Max Matthiesen
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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Wahlmann, der gleiche Zugang zu Gerichtsgebäuden ist jetzt schon möglich. In § 49 Abs. 2 Nr. 1 NBauO steht, dass Gerichtsgebäude barrierefrei sein müssen.
Das Ganze ist wirklich so kompliziert, dass kaum noch einer durchschaut, wie es wirklich gewesen ist. Tatsache ist, dass Rot-Grün erst Anfang dieses Jahres den sehr umfangreichen und sehr komplizierten Entwurf der NBauO-Novelle vorgelegt hat, der sehr viele komplizierte Beratungsgegenstände enthält wie die Baukostenentwicklung, die Bauprodukte, die Barrierefreiheit - das hat es in sich - sowie die scheinbare Kleinigkeit der Genehmigungsfreiheit mobiler Geflügelställe. Marco Brunotte hat gerade noch eine Reihe anderer Punkte genannt.
Die überraschend auf den 15. Oktober vorgezogene Landtagswahl hat Rot-Grün zusätzlich unter extremen Druck gesetzt. Das Trümmerfeld, von dem Marco Brunotte geredet hat, hat Rot-Grün selbst angerichtet. Sie sind nicht in die Pötte gekommen!
Sie hatten fast fünf Jahre Zeit, aber haben, wie in vielen anderen Fällen auch, das Gesetz viel zu spät eingebracht. Sie haben es zu langsam beraten, und Sie haben uns zu viele unbeantwortete Fragen hinterlassen.
Der entscheidende Punkt war dann die Vorlage 33 des GBD vom 25. August. Da stellte sich heraus, dass es vielleicht noch möglich ist, die Punkte Barrierefreiheit, Geflügelmobile und Seveso III zu beraten. Wir als CDU-Landtagsfraktion haben, konstruktiv wie wir sind, gesagt, wir lassen uns darauf ein und bügeln nicht sofort alles ab. Wir haben gesagt, beim barrierefreien Wohnungsneubau sind wir dafür, dass die Schwelle auf mehr als zwei Wohnungen abgesenkt wird - so wie wir das immer erklärt haben.
Hinsichtlich der Geflügelmobile haben wir einer Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden zugestimmt. Die kommunalen Spitzenverbände haben gesagt, die Punkte Grundwasserschutz, Dünger- und Nährstoffeintrag sowie Abstand zu schutzwürdigen Nutzungen müssten noch einmal beraten werden. Dem haben wir zugestimmt.
Bei der Frage der Barrierefreiheit haben wir noch Beratungsbedarf. Gerade gegen die näheren Einzelheiten, wie die Barrierefreiheit hergestellt werden soll, hat sich ein massiver Protest aufgebaut. Dieser Punkt ist aber so wichtig für uns, dass wir - anders als die FDP - gesagt haben, wir müssen ihm noch einmal nachgehen. Schließlich hat sich ein sehr seltenes Bündnis aus Wohnungswirtschaft und Mieterbund formiert, mit der Kernaussage, dass es bei einer Umsetzung der Vorlage 33 nicht mehr, sondern weniger barrierefreien Wohnungsbau geben würde, gerade auch im sozialen Wohnungsbau. Insofern konnten wir die Vorlage 33 nicht passieren lassen. Wir wollen mehr barrierefreie Wohnungen, aber die bekommen wir nur dann, wenn die Wohnungswirtschaft mitzieht.
Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Die Behauptung von Rot-Grün, die CDU sei gegen den barrierefreien Wohnungsbau, ist fies und falsch. Das Gegenteil ist richtig.
Rot-Grün versucht nur, vom eigenen Versagen abzulenken und anderen den schwarzen Peter zuzuschieben.
Wir wollen und werden in der neuen Wahlperiode die NBauO-Vorschriften zum barrierefreien Wohnungsbau mit mehr als zwei Wohnungen so novellieren, dass tatsächlich viel mehr barrierefreie Wohnungen gebaut werden als bisher. Auf diesem Feld hat Rot-Grün in der vergangenen Wahlperiode nichts hinbekommen. Frau Kollegin Modder, wegen falscher Förderinstrumente hat das Land in den Jahren 2014 bis 2016 statt der benötigten mindestens 10 000 Mietwohnungen für kleine und mittlere Einkommen pro Jahr nur die verschwindend geringe Zahl von 1 384 gefördert. Es hat also kaum barrierefreie neue Wohnungen gegeben.
Der von uns lange geforderte Einstieg in die Zuschussförderung ist viel zu spät, nämlich erst im April dieses Jahres, erfolgt - und dazu auch noch völlig unzureichend.
Sie tun so, also wären Sie für Barrierefreiheit. Aber Sie kommen nicht in die Pötte, Sie setzen es nicht um!
Und ich sage ich Ihnen noch etwas: Das Behindertenteilhabegesetz - eine Ihrer Flaggschiffpositionen - haben Sie nicht zustande gekriegt. Sie haben die Kommunen nicht einbezogen, und da haben Ihnen die Verbände wie Lebenshilfe, Landesblindenverband und DPWV gesagt, dass das so mit dem Behindertenteilhabegesetz nichts wird. Und dann haben Sie es bleiben lassen! Was ist denn da mit der Barrierefreiheit? - Nichts geworden!
