in Anspruch nehmen, der erfolgreichste Finanzminister Niedersachsens zu sein.
- Ob Sie es glauben oder nicht: Ihre Zwischenrufe sind wirklich Musik in meinen Ohren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das tut natürlich weh. Aber Sie müssen es jetzt mit Fassung tragen.
Ich füge hinzu: Dass gleichzeitig wichtige Zukunftsinvestitionen gelungen sind, insbesondere durch die Bereitstellung von zusätzlich 1 Milliarde Euro in dieser Legislaturperiode nur im Bildungsbereich, ist umso erfreulicher.
Natürlich schwimmt unser Land deswegen noch lange nicht im Geld.
Immerhin bestand in den letzten Jahren und besteht auch jetzt die Möglichkeit, nachhaltige Finanzwirtschaft und politische Schwerpunkte miteinander zu verbinden. Wir können wichtige Infrastrukturaufgaben mutig angehen, und wir können Schwerpunkte setzen, die für die Zukunft unseres Landes notwendig sind.
Deswegen ist es jetzt auch an der Zeit, die andere Altlast anzupacken: Landeseigentum und wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind über Jahrzehnte zu wenig unterhalten worden. Dafür fehlte allzu oft das Geld. In diesen Sektoren gibt es schon seit Langem einen unverkennbaren Sanierungsstau, der an immer mehr Stellen deutlich zutage tritt.
Die Landesregierung hat bereits damit begonnen und wird engagiert darin fortfahren, diesen Sanierungsstau zu überwinden. Wir arbeiten in unterschiedlichen Bereichen den entstandenen Nachholbedarf bei der baulichen Unterhaltung ab. Unser Ziel ist ein gut gepflegtes Landesvermögen, sind aber vor allem auch gut ausgestattete Infrastruktureinrichtungen überall in Niedersachsen.
Dafür gibt es im Wesentlichen vier Gründe, die ich in der gebotenen Kürze darstellen will:
Erstens. Es geht uns um den Erhalt des öffentlichen Vermögens, das mit den Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler überhaupt erst entstanden ist. Wird dieses Vermögen nicht gepflegt, ist sein Wert nicht zu erhalten.
Zweitens. Dieses Vermögen ist kein Selbstzweck. Es repräsentiert wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge - von den Straßen bis zu den Universitäten. Unser Land benötigt für eine gute Zukunft auch gerade diese Infrastruktur in einem guten Zustand.
Drittens. Gerade da, wo es um Hochbauten geht, wollen wir einen effektiven Klimaschutz gewährleisten. Alte, nicht hinreichend ausgestattete und unterhaltene Gebäude sind doch gleichzeitig CO2Schleudern. Das ist weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Last, but not least: Bürgerinnen und Bürger wissen typischerweise, dass sie von ihrem Staat keine Wunder erwarten können. Sie haben allerdings auch die begründete Erwartung, dass die öffentliche Infrastruktur eines modernen Landes in einem guten Zustand ist. Auch dafür zahlen sie u. a. ihre Steuern.
Das sind vier stichhaltige Gründe dafür, die Instandhaltung des Landeseigentums mit Priorität zu verfolgen. Ich halte dieses Ziel, offen gestanden, für wichtiger als die Tilgung von Altschulden, die dazu ja in einer unmittelbaren Konkurrenz stehen. Aber vielleicht kann man sich ja auch so verständigen: Den Sanierungsstau abzubauen, heißt gleichzeitig auch eine verdeckte Staatsverschuldung zu tilgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem Jahr 2013 haben wir dafür zahlreiche Anstrengungen unternommen. Seinerzeit mussten wir eine deutliche Unterfinanzierung fast aller betroffenen Bereiche des Landeshaushalts konstatieren. Parallel zu den bereits angesprochenen Investitionen vor allem in Bildung und parallel zu der stetigen Absenkung der Nettokreditaufnahme haben wir deswegen schon in den vergangenen Jahren konsequent die Ansätze für den Erhalt des Landesvermögens erhöht.
Lassen Sie mich an zwei wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang erinnern:
In einem ersten Schritt wurde das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung für die Jahre 2014 bis 2017 begründet - mit einem Volumen von jährlich 120 Millionen Euro, aufgeteilt zwei Drittel für die Landesgebäude, ein Drittel für die Sanierung unserer Landesstraßen.
