Vielen Dank, Herr Kollege Janßen. - Es gibt nun zwei Kurzinterventionen auf Sie. Zunächst eine Kurzintervention des Kollegen Dr. Hocker.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzter Kollege Janßen, ich möchte vorwegschicken, dass ich es schade finde, dass Sie mir, wenn Sie mich in Ihrer Rede dreimal namentlich erwähnen, nicht die Möglichkeit geben, eine Zwischenfrage zu stellen.
Ich finde, wir alle sollten noch einmal überprüfen, wie wir die Debattenkultur in diesem Hohen Hause pflegen.
Es reicht halt nicht aus, irgendwelche Reden vorzulesen. Wir möchten vielmehr miteinander diskutieren. Zumindest ist das mein Anspruch in diesem Hohen Hause.
Das Zweite, was ich gerne vortragen möchte, ist eher eine Frage. Herr Janßen, Sie haben eben ganz eindrucksvoll geschildert, wie viele Risse bereits auf das Konto der Goldenstedter Fähe
gehen, und haben darauf hingewiesen, dass ja die Möglichkeit existiert, derartige Tiere zu entnehmen. Deswegen frage ich Sie - ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Debattenkultur pflegen und auf diese Frage auch antworten -, warum die Goldenstedter Wölfin Ihrer Meinung nach nicht verhaltensauffällig ist und warum deswegen nach Ihrer Meinung und nach der Meinung des Ministers keine Grundlage existiert, um die Goldenstedter Wölfin zu entnehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hocker. - Ebenfalls zur Kurzintervention erhält Herr Kollege Angermann das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Janßen und Herr Kollege Bosse, es wird höchste Zeit, dass mit dieser Mär aufgeräumt wird, dass ein Verfassungsbruch vorliegt, wenn man einen Wolf schießt. Hier geht es um die Tiere, die sich verhaltensauffällig benehmen.
Es gibt Regularien sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch in der FFH-Richtlinie mit Ausnahmeregelungen. Diese Ausnahmeregelungen müssen nur umgesetzt werden.
Dann kann man auch diese verhaltensauffälligen Wölfe entweder vergrämen oder erschießen. Genau das muss in Zukunft erfolgen, wenn wir Akzeptanz erreichen wollen. Die Leute in der Fläche machen sich Sorgen, gerade dort, wo die Wölfe vorhanden sind. Wir müssen Antworten liefern, und die kommen nicht.
Wenn wir die Entwicklung genau betrachten, so werden wir im Sommer über 100 Wölfe haben und werden es im nächsten Jahr 130 bis 140 Wölfe sein. Die Probleme nehmen zu. Deswegen müssen wir jetzt reagieren und nicht erst in ein paar
Gleiches gilt für die Regulierung. Jetzt müssen die Maßnahmen ergriffen werden! Wir müssen jetzt festlegen, wie viele Wölfe wir im Lande beheimaten wollen! Dann muss darüber gesprochen werden, was mit den anderen geschehen soll. Dazu gehört eine Regulierung. Dazu gehört auch das Jagdrecht, damit man eingreifen und den Bestand so handeln kann, dass es sowohl für die Natur als auch für die Gesellschaft verträglich ist. Nur so kommen wir weiter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Hocker, zum einen ist seit gestern spätnachmittags die Debattenkultur hier im Parlament aus meiner Sicht etwas gestört.
- Wenn Sie sich nicht daran erinnern, dann macht es weiter nichts. Ich habe Sie durchaus in guter Erinnerung, sage aber weiter nichts dazu.
Zum Inhaltlichen: Die Zahl der Risse durch die Goldenstedter Wölfin ist von 2015 auf 2016 deutlich zurückgegangen, genauso wie von 2015 auf 2016 die Zahl der Wolfsrisse trotz angestiegener Zahl der Wölfe nicht zugenommen hat.
(Dr. Gero Hocker [FDP]: In Gol- denstedt? Sie kennen ja nicht einmal die Zahlen! Das ist lächerlich!)