Genauso war es beim niedersächsischen Aktionsplan Inklusion. Was war das für ein Gewürge! Sie
haben es nicht hinbekommen, Sie haben es liegen lassen.
Und was kam am Ende heraus? - Ein kleines Teilstück, und auch das ist immer noch nicht umgesetzt. Nichts!
Angesichts dieses Trauerspiels, angesichts dieses Sperrfeuers von anderen wäre es falsch gewesen, in der Sitzung des Sozialausschusses am 7. September die Regelungen zur Barrierefreiheit von Wohnungen übers Knie zu brechen. Wir wollen, dass erst einmal wieder Gespräche aufgenommen werden, und das wird jetzt auch geschehen.
Jetzt nämlich haben die Wohnungswirtschaft, der Mieterbund und andere - Lebenshilfe, DPWV, Landesblindenverband - gesagt, sie gehen aufeinander zu und führen Gespräche. Daraus wird etwas werden, und dann kommen wir zu einer guten Regelung.
Wir haben es also geschafft, diesen verkorksten rot-grünen Schlussgalopp nicht zu einem Fehler werden zu lassen.
In der neuen Wahlperiode werden wir die Barrierefreiheit in der NBauO und anderen Gesetzen so schnell so regeln, dass tatsächlich viel mehr neue barrierefreie Wohnungen gebaut werden - etwas, was Sie nicht zustande gebracht haben.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Kollege Schwarz, wir haben uns auf eine Beratungstrias verständigt. Das ist ja auch der Grund gewesen, weshalb die Vorlage 33 auf den Markt gekommen ist. Das Ganze stand im Verlauf der Beratungen unter dem Vorbehalt dessen, was die Anhörung ergeben würde und was sich zwischendurch entwickelt hat. Das habe ich gerade vorgetragen.
Und jetzt kommt von Rot-Grün der Antrag „Barrierefreies Wohnen“. Das hatten Sie ja nicht fallen gelassen, sondern natürlich aufrechterhalten.
Im Übrigen verweise ich auf das, was ich gerade gesagt habe.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche Initiativen ergreift die Landesregierung, um die Berufswahl Hausarzt/Allgemeinmediziner in einer ganzen Wegstrecke zu fördern, angefangen von der Schnittstelle am Übergang Schule/Beruf über Stipendien bis hin zu Weiterbildungsverbünden? Wie können junge Leute so gefördert und begleitet werden, dass sie schließlich den Beruf Allgemeinmediziner ergreifen?
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung zur Rolle der Allgemeinmediziner. Ist die Landesregierung für eine hausarztzentrierte Versorgung und für die Versorgungssteuerung durch Allgemeinmediziner? Wenn ja, wie fördert sie das?
Ich weiß, dass das eine Angelegenheit ist, die bei den Kassen und bei der KVN angesiedelt ist. Aber trotzdem, das Land hat seine Hand ja überall im Spiel. Was kann das Land nach Meinung der Landesregierung dafür tun?
Danke.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Folgende Gesetzentwürfe aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums befinden sich aktuell in der Vorbereitung für eine Kabinettsbefassung, in der Verbandsanhörung oder in der Ausschussberatung:
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG)
- Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG)
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
- Nds. Gesetz zur gleichberechtigen Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Nds. Behindertenteilhabegesetz (NBTG)
- Gesetz zur Auflösung der Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung
- Nds. Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes des Bundes (NAGTPG)
- Nds. Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz (AG ThUG)
- Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch private Initiativen (BID-Gesetz - NQPIG)
- Gesetz über das klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)
- Gesetz zur Änderung des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII)
- Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)
- Danke sehr. - Jetzt kommen drei Fragen:
1. Welche dieser Gesetzentwürfe sind der Landesregierung so wichtig, dass sie in jedem Fall noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen?
2. Bei welchen Gesetzentwürfen rechnet die Landesregierung mit starkem Widerstand von welchen gesellschaftlichen Gruppen oder Verbänden?
3. Bei welchen Gesetzentwürfen will sie aufgrund des vermuteten Widerstandes das Gesetzgebungsverfahren nicht bis zur Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode betreiben?
Danke sehr.
- Ja, ich stelle nur eine Frage.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Bauordnung: Bei der Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs liegt ja ein ziemlicher Zeitverzug vor. Ich frage die Landesregierung, ob sie angesichts dieses Zeitverzugs bei der Bauordnungsnovelle darauf verzichten möchte, auch noch Regelungen zu Baugenehmigungsfristen aufzunehmen und zu verankern, wie das in anderen Bundesländern üblich ist.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es kommt noch einmal die Bauordnung, und zwar mit Blick auf das Riesenproblem Baukosten als Baubremse. Es gibt die Vorschläge der Baukostensenkungskommission von Bund und Ländern, auch von Niedersachsen also, im sozialen Wohnungsbau Mindestnormen einzuführen und als bestimmten sozial- und wirtschaftspolitischen Standard zu regeln, um kostensparendes Bauen zu ermöglichen. Wollen Sie diese dringend notwendige Regelung noch in die Bauordnung einfließen lassen und damit das Gesetzgebungsverfahren befassen? - Sie brauchen mich jetzt nicht noch einmal zu belehren. Es wäre aber schön, wenn Sie antworten würden.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des zunehmenden Hausärztemangels in Niedersachsen, dessen sich der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion sehr gründlich annimmt, frage ich die Landesregierung: Sind infolge der Arbeit der Gesundheitsregionen inzwischen nachweislich sektorenübergreifend Kooperationen zwischen niedergelassenen Hausärzten und Krankenhäusern entstanden?
