Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

- Ja, das war schwierig, aber ich konnte sehr gut damit leben, weil ich im Gegensatz zu vielen anderen das zweite Staatsexamen gemacht habe, und danach spielte das keine Rolle mehr. Ich nenne hier keine Namen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Herr Kollege von Holtz, ich möchte das, was Sie gesagt haben, kurz sortieren. Sie haben gesagt, wegen des Bologna-Prozesses habe man die Diplomstudiengänge abgeschafft, weil die Studierenden jetzt den Bachelor und den Master machten. Bei Jura wollen Sie den Bologna-Prozess nicht umsetzen. Also machen sie auch keinen Bachelor und keinen Master. Trotzdem müssen sie den inzwischen eingeführten Diplom-Juristen wieder abgeben, weil ja die anderen ihr Diplom auch nicht mehr machen dürfen. Damit bleibt der Jurist wieder ohne jede Bezeichnung, nachdem er sein Studium

abgeschlossen hat, wenn er denn nicht das zweite Staatsexamen macht.

Das ist das, was Sie gerade gesagt haben. Wenn das irgendeiner Logik folgen sollte, dann gebe ich zu: Ich habe sie nicht verstanden. Vielleicht erklären Sie sie noch einmal.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke. - Herr von Holtz, bitte!

Herr Präsident! Herr Nacke, nur kurz: Der Denkfehler den Sie machen, ist, dass es nie einen Diplomstudiengang Jura gegeben hat.

Danke. - Es folgt jetzt für die SPD Kollege Ulf Prange. Bitte sehr!

(Ulf Thiele [CDU]: Herr von Holtz, ge- ben Sie doch einfach zu, dass Sie ei- nen Fehler gemacht haben! Das ist doch nicht so schwierig! - Gegenruf von Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Nein, den gibt es nicht, und was es nicht gibt, können wir nicht abschaffen! - Ulf Thiele [CDU]: Ihr könnt per Gesetz keinen Fehler machen! Kann das sein? - Weitere Zurufe von der CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht vorweg: Ich habe auch beide Staatsexamen. Herr Nacke, da haben wir etwas gemeinsam.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich habe in Niedersachsen und in Berlin studiert. Darauf, wie es in Berlin war, komme ich später noch zu sprechen.

Aber ich will erst wieder ein bisschen Ruhe in das Thema hineinbringen; denn eigentlich ist das Problem längst gelöst. Frau von Below-Neufeldt hat es eingangs angesprochen; es stand sogar schon im Rundblick: Es gibt eine Lösung. Die Fraktionen von Rot-Grün haben sich geeinigt, sich mit der Landesregierung geeinigt, wir haben mit den Fachschaften gesprochen. Es liegt ein Vorschlag auf dem Tisch. Dieser wird auch umgesetzt. Tatsächlich wird das Diplom für Juristen wieder eingeführt, und zwar befristet bis 2025.

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Birkner zu?

(Zuruf von der CDU: Noch ein Jurist!)

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie sagten, Sie hätten Gespräche mit den Fachschaften geführt, und daraufhin habe man den Diplom-Juristen bis auf Weiteres wieder eingeführt. Können Sie mir sagen, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Diplom-Jurist neu eingeführt wird?

(Jörg Hillmer [CDU]: Einfach mal so! - Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Sie ver- stehen uns die ganze Zeit falsch!)

Dann haben Sie mich tatsächlich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass wir ihn wieder eingeführt haben. Ich habe gesagt, die Regierungsfraktionen und die Landesregierung haben sich darauf verständigt, ihn wieder einzuführen. Das werden wir umsetzen. Ihr Antrag kommt zu spät, weil es diese Einigung schon gibt.

(Christian Grascha [FDP]: Nein, zu früh!)

Ihr Vorschlag lautet, ihn einfach wieder einzuführen. Wir hingegen werden ihn befristet bis 2025 einführen und werden diese Zeit nutzen, um uns für eine bundesweite Vereinheitlichung der Abschlüsse im Bereich der Rechtswissenschaften einzusetzen.

(Zustimmung bei der SPD)

Entweder gibt es dann eine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Dann werden wir sie landesrechtlich umsetzen. Oder wir werden gegebenenfalls die Regelung auch verlängern. Aber - das ist das Entscheidende - wir werden Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Studierenden an unseren drei betroffenen Hochschulen schaffen.

Herr Kollege, jetzt möchten Herr Hillmer und Frau Kollegin von Below-Neufeldt eine Zwischenfrage stellen.

Ich beantworte gerne Zwischenfragen, aber ich möchte jetzt erst einmal im Zusammenhang ausführen. Sonst wird es, glaube ich, schwierig, auch im Hinblick auf die Zeit.

(Zuruf von der CDU: Es wird nicht auf Ihre Zeit angerechnet!)

- Die Frage nicht, aber die Antwort.

(Zurufe von der CDU: Nein!)

Herr Kollege, die Uhr wird für die Fragezeit und die Antwortzeit gestoppt. Wenn das das Argument wäre: Das ist kein Nachteil.

Aber dann brauche ich wieder Zeit. Lassen Sie mich doch einfach kurz im Zusammenhang ausführen. Vielleicht werden dadurch auch Fragen beantwortet. Falls es dann noch Fragen gibt, können wir sie im Nachgang klären.

