von Rot-Grün abgelehnt. Es wäre sinnvoll gewesen, durch dieses Instrument die Voraussetzungen für eine bessere kommunale Zusammenarbeit zu schaffen.
Wir alle wollen die Wirtschaftskraft dieses Raumes stärken. Wir wollen unsere Städte und Dörfer zukunftssicher machen. Man hätte auf vielen positiven Beispielen, die es bereits gibt, aufbauen können.
Der ZGB hatte bisher zwei zentrale Aufgaben, nämlich den ÖPNV und die Landesraumplanung. Künftig wird der ZGB „Regionalverband“ heißen und folgende Pflichtaufgaben und das Befassungsrecht wahrnehmen: erstens verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsplanung, zweitens Beratung der Kommunen bei der Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen und Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung des Werbeflächenangebots,
drittens Bereitstellung, Analyse und Bewertung von Daten zur Strukturentwicklung, viertens Erarbeitung von Konzepten zur Koordinierung des Standort- und Bildungsangebots berufsbildender Schulen,
fünftens Erstellung von regionalen Tourismuskonzepten, Unterstützung von Kommunen und regionalen Vermarktungsorganisationen bei der touristischen Vermarktung sowie bei der regionalen Öffentlichkeitsarbeit auch im Bereich Regionalmarketing,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verkehrsentwicklungsplanung, Entwicklung von Konzepten - allein siebenmal die Begriffe „Entwicklung“ und „Planung“ in diesen wenigen Punkten. Was glauben Sie eigentlich, meine Damen und Herren von SPD, Grünen und FDP, was die Kommunen und die übrigen Institutionen machen, die wir bereits haben, z. B. die Allianz für die Region? Ist sie
nicht auch gerade für regional- und kommunalübergreifende Themen zuständig? Wir haben die Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Auch hier soll die Vermarktung des gesamten Raumes verbessert und im Hinblick auf die anderen Metropolregionen gestärkt werden. Auch die WOB AG arbeitet übergreifend und zum Beispiel mit dem Landkreis Helmstedt in vielen touristischen Bereichen zusammen.
Die betroffenen Städte und Landkreise ergänzen sich bereits in vielen Bereichen. Ich will einige Bereiche nennen: gemeindegebietsübergreifende Industrie- und Gewerbegebiete, Rettungsleitstellen, Standesämter, Bauhöfe, Schulangebote, Polizeiinspektionen und vieles mehr.
Die vorherige Landesregierung hat durch das Gesetz zur interkommunalen Zusammenarbeit viele Voraussetzungen für derartige Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Gerade im Bereich der berufsbildenden Schulen wird hervorragend zusammengearbeitet, um Ausbildungsberufe mit einer entsprechenden Klassenstärke zu halten.
Meine Damen und Herren, das hat ja heute Morgen wirklich dem Fass den Boden ausgeschlagen: Nachdem dieser Gesetzentwurf schon beim ersten Mal von den Landtagsjuristen zerpflückt worden ist und Sie einen fast komplett neuen Gesetzentwurf vorlegen mussten, legen Sie heute noch einen Änderungsantrag vor und sagen: Ach, die Zusammenarbeit bei den Schulen ist ja jetzt schon möglich. § 104 des Schulgesetzes brauchen wir gar nicht zu ändern. - Das wird aus dieser Gesetzesvorlage wieder gestrichen. Also, ich frage mich wirklich, wer diesen Gesetzentwurf handwerklich gestrickt hat.
Was ist mit dem Landesbeauftragten für Regionalentwicklung, dem früheren Landrat von Helmstedt, Herrn Wunderling-Weilbier? - Auch hier wird doch Regionalentwicklung betrieben. Wozu um Himmels willen dann noch eine weitere Behörde, die diese Aufgabe wahrnehmen soll?
Vor Kurzem habe ich die Umfrage von Herrn Bogumil - wir haben ja vorhin schon gehört: er schreibt Gutachten - zur Einschätzung der Arbeit und Anerkennung der Landesbeauftragten gelesen; ein sehr geteiltes Echo der Kommunen übrigens. Die Behörden der Landesbeauftragten werden zum Teil sehr positiv beurteilt. Als Partner für die Zusammenarbeit wird der Landesbeauftragte von Weser-Ems besonders geschätzt. Der Braun
schweiger Beauftragte dagegen wird eher weniger in seiner Funktion anerkannt. Bei dieser Umfrage fällt auf, mit wem die kommunalen Vertreter am besten zusammenarbeiten, welche Landesbehörden für sie besonders wichtig sind, wer ihre hauptsächlichen Ansprech- und Kooperationspartner in der Regionalpolitik sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, hören Sie bitte ganz genau zu: Da sind die Landesbeauftragten, die Landkreise, die NBank, die Landesbehörde für Straßenbau genannt. Was fällt Ihnen dabei auf? - Der ZGB ist überhaupt nicht genannt. Er wird als Ansprechpartner von den Kommunen gar nicht anerkannt bzw. erledigt die Aufgaben vielleicht doch nicht so positiv, wie man es sich gedacht hat.
Meine Damen und Herren, ich denke, damit wird ganz klar: Die Frage, die wir uns hier stellen müssen, ist: Warum brauchen wir jetzt noch mehr Planungs- und Konzeptangebote, wo wir so viele Institutionen und Organisationen haben, die diese Möglichkeiten bereits jetzt nutzen und auch den Kommunen anbieten? - Vor allen Dingen sind sie anschließend sowieso nicht zwingend, und sie haben auch keine Rechtskraft. Von daher frage ich mich, was diese Angebotskultur eigentlich soll. Jetzt, vor Ende der Legislaturperiode, mit einem Gesetz zur Stärkung des Großraumverbandes Braunschweig zu kommen, ist mehr als scheinheilig; denn jeder hier im Raum weiß, dass es in der nächsten Legislaturperiode zu Veränderungen der kommunalen Strukturen kommen muss, um den gleichwertigen Lebensstandard der Bevölkerung in Stadt und Land zu ermöglichen.