Die Ergebnisse dieses Programms sind nach dem, was wir jetzt kennen, mehr als ansehnlich: Seit 2014 konnten 80 zusätzliche Maßnahmen überall in Niedersachsen realisiert werden. Dabei wurden u. a. rund 1 660 t Kohlenstoffdioxid eingespart, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das lässt sich hören!
Vielen Dank.
Das nicht nur gut für die Umwelt, sondern ist, wie ich sagte, auch gut insbesondere für den Klimaschutz.
In einem zweiten Schritt haben wir für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein weiteres Paket für die bauliche Unterhaltung mit einem Volumen von noch einmal 170 Millionen Euro eingestellt. Es handelt sich also nicht um ein Strohfeuer, sondern um ein verlässliches, auf mittelfristige Zeiträume angelegtes Engagement.
Ich will die Ergebnisse dieser Vorgehensweise in aller Kürze an wenigen Beispielen deutlich machen:
Erstens. Bis zum Jahr 2012 sind die Landesstraßen stiefmütterlich behandelt worden. Wir haben seit 2013 zumindest endlich wieder den alljährlichen Grundbedarf für die Sanierung der Landesstraßen decken können.
Zweitens. Die Ausgaben für bauliche Unterhaltung und energetische Sanierung von Landesbauten betrugen im Jahre 2012 39 Millionen Euro. In diesem Jahr sind es annähernd 99 Millionen Euro, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auch in den kommenden Jahren werden wir etwa doppelt so viele Mittel für diese Aufgabe bereitstellen, als dies in der vergangenen Legislaturperiode der Fall gewesen ist.
Drittens. Grundsätzlich gilt für uns: Bestandserhaltung vor Neubau. Manchmal ist ein Neubau aber sinnvoller und günstiger. Für neue Gebäude waren noch vor fünf Jahren nur etwas mehr als 52 Millionen Euro vorgesehen. In diesem Jahr ist es mehr als das Doppelte. Auf diesem Niveau wollen wir ebenfalls bis zum Ende des Jahrzehnts fortfahren.
Ein letztes Beispiel: Hochschulgebäude sind ebenfalls allzu häufig sanierungsbedürftig. Im Vergleich zur letzten Legislaturperiode haben wir seit dem Jahr 2013 etwa 25 % höhere Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt. So wird es weitergehen. Davon werde ich noch sprechen.
Kurz gesagt: Auf dem Weg zum Abbau eines in Jahrzehnten entstandenen Sanierungsstaus haben wir in den vergangenen Jahren viel getan und viel geschafft. Die mittelfristige Finanzplanung belegt: Wir werden diesen Weg miteinander konsequent weitergehen.
Zur Abrundung liegt mir schließlich noch daran, auf die Entwicklung der kommunalen Finanzen einzugehen. Auch hier ist die Entwicklung der letzten Jahre günstig. Seit 2013 haben die niedersächsischen Kommunen im Durchschnitt jedes Jahr schwarze Zahlen geschrieben. Es freut mich, dass auf dieser Grundlage die kommunalen Investitionen in Niedersachsen alleine im vergangenen Jahr
wieder um etwa eine halbe Milliarde Euro gestiegen sind; denn der Bedarf dafür ist ganz sicher vorhanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit großem Engagement wenden wir uns jetzt auch einem Bereich zu, in dem der Sanierungsstau besonders eklatant ist. Viele Krankenhäuser im Land Niedersachsen, aber auch und gerade die landeseigenen Krankenhäuser befinden sich vor einer doppelten Problematik: Sie ringen auf der einen Seite hart um die Refinanzierung ihrer Angebote, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen gewährleisten. Auf der anderen Seite sind ohne Frage die Investitionsfördermittel des Landes über viele Jahre hinweg zu gering gewesen. Auf dieser Grundlage hat sich in nicht wenigen Häusern ein Sanierungsstau ergeben, der nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch für die dort beschäftigten Menschen und die Patientinnen und Patienten manchmal kaum noch zumutbar ist.
