Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie namens des Präsidiums. Sie haben bereits Ihre Plätze eingenommen. Ich wünsche Ihnen einen guten Tag!
Ich darf mich namens des gesamten Präsidiums dafür bedanken, dass Sie unserer Einladung zur Grundsteinlegung vorhin so zahlreich gefolgt sind. Ich hoffe, dass Ihnen ein guter Eindruck vermittelt wurde und dass Sie, wenn das denn so ist, der Baumaßnahme noch mehr Schub und Frohsinn verleihen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 67. Sitzung im 25. Tagungsabschnitt des Landtages der 17. Wahlperiode.
Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages und der Informationen zu den von den Fraktionen umverteilten Redezeiten liegen Ihnen vor. Ich darf Ihnen bereits jetzt eine Änderung mitteilen. Die Fraktionen sind - das wurde mir vorhin mitgeteilt - übereingekommen, den TOP 55, zu dem es einen gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen gibt, nach TOP 17 zu beraten. Unmittelbar im Anschluss an die Debatte wird es gleich die Abstimmung geben. - Unter Einbeziehung dieser Änderung stelle ich das Einverständnis des Hauses mit der Tagesordnung mit den geänderten Redezeiten fest. Die heutige Sitzung soll demnach spätestens gegen 19.30 Uhr enden.
Meine Damen und Herren, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde am Mittwoch der vergangenen Woche die Entscheidung des Ältestenrats umgesetzt, mit einer Texttafel an die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zu erinnern, die in diesem Haus untergebracht oder beschäftigt waren. Die Tafel befindet sich unter den Arkaden neben dem Zugang von der Marktkirchenseite. Zur weiterführenden Information kann die Dokumentation „Zwangsarbeit der Firma Georg von Cölln, Hanno
ver, Am Markte 8 - 10“, sowohl bei den Pförtnern dieses Eingangs als auch in der Bibliothek des Landtages eingesehen werden.
Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler der Schule am Tannenberg aus Göttingen mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat die Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta übernommen. Herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in Niedersachsen möchte Sie heute und morgen für die Mitwirkung in einer Kreativaktion gewinnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur werden sich im Flur zum Verwaltungsgang vor der Pförtnerloge aufhalten und Sie befragen, welche Leitmotive Ihnen den Anstoß für Ihr Handeln und Ihr politisches Engagement geben. Kaligrafinnen werden Ihre Aussagen mit Kreide auf das Pflaster des Marktkirchenplatzes schreiben und fotografisch für Sie festhalten. Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur würde sich über Ihre Beteiligung sehr freuen. Ich denke, Sie sind geneigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat sich entschuldigt von der Fraktion der CDU Frau Ingrid Klopp.
Vielen Dank, Herr Onay. - Meine Damen und Herren, dann und wann gibt es ja auch im Landtag besondere Ereignisse.
Mit großer Freude, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehme ich heute den Anlass wahr, eine Kollegin besonders zu begrüßen. - Sie ist noch gar nicht darauf gefasst, wie mir scheint.
Ich darf um Ihre Aufmerksamkeit bitten: Die Kollegin Astrid Vockert ist seit 25 Jahren Mitglied des Niedersächsischen Landtags.
Frau Vockert war von März 2003 bis Februar 2013 Vizepräsidentin dieses Landtages. Seit Beginn der 12. Wahlperiode am 21. Juni 1990 bis heute ist Frau Vockert direkt gewählte Abgeordnete ihres
Wahlkreises Unterweser. Sie ist in ihrer Region tief verwurzelt und dem Wohle des Landes verpflichtet - also eine Volksvertreterin mit Leib und Seele.
Liebe Astrid Vockert, Sie haben sich im Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens immer wieder aufs Neue bewährt, wichtige Impulse gegeben und sich große Verdienste erworben. Ihr Sachverstand und Ihre Erfahrung haben viele Debatten bereichert, und manche Beratungen haben durch Sie erst die richtige Würze bekommen.