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung ist nur auf den ersten Blick ein technisches und trockenes Thema. Sie gibt Gelegenheit, Punkte von erheblicher wirtschafts- und sozialpolitischer Bedeutung aufzugreifen, wie die Baukosten im Wirtschafts- und Wohnungsbau - davon hat Frau Ministerin gerade nichts gesagt -, den Klimaschutz, das barrierefreie Bauen und die Einführung von Bearbeitungsfristen im Baugenehmigungsverfahren. Die Beratungen im Sozialausschuss werden eine Menge zu klären haben.
Die Novellierung der NBauO könnte einen wichtigen Beitrag liefern, die „Baubremse Baukosten“ zu lösen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Das gilt zunächst für die Einführung von Bearbeitungsfristen im Baugenehmigungsverfahren, die andere Bundesländer schon längst haben. So gilt in Baden-Württemberg - schwarz-grün! - die Frist von einem Monat im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - sonst zwei Monate -, sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Unterlagen vorliegen. Ähnlich ist es in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und anderen Bundesländern. Die CDU-Landtagsfraktion fordert, dass Baugenehmigungsfristen in die NBauO-Novelle aufgenommen werden.
Es ist zwar positiv, dass die vorliegende Novelle nun die Typengenehmigung einführt als allgemeine Genehmigung für bauliche Anlagen an mehreren Stellen. Aber die Baukostensenkungskommission des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen von Bund und Ländern zeigt in ihrem Endbericht vom November 2015 noch viel mehr Möglichkeiten der Baukostensenkung auf, derer sich die vorliegende NBauO-Novelle nicht annimmt.
Ich nenne nur die Regelung der rechtssicheren Vereinbarung gesetzlicher Mindeststandards gegenüber höheren marktbedingten Standards, die dann später von der Rechtsprechung als Stand der Technik anerkannt werden, was dann zu zusätzlichen Kosten führt.
Ich nenne auch die Definition von Qualitätsstandards beim Bauen zur Vereinfachung und Rationalisierung, ohne eine Zweiklassengesellschaft entstehen zu lassen.
Hier verweise ich auf das Vorbild der Niederlande. Dort gibt es Kostenersparnisse gegenüber Deutschland durch geringere Vorschriften und Normenanforderungen, wie z. B. bezogen auf Kellergeschosse, Installationsgeschosse, raumhohe Türen, offene Leitungsverlegungen in Küchen und Bädern, kein schwimmender Estrich. Daraus lässt sich lernen. Die NBauO-Novelle geht darauf nicht ein.
Außerdem ganz wichtig:
Die Baukostensenkungskommission schlägt vor, für die Ermittlung des kostenoptimalen Niveaus energetischer Anforderungen eine realitätsnähere Berechnungsmethode und neue Kennzahlen zu entwickeln. Die Frage ist, ob das nicht in die technischen Baubestimmungen aufgenommen werden könnte.
Für den sozialen Wohnungsbau schlägt die Baukostensenkungskommission die Festlegung von Mindestnormen in allen Regelungsbereichen als technisch, sozial- und wirtschaftspolitisch gewollter und garantierter Standard vor.
Ein ganz großes Thema ist schließlich die Lockerung der Stellplatzanforderungen. In Bezug auf Hannover z. B. - der Herr Ministerpräsident ist nicht da - beißt der Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen bei der Landesregierung auf Granit. Da soll nichts passieren. Demgegenüber schlägt die Baukostensenkungskommission vor, in Innenstädten und Ballungsräumen Stellplätze durch andere Mobilitätskonzepte zu ersetzen. Kein Wort davon in der NBauO-Novelle!
Auch in der Nachverdichtung liegen noch Möglichkeiten. Von daher ist der von der Landesregierung abgelehnte Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens noch einmal zu überdenken, dass die Festsetzungen geringerer Abstände eines Bebauungsplanes Vorrang vor den Grenzabstandsregelungen der NBauO haben sollen.
Ein enormer Kostenfaktor sind immer wieder die geforderten Brandschutzmaßnahmen. Die meisten von uns sind kommunalpolitisch tätig und wissen, was das heißt. Das kann so nicht weitergehen. Hier gibt uns die Baukostensenkungskommission auch Anstöße, etwa beim zweiten Rettungsweg und den innenliegenden Sicherheitstreppenräumen.
Damit setzt sich die NBauO-Novelle aber genauso wenig auseinander wie mit der kritischen Überprüfung der Mindestanforderungen an den Schallschutz.
Interessant ist auch, dass die Baukostensenkungskommission ebenso wie die Architektenkammer Niedersachsen vorschlägt, nicht mehr den Einbau von einem eigenen Wasserzähler je Wohnung vorzuschreiben, wie es zurzeit in der NBauO geregelt ist.
Das Thema Klimaschutz hat Frau Ministerin besonders hervorgehoben. Die Novelle ergänzt § 3 um die Vorschrift - ich sage es Ihnen noch einmal -, dass zum Schutz des Klimas Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen sind. Die meisten Verbände kritisieren dies insbesondere wegen des damit verbundenen Anstiegs von Baukosten. Demgegenüber zieht sich die Landesregierung auf die Behauptung zurück, sie wolle mit dieser Vorschrift nur den Klimaschutz als politisches Ziel stärken.
