Herr Dr. Hocker, wir hatten früher einmal eine Regelung, dass wir das hier selbst machen. Ich weiß seit gestern, dass das von oben gesteuert werden kann. Ich wusste das nicht.
- Nein. - Wir werden einmal klären, dass das in der Hand des Abgeordneten bleibt und er allein entscheiden kann, ob er das Redepult nach oben oder nach unten fährt.
(Beifall - Helge Limburg [GRÜNE]: Genau! Sehr gut! - Marcus Bosse [SPD]: Freiheit für das Redepult!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Geduld der geschätzten Kolleginnen und Kollegen an einem Freitagnachmittag nicht über Gebühr strapazieren. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass es bei der Formulierung unseres Antrags tatsächlich einen redaktionellen Fehler gegeben hat. Es hätte „§ 35 Abs. 1 Nr. 5“ heißen müssen, nicht „Nr. 7“. Das ist ausdrücklich richtig.
Ich sage Ihnen aber auch ganz ausdrücklich: Herr Kollege Borngräber, so wie Sie als Lehrer auf solchen redaktionellen Fehlern herumreiten, will ich mir gar nicht vorstellen, wie Sie mit Ihren Schülern umgehen, wenn die tatsächlich Fehler machen, meine Damen und Herren.
Herr Dr. Hocker, ich darf Sie noch einmal unterbrechen. Herr Borngräber würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Ganz herzlichen Dank, Herr Dr. Hocker. - Würden Sie freundlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass ich zwei Berufe habe? - Den zweiten lesen Sie bitte selber im Handbuch nach.
Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Richtigstellung. Ich bewerte das nicht als Frage, sondern als einen Kommentar Ihrerseits. Es muss ja jeder wissen, welchen Beruf er wählt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte gerne einen zweiten Punkt ansprechen; der ist weniger heiter. Ich sage Ihnen ganz ausdrücklich: Es hat mich geärgert - das ist auch eben in meiner Zwischenfrage an den Kollegen Bajus zum Ausdruck gekommen -, dass ich hier von dieser Stelle seit Jahren dafür kämpfe, dass weniger Stromerzeugungskapazitäten gebaut werden und wir endlich beim Trassenbau vorankommen.
Es ist einfach die Unwahrheit, wenn sich der Kollege Bajus hier hinstellt und das Gegenteil behauptet. Das ist in den acht Jahren Parlamentszugehörigkeit, die ich habe und die ich vorweisen kann, nicht ein einziges Mal passiert.
Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Ich komme nachher noch darauf zurück, indem ich Ihren Zwischenruf von vorhin werten muss, weil ich mir nämlich jetzt genau diesen Ordnungsrufkatalog angeschaut habe. Sie werden sich erinnern. Das mache ich aber, nachdem die Ministerin geredet hat.
(Hermann Grupe [FDP]: Das war aber eine Tatsache! - Gegenruf von Petra Tiemann [SPD]: Hallo? - Jörg Bode [FDP]: Ich meine, wenn der Kollege etwas Falsches behauptet hat und es nicht widerlegen kann, dann kann er es doch wenigstens klarstellen! Wa- rum muss sich Herr Hocker jetzt einen Ordnungsruf geben lassen? Das hat auch etwas mit Größe zu tun!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung bekennt sich gerne zum Klimaschutz. Die Landesregierung hat sich in ihrem Leitbild zu einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik in Niedersachsen auch zum Ziel gesetzt, die Energieversorgung bis 2050 nahezu vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.
Der Antrag der FDP-Fraktion - das ist gesehen worden - war inhaltlich falsch. Aber wir sind ja nicht nur Bauministerium; wir sind auch Sozialministerium. Wir helfen allen, die Hilfe brauchen, und haben das Ganze auch so gelesen, wie es vermutlich gemeint war.
Die Windenergie spielt bei der Energiewende im Stromsektor eine Hauptrolle. Für Niedersachsen wollen wir mindestens 20 GW Windenergieleistung an Land bis 2050 erreichen. Ende 2016 sind es landesweit 9,3 GW Onshorewindleistung gewesen, also etwa die Hälfte des Zielwertes. Niedersachsen ist damit im bundesweiten Vergleich Spitzenreiter bei der Windenergienutzung. Der Ausbau ist in den letzten Jahren kontinuierlich fortgesetzt worden.
