Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 55. Sitzung im 20. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode.
Ich denke, wir dürfen zunächst die Beschlussfähigkeit feststellen. Mit dieser Maßnahme wünscht Ihnen das Präsidium heute einen guten Morgen.
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 15, den Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Im Ältestenrat bestand Einigkeit darüber, die Tagesordnungspunkte 21 - „Niedersächsische operationelle Programme für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 bedarfsgerecht ausgestalten“ - und 22 - „Ökodesignrichtlinie abschaffen - weniger Bürokratie aus Brüssel“ -, wenn es der Beratungsverlauf zulässt, bereits am Vormittag zu behandeln.
Wir haben nur zwei Dringliche Anfragen, sodass der dafür vorgesehene Zeitrahmen möglicherweise nicht ausgeschöpft wird. Deshalb war man sich einig, die Punkte 21 und 22 sozusagen in den Vormittag zu ziehen. Ich brauche noch von den Parlamentarischen Geschäftsführern einen Hinweis, ob die Punkte direkt nach den Dringlichen Anfragen oder im Verlauf der Tagesordnung, also sozusagen Richtung Mittagspause, behandelt
werden sollen. - Normaler Verlauf? Letzteres? - Hier sehe ich auch keinen Widerspruch. Dann wird das so gemacht.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie und die Rednerinnen und Redner, die dort eingeplant sind, sich entsprechend darauf einzustellen.
Die heutige Sitzung soll gegen 18.40 Uhr enden. Sie haben es selbst in der Hand, das auch noch ein bisschen schneller, z. B. bis 18 Uhr, hinzubekommen, bei aller parlamentarischen Freiheit.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich heute entschuldigt: von der Landesregierung Herr Ministerpräsident Stephan Weil ab 18 Uhr, Herr Landwirtschaftsminister Christian Meyer ebenfalls ab 18 Uhr, von der Fraktion der CDU Frau Karin Bertholdes-Sandrock, Frau Gudrun Pieper, Herr Dirk Toepffer bis 10 Uhr und von der Fraktion der FDP Frau Almuth von BelowNeufeldt.
Danke schön, Frau Twesten. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss um Ruhe bitten. Wir müssen den ganzen Tag mit Ruhe und Disziplin durchhalten, sonst wird das nichts mit 18 Uhr.
Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich wie immer als bekannt voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um uns hier im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie darum, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Pleiten, Pech und Pannen? - Annulliert Ministerpräsident Weil seinen EU-Förderfahrplan? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/2755
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Pleiten, Pech und Pannen? - Annulliert Ministerpräsident Weil seinen EU-Förderfahrplan?
Die Staatskanzlei hat die komplette EU-Förderung für die bereits laufende Förderperiode an sich gezogen. Sie hat nach Meinung von Experten bewusst bewährte Pfade verlassen und sich einer einfachen Anpassung der Programme EFRE, ESF und ELER an die neue EU-Förderpolitik verweigert.
Stattdessen hat die Landesregierung beschlossen, einen neuen strategischen Entwicklungsansatz durch ein sogenanntes Multifondsprogramm zu beschreiten. Ministerpräsident Weil hat nach eigenen Aussagen bereits „mehrfach und ausführlich“ zum Themenkreis Multifondsprogramm „referiert“. Immer wieder habe er dabei betonen müssen, dass die EU-Förderung sich in einem geordneten Genehmigungsverfahren befinde und die Landesregierung dabei „sehr eng“ mit der Kommission zusammenarbeiten würde. Das Multifondsprogramm sei „planmäßig durch die Landesregierung offiziell bei der EU-Kommission eingereicht“ worden. Auch mehrere Hundert Nachfragen seien planmäßig durch die Landesregierung abgearbeitet und ein überarbeiteter Entwurf des Multifondsprogramms am 6. November 2014 bei der EUKommission eingereicht worden. „Wir befinden uns also auf der Zielgraden“, ließ Ministerpräsident Weil im Dezember-Plenum verlauten.
Wenig später, mit einem Schreiben vom 19. Dezember 2014, hat Ministerpräsident Weil seine Ausführungen zum Genehmigungsstand anderer Bundesländer korrigiert und Folgendes angeführt: „Nach Äußerungen der EU-Kommission in dem entsprechenden Begleitausschuss ebenfalls am 17. Dezember 2014 gehe ich davon aus, dass dies in Kürze auch für das niedersächsische Programm gelten wird“.
1. Wie weit ist in Niedersachsen die Ausgestaltung, Formulierung und Abstimmung bei den für eine rechtssichere Antragsformulierung erforderlichen Förderrichtlinien?