Lieber Herr Kollege Hilbers, wenn ich Sie vorhin recht verstanden habe, waren Sie der Auffassung, das Thema, über das ich hier spreche, würde kaum jemanden interessieren. Das sagen Sie doch bitte den Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die jedes Jahr in unseren Krankenhäusern sind, weil sie der Versorgung bedürfen oder weil sie dort zu Besuch sind! Für die wird eine solche Behauptung einen ganz merkwürdigen Beigeschmack haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss Ihnen nicht im Einzelnen begründen, warum die Krankenhäuser überall in Niedersachsen die zentrale Säule unserer sozialen Infrastruktur sind. Eine angemessene medizinische Versorgung zählt zu den Grundanforderungen an den Sozialstaat. Das ist leichter gesagt als getan; denn hier summieren sich buchstäblich die Milliardenbeträge. Noch vor relativ kurzer Zeit wäre es schlichtweg kaum denkbar gewesen, ein so großes Problem mit Aussicht auf Erfolg in Angriff zu nehmen. Ich bin froh und dankbar dafür, dass wir heute sehr konkrete Lösungsansätze haben.
Da sind zum einen die Krankenhäuser überall in unserem großen Land. Sozialministerin Cornelia Rundt ist es gelungen, in einem Kraftakt gemeinsam mit den Kommunen über 1,3 Milliarden Euro
zu mobilisieren, um den bestehenden Investitionsstau abzubauen. Das Land hat ein Sondervermögen mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem jährlichen Mittelzufluss von 32 Millionen Euro geschaffen, an dem sich Landkreise und kreisfreie Städte dankenswerterweise beteiligen. Damit wird der Schuldendienst für große Baumaßnahmen an den Krankenhäusern finanziert. Wir gehen davon aus, dass mit diesem Modell insgesamt bis zu 670 Millionen Euro zusätzliche Investitionen generiert werden können. Hinzu kommen die Mittel, die im allgemeinen Haushalt in unserer Finanzplanung dafür vorgesehen sind. Darüber hinaus stehen Mittel aus einem bundesweiten Strukturfonds zur Verfügung, die vom Land und von den Kommunen gegenfinanziert werden. Auch das bewirkt zusätzliche 94 Millionen Euro.
Ich bin in den vergangenen Wochen sehr viel überall im Land unterwegs gewesen und war dabei häufig auch in Krankenhäusern zu Besuch. Das mit diesem Programm verbundene Signal ist tatsächlich angekommen. In vielen Krankenhäusern herrscht Aufbruchsstimmung, und es war mir wirklich eine Freude, diese Erfahrung machen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Sitzungsperiode geht es an zwei Vorhaben, die noch herausfordernder sind: Die Medizinische Hochschule Hannover und die Universitätsmedizin in Göttingen zählen zu den größten Krankenhäusern in unserem Land. Buchstäblich Hunderttausende von Menschen werden hier Jahr für Jahr stationär oder ambulant versorgt. Es handelt sich um Krankenhäuser, die nicht nur für die medizinische Versorgung in der jeweiligen Region, sondern landesweit von Bedeutung sind. Obendrein sind beide Universitätsklinika hoch angesehene Forschungsstätten. Die forschungsnahe Patientenversorgung vor allem in diesen Kliniken hilft - das zeigt sich immer wieder - auch sehr bei weiteren Fortschritten in der medizinischen Forschung.
Gerade diese hochwichtigen Institutionen befinden sich allerdings in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Beide sind über 40 Jahre alt und weisen eine überalterte Bau- und Techniksubstanz auf. Viele Installationen stammen aus den 60er- und 70er-Jahren. Eine Erneuerung der gesamten baulich-technischen Infrastruktur ist in beiden Fällen zwingend geboten.
Das ist leichter gesagt als getan; denn der Investitionsbedarf für den Bereich der Krankenversorgung nur an diesen beiden Kliniken wird aktuell auf 2,1 Milliarden Euro geschätzt. Das ist eine Summe, die noch vor Kurzem schlichtweg erschlagend gewirkt hätte. Inzwischen sind wir - das ist ein, wie ich finde, kaum zu überschätzender Fortschritt - imstande, auch ein solches Vorhaben realistisch anzugehen.
Wir schlagen Ihnen vor, ein Sondervermögen von zunächst 750 Millionen Euro einzurichten, von denen 600 Millionen Euro für die beiden Unikliniken reserviert sind. Das ist ein wirklich ganz außergewöhnlicher Schritt.