Das ist aber nur eine vordergründige Beruhigungspille. Der Klimaschutz braucht nicht als politisches Programm in die NBauO hineingeschrieben zu werden. In Wirklichkeit eröffnet dieser Gesetzesbefehl „sind zu berücksichtigen“ das Tor für Verschärfungen nicht zuletzt durch die Rechtsprechung, die nicht vorher genau geregelt sind. Das geht nicht mit Blick auf die zu berücksichtigenden Baukosten.
Ein ganz zentraler Bereich ist das Barrierefrauen - - - Entschuldigung, das barrierefreie Bauen!
- Ich bin verwirrt über diese ganzen Diskussionen, die es heutzutage so gibt. Es tut mir leid, aber es ist ja kein trockenes Thema, nicht? - Danke fürs Zuhören!
- Genau, lieber Herr Limburg. Aber jetzt wird es wieder ernst.
Beim barrierefreien Bauen sorgt die Landesregierung für große Enttäuschung. Das ist wirklich so, Frau Ministerin. Letzte Woche, am 25. Januar, hat die Landesregierung ihren sogenannten Landesaktionsplan „Inklusion“ präsentiert. Und jetzt wird es technisch. Dort steht unter Ziffer 6.2: „Die DIN 18040-2 (Wohnen) wird im Landesrecht verbindlich.“ Und die Landesregierung gibt als Ziel aus: „Die bauliche Barrierefreiheit bei Neubauten wird gewährleistet.“
Die einen Tag vorher vorgelegte NBauO-Novelle setzt das aber überhaupt nicht um und berücksichtigt keinen einzigen Vorschlag von Landesblindenverband, Deutschem Schwerhörigenbund und Sozialverband Deutschland.
Dies zeigt erneut die Unverbindlichkeit des sogenannten Landesaktionsplanes „Inklusion“ der Landesregierung.
Dagegen sollte auch auf der Linie der Baukostensenkungskommission das barrierefreie Bauen vorangebracht werden. Für bauliche Lösungen, die Barrieren beseitigen oder verringern, sollten abgestufte Mindeststandards, z. B. auf Basis einer genauen Zielgruppen- und Bedarfsanalyse festgelegt werden, um insbesondere in der Anpassung der Wohnungsbestände tragfähige Lösungen zu ermöglichen, die auch noch wirtschaftlich sind.
Zum Schluss möchte ich allerdings auch etwas Lob für die vorliegende Novelle aussprechen. Sie haben es zum Teil erwähnt. Das gilt etwa für die klare und gute Regelung der Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten. Sie sind zukünftig für die mit der Berufsaufgabe verbundenen allgemeinen baulichen Veränderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt. Mein Kollege Clemens Lammerskitten und ich bedanken uns bei Frau Ministerin Rundt, dass sie insofern unseren eingehenden Darlegungen gefolgt ist.
Ebenfalls Dank sagen möchte ich für meine Fraktion für die Einführung der Genehmigungsfreiheit für kleine und mittlere Hühnermobile. Dafür hatten sich meine Kollegen Martin Bäumer und Frank Oesterhelweg Jahr für Jahr in mehreren Anfragen eingesetzt.
Ich freue mich nun auf die hoffentlich spannenden Beratungen im Sozialausschuss.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob in dem neuen Kompetenzzentrum Göttingen inzwischen die Stellen besetzt sind, damit die Arbeit am 1. Januar losgehen kann und eventuell dort auch gleich der Saleh S. behandelt werden kann.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Hat das Kriminologische Forschungsinstitut inzwischen die Auswertung seiner Untersuchung zu den Vollzugslockerungen und der Zusammenarbeit mit der Prognosekommission fertiggestellt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den letzten Sozialhaushalt der rot-grünen Koalition in Niedersachsen. Die Schlussbilanz fällt mager aus. Es passt die Überschrift: Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet.
Zumindest in den Kernbereichen der niedersächsischen Sozialpolitik hinterlassen Sie Ihren Nachfolgern große Baustellen.
Das gilt zunächst für den Krankenhausbau. Obwohl Ihr Finanzminister Hunderte von Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen erhält, verfallen Sie lieber auf den Enkeltrick. Damit meine ich das „Sondervermögen“: Zur Finanzierung ihrer Krankenhausbaumaßnahmen müssen die Krankenhäuser selbst Kredite aufnehmen. Sie bekommen also keine Zuschüsse, obwohl es so im Gesetz steht.
Das Land will für diese Kredite über einen Zeitraum von 25 Jahren jährlich 32 Millionen Euro für Zins und Tilgung zahlen. Auf das Land selbst entfallen pro Jahr aber nur etwa 10 Millionen Euro eigene Steuermittel. Die Kommunen tragen etwa 8 Millionen Euro, und der Rest kommt aus der Kürzung der Bettenpauschale.
Für den Zeitraum 2016 bis 2020 stehen mit dieser Langfristfinanzierung über das Sondervermögen 650 Millionen Euro zur Verfügung. Das wird zwar helfen, die neue Prioritätenliste von über 1,8 Milliarden Euro Investitionsbedarf zu einem Teil abzubauen. Aber diese Liste ist unvollständig und wächst jährlich weiter auf.
