Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, hat im Westfalenblatt vor wenigen Tagen, am 24. Februar, gesagt:
- er meint damit die vier Imame, gegen die Ermittlungen angestrengt wurden und die in die Türkei ausgereist sind -
„oder er muss die Deutsche Islamkonferenz verlassen. Wenn wir das durchgehen lassen, schaden wir dem Rechtsstaat.“
„Es kann nicht sein, dass wir mit einem Partner am Tisch sitzen, aus dessen organisatorischer Mutterbehörde in Ankara Spionage angeordnet und hier durchgeführt wird und wonach dann die Verdächtigen außer Landes gebracht werden. Da können wir doch nicht so tun, als sei nichts gewesen.“
Der nordrhein-westfälische Arbeits-, Integrations- und Sozialminister, Rainer Schmeltzer von der SPD, hat am 8. Februar erklärt, ein friedliches Miteinander funktioniere nur mit einer Institution, die nicht aus Ankara fremdgesteuert werde. Und weiter: „Jetzt ist DITIB in der Bringschuld.“ - Dann warf er dem Dachverband eine sture Haltung vor.
Cem Özdemir, der Spitzenkandidat und Bundesvorsitzende der Grünen, hat in der Zeitung DIE WELT bereits am 12. Dezember ausgeführt:
„Es drängt sich einmal mehr der Verdacht auf, dass Teile der DITIB mehr und mehr zu einer politischen Organisation Erdogans werden“.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund der Debatte in anderen Ländern und auf Bundesebene, Herr Ministerpräsident Weil und Frau Kultusministerin Heiligenstadt, muss es erlaubt sein, zu fragen, welche Diskussion wir heute in diesem Hohen Hause führen müssten,
wenn wir nicht die Diskussion über den von SPD und Grünen angestrebten Staatsvertrag mit DITIB vom Kopf auf die Füße gestellt hätten, wenn wir nicht frühzeitig thematisiert hätten, dass der von SPD und Grünen in Hinterzimmern mit DITIB und der Schura ausgehandelte Vertrag
große Schwächen hat. Herr Ministerpräsident, wenn Sie sich durchgesetzt hätten - er guckt sogar mal -,
müssten wir heute darüber diskutieren, ob und wie das Land den gerade beschlossenen Vertrag wieder aufkündigen kann. Das wäre die Debatte, die wir heute hier geführt hätten. Herr Ministerpräsident, Sie können froh sein, dass Sie eine so wachsame Opposition in diesem Hohen Hause haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist gut, dass endlich auch die Landesregierung verstanden hat, dass ein Vertrag mit der DITIB unter den jetzigen Bedingungen nicht klug ist. Allerdings muss ich
einschränken, dass die Ankündigung, im Jahr 2018 doch zu einem Vertrag zu kommen, zumindest ein Hinweis darauf ist, dass es eher darum gehen könnte, den Wahltermin zu überleben, als darum, wirklich Erkenntnisse zu gewinnen.
Meine Damen, meine Herren, spätestens ab dem 15. September 2016 konnte niemand mehr darüber hinwegsehen, dass der direkte Einfluss der türkischen Religionsbehörde Diyanet auf DITIB ein elementarer Hinderungsgrund ist, diesem Verband den Status einer Religionsgemeinschaft zu verleihen. Das war aber das Kernanliegen des Vertrages, den Sie abschließen wollten. Auf dieser Basis sollte der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts entwickelt werden.
Herr Ministerpräsident, Ihr Ziel ist es, DITIB einen Status zu verleihen, an dessen Ende eine Stellung kirchengleich sein würde. Die Gutachten dazu, die von Ihrer Kultusministerin eingeholt wurden, bleiben an der entscheidenden Stelle leider sehr unscharf. Sowohl Professor Muckel als auch Professorin Klinkhammer lassen offen, ob DITIB die notwendige Unabhängigkeit hat, um als Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikels 7 Abs. 3 des Grundgesetzes anerkannt werden zu können. Beide Gutachten kommen, wie ich finde, voreilig zu dem Schluss, dass dies der Fall sei.
Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, den Weg zu gehen, den die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz gegangen ist, als sie ein ähnliches Gutachterproblem hatte. Sie ist im Angesicht der aktuellen Debatte um die Türkei und den Einfluss auf DITIB zu dem Schluss gekommen, ein neues Gutachten zu beauftragen.
Meine Damen, meine Herren, heute wissen wir, dass die türkische Regierung, dass Diyanet die DITIB dafür zu nutzen versucht, eigene politische Ziele zu verfolgen. Am 5. September 2016 hat Diyanet eine Aufforderung an alle türkischen Institutionen im Ausland verschickt, Informationen über Anhänger u. a. der Gülen-Bewegung und der PKK zu beschaffen und zu melden, darunter alle türkischen Konsulate in Deutschland, alle bei der Diyanet angestellten Imame sowie alle Mitarbeiter der Diyanet innerhalb der Organisationsstruktur der DITIB.
Bis heute ist nicht geklärt, wie viele der genannten Personen diesem Spionageaufruf am Ende gefolgt sind.
