Meine Damen und Herren, gestern, am 17. Dezember 2014, verstarb nach kurzer, schwerer Krankheit unser ehemaliger Kollege Rolf Meyer im Alter von nur 63 Jahren.
Rolf Meyer gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der Fraktion der SPD in der 15. und 16. Wahlperiode - von 2003 bis 2013 - an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie in der Enquetekommission „Demografischer Wandel - Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden unseren verstorbenen Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Wir treten damit in die Tagesordnung ein. Wir beginnen die heutige Sitzung mit den Mündlichen Anfragen. Anschließend kommen wir zu den Abstimmungen im Rahmen der Haushaltsberatung. Danach setzen wir die Beratungen mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 44, den wir bereits am Montag behandelt haben, in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Die uns zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Kollegin Tippelt als Schriftführerin mit.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es haben sich entschuldigt von der CDU-Fraktion Herr Focke, ab 11 Uhr, Frau Bertholdes-Sandrock, von der
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Frage 1: „Das Schlimmste ist die Unsicherheit.“ - Was wird getan, um mögliche Krankenhausmorde aufzuklären und das Vertrauen in die Kliniken zu erhalten?
Die Anfrage wird von der Kollegin Annette Schwarz von der CDU-Fraktion eingebracht, der ich das Wort erteile. Bitte, Frau Kollegin!
Herr Präsident! Verehrte Kollegen! NDR.de berichtete am 30. November 2014 unter der Überschrift „Richter: Niels H. soll gestehen“:
Niels H. wird die Zahl der Verdachtsfälle immer größer. Am Dienstag wurde bekannt, dass H. möglicherweise auch zwölf Patienten in Oldenburg getötet hat. Im Prozess am Landgericht Oldenburg geht es um drei Patienten, die der Pfleger im Krankenhaus in Delmenhorst mit einem überdosierten Herzpräparat getötet haben soll. In zwei weiteren Fällen soll er dies versucht haben.“
„Die Ermittler gehen inzwischen mehr als 200 Verdachtsfällen an den verschiedenen Arbeitsstätten des Mannes nach. Erst am Dienstag hatte das Klinikum in Oldenburg
ein Gutachten vorgestellt. Niels H. könnte danach für zwölf weitere Tötungen von Patienten am Oldenburger Klinikum verantwortlich sein. Laut Gutachten gibt es bei diesen Fällen Hinweise auf Fremdeinwirkung.
Demnach könnte Niels H. wegen zwölf weiterer Morde angeklagt werden. Möglicherweise ist dies aber nur die Spitze eines Eisbergs. Auch gegen die Staatsanwaltschaft Oldenburg selbst sind Ermittlungen eingeleitet worden. Dabei müsse man der Frage nachgehen, ‚warum damals möglicherweise nicht mit dem nötigen Biss in der Sache ermittelt wurde‘, so Rolf-Dieter Snakker, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Es gehe darum zu klären, ob es dadurch zu schuldhaften Verzögerungen gekommen sein könnte.“
Spiegel-Online berichtete am 25. November 2014 unter der Überschrift „Krankenpfleger auch in Oldenburger Todesfällen unter Verdacht“:
„Niels H. schweigt zu den Vorwürfen. Im Gefängnis soll er sich nach Aussagen von Mithäftlingen mit seinen Taten gebrüstet und sich als ‚größter Serienmörder der Nachkriegsgeschichte‘ bezeichnet haben.“
„Patientenschützer werfen den Kliniken und Heimen angesichts der Fälle in Oldenburg und Delmenhorst vor, zu wenig für die Aufdeckung von Mordserien zu tun. ‚Nirgendwo kann ein Serienmörder so unbehelligt sein Unwesen treiben wie im Krankenhaus oder Pflegeheim. Denn der Tod ist hier allgegenwärtig‘, sagte Eugen Brysch, Vorstand Deutsche Stiftung Patientenschutz. Das müsste viel öfter thematisiert werden. Oft könne nur das Team den Täter überführen.“
Die Nordwest-Zeitung schilderte in einem Bericht vom 28. November 2014 unter dem Titel „Auf der Suche nach Gewissheit“ zwei Fälle, bei denen Hinterbliebene befürchteten, dass ihre Angehörigen von Niels H. getötet worden seien. Laut Nordwest-Zeitung spreche der Richter in dem Verfahren gegen Niels H. von einer großen Unsicherheit in Deutschland. Wörtlich sagte Richter Bührmann: „Viele Leute rufen an.“ Und: „Das Schlimmste ist die Unsicherheit.“
Laut Nordwest-Zeitung vom 3. Dezember 2014 unter dem Titel „Exhumierungen erst nach Weihnachten“ wird ein von der Sonderkommission der
Polizei eingerichtetes Hinweistelefon stark angenommen. In den ersten beiden Tagen seien jeweils 20 Anrufe eingegangen. Weiterhin sollten erst nach Weihnachten Exhumierungen stattfinden.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 6. Dezember 2014 unter dem Titel „Mordete Niels H. auch als Rettungssanitäter?“ von „Auffälligkeiten“ bei Einsätzen von Niels H. als Rettungssanitäter auf Rettungswagen und Notarzteinsätzen.
1. Wie soll die Unsicherheit zahlreicher Hinterbliebener, ob einer ihrer Angehörigen von Niels H. getötet wurde, beseitigt werden, und wie kann der Täter gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen werden?
2. Was wird die Landesregierung tun, um einen umfassenden Schutz der Patienten zu gewährleisten, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen?
Vielen Dank, Frau Kollegin Schwarz. - Die erste Zusatzfrage stellt für die CDU-Fraktion die Kollegin Petra Joumaah.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das ist eines der traurigsten Themen, mit dem wir uns hier heute noch befassen müssen.
Der Ministerpräsident, alle Ministerinnen und Minister der Niedersächsischen Landesregierung sind sehr betroffen über das, was den Patientinnen und Patienten widerfahren ist, und insbesondere
Das, was wir dort hören, macht uns deshalb so unglaublich betroffen - ich glaube, so geht es dem gesamten Haus -, weil es Menschen trifft, die krank sind und sich deswegen in einer besonderen Verletzlichkeit befinden. Die Menschen in einer solchen Situation erwarten - und sie dürfen dies auch erwarten -, dass andere Menschen ihnen Hilfe und Unterstützung geben. Wir haben nun feststellen müssen, dass genau dies nicht passiert, sondern dass das Gegenteil der Fall ist.
Unser Mitgefühl gilt auch den Angehörigen, die nicht wissen, ob sie einen geliebten Menschen durch natürlichen Tod oder aber durch die Hand eines Mörders verloren haben. Ich glaube, wir alle können nachvollziehen, wie schwer es für die Angehörigen sein muss, eine solche Situation zu ertragen.
Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat sich herausgestellt, dass es weitere Verdachtsfälle gibt. Die Landesregierung tritt für eine umfassende, gründliche und zügige Untersuchung dieser Verdachtsfälle ein. Es handelt sich bei dem, was gerade Gegenstand der Ermittlungen ist, um ein hoch kriminelles Tun eines derzeit in Haft befindlichen Beschuldigten.