Die grundlegende Sanierung von MHH und UMG ist eine Herkulesaufgabe. Wir müssen dafür sorgen, dass nicht durch die jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren Verzögerungen oder Brüche in der Umsetzung entstehen. Das Sondervermögen wird eine Bereitstellung der Mittel entsprechend dem Verlauf der Maßnahmen sichern. Dem Sondervermögen werden allerdings auch in den künftigen Jahren immer wieder weitere Mittel aus dem Landeshaushalt zuzuführen sein. Hierfür ist in dem Gesetzentwurf, über den Sie gleich beraten werden, eine entsprechende Verpflichtung vorgesehen.
Klar ist auch, dass diese beiden riesigen Vorhaben einer besonderen Organisationsstruktur bedürfen. An beiden Kliniken werden derzeit baulich-strukturelle Masterplanungen erstellt, die bis Ende 2017 in bauliche Entwicklungsplanungen überführt werden sollen. Es wird eine zentrale Steuerung erfolgen. Über die Einzelheiten werden wir im Laufe der nächsten Monate beraten und dabei auch aus den bisherigen Erfahrungen lernen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Konsolidierung des Gesamthaushaltes hat die Möglichkeit geschaffen, auch diese unabweisbar notwendigen, aber bis jetzt kaum realisierbar erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen.
Ich will das noch einmal zusammenfassen: Mit dem Programm für die Krankenhäuser der allgemeinen Versorgung und mit der Sanierung von MHH und UMG werden wir insgesamt nach heutigem Stand annähernd 3,5 Milliarden Euro mobilisieren.
Das ist eine für unsere Verhältnisse ganz außergewöhnliche Summe. Es zeigt: Für uns hat eine gute medizinische Versorgung überall im Land Niederachsen einen hohen Stellenwert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Vollständigkeit halber füge ich hinzu, dass wir in diesem Zusammenhang auch vorschlagen, die Sanierung allgemeiner Hochschulgebäude gesondert in Angriff zu nehmen. Hierzu sind in dem Sondervermögen 150 Millionen Euro vorgesehen. Dabei sollen auch zahlreiche Hochschulen überall im Land Niedersachsen berücksichtigt werden, insbesondere auch kleinere Hochschulen, die nur über geringe Eigenmittel verfügen und deswegen zum Teil seit Jahrzehnten keine größeren Maßnahmen durchführen konnten. Wir konzentrieren uns eben nicht nur auf die großen Vorhaben: Der Landesregierung liegt die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung überall in unserem Land am Herzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das alles sind sehr klare Belege für die Konsequenz, mit der wir jetzt in der nächsten Stufe unsere Finanzstrategie fortführen. Der Haushalt ist in Ordnung gebracht worden. Notwendige Sanierungen und Instandhaltungen werden konsequent angegangen. Das ist ein Kurs, der im ganzen Land mit sehr viel Unterstützung rechnen kann und der auch schlichtweg notwendig ist. Wir sind überzeugt: Das ist ein besonders wichtiger Schwerpunkt für die Gestaltung der Zukunft unseres Landes. Dafür bitten wir herzlich um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank für die freundliche Begrüßung!
Wenn ich es richtig verstanden habe, besteht der tiefere Sinn dieses Antrags in dem etwas mühsamen Versuch, Rot und Grün in diesem Haus auseinanderzudividieren.
Das ist nicht das erste Mal. Sie haben sich seit der ersten Sitzung in dieser Legislaturperiode wirklich anhaltend bemüht, das zu erreichen. Sie haben es nicht geschafft. Und wenn Sie meinen persönlichen Tipp hören wollen: Sie werden es auch dieses Mal nicht schaffen. Es wird ein weiteres Mal erfolglos bleiben!
Wir können faktisch feststellen: Mehr als vier Jahre nach Beginn dieser Legislaturperiode mit einer zugegebenermaßen knappen Einstimmenmehrheit, die mit vielen Unkenrufen begleitet wurde, ist es gelungen, immer sehr geschlossen und miteinander durchs Ziel zu gehen.
Höchst erfolgreich! Diese Koalition kann sich nicht über einen fehlenden Zuspruch bei den Wählerinnen und Wählern beklagen.
Das freut mich, und das ist auf der Basis der wirklich vertrauensvollen Zusammenarbeit möglich, die wir innerhalb dieser Koalition pflegen und auch
weiterhin pflegen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber es handelt sich nun einmal um eine Koalitionsregierung, und wie Sie sich selbst vielleicht noch erinnern können, gibt es in einer Koalitionsregierung auch ganz gelegentlich unterschiedliche Schwerpunkte. Dass z. B. der Autobahnbau bei dem roten Koalitionspartner mit im Durchschnitt größerer Freude begleitet wird als bei dem grünen Koalitionspartner, ist nun wirklich eine Binsenweisheit und sollte niemanden überraschen. Es gibt aber Regeln, wie man damit umgeht, und die werden in dieser Landesregierung eingehalten.