(Jens Nacke [CDU]: Sie müssen es ja nicht begründen! Aber wenn, dann begründen Sie es bitte nicht falsch!)

- Es bringt einen aus dem Tritt. Aber deswegen stellen Sie ja auch diese Fragen.

(Jens Nacke [CDU]: Jetzt ist die Zeit eh weg!)

Auf jeden Fall haben wir - das hat Herr von Holtz schon gesagt - im Rahmen der NHG-Novelle im Jahr 2015, die 2016 in Kraft gesetzt wurde, den Bologna-Prozess weiter umgesetzt und Übergangsvorschriften angepasst. Davon ist auch § 8 NHG betroffen gewesen, mit der Folge, dass das Diplom abgeschafft worden ist.

Ich will auch noch einmal an die Anhörung erinnern, die wir im Ausschuss durchgeführt haben. Weder CDU noch FDP haben damals dieses Thema problematisiert. Auch von den Anzuhörenden ist nichts gekommen. In den Beratungen ist es nicht angesprochen worden. Die FDP hat explizit zu Diplomen nachgefragt, aber gerade nicht zum Diplom-Juristen. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.

Staatsexamen gibt es im Wesentlichen nur noch in den Bereichen Medizin und Rechtswissenschaften. Das will ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich machen. Das soll auch so bleiben. Das ist zumindest die Position der SPD-Fraktion, und ich

denke, die Position aller hier im Haus vertretenen Fraktionen. Alle anderen Fächer sind praktisch auf Bachelor und Master umgestellt worden.

Seit den 2000er-Jahren verleihen viele juristische Fakultäten - im Übrigen auch nicht alle, wie das eben gesagt worden ist - nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung den akademischen Grad Diplom-Jurist, teils automatisch, teils auf Antrag. Aber es wird eben der Grad verliehen; der Abschluss ist nach wie vor das erste Staatsexamen.

Ein Grund dafür war immer, dass gesagt worden ist, mit dem Staatsexamen könne man im Ausland nicht so viel anfangen, weil es dort weniger bekannt sei. Es ist aber schwierig, das quasi mit dem Diplom kompensieren zu wollen. Da müsste man dann ehrlicherweise vielleicht Bachelor- oder Masterabschlüsse definieren, weil diese im Ausland wirklich bekannt sind. Im Inland würde es mit dem Diplom eher funktionieren.

(Jörg Hillmer [CDU]: Ist das Ihr Vor- schlag?)

- Nein, das ist nicht mein Vorschlag. Jetzt lassen Sie mich doch ausführen!

Es ist auch möglich, es nachträglich verliehen zu bekommen. Ich kann mich an meine eigene Studienzeit in Berlin erinnern. Das war Anfang der 2000er-Jahre. Da gab es den Diplom-Juristen noch nicht. Er ist erst einige Jahre später eingeführt worden. Ich bin damals sogar noch angeschrieben worden und habe die Möglichkeit bekommen, ihn in Anspruch zu nehmen. Das war damals für mich und auch für meine Kommilitonen überhaupt nicht relevant. An der Humboldt-Universität war das sogar etwas schwierig. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass der Diplom-Jurist von 1960 bis 1989 in der DDR der Regelabschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums war, der dann auch zur Ausübung des Richteramtes befähigte. Das sollte man in der Debatte, wenn man über den DiplomJuristen spricht, auch wissen.

Alternativ zum Diplom-Juristen gibt es auch andere Titel, die verliehen werden. So wird z. B. der Magister Juris an einigen deutschen Universitäten analog zu dem Prozedere, das wir in Niedersachsen hatten, verliehen. Es gibt weitere akademische Grade: Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), Diplom-Wirtschaftsjurist (Universität). Es gibt den Master of Law, es gibt den Bachelor of Law. Das sind eigenständige Abschlüsse, die anders als die Staatsexamina eben nicht zum Richteramt oder zur Zu

lassung zur Rechtsanwaltschaft befähigen. Wir haben also durchaus unterschiedliche Titel, eine unübersichtliche Situation, sozusagen einen Flickenteppich.

Jene Juristen, die die klassischen Berufe in der Justiz oder in der Anwaltschaft im Blick haben - Herr Nacke, das haben Sie eben auch gesagt -, brauchen das zweite Staatsexamen und werden in der Regel auf das Diplom nicht angewiesen sein. Interessant ist das Diplom für jene, die ohne zweite Staatsprüfung - entweder weil sie sie nicht bestanden haben oder weil sie sie freiwillig nicht ablegen wollen - in anderen Bereichen beruflich Fuß fassen wollen. Dort kann ein solches Diplom hilfreich sein.

Wenn jetzt aus den Fachschaften der Wunsch kommt, dieses weiterhin zu ermöglichen, wollen wir uns nicht versperren. So haben wir unter den Regierungsfraktionen und mit der Landesregierung diese Gespräche geführt, mit dem Ergebnis, dass es diese befristete Wiedereinführung geben wird.

(Jens Nacke [CDU]: Was wollen Sie eigentlich?)

- Das werden wir umsetzen.

(Jens Nacke [CDU]: Sie haben doch gar keine Zeit mehr!)

- Wieso haben wir keine Zeit mehr? Das werden wir umsetzen. Wir haben jetzt eine Einigung. Die wird in eine entsprechende Vorlage münden, und die wird dann auch kurzfristig umgesetzt werden.