Meine Damen und Herren, die Ehe ist ein auf besonders lange Sicht angelegtes Rechtsverhältnis mit ganz erheblichen Rechtsfolgen. Wir haben weltweit die unterschiedlichsten Regelungen zur Ehe. Eine Rechtsänderung hier bei uns ist deshalb auch hochkomplex, weil sie auf Menschen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen wirken wird.
von Stellungnahmen dazu. Wir alle wissen, es ist gut, dass es zu solch grundlegenden Rechtsänderungen auch eine grundlegende Debatte gibt. Genauso klar ist aber auch: Wir dürfen unser Ziel dabei nicht aus den Augen verlieren! Unser Ziel ist es, dass Kinderehen aufgehoben werden müssen. Sie dürfen grundsätzlich keinen Bestand haben, weil das wirklich dem Schutz der Kinder und Jugendlichen dient.
Genauso wichtig ist es aber auch, dass wir den Minderjährigen den Schutz geben, den sie brauchen, wenn ihre Ehe aufgehoben wird - übrigens bis hin zu der Frage, wie gewährleistet wird, dass Minderjährige, deren Ehepartner z. B. wegen politischer Verfolgung ein Aufenthaltsrecht haben, nach der Aufhebung der Ehe ein eigenes Aufenthaltsrecht bekommen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist fast zeitgleich mit unserer Debatte hier im Kabinett. Ich hoffe, dass die Beratungen zügig zu Ende gebracht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich weiß, dass sowohl in Ihrer Bundestagsfraktion als auch zwischen CDU und CSU eine sehr intensive Debatte stattgefunden hat. Ich weiß, dass Herr Althusmann und Herr Laschet sehr unterschiedliche Rechtspositionen dazu vertreten. Ich bin sehr daran interessiert, dass wir ernsthaft an einer guten Regelung für die Kinder und Jugendlichen arbeiten, dass wir populistische Debatten, so wie sie der Kollege gerade geschildert hat, unterlassen und dass wir uns wirklich mit den Feinheiten der Rechtsmaterie befassen; denn damit können wir den Mädchen wirklich helfen.
Vielen Dank, Frau Schröder-Ehlers. - Jetzt hat sich Dr. Stefan Birkner für die FDP-Fraktion gemeldet. Herr Dr. Birkner, Sie haben das Wort!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der grundsätzlichen und allgemeingültigen Einschätzung, dass Kinderehen und Zwangsheiraten abzulehnen sind, schließen wir uns selbstverständlich an. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass das für alle Fraktionen im Niedersächsischen Landtag gilt. Sie sind konsequent zu verhindern und, wenn sie tatsächlich aufgetreten sind, mit rechtlichen Mitteln zu bekämpfen und bis hin zur Erklärung der Nichtigkeit zu annullieren.
Am Ende geht es dabei um die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes insbesondere von jungen Mädchen, aber insbesondere auch um die Wahrung der sexuellen Selbstbestimmung, die wir in unserer Verfassungsordnung selbstverständlich wahren, achten, schützen und auch durchsetzen müssen.
Diesem Ziel dient der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag. Daran kann, auch wenn man sich das Gesetz anschaut, überhaupt kein Zweifel bestehen.
Umso bemerkenswerter ist die Art und Weise, wie Frau Ministerin Niewisch-Lennartz mit diesem Thema umgegangen ist. Ich will insbesondere auf die Pressemitteilung Bezug nehmen, die Sie, Frau Ministerin, dazu herausgegeben haben. Das Ganze haben Sie auf einem parlamentarischen Abend in der Landesvertretung in Berlin im März dieses Jahres zu dem Thema „Familienrecht im Zeitalter des Populismus. Roll-Back statt Fortschritt“ geäußert. Ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung bzw. der Koalitionsparteien in Berlin, der eindeutig auf den Schutz der Kinder, der Minderjährigen, auf die Vermeidung von Kinderehen ausgerichtet ist, unter der Überschrift „Populismus“ und „Roll-Back statt Fortschritt“ thematisieren. Das bekomme ich nicht zusammen und steht aus meiner Sicht in einem Widerspruch.