Das Ergebnis ist gewesen, dass sich die Landesregierung zu dem von Ihnen kritisierten Antrag des Umweltausschusses entschieden hat, sich zu enthalten. Nach den Regeln des Bundesrats heißt das, ein solcher Antrag wird nicht weiterverfolgt. Insofern kann ich sagen: Das Ergebnis ist auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung so in Ordnung und sollte auch in Ihrem Sinne sein.
Worauf ich aber eigentlich hinaus will, ist: Das ist das Ergebnis einer politischen Diskussion mit Argumenten hüben und drüben
und kann damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht Gegenstand einer persönlichen Missbilligung sein! Genau dafür machen wir doch Politik: dass wir uns mit den Argumenten auseinandersetzen und dann entscheiden, so, wie das hier geschehen ist.
Auf der anderen Seite würden mir nach jeder Sitzungsperiode des Plenums zehn Fälle einfallen, wegen der man Missbilligungsanträge gegen politische Positionen der Opposition richten könnte. Damit wäre doch aber niemandem gedient.
Langer Rede kurzer Sinn: Was wir hier erleben, ist ein durchsichtiger Versuch, SPD und Grüne auseinanderzudividieren. Aber noch einmal - meine Prognose fällt nicht günstig aus -: Es wird wieder nicht klappen!
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die Diskussion, die wir zu diesem schwierigen Thema führen, sehr reflektiert ist und ein großes Maß an Gemeinsamkeiten erkennen lässt.
Beim Blick zurück sehen wir, dass das Land Niedersachsen - auch unter ganz unterschiedlicher politischer Verantwortung - auf vielen Feldern eng, vertrauensvoll und auch erfolgreich mit DITIB zusammengearbeitet hat, obwohl die Repräsentanten des Landes Niedersachsens durchaus immer wussten - so hat es der Kollege Birkner eben auch ausgeführt -, dass es eine besondere Beziehung zwischen DITIB und dem türkischen Staat gibt.
Das ist es also wohl nicht, was uns gerade umtreibt. Nein, was uns umtreibt, ist die deutliche Veränderung in der politischen Ausrichtung der Türkei. Die Türkei hat sich in den letzten Jahren von einem betont laizistischen Staat zu einem Staat mit einer deutlich religiösen Ausrichtung und von einer sehr lebendigen, vitalen Demokratie zu einem autoritär-politischen System gewandelt. Gerade in den letzten Tagen und Wochen haben wir mit der Einschränkung der Pressefreiheit und der strafrechtlichen Verfolgung von Journalisten
Beispiele dafür erlebt, die uns allen miteinander Sorgen machen.
Diese Beispiele müssen dazu führen, dass unser Land, aber auch der Staat insgesamt sein Verhältnis zu DITIB neu definiert. Vor allem aber - und darauf lege ich Wert - muss DITIB selbst sein Verhältnis zur Türkei neu definieren. Das ist eine Diskussion, die innerhalb des DITIB-Bundesverbandes geführt werden muss und die, soweit ich das erkennen kann, auch geführt wird.
Ich habe es als sehr wohltuend empfunden, dass alle Redner sauber differenziert haben zwischen dem, was wir an politischer Ausrichtung des DITIBBundesverbandes zur Kenntnis nehmen, und dem, was wir von unserem niedersächsischen DITIBLandesverband kennen. Ich will auch ausdrücklich hervorheben, dass DITIB Niedersachsen in der Diskussion im Bundesverband aus meiner Sicht eine sehr positive Rolle spielt: mit dem Ziel einer klaren Loslösung und klarer Unabhängigkeit. Dafür kann man dem Repräsentanten aus Niedersachsen nur viel Erfolg wünschen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Unter diesen Voraussetzungen muss DITIB Niedersachsen gleichzeitig alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir weiter davon ausgehen können, es mit durch und durch unabhängigen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern zu tun zu haben, damit das, was bei uns als selbstverständlich erachtet wird, auch innerhalb der DITIB-Gemeinden eingehalten wird. Das versteht sich meines Erachtens von selbst. So dürfen Sie im Übrigen auch mein Schreiben an Herrn Kilic verstehen, das zwar nicht für die Öffentlichkeit gedacht gewesen ist, aber das, wie ich finde, einem ehrlichen, klaren Umgang unter Partnern entspricht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der richtigen Reaktion auf der Seite des niedersächsischen DITIB-Landesverbandes sind selbstverständlich noch nicht die Probleme gelöst worden. Aus meiner Sicht gibt es im Grunde genommen noch eine Frage, die der Klärung bedarf. Nach dem Verlauf der bisherigen Diskussion bin ich aber zuversichtlich, dass wir am Ende zu einem gleichen Ergebnis gelangen können.