Insbesondere das Leitbild für die kommunalen Größenvorgaben aus den 70er-Jahren muss angepasst werden. Selbst SPD-Kommunalpolitiker wie der Oberbürgermeister Mädge aus Lüneburg, der Peiner Landrat Einhaus, die Landräte aus Wolfenbüttel, Gifhorn und Helmstedt, der Oberbürgermeister aus Wolfsburg, die Bürgermeister von Wolfenbüttel und Helmstedt und der Oberbürgermeister von Goslar lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Insofern frage ich mich: Was wollen Sie eigentlich mit diesem Gesetz erreichen, und wieso behaupten Sie, dass die kommunale Unterstützung für Sie da ist?
Die Konnexität ist auch noch nicht geklärt. Insofern müssen Sie damit rechnen, dass es eventuell zu Klagen kommt. Die Verfassungswidrigkeit, die der GBD in seiner ersten Bewertung deutlich signali
Kommen wir noch zu dem wichtigen Punkt der Direktwahl, die jetzt vorgesehen ist. Sie wissen, die CDU ist dagegen. Wir werden natürlich auch die Meinungen der betroffenen Bürgermeister und kommunalen Vertreter, die uns Unterstützung zugesagt haben, weil sie auch gegen die Direktwahl sind, mitnehmen.
Reichen der Aufgabenumfang und insbesondere die Entscheidungsbefugnis für eine direkt gewählte Verbandsversammlung aus? - Das steht alles infrage. Darüber hinaus sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Kommunen, die dann bei ihren Planungsvorschlägen eventuell entstehen können, auch nicht geklärt. Man weiß also nicht, wie die Verbandsversammlung damit umgehen soll. Wer bekommt recht, die Verbandsversammlung oder der Regionalverband?
Deshalb stelle ich fest: Die kommunalen Vertreter wollen das Gesetz nicht. Die kommunalen Spitzenverbände wollen es nicht, und wir wollen es nicht. Ich frage mich: Wer will das eigentlich?
Deswegen bringe ich es jetzt auf den Punkt, meine Damen und Herren: Solch ein Gesetz nur für eine Namensänderung, das ist einfach zu schwach. Murks bleibt Murks, und die letzten sechs Monate noch für ein Gesetz zu nutzen, ist Blödsinn.
Vielen Dank, Frau Jahns. - Jetzt hat sich Gerald Heere für Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön, Herr Heere!
- Herr Heere, bitte warten Sie noch. Die Debattenbeiträge von den Sitzen sind zwar ganz interessant, aber ich gehe davon aus, dass Ihr Beitrag wesentlich interessanter sein wird. - Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Region des Großraums Braunschweig.
Dieser Großraum ist wirtschaftlich stark. Aber die strukturellen Probleme der Region sind lange bekannt, und es existieren viele Vorschläge, wie damit umzugehen ist. Doch was ist in den letzten 20 Jahren geschehen? - Nichts!
Und warum? - Weil jeder Vorschlag, so gut er auch immer war und wie viele Akteure ihn auch immer unterstützt haben, sogleich eine noch viel größere Zahl an Gegnern und Bedenkenträgern hervorgerufen hat. Heute ist ein guter Tag für die Region Braunschweig, weil endlich nicht nur Probleme benannt und Vorschläge gemacht werden, sondern weil der Landtag mit der großen Mehrheit von drei Fraktionen endlich einen ganz konkreten Reformtritt - Reformschritt beschließt.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Genau, Reformtritt! Ein Tritt in den Hintern!)
- Herr Thümler, ein Tritt in den Hintern - das ist eine sehr freundliche Aufforderung, die ich gerne zurückgebe.
Der Zweckverband Großraum Braunschweig wird mit dieser Novelle zu einem Regionalverband aufgewertet und bekommt die übergeordnete Planungskompetenz für sechs Politikfelder zugesprochen. Frau Jahns hat sie aufgezählt; wir haben bei allen applaudiert. Es geht um die Verkehrsentwicklung, um die Verteilung von Gewerbeflächen, um das Angebot berufsbildender Schulen, das Tourismus- und Regionalmarketing sowie den Hochwasserschutz. In allen diesen Feldern sind regional optimale Lösungen möglich. Sie kommen nur leider nicht von alleine zustande. Daher ist es gut, wenn der neue Regionalverband nun das regionale Denken mit guten Konzepten im Sinne aller Kommunen fördert.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Genau! Wir machen eine Dunstglocke darüber, dann funktioniert das wunderbar!)
Um eines zu diesen neuen Aufgaben ganz deutlich zu sagen: Wir wollen damit nicht in die Kompetenzen der Städte, Kreise und Gemeinden eingreifen. Das war von Anfang an nicht unser Ziel. Ich bin sehr froh über die Ausschussberatung, mit der entsprechende Probleme ausgeräumt werden konnten. Meinen ausdrücklichen Dank an alle Beteiligten, ganz besonders an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst!
Jede Kommune muss nun selbst entscheiden, ob eine vom Regionalverband vorgeschlagene regional-optimale Lösung auf ihrem Gebiet umgesetzt wird. Dabei ist sie völlig frei.
Herr Heere, ich darf Sie kurz unterbrechen. Herr Kollege Schönecke möchte Ihnen gerne einen Zwischenfrage stellen.