Das wird dann darüber hinaus noch weiter getrieben, indem Sie sich in Ihrer Kritik am Gesetzentwurf einen Punkt heraussuchen, der - das ist zu Recht gesagt worden - in der fachlichen und juristischen Diskussion kritisch gesehen wird. Dazu gibt es unterschiedliche Stellungnahmen. Das kann man sicherlich im Detail diskutieren. Der Punkt betrifft aber am Ende einen ausgesprochen kleinen Bereich, nämlich die Frage der unter 16-Jährigen, wo meines Erachtens im ersten Ansatz überhaupt kein Zweifel bestehen kann, dass solche Ehen
nichtig sein müssen, und sich auch die Frage stellt, ob es denkbar ist, dass es einen Ausnahmefall geben könnte, in dem die Berücksichtigung des Kindeswohls dazu führt, dass die Erklärung der Nichtigkeit nicht zielführend ist.
Darüber eine Diskussion zu führen und das in Ihrer Pressemitteilung mit einem Zitat von Ihnen zu versehen: „Wo Kindeswohl draufsteht, muss auch Kindeswohl drin sein!“, geht, ehrlich gesagt, völlig an der Sache vorbei. Sie können doch nicht ernsthaft den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin unterstellen, dass sie mit diesem Gesetzentwurf nicht das Kindeswohl gemeint haben. Genau das tun Sie aber am Ende.
Ich meine, es geht in die falsche Richtung, im Kontext dieser Debatte von „Populismus“ und gesellschaftlichem „Roll-Back“ zu sprechen. Damit greifen Sie ein juristisch bzw. rechtspolitisch zu diskutierendes kleines Problem im Detail heraus, um den Koalitionären in Berlin vorzuwerfen, sie würden sich nicht dem Kindeswohl anschließen. Das finde ich populistisch und irreführend. Deshalb schlägt der Vorwurf, den der Kollege Limburg gemacht hat, auf Sie zurück. Das wird meines Erachtens der gebotenen Sachlichkeit in der Debatte nicht gerecht.
Wenn man sich auf dieses Feld bewegt, darf man sich auch nicht wundern, wenn in gleicher Weise politisch wirksam und wahrnehmbar geantwortet wird und Gegenargumente angeführt werden. Deshalb verstehe ich da die Befindlichkeiten auf der Seite der Grünen wahrlich nicht mehr, nachdem man sich selbst - vielleicht etwas verpackt, aber dann doch - auf dieses dünne Eis begeben hat.
Der rechtlichen Diskussion ist überhaupt nicht vorzugreifen. Denn die steht jetzt an. Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Es wird dazu Anhörungen geben. Es gibt schon viele Beiträge. Das ist bereits gesagt worden. Bei all dem muss aber immer klar sein, dass Kinderehen, gerade natürlich von 14- bis 16-Jährigen - der Grundansatz ist völlig richtig -, selbstverständlich nichtig sein müssen und sie hier überhaupt keinen Bestand haben dürfen. Ob dann im Einzelfall durch eine kluge Regelungstechnik oder durch andere Möglichkeiten, wie man ein Gesetz vollzieht - es geht dann gar nicht so sehr um die rechtliche Frage, sondern um die Fra
ge, wie dem Kindeswohl faktisch Genüge getan werden kann -, noch irgendwo die besondere Betrachtung des Einzelfalls sichergestellt werden kann, bleibt den Gesetzesberatungen vorbehalten und wird dort sicherlich noch diskutiert.
Aber bezüglich der politischen Grundaussage dürfen Sie sich nicht wundern und nicht beklagen, wenn Sie hier in dieser Diskussion Vorwürfe kassieren. Sie haben sich selbst auf dieses dünne Eis begeben und unterstellt, dass hier nicht das Kindeswohl gefordert werde. Es geht um die Verhinderung von Kinderehen. Das wird ja wohl ohne Zweifel dem Kindeswohl dienen, sodass in dem Gesetzentwurf selbstverständlich auch Kindeswohl drin ist und es nicht nur draufsteht.
