Protokoll der Sitzung vom 17.05.2017

Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Matthiesen. - Für die Landesregierung antwortet die Sozialministerin. Frau Ministerin Rundt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich ganz ausdrücklich, wie ich sagen muss, dafür, dass ich hier die Leistungen des Sozialministeriums und den Fleiß der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darstellen darf.

Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Fleiß ganz herzlich danken.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie fragen in Ihrer Mündlichen Anfrage danach, was wir in dieser Legislaturperiode noch schaffen wollen. Bevor wir natürlich den Blick gemeinsam darauf richten, was die Zukunft bringt, möchte ich gerne noch einmal ausführen, was wir in der rotgrünen Koalition bereits alles gemeinsam erledigt haben.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das niedersächsische Sozialministerium hat in dieser Legislaturperiode bereits 16 Gesetzesvorhaben eingebracht, die auch von Ihnen im Landtag beschlossen worden sind - 16 Gesetze, mit denen wir das Leben in Niedersachsen besser gemacht haben.

(Thomas Adasch [CDU]: Das kann man so oder so sehen!)

Wir haben uns für eine gute Pflege in Niedersachsen eingesetzt und die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen verbessert - ein Feld, das die schwarz-gelbe Vorgängerregierung viel zu lange vernachlässigt hat.

Im Niedersächsischen Pflegegesetz haben wir die Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung verankert und so die Anzahl der Altenpflegeschülerinnen und -schüler erhöht.

Mit dem Niedersächsischen Heimgesetz haben wir die Entstehung alternativer Wohnformen ermöglicht. Seit dem Inkrafttreten sind 30 ambulant betreute Wohngemeinschaften neu in Betrieb gegangen, 70 befinden sich in Planung.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben das Kammergesetz für Pflegeberufe beschlossen. Wir haben das Landesblindengeldgesetz angepasst und das Blindengeld auf 375 Euro erhöht. Wir haben die Rechte von Kindern und Familien gestärkt und das Landesjugendamt und den Landesjugendhilfeausschuss wieder eingeführt. Außerdem haben wir uns mit dem Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für die Integration in den Arbeitsmarkt eingesetzt.

Wer bereits an einer Regierung beteiligt war, der weiß, dass Regierungsgeschäfte aus weit mehr

bestehen als daraus, Gesetzentwürfe vorzulegen. Gesetze sind wichtig, um politische Ziele umzusetzen. Mindestens genauso wichtig ist der tagtägliche Einsatz für unsere Ziele. Es gibt viele andere Instrumente, die uns dafür zur Verfügung stehen: Das sind Verordnungen, Förderprogramme und Richtlinien, um nur einige zu nennen.

Wir haben ein Förderprogramm zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum aufgelegt, ebenso ein Förderprogramm für Wohnen und Pflege im Alter. Wir haben die Gesundheitsregionen ausgebaut und entwickelt und die örtliche Gesundheitsversorgung gestärkt. Wir haben im April 2016 den Landespsychiatrieplan veröffentlicht. Gemeinsam mit den Betroffenen sowie den haupt- und ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren, den Kommunen, Kassen und Verbänden arbeiten wir nun an der Umsetzung.

Wir haben den Aktionsplan Inklusion beschlossen.

(Dr. Max Matthiesen [CDU]: Aber nicht umgesetzt!)

Er enthält 211 Einzelmaßnahmen.

Die Niedersächsische Landesregierung legt gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Milliardenprogramm für Krankenhausinvestitionen in Niedersachsen auf. Dafür stellen wir 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Wir haben die Wohnraumfördermittel um 400 Millionen Euro aufgestockt. Gemeinsam mit den Entflechtungsmitteln des Bundes stehen 800 Millionen Euro zur Verfügung. Wir haben die Mieterschutzverordnung verabschiedet.

Wir legen ein Programm zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit mit einem Volumen von 20 Millionen Euro auf.