Das zeigt deutlich, dass es durchaus zielführend ist, wolfsabwehrende Zäune aufzubauen, dass diese ihre Wirksamkeit entfalten.
Bei den vielen Rissen, von denen Sie gesprochen haben, muss man sehr wohl differenzieren, ob es sich um Risse bei wolfsabweisendem Zaun gehandelt hat oder um Risse, bei denen ein solcher wolfsabweisender Schutz nicht vorhanden war. Die überwiegende Zahl der Risse hat dort stattgefun
Aus diesem Grunde ergab sich zumindest aus meiner Sicht - wobei ich es als Parlamentarier natürlich nicht so abschließend beurteilen kann wie die Exekutive - keine zwingende Veranlassung, diesen Wolf zu entnehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Janßen. - Jetzt hat für die Landesregierung Herr Umweltminister Wenzel das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine entscheidende Frage steht im Mittelpunkt: Was hilft den Weidetierhaltern wirklich?
Das muss man sehr gut überlegen. Man kann einerseits gucken, welche Erkenntnisse die Wildtierforschung in den letzten Jahren erbracht hat, und andererseits, welche Erfahrungen sich in der Praxis in den Ländern gezeigt haben, die schon länger oder schon immer mit dem Wolf leben.
Es liegt mir sehr am Herzen, dass man auch in Zukunft Tiere auf der Wiese halten kann. Das ist auch meinem Kollegen Landwirtschaftsminister sehr wichtig.
Deswegen freut mich beispielsweise, dass die berufliche Schafhaltung in Niedersachsen - anders als in allen anderen Bundesländern - in den letzten zwei, drei Jahren zugenommen hat. In der Agrarstatistik finden sich diejenigen Halter wieder, die mehr als 20 Schafe halten, und die Zahl dieser Halter hat zugenommen.
(Jörg Hillmer [CDU]: Nein, Sie haben die Untergrenze der Erfassung ver- schoben! Es sind nicht mehr gewor- den!)
Von daher, Herr Hillmer, ist das, was im zweiten Absatz dieses Antrages steht, schlicht nicht richtig. Die Statistik belegt das Gegenteil.
Uns liegt sehr daran, den Haltern wirklich zu helfen. Gucken Sie sich einmal an, was in Frankreich passiert, Herr Hocker, und gucken Sie sich einmal an, was in Italien, im Piemont, passiert! Gucken Sie sich einmal an, wo die Verluste geringer sind und wie das Wolfsmanagement da aussieht! Das ist sehr interessant.
Deswegen müssen wir sehr genau prüfen: Was hilft, und was hilft nicht? Was ist kontraproduktiv, und was ist hilfreich?
Zu der Frage: Wann darf ich schießen? - Niedersachsen ist bislang das einzige Bundesland, das einen Wolf erschossen hat. Es gab eine Auffälligkeit, die wir nicht toleriert haben. Aus Vorsorgegründen haben wir gesagt: Hier handeln wir.
Aktuell untersuchen wir wieder einen solchen Fall. Es kann sein, dass es wieder dazu kommt. Wenn solche Maßnahmen notwendig sind, werden wir sie veranlassen. Es gibt sehr wohl Handlungsmöglichkeiten, die wir im Zweifel auch nutzen werden, wenn es Anlass dazu gibt. Herr Hocker, diese Möglichkeiten gibt es im Recht, z. B. wenn wiederholt Zäune mit wolfsabweisendem Grundschutz und entsprechenden Verstärkungen überwunden wurden.
Sie suggerieren, es könne ein Jagdrecht à la carte geben. Das wäre ja schön. Aber Sie können die Hegepflicht nicht einfach aussetzen, und Sie können auch die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschäden nicht einfach aussetzen. Das geht, wenn überhaupt, nur im Paket. Denn wir reden hier über Bundesrecht. Das können wir als Landespolitiker nicht einfach so infrage stellen. Wir handeln auf der Grundlage von Recht und Gesetz.