Aber klar ist damit, dass die Diyanet DITIB eben nicht als Religionsgemeinschaft sieht, sondern als Teil ihrer Auslandsorganisation. Das ist gar kein Geheimnis; das ist ja in den Satzungsstrukturen der DITIB angelegt. Deswegen müssen wir die Frage stellen: Kann die DITIB in dieser Form überhaupt eine Religionsgemeinschaft sein?
Meine Damen, meine Herren, an dieser Stelle ist, wie ich finde, mit Blick auf den Landesverband Niedersachsen/Bremen der DITIB eine Differenzierung notwendig. Ich will Herrn Kilic, den Vorsitzenden der DITIB Niedersachsen, hier ausdrücklich nennen. Wir wissen, dass er selbst ein sehr kritisches Verhältnis zu diesen Strukturen und zu seinem eigenen Bundesverband hat.
Hier wird ein Dilemma deutlich. Es geht nämlich bei dem, was wir besprechen, nie um Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Land und einzelnen Personen, sondern es geht immer um Vereinbarungen mit einer Organisation, der DITIB Niedersachsen/Bremen, und die ist nun mal momentan Teil des Bundesverbandes und damit Teil der Organisationsstruktur der Diyanet.
Aus unserer Sicht gibt es nur einen einzigen Ausweg aus diesem Dilemma: Die DITIB Niedersachsen/Bremen muss, wenn sie Vertragspartner des Landes sein will, unabhängig werden, d. h. sie muss sich von der Abhängigkeit vom Bundesverband und insbesondere von der Abhängigkeit von Diyanet eindeutig emanzipieren und damit trennen.
Bis dahin muss es Aufgabe der Landesregierung sein, in allen Bereichen, in denen es eine Zusammenarbeit gibt, beim Religionsunterricht - da hat unsere Landesregierung es damals so angelegt -, bei der Gefangenenseelsorge, auch bei der Frage der Vertretung in der Landesmedienanstalt beispielsweise, strukturell sicherzustellen, dass die Diyanet und damit die türkische Regierung keinen direkten oder indirekten Einfluss auf diese Institutionen haben kann.
Das bedeutet aus unserer Sicht auch: In der jetzigen Situation muss die Landesregierung, muss das Kultusministerium die Verordnung zur Beteiligung der DITIB an der Auswahl eines muslimischen Vertreters im Landesschulbeirat stoppen, Frau Ministerin.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss noch einen anderen Vorgang ansprechen: diesen unsäglichen Brief des Ministerpräsidenten an den Vorsitzenden der DITIB Niedersachsen/Bremen, an Yilmaz Kilic. Herr Weil, Anfang Februar teilten Sie in diesem Brief der DITIB mit, dass ein Imam der DITIB-Gemeinde Braunschweig unter Verdacht stehe, ein Spitzel der Türkei zu sein.
Damit haben Sie erstens zehn Imame in dieser Moscheegemeinde unter den Verdacht der Spitzeltätigkeit gestellt, ohne das auflösen zu können - bis zum heutigen Tage. Heute haben Sie uns eine Antwort gegeben, dem Verband bis heute nach unserer Kenntnis nicht.
Zweitens aber haben Sie mit diesem Hinweis eine Information preisgegeben, die Sie im gleichen Moment dem Parlament aus guten Gründen vorenthalten haben. Sie haben nämlich in der Antwort der Landesregierung - genauer: des Innenministers - auf eine Anfrage der Kollegen Jahns, Adasch und Fredermann, die Sie uns am 3. Februar haben zukommen lassen, Folgendes erklärt:
„der gegenwärtig geprüft wird. Weitere konkrete Angaben dazu können aufgrund der noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht erfolgen.“
Herr Ministerpräsident, der Innenminister kann dem Parlament wegen der laufenden Ermittlungen keine näheren Angaben machen, aber zur gleichen Zeit informieren Sie DITIB über diesen Verdacht. Ich will Ihnen nicht einmal Absicht unterstellen. Aber grob fahrlässig zu handeln, macht es nicht besser. Sie haben zehn Imame öffentlich diesem Verdacht ausgesetzt, und Sie haben zugleich eine interne Information, die Sie aus dem Innenministerium erhalten haben, also einen geheimen Ermittlungsvorgang gegen diesen Imam, verraten und dem Verdächtigen zur Kenntnis gebracht. Ein solcher Fehler darf einem Ministerpräsidenten nicht passieren.
Herr Weil, Sie stehen in der Pflicht, diesen unglaublichen Vorgang zu klären, und Sie stehen in der Pflicht, das Verhältnis der Landesregierung zu DITIB zu klären.
Unsere Position ist klar: DITIB Niedersachsen bleibt für uns ein Gesprächspartner. Aber Vertragspartner kann DITIB Niedersachsen nur sein, wenn sich der Verein klar und strukturell vom DITIB-Bundesverband und insbesondere von der türkischen Regierung, also von der Diyanet, emanzipiert und löst.
Vielen Dank, Herr Thiele. - Herr Onay, Sie möchten eine Kurzintervention machen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege Thiele, ich hatte die Frage dazwischengerufen, welche religionspolitische Perspektive Sie sehen bzw. vorschlagen. Die Antwort sind Sie leider schuldig geblieben. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie darstellen könnten, wie Sie die Entwicklung für die Musliminnen und Muslime in Niedersachsen und in Deutschland bewerten.