Die Kinderkommission haben wir eingeführt und über 40 Richtlinien überarbeitet und erlassen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie sehen also, dass schon viel erreicht ist. Manch andere Regierung hätte sich in der Vergangenheit vielleicht zurückgelehnt und abgewartet. Aber RotGrün ist anders. Wir haben Ideen, und wir haben Lust, uns für die Menschen in Niedersachsen einzusetzen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben ein modernes Gleichstellungsgesetz in den Landtag eingebracht. Wir werden die Patientensicherheit mit der Novelle des Krankenhausgesetzes stärken. Und wir haben am vergangenen Dienstag z. B. das Wohnraumzweckentfremdungsgesetz im Kabinett beschlossen, damit Wohnraum in Niedersachsen zukünftig nicht zweckentfremdet werden kann.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Damit hebt sich die rot-grüne Landesregierung deutlich von der schwarz-gelben Vorgängerregierung ab. Im Jahr 2012, dem letzten Jahr der vorangegangenen Wahlperiode, hat das CDUgeführte Sozialministerium dem Landtag keinen einzigen Gesetzentwurf mehr vorgelegt. Dafür sind drei über die Regierungsfraktionen gelaufen. Das ist ein Verfahren, das durchaus in Ordnung ist. Aber wir gehen anders vor.

Wir als Landesregierung reden eben mit den gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden. Wir befinden uns im stetigen Dialog. Wir stimmen unsere Gesetzentwürfe mit allen anderen Ministerien ab. Wir lassen uns nach den Regeln der Gemeinsamen Geschäftsordnung durch die AG Rechtsvereinfachung beraten. Wir führen eine Verbandsbeteiligung durch, werten die Ergebnisse aus und würdigen sie im Gesetzentwurf.

Wir lassen nichts liegen, sondern fassen alles Nötige an. Auch das war unter Schwarz-Gelb anders.

Eines kann ich Ihnen versichern: Die rot-grüne Koalition wird bis zum Ende der Legislaturperiode an den begonnenen Initiativen arbeiten. Wir werden nicht aufhören, uns für ein soziales Niedersachsen einzusetzen. Wir wollen weitere Verbesserungen für die Menschen erreichen.

Und es ist noch nicht Schluss. Wir haben schon gute neue Ideen für die nächste Legislaturperiode. Wir machen weiter für gute Pflege, für Inklusion, für Gleichstellung, für Integration und Teilhabe und für eine wohnortnahe und hochwertige Gesundheitsversorgung ebenso wie für bezahlbares Wohnen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung bringt Gesetzentwürfe in den Landtag ein, wenn sie davon überzeugt ist, dass sie politisch und fachlich notwendig sind. Das trifft auch auf die genannten Initiativen

zu. Über Behandlung und Beschlussfassung entscheidet dann das Parlament.

Zu Frage 2: Die Landesregierung führt nach § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen für Gesetzentwürfe eine Verbandsbeteiligung durch. Nach § 39 werden die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung in die Begründung des Gesetzentwurfs aufgenommen, dort dargestellt und gewürdigt. Dies ist für die in der Vorbemerkung der vom Abgeordneten genannten Initiativen erfolgt bzw. wird noch erfolgen.

Im Übrigen kann es allgemein vorkommen, dass gesellschaftliche Gruppen oder Verbände Kritik an Gesetzentwürfen der Landesregierung üben. Genau dafür gibt es ja die Stellungnahmen. Diese werden dann im Rahmen des beschriebenen Verfahrens geprüft und bewertet.

Zu Frage 3 verweise ich auf die Antwort auf Frage 1.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage stellt Annette Schwarz von der CDUFraktion. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der schriftlichen Fixierung im Koalitionsvertrag vor gut vier Jahren, in dem Rot-Grün festgehalten hat:

„Die Instrumente der Wohnungsaufsicht werden auf ihre Wirksamkeit zur Bekämpfung von stark vernachlässigten Objekten, sogenannten Schrottimmobilien, geprüft“,

und angesichts des mit der Pressemitteilung vom 6. April 2017 sehr laut gewordenen Hilferufs aus der Stadt Delmenhorst - von dem sozialdemokratischen Oberbürgermeister - nach einem Wohnungsaufsichtsgesetz frage ich die Landesregierung, wann sie einen entsprechenden Gesetzentwurf hier einbringen will oder ob sie gegebenenfalls Alternativen dazu sieht.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das waren zwei Fragen!)

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie zählen ja schon so gut wie der Kollege Hil- bers!)

Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist im Moment ein wirklich sehr aktuelles Thema. Wir haben das Thema schon früher einmal mit den kommunalen Spitzen diskutiert. Damals haben sie den Bedarf nicht gesehen. In Anbetracht der aktuellen Ereignisse in Delmenhorst muss ich aber sagen: Inzwischen sehen auch die kommunalen Spitzen Handlungsbedarf. Wir haben - ich glaube, in der nächsten Woche - einen Termin mit den kommunalen Spitzenverbänden, um noch einmal im Detail zu erörtern, ob das notwendig ist.