Protokoll der Sitzung vom 01.03.2017

- Die Redezeit ist abgelaufen. Die Frage muss dann auf anderem Wege beantwortet werden. - Vielen Dank, Herr Försterling.

Jetzt hat sich der Innenminister gemeldet. Herr Minister Pistorius, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regionaldiskussion im Bereich Braunschweig währt ja nun schon viele Jahre, und immer war eine mögliche Stärkung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig eine der diskutierten Alternativen.

Der von drei Fraktionen dieses Hauses - der SPDFraktion, der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und der FDP-Fraktion - im März 2016 in den Landtag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig ist nach

Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung ein Schritt, der den Braunschweiger Raum deutlich voranbringen kann.

Für andere Landesteile - das, meine Damen und Herren, lassen Sie mich hier in aller Deutlichkeit sagen - stellt dieses Gesetz keine Blaupause dar. Auch eine Vorfestlegung oder Weichenstellungen für eine Neugliederung der kommunalen Gebietsstrukturen in dieser Region erfolgt mit dem Gesetz aus Sicht der Landesregierung eindeutig nicht.

Als Impulsgeber und Beobachter soll der Verband vielmehr die geordnete regionale Entwicklung fördern. In seiner Rolle als Moderator soll er dazu beitragen, den Interessenausgleich zwischen kommunalen und regionalen Belangen zu koordinieren. Damit kann der Verband einen wichtigen Beitrag liefern, um die vielfältigen Initiativen in der Region zu einem systematischen Netzwerk zu verknüpfen.

Damit der Regionalverband diese Zielsetzung erfüllen kann soll u. a. sein Aufgabenbestand um neue Pflichtaufgaben erweitert werden. Damit kann der Verband in diesen Bereichen initiativ werden, ohne dass die Verbandsmitglieder schon im Vorfeld einen entsprechenden Konsens gefunden haben. Im Einzelnen soll der Zweckverband also als neue Aufgaben Beratungs- und Unterstützungsfunktionen in den verschiedenen schon genannten Bereichen wahrnehmen.

Meine Damen und Herren, die dem Verband neu zugewiesenen Aufgaben verschaffen ihm lediglich eine allgemeine Handlungs- und Befassungskompetenz. Er kann sich mit regional bedeutsamen Themen inhaltlich befassen und Vorschläge für ein gemeinsames Handeln entwickeln. So können Initiativen für die Koordination und Kooperation der Verbandsmitglieder und sonstiger Kommunen und regionaler Akteure im Verbandsbereich entstehen. Damit kann die kommunale Zusammenarbeit im Bereich Braunschweig auch im Übrigen gestärkt werden.

Für die Kommunen ergibt sich durch die Aktivitäten des Regionalverbandes keine Rechtspflicht, die Konzepte umzusetzen, auch wird den Verbandsmitgliedern keine einzige Aufgabe genommen, vielmehr wird deren Aufgabenerfüllung ergänzt. Mit dem Gesetzentwurf wird also nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen.

An dieser Stelle möchte ich noch kurz auf einen weiteren Punkt des Gesetzentwurfes eingehen. Beginnend mit der Kommunalwahlperiode 2021,

wird die Verbandsversammlung unmittelbar vom Volk gewählt. Dieser Aspekt wurde in den parlamentarischen Beratungen häufig diskutiert. Politisch mag man darüber unterschiedlicher Auffassung sein, ob die Direktwahl der Verbandsversammlung sinnvoll oder erforderlich ist. Eines ist aber klar: Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, anders als in der Diskussion immer wieder behauptet, gegen den urdemokratischen Vorgang einer Direktwahl ganz sicher nicht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Entwicklung zum Regionalverband stellt eine den spezifischen Bedingungen des Raumes geschuldete zusätzliche Handlungsmöglichkeit dar, die als Sonderregelung für diese Region zu betrachten ist. Lassen Sie uns jetzt diesen Schritt gehen, der sich für die Region Braunschweig als günstig herausstellen könnte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratungen sind damit abgeschlossen.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/1. - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/7481. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/2. - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der

Fraktion der FDP in der Drucksache 17/7481. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/3. - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/4. - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/5. - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Ich komme jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

(Heiterkeit)

- Ist da jemand verkehrt aufgestanden?

(Zurufe: Björn Försterling!)

- Das Erste war trotzdem die Mehrheit. Damit ist das Gesetz beschlossen.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/7414

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Ministerin Antje Niewisch-Lennartz gemeldet. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

(Unruhe)

- Frau Ministerin, einen Moment, bitte! - Hier ist Unruhe entstanden. Ich möchte Sie bitten, sich bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs auf die Rednerin, auf die Ministerin, zu konzentrieren.

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft kann man am Zustand ihrer Gefangenen ablesen.“ - So Fjodor Dostojewski. Daran wollen wir mit diesem Gesetz arbeiten.

Meine Damen und Herren, das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz ist ungefähr zehn Jahre alt und hat sich in seiner Struktur bewährt. Auf der anderen Seite zeichnet sich der niedersächsische Justizvollzug durch eine besondere Innovationsfreude aus. Oft sind für den Justizvollzug im gesamten Bundesgebiet von Niedersachsen wesentliche Anregungen ausgegangen. Das wollen wir mit dieser Novelle fortführen.

(Jens Nacke [CDU]: Ich erinnere mich noch gut an die Beiträge der Grünen zur Beratung dieses Gesetzes vor zehn Jahren!)

Wenn ein Urteil verkündet wird, dann steht in der Regel das Strafmaß im Mittelpunkt - denken Sie an die Diskussionen und an die Zeitungsartikel zu dem Raser-Urteil in Berlin. Der Sühnegedanke der Strafe ist in diesem Augenblick ganz zentral. Geht es aber in den Vollzug, geht es nicht nur um Sühne, sondern es geht wesentlich darum, den Gefangenen und zum Teil auch seine Lebensumstände so zu verändern, dass er zu seinem eigenen Nutzen, aber vor allem auch zum Nutzen der Gesellschaft keine Straftaten mehr begeht. Der Begriff dafür ist die Resozialisierung. Die Stärkung des Auftrags der sozialen Integration der Strafgefangen haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, und das wollen wir mit dieser Novelle umsetzen.

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Der Gesetzentwurf setzt an der entscheidenden Schnittstelle, beim Übergang vom Vollzug in die

Freiheit, an und schafft die Voraussetzungen für eine enge Kooperation zwischen Justizvollzug, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und den freien Trägern der Straffälligenhilfe.

Meine Damen und Herren, der Opferschutz ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Es gilt, ihn in der gesamten Justiz umzusetzen - dazu gehört natürlich auch der Justizvollzug. Er hat seinen Platz auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf gefunden.

Mein Haus hat sich mit dieser Aufgabe in den letzten zwei Jahren intensiv beschäftigt: in einer landesweiten Projektgruppe und mit einer viel beachteten Fachtagung, aber auch im Kleinen, gemeinsam mit den Justizvollzugsanstalten in ganz praktischen Verbesserungen vor Ort.

Maßstab aller Überlegungen war dabei die Frage, ob der Justizvollzug angemessen mit den Opfern von Straftaten umgeht. Nehmen wir ihre Situation wahr? Bietet die Justiz ihnen ausreichend Schutz und Unterstützung? - Wir haben mit der Stiftung Opferhilfe und zahlreichen engagierten Opferhilfevereinen ein sehr gut funktionierendes Netz. Aber durch die Verurteilung der Täter und die Unterstützung der Opfer im Strafverfahren allein lässt sich der Rechtsfrieden häufig nicht wiederherstellen.