Nach der Vorschrift, die die FDP-Fraktion eigentlich gerne streichen möchte, sind Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Zu den öffentlichen Belangen gehört neben dem Natur- und dem Landschaftsschutz insbesondere auch, dass die Bevölkerung keinen unzumutbaren Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden darf. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir insbesondere auch moderne Anlagen, die im Wege des Repowering auch mehrere Altanlagen ersetzen können.
Der Bundesgesetzgeber hat die Privilegierung von Windenergieanlagen mit einem Planvorbehalt verbunden. Danach können die Träger der Regionalplanung und die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung sogenannte Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie ausweisen und gleichzeitig die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich ausschließen.
Würde nun diese Privilegierung aus dem Baugesetzbuch gestrichen, wären Windenergieanlagen im Außenbereich regelmäßig nur noch dann zulässig, wenn die Gemeinde über eine zweistufige Bauleitplanung, also durch das Aufstellen eines Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans, Flächen für die Nutzung der Windenergie ausweisen müsste. Ohne eine derartige Planung würden Altanlagen, die nicht mehr weiter betrieben werden könnten, ersatzlos wegfallen. Sie können auch nicht im Rahmen des Repowering durch moderne, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Es müsste also auch mit einem Rückgang der derzeitigen Windenergieleistung in Niedersachsen gerechnet werden. Insofern gefährdet der Antrag der FDP-Fraktion auch alle bisher erreichten Erfolge.
Die Forderung nach Abschaffung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung ist, wie auch die Forderung nach der bayerischen Abstandsregelung von der zehnfachen Anlagenhöhe, wiederum ein Versuch der FDP-Fraktion,
der darauf abzielt, den Ausbau der Windenergie in Niedersachsen mit seinen positiven Auswirkungen für unser Klima, die niedersächsischen Betriebe, die im Bereich der erneuerbaren Energien ebenfalls betroffen sind, und vor allen Dingen auch das Angebot von Arbeitsplätzen in diesem Bereich zu behindern. Diese Forderung ist mit den Zielen der Landesregierung nicht vereinbar und wird von ihr natürlich auch nicht unterstützt.
Vorgesehen ist der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Nein. Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt auf das zurück, was ich vorhin angekündigt habe. Mir liegt der Katalog vor, nach dem wir Ordnungsrufe gemäß unseren Vorgaben zu erteilen haben, die wir selbst beschlossen haben bzw. über die wir noch nachdenken wollen. Aber jetzt gilt das, was hier steht.
Herr Kollege Hocker, Sie haben vorhin bei einer Rede des Kollegen Bajus das Wort „Lüge“ dazwischengerufen. Das ist nach unserem Katalog einen Ordnungsruf wert. Den erteile ich Ihnen hiermit.
Ich komme zurück auf den Tagesordnungspunkt 34. Herr Kollege Volker Meyer, Sie haben vorhin das Wort „Feigling“ dazwischengerufen. Auch das ist in dem Katalog bezüglich der Ordnungsrufe aufgeführt. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.
geprüft, ob das im Sinne des Redners gemacht wird. Die Verwaltung hat gesagt: Es wird im Sinne des Redner geregelt. - Andere Möglichkeiten des Verstellens werden dabei sicherlich abgeschafft. Davon gehe jedenfalls ich aus. Insofern kann der nächste Redner im nächsten Plenarsitzungsabschnitt davon ausgehen, dass das Redepult nicht mehr nach oben oder nach unten gefahren wird.
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Zukunft der Weidetierhaltung sichern - Umgang mit dem Wolf umgehend ändern - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/7670
Die Einbringung macht der Kollege Dr. Gero Hocker. Das ist heute ein anstrengender Tag für ihn. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich inhaltlich zu dem Antrag spreche, möchte ich meinen ganz ausdrücklichen Dank an die geschätzten Kolleginnen und Kollegen von der Union formulieren. Ich sage Ihnen bzw. euch ganz herzlich Dank dafür, dass Sie sich auf den Weg gemacht haben, um sich einer Forderung anzuschließen, die ich hier bereits seit mehreren Jahren formuliere, nämlich dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen wird. Ich danke ganz herzlich dafür. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass wir dazu übergehen können, die Wolfspopulation tatsächlich auf Sicht zu managen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wildschwein, Rotwild, Elster, Fasan sind alle Teil des Jagdrechtes. Keine dieser Spezies ist jemals rücksichtslos sozusagen über Kimme und Korn genommen worden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass wir die Wolfspopulation managen können. Deswegen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen von der Union, die sich jetzt ebenfalls auf den Weg gemacht haben.