Ich stelle fest, Sie planen, dass Sie im Bundestag bald nichts mehr zu sagen haben. Alle Gesetze, die da beschlossen worden sind, sind von anderen eingebracht worden.
- Es ist interessant, Herr Siemer, was Sie für ein Rechtsverständnis haben. Noch einmal: Gesetze werden in Niedersachsen und im Bundestag nicht von einer Regierung, nicht von einem Minister, sondern vom Parlament entschieden.
Das war eine Abstimmung, und der müssen Sie sich jetzt stellen. Ich nehme aber wohlwollend zur Kenntnis, dass die Bundesregierung jetzt endlich einlenkt und einen veränderten Entwurf gemacht hat, dem wir ja auch gerne - - -
- Heiko Maas? Dann muss Ihr Bundesfinanzminister Schäuble ja völlig einflusslos sein. Da bringen die im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf ein, und dem Finanzminister ist das egal, oder was? - Ich weiß nicht, in Niedersachsen haben wir im Kabinett immer Einmütigkeit. Aber ich weiß ja nicht, wie das bei Ihnen ist.
Herr Siemer, das ist wirklich billig. Nochmal: Parlamentarier stimmen ab. Ich glaube, Herr Maas hat noch nicht einmal ein Parlamentsmandat. Der hat dem noch nicht einmal zugestimmt, sondern es
Herr Minister, ich möchte Sie unterbrechen. Zunächst einmal, um Ruhe zu bitten. Und dann möchte ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hilbers zulassen.
Herr Minister, Sie haben aufgezählt, was im Bundesrat alles diskutiert worden ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie einmal darlegen könnten, welche Rolle Sie persönlich im Bundesrat gespielt haben und welche Initiativen Sie persönlich, als Landesregierung dort eingebracht haben, um diese Diskussion in die richtige Richtung zu lenken.
Die Sitzungen des Bundesrats werden ja nicht nur im Internet übertragen, man kann sogar die Protokolle nachlesen. Gucken Sie nach! Es gab zum Tagesordnungspunkt „Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ den Redebeitrag eines niedersächsischen Ministers, nämlich von mir. Ich habe da sogar eine Rede gehalten, in der ich auf diese Problematik hingewiesen habe. Das können Sie gerne im Protokoll nachlesen. Aus Zeitgründen erspare ich es mir, das jetzt zu wiederholen.
Ich weise noch einmal darauf hin: Das ist eine Drucksache des Bundesrates. Wir haben federführend einen Antrag eingebracht, Niedersachsen
zusammen mit Nordrhein-Westfalen und - nach meiner Erinnerung - Brandenburg. Wir haben federführend einen Entschließungsantrag, eine Stellungnahme, eingebracht, mit 34 Punkten, in denen aufgelistet wird, was in dem Gesetz schlecht ist und was man anders machen sollte. Dann geht das an die Bundesregierung und an den Bundestag, der diese Stellungnahme dann prüfen kann. Das Gesetz ist nämlich nicht zustimmungspflichtig.
Dann hat der Bundestag - diese Gegenäußerung findet man auch im Internet, Drucksache 18/6286 - darauf geantwortet. Das ist die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates - federführend von Niedersachsen -, warum sie das alles nicht wollen.
Daraufhin hat dann die CDU-Bundestagsfraktion diesem Gesetz zugestimmt, obwohl sie hätte lesen können, was wir gefordert haben. Sie hätte auch meine Rede hören können. Die war öffentlich, nicht geheim. Der Vorwurf, wir hätten uns da nie gekümmert, ist wirklich absurd. Der ist einfach nicht nachvollziehbar.
Von daher, um nochmal zur Sache zu kommen: Wir stärken die Verbraucherrechte. Wir wollen, dass es praktikabel ist. Wir wollen keine Altersdiskriminierung, bei der man sagt, dass einer, der über 70 Jahre alt ist, statistisch eigentlich nicht mehr kreditwürdig ist. Wir wollen, dass die Leute, die für die Wohnungen einen Kredit brauchen, den auch unbürokratisch bekommen können.
Jetzt gibt es Änderungsvorschläge. Ich freue mich, dass die Initiativen des Bundesrates jetzt hoffentlich endlich Gehör finden und wir in der Sache zu einer vernünftigen Lösung kommen. Das hätten wir auch schon vor anderthalb Jahren hinkriegen können. Aber besser, man lernt spät als nie.
Die zu beiden Anträgen auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur soweit die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von den Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung in ihren beiden Nummern abgelehnt werden.
Wir kommen also zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Sie betrifft den Antrag der Fraktion der CDU. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Danke schön.
Wie angekündigt, stimmen wir jetzt zunächst über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ab. Sie betrifft den Antrag der Fraktion der FDP. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Danke schön.
Da Sie beide Nummern der Beschlussempfehlung abgelehnt haben, kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/7473.
Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurden beide Anträge in der Fassung des Änderungsantrags angenommen.
Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratung: Einrichtung eines Niedersächsischen Archivs für Künstlernachlässe - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4182 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/7432
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Almuth von Below-Neufeldt für die FDPFraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Künstlernachlässe - ein sehr wichtiges Thema! Unser Antrag hat zum Glück bereits eine große Anzahl von Aktivitäten bei der Landesregierung auf Landes- und auf Bundesebene ausgelöst. Dafür danke ich.
Wenn man nun auf dem Standpunkt „Nur die Sache zählt!“ stünde, dann könnten wir Freie Demokraten ja schon zufrieden sein. Sind wir aber nicht! Wir möchten nämlich, dass unsere Initiative und unsere Aktion sichtbar werden. Deswegen erwarte ich heute, dass Sie von Rot-Grün sich doch noch umstimmen lassen und unserem Antrag zustimmen. Das nämlich würde die Wertschätzung zeigen und das Signal geben, auf das die Künstler schon lange warten.
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben den Antrag bis jetzt nur abgewehrt, haben aber nichts entwickelt und haben sich keine Gedanken zu Künstlernachlässen gemacht - einfach Nullkommanichts, null!
Das wiegen Sie leider auch nicht mit einem SPDKunstpreis auf. Künstler denken nämlich nicht nur in der Gegenwart, sondern genau sie sind es, die quer denken, die entgrenzt denken, und sie leben in Epochen und darüber hinaus.
Meine Damen und Herren, in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen könnte der Antrag verwirklicht werden. Entscheidend wären Ihr guter Wille und die Wertschätzung gegenüber der Kunst. Zeigen Sie diese Wertschätzung!
Meine Damen und Herren, niemand ist unsterblich, auch große Künstler nicht. Unsterblich sind aber ihr Wirken und ihr Werk. Es ist zu finden in Museen, im öffentlichen Raum, in Sammlungen, Galerien, Büros, Kanzleien und bei den Künstlern in ihren Ateliers oder Werkstätten.