Der Liste ist zudem zu entnehmen, dass künftig Krankenhausbaumaßnahmen fast nur noch aus dem Sondervermögen, sprich über Kredite, finanziert werden sollen, also nicht über die gesetzlich vorgesehenen Zuschüsse. Es ist aber nicht geprüft worden, ob diejenigen Krankenhäuser, die darauf besonders angewiesen sind, diese Kredite überhaupt aufnehmen können; denn die müssen ja darauf achten, dass sie sich nicht überschulden.
Das Krankenhausgesetz des Landes schreibt aus gutem Grunde vor, dass das Land mit den Kommunen für den Krankenhausbau Zuschüsse bereitstellen soll - und eben nicht Kredite, die die künftigen Landeshaushalte belasten und künftige Haushaltsspielräume einengen.
Deswegen hat die CDU-Fraktion den Haushaltsantrag gestellt, das allgemeine Investitionsprogramm mit einem Volumen von zurzeit 120 Millionen Euro jährlich um 120 Millionen Euro frisches Geld aufzustocken - in Gestalt von vier Verpflichtungsermächtigungen, damit Zuschüsse bereitgestellt werden können, anstatt Kredite von Krankenhäusern zu bedienen.
Die CDU-Fraktion folgt damit der Leitlinie der Krankenhausplanung, die bürgernahe, humane und leistungsfähige Krankenhauslandschaft in Niedersachsen in einer Trägervielfalt mit freigemeinnützigen, kirchlichen, kommunalen und privaten Krankenhäusern zu fördern.
Im Gegensatz dazu haben die rot-grünen Mehrheitsfraktionen bereits vor rund zwei Jahren auf einen zentralistischen Krankenhausdirigismus in Niedersachsen zugesteuert. Nach dem Beschluss vom 18. März 2015 soll eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, um Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan zu nehmen, wenn sie „planungsrelevante Qualitätsindikatoren des Landes nicht ausreichend erfüllen“. So soll ein Krankenhaus z. B. aus dem Plan genommen werden, wenn es die Aufgaben der Notfallversorgung nicht erfüllt. Dadurch will Rot-Grün letzten Endes die Zahl der Krankenhäuser verringern
und am langen Ende Investitionsmittel einsparen. Das lehnt die CDU-Fraktion ab.
Aktuell stellt sich die Gretchenfrage, wie es RotGrün in Niedersachsen mit den neuen Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Krankenhausplanung hält - also dem, was jetzt durch das neue Krankenhausstrukturgesetz zwar möglich gemacht wird, was aber nicht einfach unbesehen übernommen werden soll. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses in einem Flächenland wie Niedersachsen erhebliche Auswirkungen auf die Sicherstellung der flächendeckenden Krankenhausversorgung haben können.
Das neue Krankenhausstrukturgesetz des Bundes räumt den Ländern aber die Möglichkeit ein, die automatische Übernahme dieser Qualitätsindikatoren in den Krankenhausplan ganz oder teilweise auszuschließen. Das fordert die CDU-Fraktion von der Landesregierung und den Mehrheitsfraktionen. Das sollte mit der anstehenden Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes getan werden. Es darf in Niedersachsen nicht dazu kommen, dass vordergründige Qualitätssicherung zur Versorgungssteuerung eingesetzt wird, um hinterher zu weniger Krankenhäusern im Land zu kommen.
Die zweite große Säule der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen ist die hausärztliche Versorgung. In weiten Teilen Niedersachsens - besonders außerhalb der großstädtischen Kerne - zeichnet sich aber ein deutlicher Ärztemangel in der häuslichen Versorgung ab. Viele Hausarztpraxen, deren Inhaber 60 Jahre und älter sind, stehen vor der Übergabe oder Schließung bzw. sind schon geschlossen, ob in Fürstenau oder in Bergen, ob in Ronnenberg oder in Liebenau. Es bereitet Schwierigkeiten, Nachfolger zu finden: wegen neuer Anforderungen an die Ärzteschaft wie die Palliativversorgung, wegen drohender Regresse - das ist immer wieder Thema - oder auch wegen langer Arbeitszeiten.
Der gesellschaftliche Wandel erfordert neue Ansätze. So sind von zehn Ärzteabsolventen inzwischen sieben Frauen. Das bedeutet auch Teilzeitbeschäftigung als Folge des Interesses an der sogenannten Work-Life-Balance. Das ist wichtig für Ärztinnen und Ärzte mit Familien.
Das sind ganz wichtige Entwicklungen, die zu beachten sind und auf die Antworten gefunden werden müssen.
Die CDU-Fraktion hat nach intensiven Vorarbeiten im vergangenen September einen Entschließungsantrag gestellt. Er nennt gezielt Instrumente, wie wir die flächendeckende Versorgung in Niedersachsen auch in Zukunft sicherstellen können. Aus berufenem Munde weiß ich, dass dieser Antrag viel Bewegung erzeugt hat. Burkhard Jasper ist ständig hinterher, dass daraus etwas wird.
In der vorletzten Woche hat das Sozialministerium mit einer langen Pressemitteilung unter der Überschrift „Land startet Stipendienprogramm zur Landärztegewinnung“ so richtig auf den Putz gehauen. Das ist aber nicht der große Wurf, auf den wir mit unserem Antrag abzielen. Das Sozialministerium stellt Geld für nur höchstens 20 Studenten in ganz Niedersachsen aus der Haushaltsstelle „Förderung der hausärztlichen Versorgung“ zur Verfügung.
