Angesichts der guten Besetzung heute Morgen dürfen wir bereits die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 32 - Dringliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort, wobei - das wurde gestern schon angesagt - der Antrag unter Tagesordnungspunkt 39 einschließlich des dazu vorliegenden Änderungsantrages zurück an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung überwiesen werden und nach Tagesordnungspunkt 44 noch der nach der Tagesordnung für morgen vorgesehene Tagesordnungspunkt 56 - Thema Conti - behandelt werden soll. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses - das war ja gestern schon signalisiert worden - mit diesem Vorgehen fest.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich für heute entschuldigt: von der Landesregierung Innenminister Boris Pistorius und von der CDU-Fraktion Frau Ingrid Klopp.
Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise - wie üblich - gleichwohl darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um uns im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Warum verabschiedet der Landtag im Dezember 2014 den Haushalt für 2015, in dem ein zweistelliger Millionenbetrag fehlt? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/3881
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 - Nachtragshaushaltsgesetz 2015 - beantragt die Landesregierung im Einzelplan 07, Kapitel 0774, Titelgruppe 70 bis 72, insgesamt um 83,1 Millionen Euro höhere Ansätze. Als Gründe hierfür werden seitens des Kultusministeriums in einer Pressemitteilung vom 18. Juni 2015 die veränderten Finanzhilfesätze, die deutliche Steigerung der Krippenplätze und die Aufarbeitung eines nach der Landtagswahl vorgelegenen Bearbeitungsstaus benannt. Des Weiteren wird in der Pressemitteilung ausgeführt, dass erst im Dezember 2014 ein Nachsteuerungsbedarf benannt werden konnte.
In der Unterrichtung im Kultusausschuss am 26. Juni 2015 und in den Beratungen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 im Haushaltsausschuss und Kultusausschuss wurde jedoch deutlich, dass ein erster Nachsteuerungsbedarf in Höhe von 11 Millionen Euro bereits am 18. September 2014 vonseiten der Niedersächsischen Landesschulbehörde an das Kultusministerium herangetragen worden ist. Am 5. Dezember 2014 bezifferte die Niedersächsische Landesschulbehörde den Bedarf schon auf 34 Millionen Euro. Am 5. Februar 2015 soll das zuständige Fachreferat des Finanzministeriums informiert worden sein. Mit Vermerk vom 24. Februar 2015, abgezeichnet am 25. Februar 2015, wurde die Kultusministerin über
In der zweiten Aprilhälfte wurde der Finanzminister nach eigenen Angaben informiert. Laut Aussage des Kultusministeriums war eine frühzeitige Information des Landtags über den Mehrbedarf nicht notwendig, weil der Sachverhalt im gesamten Zeitraum zwischen September 2014 und Mai 2015 nicht abschließend beurteilt werden konnte.
Darüber hinaus lieferte das Kultusministerium in der Sitzung des Kultusausschusses eine Aufstellung der noch offenen und zu bearbeitenden Anträge zum jeweiligen Monatsende seit Juli 2012. Aus dieser geht hervor, dass zum Jahreswechsel 2013/2014 die Zahl der offenen Anträge die Zahl der offenen Anträge im Januar 2013 deutlich übersteigt.
1. Zu welchem Zeitpunkt waren welcher Bedienstete der Landesverwaltung - Dienststelle und Funktion - und welches Mitglied der Landesregierung über einen Mehrbedarf für den oben genannten Bereich informiert, und wann und durch wen wurden Mitglieder des Landtags - bitte benennen! - über den Mehrbedarf informiert?
2. Hält die Landesregierung es für richtig, dass der Landtag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2015 über den Mehrbedarf von über 38 Millionen Euro nicht informiert worden ist?
3. Warum war es der Landesregierung nicht möglich, bei der Aufstellung des Haushalts 2015 und im weiteren Verlauf die bereits genehmigten Krippenplätze zu berücksichtigen, anstatt sich auf die Kinder- und Jugendhilfestatistik zu beziehen?
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Die Antwort der Landesregierung wird durch die Kultusministerin Frau Heiligenstadt erteilt. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich den sehr erfreulichen Kontext darstellen, in dem die Anfrage der FDP-Fraktion gestellt worden ist.
(Christian Dürr [FDP]: Dass Sie nicht begriffen haben, wie sich Krippenplät- ze entwickeln, ist erfreulich?)
Denn vonseiten der FDP-Fraktion und auch der CDU-Fraktion wird dieser Gesamtkontext viel zu sehr vernachlässigt bzw. verschwiegen. Ich möchte deutlich beleuchten und herausstellen, was das eigentliche Thema ist.
(Christian Dürr [FDP]: Dass Sie nicht regieren können! - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)
Frau Ministerin, einen Moment! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beantwortung hat kaum begonnen. Sie haben die Frage sicherlich gestellt, weil Sie Interesse an der Antwort haben.
Das bedarf aber auch einer gewissen Ruhe im Parlament. Ich bitte, die Störungen zu unterlassen! - Bitte!
Dass Sie, sehr verehrter Herr Kollege Dürr, möglicherweise ein gestörtes Verhältnis zum Krippenausbau haben, haben Sie durch Ihr Abstimmungsverhalten bewiesen.
Sie haben den Nachtragshaushalt 2015 abgelehnt. Sie haben unter Ihrer Regierungsverantwortung überhaupt sehr schleppend für den Krippenausbau gesorgt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Un- verschämtheit! Mein Sohn geht in eine Krippe! Was soll das denn? Was macht die Frau da vorne?)
(Christian Dürr [FDP]: Ja, das ist viel- leicht gar nicht so schlecht! Dann kommt sie wieder zur Ruhe! Ich lasse mich doch nicht beleidigen von der Frau!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Landesregierung ist jedenfalls stolz auf die 6 500 Krippenplätze, die zum Teil nicht nur zusätzlich, sondern zum Teil auch früher als eingeplant entstanden sind; auch dank der Mithilfe der Kommunen.
Diese Landesregierung lässt sich jedenfalls ihre nachweisbaren Erfolge gerade im frühkindlichen Bereich nicht kaputtreden. Bezüglich der Gelder, die die Vorgängerregierung bzw. der damalige Haushaltsgesetzgeber nicht in den Haushalt eingestellt hat, steuert diese Landesregierung natürlich auch mit Unterstützung des Landtags gern nach. Der Landtag hat den Haushaltsentwurf bekanntermaßen vorgestern beschlossen. Das kann man bei diesem wichtigen Thema nur begrüßen. Ich freue mich, dass es uns gelingt, weiterhin die frühkindliche Bildung so gut zu unterstützen.
Bei der Analyse der Ursachen für ein Defizit im frühkindlichen Bereich konnten wir ferner feststellen, dass der Anteil der Ganztagsgruppen von 38 % im Kindergartenjahr 2010/2011 auf inzwischen 50 % im Kindergartenjahr 2014/2015 gestiegen ist. Auch dies ist erfreulich festzustellen. Diese gute Botschaft darf in diesem Kontext hier und auch gegenüber der Öffentlichkeit nicht verschwiegen werden.