Es geht um die Frage: Müssen wir zu einem klaren Schnitt kommen? Müssen wir sagen, die Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Zusammen
arbeit sind nicht gegeben? Oder sollten wir nicht viel lieber miteinander und insbesondere auch mit DITIB intensiv daran arbeiten, sicherzustellen, dass die notwendige Unabhängigkeit der DITIB von einem anderen Staat auch in Niedersachsen gewahrt wird?
Das ist der Kurs, den die Landesregierung fährt. An dieser Stelle bitte ich um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich kann mich auf wenige Feststellungen beschränken.
Ich will ausdrücklich mit dem Positiven beginnen. Noch vor zwei Wochen - so habe ich es in Erinnerung - erschien es den Repräsentanten der Opposition möglich, wenn nicht gar wahrscheinlich, ich hätte schon sechs Monate früher von Dieselgate erfahren. Jetzt kritisieren Sie, ich hätte mich einen Tag zu spät um Informationen bemüht. Ich finde, das ist schon mal ein Fortschritt in Ihrer Erkennt
nisbildung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Damit komme ich zu der zweiten Feststellung, die ich zu treffen habe - und auch da liegen Sie wieder falsch, ebenso wie bei Ihrem ersten Verdacht. Denn eines steht nun einmal fest: Bei der Information über schwerwiegende Vorgänge im Geschäftsablauf besteht eine Bringschuld des Vorstandes gegenüber dem Aufsichtsrat. Das ist keine Holschuld des Aufsichtsrates.
Deswegen ist es meines Erachtens - verzeihen Sie bitte! - abwegig, eine Debatte darüber zu führen, ob ich nun am 20. - - -
Deswegen ist es meines Erachtens - ich bitte, mir das nachzusehen - abwegig, lange darüber nachzudenken, ob ich am 20. oder, wie es geschehen ist, am 21. September von mir aus das hätte veranlassen sollen, was tatsächlich der Vorstand hätte tun müssen, nämlich die Mitglieder des Aufsichtsrates zu unterrichten.
Noch kleinteiliger werden Sie dann bei der Frage, auf welche Weise am 19. September bei mir diese Kenntnis angekommen ist. Gehen Sie einfach davon aus: Ich habe nach meiner Erinnerung, nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber
dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin ausgesagt.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, was bleibt denn eigentlich unter dem Strich? - Diese Debatte, die Sie hier führen, ist für Volkswagen, für seine Bedeutung für Niedersachsen, für seine Zukunft, absolut belanglos.
Es ist an dieser Stellte ein großer Unterschied zu konstatieren: Sie bemühen immer mehr das ganz kleine Karo. Aber in Anbetracht der eigenen Mitverantwortung, die hier schon angesprochen wurde, hätten Sie eher Veranlassung, sich ebenso wie wir um das Wohl des Unternehmens zu kümmern, als überall in den letzten Ecken zu schauen, wo Sie noch irgendetwas bekritteln können.
Diese Haltung ist der Unterschied zwischen der Opposition und der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Uns geht es um das Unternehmen. Vom ersten Tag an haben wir, Olaf Lies und ich, uns konsequent dafür eingesetzt,
die Dieselgate-Affäre aufzuklären, verloren gegangenes Vertrauen wieder neu aufzubauen, den Konzern umzusteuern, neu aufzustellen und fit zu
machen für Erfolge, um an die Situation anzuknüpfen, in der wir Volkswagen wieder sehen wollen.