- Natürlich! Wir haben diese Haushaltsstelle dafür eingeführt. Sie aber haben sie auf nur noch 400 000 Euro zusammengekürzt. Wir wollen das anders machen, wie auch in unserem Änderungsantrag zum Haushalt steht.
Die Pflegestärkungsgesetze I bis III verändern das Pflegegeschehen von ambulant bis stationär sehr stark. Wir haben im Landtag in den letzten ein bis zwei Jahren das Augenmerk stark auf die Gewinnung des dringend benötigten Fachkräftenachwuchses und damit auf die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die Pflegequalität selbst gelegt. Im September hat der Landtag mit großer Mehrheit den CDU-Antrag „Generalistische Pflegeausbildung jetzt einführen!“ beschlossen. Es ist schön, dass das Kabinett jetzt eine Bundesratsinitiative mit entsprechendem Inhalt beschlossen hat. Wir hoffen, dass es nun auch im Bund klappt und dass dadurch die beruflichen Möglichkeiten der Pflegefachkräfte bei besserem Verdienst und besseren Aufstiegsmöglichkeiten vielfältiger werden.
Mit dem Entschließungsantrag zur konzertierten Verwirklichung des Tarifvertrages Soziales in der Altenpflege hat sich die CDU-Fraktion ebenfalls für bessere Arbeitsbedingungen in den Pflegeeinrichtungen und -diensten eingesetzt und dabei insbesondere auf die Kostenfolgen für die Pflegebedürftigen, die Pflegekassen und die Kommunen hingewiesen.
In der Folge haben die kommunalen Spitzenverbände, die AOK und der vdek im Frühjahr erklärt, tarifliche Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen mit den Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen. Was nun noch fehlt, ist das Entscheidende, nämlich der Tarifvertrag. Die CDU-Fraktion appelliert an die Tarifvertragsparteien, diesen Rückenwind zu nutzen und bald zu einem Abschluss zu kommen.
- Danke, Thomas Schremmer, das finde ich gut.
Ein besonderes Augenmerk auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Pflegeheimen hat unsere Fraktion im August auch mit ihrem Antrag zur besseren Personalausstattung in den Pflegeheimen gelegt. Er fordert klar und deutlich die möglichst zügige Verbesserung der Personalausstattung und damit der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der stationären Altenpflege, und zwar schon, bevor das neue Personalbemessungssystem nach dem Pflegestärkungsgesetz II ab 2020 kommen wird.
Mit diesem Ziel muss nun der Landesrahmenvertrag in der stationären Altenpflege unter Beteiligung des Landes fortgeschrieben werden. Das Sozialministerium hat errechnet, dass die Verbesserung der Personalausstattung in den Heimen um 10 % in ganz Niedersachsen rund 220 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten bedeuten würde. Jetzt wird intensiv über den Landesrahmenvertrag verhandelt. Es sieht wohl nicht so aus, dass das gesamte Geld gebraucht wird. So weit wird es wohl nicht kommen. Es wäre aber schon etwas gewonnen, wenn der Mindestpersonalschlüssel in der vollstationären Pflege deutlich verbessert würde. Es gibt da diese Bandbreiten. Wenn künftig mindestens 90 % davon eingehalten würden oder deutlich darüber hinausgegangen würde, dann hätten wir schon viel gewonnen.
Jetzt kommt die Zusammenfassung von individuellen Hilfen in schwierigen Lebenslagen; so kann man es bezeichnen. Dafür haben wir in verschie
denen sozialen Bereichen deutliche Mittelaufstockungen beantragt. Dies gilt insbesondere für die Betreuung schwerstkranker Kinder. Gudrun Pieper hat sich in verschiedenen Organisationen, die sich in diesem Bereich verdient machen, sehr um solche Kinder gekümmert. Das gilt auch für die sozialpädagogische Betreuung jugendlicher Straftäter. Es geht um die Betreuungsvereine. Osnabrück ist hier als Speerspitze von großer Bedeutung. Ferner geht es um die Schuldnerberatung oder auch um die Betreuung von Nichtsesshaften; davon kann Hannover ein Lied singen, wie auch Dirk Toepffer sehr gut weiß.
In weiten Teilen Niedersachsens haben wir nach wie vor einen sehr angespannten Wohnungsmarkt. Die derzeitige Knappheit an Wohnraum führt zu hohen Mieten. So lag in Hannover der Durchschnittswert der Angebotsmieten von Juli 2014 bis Juli des vergangenen Jahres nach einer Erhebung der Stadtverwaltung bereits bei rund 7,50 Euro/m². Ganz viele Familien, Menschen mit mittleren und kleineren Einkommen brauchen dringend Wohnraum, finden aber keinen.
Viele Familien mit Kindern bekommen inzwischen noch nicht einmal mehr einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung. Zehntausende Flüchtlinge drängen nun auf den allgemeinen Wohnungsmarkt, weil sie ihre Anerkennung erhalten und vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II überwechseln. Nach Schätzungen der Wohnungswirtschaft - das haben wir nicht erfunden - müssen in Niedersachsen jährlich rund 40 000 Wohnungen neu gebaut werden, davon ca. ein Drittel mit sozialen Bindungen.