2. In welchem Monat und welchem Jahr der bereits laufenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020 können die Niedersachsen mit einem rechtssicheren Auszahlungsbeginn der EU-Fördergelder für den ELER und für das Multifondsprogramm rechnen?
3. Können Antragsteller aus Niedersachsen unmittelbar nach Genehmigung der OPs bereits Förderanträge stellen, wenn nicht, warum nicht?
Danke schön, Herr Kollege Bode. - Für die Landesregierung antwortet der Ministerpräsident. Herr Weil, bitte sehr! Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuletzt habe ich im Dezember-Plenum zum Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren sowohl im Bereich des EFRE/ESF-Multifondsprogramms als auch des ELER-Programms umfänglich berichtet und die einzelnen Schritte im Detail dargelegt.
Gerne gebe ich Ihnen zunächst den aktuellen Sachstand zu den Veränderungen, die sich seitdem ergeben haben. Mit dem Beginn des neuen Jahres hat uns eine positive Nachricht aus Brüssel erreicht. Ich zitiere aus einer E-Mail der Kommission vom 5. Januar 2015: Wir werden das Multifondsprogramm Niedersachsen 2014 bis 2020 als Carry-over noch heute melden. Wir haben keine offenen Fragen jetzt, d. h. dass die formelle Genehmigung/Annahme durch Kommissionsent
Diese Nachricht ist für die Landesregierung von zentraler Bedeutung, weil damit zwei Konsequenzen verbunden sind: Zum ersten sind alle inhaltlichen Fragen zum Programm geklärt. Das Programm ist positiv begutachtet worden und genehmigungsfähig. Zum zweiten wird die 2014erFördermitteltranche für Niedersachsen durch dieses Verfahren gesichert. Für Niedersachsen ist somit gegenüber den anderen Bundesländern kein Nachteil entstanden. Der seitens der EU zugewiesene Mittelansatz wird dem Land in voller Höhe zur Verfügung stehen. Materiell ist Niedersachsen damit in derselben Situation wie die anderen Bundesländer, die eine formelle Programmgenehmigung noch im Dezember 2014 erhalten haben. Im Übrigen erfolgt jetzt innerhalb der Kommission das Abstimmungsverfahren zur formellen Genehmigung.
Zur ersten Frage: Die Arbeiten zur Erstellung der Förderrichtlinie befinden sich in vollem Gange. Der überwiegende Teil der Förderrichtlinie wird im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht, nachdem diese
Zur zweiten Frage: In Niedersachsen gibt es aus der Förderperiode 2007 bis 2013 noch Restmittel, die auf der Grundlage der weiterhin gültigen Richtlinien verfügbar sind und auch ausgezahlt werden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien erfolgt dann ab dem ersten Halbjahr 2015 die sukzessive Mittelauszahlung je nach Förderstand und inhaltlicher Prüfung des Projektes.
Zur dritten Frage: Ja. Die Förderung erfolgt dann programmabhängig auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob man materiell gleichgestellt ist, ist eine Bewertungsfrage. Diese bewertet der Ministerpräsident bestimmt anders als ich.
Zur Frage: Herr Präsident! Herr Ministerpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der von Ihnen in den vorhergehenden Plenarsitzungen dargelegten Forderungen der Europäischen Kommission, eine stärkere Konzentration und einen Mittelrückgang um rund 40 % im Multifondsprogramm vorzunehmen, liegt auf der Hand, dass bei den Förderrichtlinien die Anzahl der Fördertatbestände deutlich reduziert werden muss. Können Sie uns schon heute sagen, mit wie vielen Fördertatbeständen die Landesregierung für das erste und das zweite Halbjahr dieses Jahres im Vergleich zur Zahl der Fördertatbestände in der vorhergehenden Förderperiode rechnet und wie das mit der Vorgabe der EU in Einklang steht?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten in der Förderperiode 2007 bis 2013 im Bereich EFRE 81 Richtlinien und im Bereich ESF 22 Richtlinien. Wir beabsichtigen, für die Förderperiode 2014 bis 2020 für das EFRE/ESF-Multifondsprogramm 38 Richtlinien vorzusehen. Es handelt sich also um eine deutliche Reduzierung. Ich darf hinzufügen, dass damit insbesondere auch der Ansatz verbunden ist, zu einer möglichst weitgehenden Entbürokratisierung und Vereinfachung für die Anwender zu gelangen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie will sie sicherstellen, dass es beim ELER keine Förderlücke geben wird?