Ich möchte Ihnen, liebe Kollegin, im Namen des ganzen Hauses für Ihr jahrzehntelanges, überzeugendes Engagement von Herzen danken. Ferner wünsche ich Ihnen für Ihre weiteren politischen Aufgaben und für den privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg, vor allen Dingen aber Gesundheit und die Portion Zufriedenheit, die wir alle - Sie natürlich auch - für die Politik und im privaten Leben brauchen. Als kleines Dankeschön möchte ich Ihnen einen Blumenstrauß und eine Vase der Porzellanmanufaktur Fürstenberg übereichen und komme jetzt zu Ihnen.
(Starker, nicht enden wollender Beifall - Präsident Bernd Busemann über- reicht Astrid Vockert [CDU] einen Blumenstrauß und eine Porzellanvase - Mitglieder aller Fraktionen erheben sich von den Plätzen - Astrid Vockert [CDU] nimmt Glückwünsche entge- gen)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Beratungen und die umfangreiche Tagesordnung ein, die uns bis Freitagnachmittag beschäftigen wird.
Tagesordnungspunkt 2: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Nachtragshaushalts- gesetz 2015) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3699 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/3847 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/3888 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3889 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/3898 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3899
Mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/3889 werden Änderungen zu den Einzelplänen 06 und 07 angestrebt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/3898 zielt auf Änderungen zu den Einzelplänen 03, 07 und 13.
Mit dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3898 schließlich sollen Änderungen zu den Einzelplänen 03, 06, 07 und 13 erreicht werden.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3697 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/3848 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/3888 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Haupt- und Hilfsantrag) - Drs. 17/3900
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Steuermehreinnahmen zum Abbau der Neuverschuldung nutzen - Rot-Grün muss Nachtragshaushalt 2015 vorlegen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/3535 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3632 - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/3853
Der in der Tagesordnung anfangs noch erwähnte Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3632 wurde mit der Drucksache 17/3897 vom heutigen Tage zurückgezogen.
Ich schaue in Richtung der Mitglieder der Landesregierung, die sodann den Gesetzentwurf der Landesregierung einbringen bzw. begründen wird. Da der TOP 4
- Entschuldigung, Herr Minister! - von der FDP eingebracht wurde, hätte sie das bevorzugte Rederecht - wenn sie denn will.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung hat unmittelbar im Ausschuss stattgefunden. Von daher macht es sicherlich Sinn, dass ich hier noch eine Quasieinbringung aus Sicht der Landesregierung nachhole.
Die Bewältigung der Ausgaben im Zusammenhang mit den massiv angestiegenen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen steht im Fokus der jetzt zu beratenden Vorlagen. Hier geht es zunächst konkret um die von der Landesregierung vorgeschlagene Soforthilfe von 40 Millionen Euro, die den Nachtrag überhaupt erst notwendig gemacht hat. Ohne eine entsprechende haushaltsgesetzliche Regelung dürfte die Landesregierung diese freiwillige Ausgabe nicht leisten.
Mit dem Nachtrag zum Haushalt 2015 werden den Kommunen von der Landesregierung zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 120 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Das sind die schon im Juni-Plenum von mir angekündigten 40 Millionen Euro an Landesmitteln und 80 Millionen Euro an Bundesmitteln, die das Land im Übrigen zur Hälfte zurückzahlen muss. Insgesamt sind es 120 Millionen Euro für die kommunale Ebene, die schnell und unbürokratisch helfen. Unter dem Strich sind es 80 Millionen Euro vom Land, also 40 Millionen direkt und 20 Millionen quasi kreditvorfinanziert durch den Bund und 40 Millionen vom Bund. Die Weitergabe dieser Mittel erfolgt
mit dem Ihnen ebenfalls zur Beratung vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, also des Gesetzentwurfes, der in die Beratungen einbezogen ist.