Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

Was Sie beschrieben haben, ist richtig. Ein zentrales Element unserer Unternehmensführung sowie unseres politischen Lebens in Deutschland fußt genau darauf, dass Gewalten geteilt sind, dass es Kontrollen zwischen verschiedenen Institutionen gibt, im Wirtschaftsbereich zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, im Politischen zwischen den Gewalten - Legislative, Exekutive und Judikative - und übrigens auch zwischen den Mehrheitsfraktionen und der Opposition in diesem Hohen Hause. Das ist leider nicht immer eine Selbstverständlichkeit, nicht mal in Niedersachsen, richtet man z. B. den Blick in den Landkreis Aurich und guckt sich an, wie dort verschiedene Gewalten miteinander verschmolzen werden, wenn es um den Betrieb und die Errichtung von Windkraftanlagen geht. Aber das soll uns an dieser Stelle nicht weiter beschäftigen.

Umso wichtiger ist es aber, dass diese Gewaltenteilung im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes aufrechterhalten wird und dass die Prüfungsinstitutionen gestärkt werden. Diesbezüglich haben sich die Verfasser dieses Gesetzentwurfes unsere ausdrückliche Zustimmung erarbeitet und verdient.

Aber was allerdings überhaupt nicht geht, ist - darauf haben Sie, liebe Frau Rakow, eben schon hingewiesen -, dass Sie an anderer Stelle fordern, dass der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien künftig auch Wasser- und Bodenverbänden ermöglicht werden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen in Zukunft nicht mehr volatilen Strom in unseren Netzen, wir brauchen eher weniger volatilen Strom in unseren Netzen. Deswegen halten wir es für falsch, zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, damit auch Wasser- und Bodenverbände in die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien einsteigen können. Sie zusätzlich an das süße Gift der Subventionen für erneuerbare Energien zu gewöhnen, ist unserer Meinung nach der falsche Weg.

Deshalb können wir - bei allem Charme, liebe Frau Kollegin Rakow - leider diesem Vorschlag nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hocker. Alleine der vielen Komplimente wegen war das eine tolle Rede, finde ich.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Das sind Sie von mir doch so gewohnt!)

Mal sehen, ob das der nächste Redner auch hinbekommt: Herr Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens für die CDU. Bitte schön!

(Schriftführerin Gabriela Kohlenberg: Der ist auch charmant!)

- Der kann das auch.

Herr Präsident! Sehr verehrten Damen und Herren! Der charmante Herr Deneke-Jöhrens steht an der Seite der charmanten Ausschussvorsitzenden,

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

die in diesem Fall unsere Unterstützung hat. Denn die Politik und die beteiligten Verbände und Organisationen haben in mehreren Diskussionsrunden gemeinsam mit dem Umweltministerium eine gemeinsame Sprachregelung für diesen Gesetzentwurf erarbeitet. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat, wie Frau Rakow zutreffend gesagt hat, das Ganze dann zusammengeführt.

Wir haben als Politiker aus der Opposition heraus - den Eindruck hatte ich auch von Herrn Hocker - gut mitgearbeitet und uns einbringen können. Unsere Vorstellungen sind dann in eine gemeinsame Sprachregelung gemündet.

An dieser Stelle haben wir - da schließe ich die FDP ebenso wie die übrigen Fraktionen ausdrücklich mit ein - diesem Einigungsprozess nicht im Wege gestanden, Herr Hocker, sondern die Wünsche der Verbände im Ausschuss so beschlossen. Ich bin deshalb ein bisschen überrascht, dass Sie jetzt ausscheren. Denn Energie darf ausdrücklich nur dann erzeugt werden - das ist die Problematik, die Sie ansprechen -, wenn dies dem Unternehmensinteresse dient und sich dies aus dem Betrieb der Anlage gleichsam automatisch ergibt. Es muss

also ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen. Einfach eine Windkraftanlage zu errichten, wie Sie das hier ausgeführt haben, ist ausgeschlossen und den Wasserverbänden damit nicht möglich.