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Jetzt hat sich die Ministerin gemeldet. Frau Niewisch-Lennartz, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schon seit Langem wurde kein familienrechtliches Thema mehr so emotional und so breit diskutiert wie das der Kinderehe. Das ist so ein wichtiges Thema, dass es gut und richtig ist, dass es so intensiv und so breit diskutiert wird.
Die Aktuelle Stunde zeigt, wir sind uns alle darin einig: Kinder gehören nicht ins Ehebett, Kinder gehören auf die Schulbank! Unter Zwang geschlossene Ehen widersprechen nicht nur unserer Rechtsordnung - sie herbeizuführen, ist strafbar. Strafbar ist auch jede sexuelle Handlung an Kindern, ganz egal, ob sie - entsetzlich genug - verheiratet sind oder nicht.
Wir alle kennen bestürzende Bilder von jungen Mädchen - Frau Ross-Luttmann hat sie eben noch einmal heraufbeschworen -: nicht einmal 14 Jahre alt, im Brautschleier oder gar mit einem Kind auf dem Arm an der Seite eines älteren Mannes, traurig und der Kindheit beraubt. Es ist die Aufgabe von jeder und jedem, die bzw. der Verantwortung trägt, sich für diese Kinder einzusetzen
und dafür zu sorgen, dass sie einfach Kind sein dürfen, sich frei entfalten dürfen und gesund und altersentsprechend aufwachsen können.
Die Achtung des Kindeswohls und der Schutz der Minderjährigen weltweit ist ein zentrales Anliegen. Die UN-Kinderrechtskonvention hat gestern das Jubiläum ihres 25-jährigen Bestehens in Deutschland gefeiert.
Es ist unsere Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und vor den schädigenden Folgen von fremdbestimmter Sexualität durch eine viel zu frühe Ehe zu schützen.
Wie setzen wir das ins Werk? - Indem wir festlegen, dass Ehen von Minderjährigen, die nach ausländischem Recht geschlossen wurden, altersunabhängig durch ein Gericht aufgehoben werden müssen. Nur dann kann nämlich vor deutschen Familiengerichten und gemessen an den Maßstäben des deutschen Rechts für jede so geschlossene Ehe eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung getroffen werden.
Es ist selbstverständlich, dass Gewalt mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist. Ehen, in die Kinder gedrängt werden, dürfen keinen Bestand haben.
Bisher wurde dies am sogenannten Ordre public geprüft. Es ist zu begrüßen, dass durch den Gesetzentwurf, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wird, dafür konkrete Vorgaben geschaffen werden, die der Ablehnung von Kinderehen Geltung verschaffen.
Der Kinderschutz und die Achtung der Bedürfnisse und der Würde der Minderjährigen müssen dabei zentral sein. Stets muss das Kindeswohl die höchste Priorität genießen. Pauschale Regelungen - one fits all - reichen nicht. Bei einem Grenzübertritt im Alter von weniger als 16 Jahren, wenn Kinder in diesem Alter zu uns kommen, liegt die Entscheidung auf der Hand. Die Betroffenen sind in Obhut zu nehmen, und die gerichtliche Entscheidung zur Auflösung der Ehe ist unverzüglich herbeizuführen.
Handelt es sich um eine seit Jahren gelebte Beziehung, aus der ein Kind oder gar Kinder hervorgegangen sind, stehen komplexe Entscheidungen an. Deswegen: Will man die Ablehnung der Kin
derehe, die uns alle eint, mit dem Kindeswohl übereinbringen, dann braucht es eine Entscheidung, die die Interessen des schwächeren Teils des Paares sichert.
(Ulf Thiele [CDU]: Wo ist jetzt der Po- pulismus? Wo ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung populistisch, Frau Ministerin?)
Eine große Zahl von Verbänden wurde schon genannt: die Caritas, der Sozialdienst katholischer Frauen, der Deutsche Anwaltsverein und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die CDUFraktion im Nordrhein-Westfälischen Landtag wurde schon genannt. Wer ist für solche Entscheidungen eher berufen als unsere deutschen Gerichte?
(Ulf Thiele [CDU]: Das kann Monate und sogar Jahre dauern! „Unverzüg- lich“ ist leicht dahin gesagt! Sie ken- nen die Situation der Familiengerich- te!)