Ich freue mich sehr, dass wir in der letzten Woche an zwei Stellen Fortschritte feststellen konnten. Erstens. Volkswagen ist insgesamt gut durch das Geschäftsjahr 2016 gekommen. Das ist nicht selbstverständlich, und ich bin sehr froh darüber. Zweitens - lassen Sie es mich so sagen -: Unter Ihrer Mitverantwortung ist die Vorstandsvergütung durch die Decke geschossen, und wir haben jetzt dafür gesorgt, dass sie auf Normalmaß zurückgestutzt wird.
Auch das ist für das Unternehmen insgesamt von großer Bedeutung.
Nein.
Mein letzter Satz. Gehen Sie bitte davon aus: Wirtschaftsminister Olaf Lies und ich werden unsere Arbeit dafür, dass Volkswagen wieder auf die erfolgreiche Spur zurückkommt und dass uns dergleichen nicht noch einmal wiederfährt, konsequent und unbeirrt fortsetzen. Das steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, und nichts anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit September 2015 hat Volkswagen den Niedersächsischen Landtag immer wieder beschäftigt. In einem waren wir uns dabei durchgängig einig: Es ist richtig und gibt gute Gründe dafür, dass sich das Land in den Gremien bei Volkswagen engagiert.
Dafür gibt es gerade in der jüngsten Zeit viele Belege. „Dieselgate“ hat Volkswagen bekanntlich in eine wirklich tiefe Krise geführt. Inzwischen - und darüber bin ich sehr froh - ist das Unternehmen Volkswagen insgesamt wieder stabil und auch erfolgreich, wie das letzte Geschäftsjahr zeigt.
Die Vertreter der Landesregierung haben sich von Anfang an für eine konsequente Aufklärung eingesetzt. Inzwischen können wir mit dem „Statement of Facts“ einen wesentlichen Fortschritt verzeichnen. Der wesentliche Inhalt der gegen Volkswagen erhobenen Vorwürfe wird auf der strengen Basis des US-amerikanischen Rechts und aus der strengen Sicht der US-amerikanischen Behörden zusammengefasst, also nicht etwa durch eine VWBrille. Damit ist in einem Kernbereich die versprochene Aufklärung nachweislich geleistet. Der VWAufsichtsrat hat durch die in seinem Auftrag durchgeführten Untersuchungen dazu nachhaltig beigetragen. Das betrachte ich als großen Fortschritt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Drittens. Durch den Zukunftspakt gibt es inzwischen Klarheit für die Perspektiven der niedersächsischen Standorte und die Zukunft des Unternehmens insgesamt. Die positive Resonanz innerhalb des Unternehmens von Volkswagen spricht an dieser Stelle Bände. Auch das ist für mich ein wesentlicher Fortschritt des Jahres 2016.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch eine Kehrseite: Die Vertreter des Landes innerhalb der VW-Gremien sind strikt an die damit verbundenen Pflichten gebunden. Dazu zählt ganz selbstverständlich die Bindung an gültige Verträge, auch wenn es sich beispielsweise um Bonuszahlungen oder um Ruhestandsbezüge handelt. Es gibt hierzu viele und meines Erachtens auch richtige Hinweise für die Zukunft. Bekanntlich arbeitet der Aufsichtsrat derzeit an einem neuen Vergütungssystem.
Die Vergangenheit ist aber nun einmal auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarung zu regeln. Beispielsweise der Vertrag des früheren Vorstandsvorsitzenden ist mitnichten von Mitgliedern des Aufsichtsrats zu verantworten, die dieser Landesregierung angehören. - Herr Kollege Bode, Sie sitzen im Glashaus!
Zu den Pflichten, die wir zu beachten haben, zählt insbesondere auch das Verschwiegenheitsgebot. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterrichtet Olaf Lies kontinuierlich den Ausschuss. Er wird dies auch weiterhin tun. Zu laufenden Untersuchungen ist das aber nicht möglich. Die Aufklärung geht nämlich weiter. Ob es Haftungsansprüche gegen Mitglieder des Vorstands gibt, ist Gegenstand einer solchen Prüfung, die derzeit wiederum im Auftrage des VW-Aufsichtsrats durchgeführt wird. Es versteht sich von selbst, dass vor einem Ergebnis keine Zwischenbewertung oder Zwischeninformation erfolgen kann. Das ist so ähnlich wie bei laufenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren.