Das heißt, davon mindestens 10 000 Sozialwohnungen pro Jahr. Zurzeit werden aber nur ca. 25 000 Wohnungen fertiggestellt. Das feiert die Landesregierung; das kann sie auch tun. Aber das ist viel zu wenig. Auf mündliche Anfragen der CDU-Landtagsfraktion hin musste die Landesregierung einräumen, dass sie im Rahmen des Wohnraumförderprogramms in zweieinhalb Jahren - von 2014 bis Mitte dieses Jahres - nur 1 208 Sozialwohnungen gefördert und für nur 668 Wohnungen davon Bewilligungen ausgeteilt hat.
In den Haushaltsberatungen im Sozialausschuss Ende September hat das Ministerium bestätigt, dass zwar seit Mitte des vergangenen Jahres das 400-Millionen-Euro-Kapitalmarktkreditprogramm der NBank besteht, von diesen 400 Millionen Euro aber nur ganze 62 Millionen Euro abgeflossen sind. Weitere 78 Millionen Euro befinden sich in der Warteschleife. Also nur ein gutes Drittel von diesen 400 Millionen Euro ist in etwas mehr als einem Jahr abgeflossen. Das ist wirklich schwach.
Damit erreichen wir aber bei Weitem nicht die Stückzahlen an neuen Sozialwohnungen, die wir so dringend brauchen. Die Baukosten in Niedersachsen sind sehr unterschiedlich hoch, sodass das Wohnraumförderprogramm mit seinen bisher nur zinslosen Darlehen nur zum Teil wirkt. Wegen hoher Baukosten und notwendiger Anreizwirkungen müssen wir endlich in die Zuschussförderung einsteigen, was die CDU-Fraktion schon seit Langem fordert.
Nun plant die Landesregierung, im sozialen Mietwohnungsbau auf gewährte zinslose Darlehen tatsächlich Tilgungszuschüsse zu leisten. Dafür öffnen ihr die Bundesmittel in Höhe von 400 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2019 die Tür. Das Land aber will wiederum nur 75 Millionen Euro von diesen Mitteln für die Zuschussförderung aufwenden und im Übrigen weiterhin nur zinslose Baudarlehen ausreichen. Damit werden wir aber nicht entscheidend weiterkommen. Die CDUFraktion fordert, dass das Land in erheblich höherem Umfang den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen für Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen mit Zuschüssen fördert,
und dies auch mit den in der Vergangenheit sehr bewährten Aufwendungszuschüssen oder allgemeinen Baukostenzuschüssen, um nicht nur große Wohnungsgesellschaften anzusprechen, sondern auch zahlreiche kleinere Bauherren. Das Land Niedersachsen ist für den sozialen Wohnungsbau zuständig und muss deshalb eigene Steuermittel zusätzlich zu den großzügig gewährten Bundesmitteln einsetzen. Das aber verweigert Rot-Grün bisher beharrlich. Demgegenüber beantragt die CDUFraktion, insgesamt 130 Millionen Euro für Investitionszuschüsse im Wohnungsbau in den Haushalt einzusetzen.
Damit wollen wir neben neuen bezahlbaren Mietwohnungen auch den Bau von Eigenheimen für Familien mit Kindern fördern - Stichwort „Baukindergeld“, das Björn Thümler heute Morgen schon erwähnt hat.
Damit einhergehen muss, lieber Kollege Limburg, dass die ungenutzten Möglichkeiten des kostensparenden Bauens ausgeschöpft - das ist besonders im Hamburger Bereich von großer Bedeutung -, energetische Standards nicht übertrieben und Planverfahren abgekürzt werden. Dringend notwendig ist es auch, dass die Kommunen verstärkt Bauland für den Mehrfamilienhausbau ausweisen. Aus meiner Stadt Gehrden ist dazu ein gutes Beispiel zu vermelden. Dort wird gerade ein neues Baugebiet mit 50 Grundstücken für Einfamilienhäuser und Platz für bis zu acht mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser entwickelt.
Viele Menschen fühlen sich durch ihre Langzeitarbeitslosigkeit abgehängt. Der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit ist deshalb eine große ungelöste Herausforderung in Niedersachsen. Die Regierungsfraktionen wollen dafür einen Betrag von 10 Millionen Euro aufwenden und 1 000 Langzeitarbeitslose bei kommunalen Arbeitgebern in sozialen Betrieben sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Das ist an sich eine gute Sache, aber es ist eben nur 1 % der rund 100 000 Langzeitarbeitslosen in Niedersachsen. Wir sind dagegen der Auffassung, dass die eingeplanten Landesmittel noch wirkungsvoller eingesetzt werden könnten, indem sie wesentlich zur Finanzierung von zusätzlichem Personal in den Kommunen aufgewendet werden. Dies kann sich dann gezielt mit Arbeitsplatzanbahnung und Qualifizierung für den Job für die Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen einsetzen.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Wir als Landtag haben uns alle zusammen dabei sehr engagiert. Es sieht so aus, als wenn im neuen Bundesteilhabegesetz auch einiges von dem, was wir gefordert haben, umgesetzt wird. So wird der Behinderungsbegriff nicht eingeschränkt, bei den Pflegeversicherungsleistungen der Eingliederungshilfe bleibt Gleichrangigkeit bestehen, und ein Vorrang der Hilfe zur Pflege bleibt zumindest noch bis zur Rente erhalten. Aber nicht erreicht worden ist z. B., dass künftig Menschen mit
hohem Unterstützungsbedarf in die Werkstätten für behinderte Menschen einbezogen werden. Das bleibt leider der nächsten Reform vorbehalten.