Von daher sagen wir als CDU: Das Gesetz wird an dieser Stelle verbessert. Diese Gesetzesänderung wird von uns mitgetragen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Jetzt hat sich Regina Asendorf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz ist notwendig geworden, weil Landtag und Landesrechnungshof Klarheit bei der Arbeit der Rechnungsprüfungsstelle für die Wasserverbände eingefordert haben. Diese findet sich schließlich in dem Satz wieder:

„Die Prüfstelle ist bei ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.“

Zum Gesetzentwurf wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass seitens der Verbände noch mehr Erweiterungswünsche bestanden. Nicht alle konnten aufgenommen werden. Allerdings haben wir zwei wesentliche Aspekte der Anhörung aufgegriffen und in einer mündlichen Anhörung erörtert. Zum einen wurde der § 4 a - Energieerzeugung - aufgenommen. Hierzu möchte ich ein Beispiel nennen, das bislang nicht angeführt worden ist. Hier geht es vor allen Dingen um Abwärme aus Abwasser. - Ich werde das jetzt nicht auf den Punkt bringen, sonst kriegt Herr Klare wieder Probleme mit meiner Äußerung. Aber man könnte auch sagen: „aus Scheiße Gold machen“.

Eventuell kriegen Sie Probleme, Frau Asendorf! Ich bitte Sie, dieses unparlamentarische Wort nicht zu verwenden. Versuchen Sie eine andere Formulierung! Das war jetzt das zweite Mal. Bei der dritten Verwendung dieses Worts erhalten Sie wirklich einen Ordnungsruf. So geht es nicht!

Aus Abwasser, das ohnehin vorhanden ist, also aus Wärme, die ohnehin vorhanden ist, wird Energie gewonnen. Das stand im Mittelpunkt der Diskussion. Wir hoffen, dass mit diesem Zusatz im Gesetz ein wichtiges Anliegen der Wasserverbände gelöst worden ist.

Ein weiterer Punkt, der während der Diskussion aufgekommen ist, betrifft die Anpassung des Wasserverbandsgesetzes an das neue Umsatzsteuerrecht. Inhaltlich ändert sich an der Arbeit der Verbände nichts, sondern die bestehende Praxis wird in das neue Recht übertragen, und es wird im Verhältnis zum Umsatzsteuerrecht klar aufgestellt. Damit wird für die Verbände Sicherheit geschaffen.

In den Anhörungen gab es mehr Diskussionsstoff, als wir nun im Gesetz wiederfinden. Die Gespräche werden daher selbstverständlich auch nach dem Beschluss weitergeführt.

Ich bedanke mich an dieser Stelle für die konstruktive Auseinandersetzung im Ausschuss und dafür, dass wir dort einen einstimmigen Beschluss fassen konnten. Allen Beteiligten war wichtig, dass das Wasserverbandsgesetz in den wichtigsten Punkten möglichst bald geändert und umgesetzt werden kann. Ich freue mich daher, dass wir über das Gesetz heute gemeinsam abstimmen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Sigrid Rakow [SPD])

Vielen Dank. - Herr Minister Wenzel, bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Ich möchte vor allen Dingen die Ausschussvorsitzende loben, die es geschafft hat, hierbei alle unterschiedlichen Interessen über einen längeren Zeitraum hinweg zusammenzuführen. Den Anlass hat ja der Landesrechnungshof gegeben, der mit seinen Anmerkungen auf bessere Kontrollrechte hingewirkt hat. Das ist hoffentlich gelungen. Ich gehe davon aus, dass das, was jetzt im Gesetz verankert wird, sein Ziel erreicht.

Zusätzlich ist eine Regelung gefunden worden, die den Verbänden im Bereich der Energieerzeugung mithilfe verbandsnotwendiger Anlagen hilft. Das freut mich außerordentlich. Die Wasserverbände

sind sehr wichtige Kooperationspartner in ganz vielen Bereichen, die uns u. a. bei der Entwässerung und beim Küstenschutz helfen. Von daher freue ich mich, dass es hier zu einer solchen weitgehend einvernehmlichen Lösung gekommen ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Frau Rakow, damit kann man leben, nicht wahr?

(Jens Nacke [CDU]: So sind die Am- merländer!)

- Ach ja, auch das!

(Zuruf: Na, nicht alle!)

Wir sind am Ende der Beratung und kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Änderungsempfehlungen zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Auch hierbei war das Erste die Mehrheit. Damit ist das Gesetz beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: FIS-N (Fachinformationssystem Naturschutz) - Arten brauchen Daten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/7024 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/7649

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.