Ebenso verhält es sich schließlich auch bei der aktuell diskutierten Personalangelegenheit. Auch in dieser Hinsicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehe ich viele kritische Hinweise. Zu den Erwägungen, die dieser Entscheidung zugrunde liegen, können Mitglieder des Aufsichtsrats aber schlichtweg nicht Stellung nehmen, auch nicht, wenn wir wollten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Eines ist aber völlig unstrittig: Der eingeschlagene Weg zu einer besseren Unternehmenskultur bei
Volkswagen wird konsequent fortgesetzt werden. Darin sind sich alle Beteiligten innerhalb des Vorstands und des Aufsichtsrats einig, meine sehr verehrten Damen und Herren, und die Mitglieder der Landesregierung vorneweg.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Mitglieder des Aufsichtsrats, aber auch die Landespolitik insgesamt haben eine große Verantwortung gegenüber Volkswagen. Es handelt sich um das wichtigste Unternehmen in unserem Land. Es geht für Tausende von Menschen um ihren Arbeitsplatz. Wir können froh sein: Volkswagen macht Fortschritte. Aber ebenso richtig ist auch: Das Unternehmen steht vor großen Herausforderungen. Ich persönlich bin überzeugt: Volkswagen wird diese Herausforderungen meistern. Die Vertreter des Landes, Olaf Lies und ich, werden das Unternehmen dabei engagiert auf seinem Weg unterstützen, und wir werden - darauf können Sie sich verlassen - unserer Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne zum Antrag sprechen, mit dem die Fraktion der CDU der Kultusministerin vorwirft, sie habe einen schweren Rechtsbruch zu verantworten. Deswegen solle der Landtag die Ministerin vor dem Staatsgerichtshof anklagen. Obwohl ich nach der messerscharfen Analyse des Kollegen Nacke schon ein wenig eingeschüchtert gewesen bin,
will ich noch einmal versuchen und nehme dafür meinen ganzen Mut zusammen, Ihnen zu erläutern, warum Sie mit diesem Antrag fehl liegen. Man könnte, wie die FDP, sagen, der Antrag ist schon deswegen falsch, weil es gar keine Rechtsgrundlage für ein Eingreifen gibt. Nach konsequenter Durchdringung der Gedanken von Herrn Försterling würde ich sagen, die Kollegen der FDPFraktion müssten die ersten sein, die gegen diesen Antrag stimmen.
Unsere Haltung ist eine andere. Wir sehen in der Tat auf der Basis des geltenden Schulrechtes die Möglichkeit, das Niqabtragen im Unterricht zu verbieten. Weil wir der Auffassung sind, dass Grundlage des Schulunterrichts eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten sein muss und dass das unter den Bedingungen eines Niqabs nun einmal nicht möglich ist.
Die Grundlage dafür ist gegeben, aber selbstverständlich ist das dann auch eine Frage des Einzelfalls. Was ist hier eigentlich der Einzelfall? - Wir haben die Situation, dass, wenn ich mich recht entsinne, zweieinhalb Jahre lang das Tragen des Niqabs im Unterricht geduldet wurde. Wenn sonst nichts geschieht, steht der Staat vor einem riesengroßen Problem, wenn er sagt, das könne er nicht weiter zulassen. Warum? - Weil auch im öffentlichen Recht der Grundsatz des Verbots eines widersprüchlichen Verhaltens gilt oder, lieber Herr Kollege Nacke, des Verbots des venire contra factum proprium.
- Sie müssen verstehen, dass es mir auch ein wenig um persönliche Wiedergutmachung geht.
Im Falle eines Falles würde jeder niedersächsische Verwaltungsrichter und jede niedersächsische Verwaltungsrichterin fragen: Was ist eigentlich der Grund dafür, dass die Schule zweieinhalb Jahre das nicht beanstandet, sondern geduldet hat, aber jetzt, ein halbes Jahr vor dem Abschluss, meint, das verbieten zu müssen auch um den Preis, dass der Abschluss nicht möglich ist? - Da man diese Frage nicht plausibel beantworten kann, wäre ein entsprechendes Einschreiten der Schule und ebenso der Schulaufsicht nach meiner festen Überzeugung unverhältnismäßig. Damit wäre ein entsprechendes Einschreiten rechtswidrig.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist nicht nur so, dass sich die Kultusministerin nicht rechtswidrig verhalten hat, sondern im Gegenteil, sie hat sich rechtmäßig verhalten. Ich bitte, den Antrag abzulehnen.