Ich danke dem Sozialministerium vielfach für die gute Begleitung der Haushaltsberatungen, und allen Fraktionen danke ich sehr herzlich für das - bei allen unterschiedlichen Standpunkten - kollegiale Miteinander und Zusammenarbeiten im Ausschuss.
Danke.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/7061 einstimmig, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat dazu keine Abweichungen empfohlen.
Der Gesetzentwurf ist am 25. Oktober 2016 direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Auch mit Rücksicht darauf haben sich die Ausschussmitglieder auf eine mündliche Berichterstattung zur
abschließenden Beratung hier im Plenum verständigt.
Am 10. November 2016 wurde der Gesetzentwurf von Vertretern des Sozialministeriums in den Sozialausschuss eingebracht. Der wichtigste Anlass dafür ist, dass der Bund mittlerweile den Ländern für einen Teilbereich der Sozialhilfe - nämlich für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - die Aufwendungen vollständig erstattet. Deshalb besteht kein Anlass mehr, diese Aufwendungen weiter in das Aufteilungs- und Abrechnungsverfahren des Landes mit seinen Kommunen - das sogenannte Quotale System - einzubeziehen. In § 12 Abs. 4 des Landesgesetzes wird dafür ein eigenständiges Abrechnungsverfahren geregelt und mit dem entsprechenden Abrechnungsverfahren zwischen Bund und Ländern nach § 46 a SGB XII sachlich und terminlich abgestimmt.
Die kommunalen Spitzenverbände sind zu dem Gesetzentwurf angehört worden und haben sich bei ihrer Stellungnahme zu dem anderen Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs geäußert, nämlich zur Beschränkung der Beteiligung der sozial erfahrenen Personen in § 3 a. Mit diesem § 3 a wird die Beteiligung dieser Personen auf den Leistungsbereich beschränkt, in dem sie bisher auch praktiziert worden ist, während deren Beteiligung bei der Entscheidung über Erstattungsansprüche Dritter weiterhin ausgeschlossen sein soll. Das Bundessozialgericht hatte für diese Beschränkung der Beteiligung neuerdings eine landesgesetzliche Rechtsgrundlage vermisst.
Den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, dieses Beteiligungsverfahren noch weiter einzuschränken, hat der Ausschuss nicht aufgegriffen. Ein Vertreter des MS hat dazu erklärt, dass eine weitergehende Änderung nicht im vorliegenden Verfahren erfolgen, sondern zunächst mit den Verbänden der Betroffenen und dem Beirat nach § 3 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes erörtert werden solle. Ein Ausschussmitglied der CDU-Fraktion hob hervor, dass die Beteiligung sozial erfahrener Personen grundsätzlich weiterhin für wichtig gehalten werde.
Über die Inhalte des Gesetzentwurfs und der Beschlussempfehlung bestand in den Ausschussberatungen kein Streit.
Von den Empfehlungen des Sozialausschusses zu den einzelnen Vorschriften möchte ich hier nur vier kurz herausgreifen. Sie zielen vor allem auf einige ergänzende Klarstellungen des Regelungsinhalts
über den Inhalt der bundesrechtlichen Vorbildbestimmung in § 46 a SGB XII hinaus. Das gilt vor allem für die genauere Regelung der zeitlichen Begrenzung des Erstattungsverfahrens in § 12 Abs. 4 Satz 6 auf vier Folgejahre.
Zur Änderung des bisherigen § 12 Abs. 6 schlägt der Ausschuss eine besser verständliche Fassung vor, mit der die bisherigen Erstattungen für zusätzliche Aufwendungen der örtlichen Träger bei der Blindenhilfe eine klarere Rechtsgrundlage erhalten sollen.
Die Übergangsregelung zur Trennung des Abrechnungssystems, die im Gesetzentwurf in einem neuen § 12 Abs. 6 enthalten war, soll - als neuer § 18 - ans Ende des Gesetzes verschoben und klarer gefasst werden.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss noch eine sachliche Änderung zu Artikel 2 Abs. 2, weil die nähere Prüfung ergeben hat, dass die dort vorgesehene Übergangsfrist für die Einführung der Verfahrensregelung in § 3 a nicht benötigt wird.
Diese vier Hinweise zu den im Ausschuss ausführlicher begründeten Änderungsempfehlungen sollen an dieser Stelle genügen. - Eine Schlussbemerkung meinerseits: Wer das verstanden hat, ist gut im Sozialrecht.
Namens des federführenden Sozialausschusses bitte ich Sie nun um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Ausführungen der Frau Sozialministerin zur Aufgabenkritik in Bereichen des MS ergibt sich die Frage, ob zumindest in diesem Aufgabenbereich an die Stelle einer soliden Finanzierung durch originäre Landeshaushaltsmittel in Zukunft Kredite treten sollen.
Gerade im Wohnungsbau werden die Bundesmittel weitergeleitet und stehen nur Kredite der NBank zur Verfügung. Ist das jetzt die Musik für die Zukunft insgesamt? Genauso ist es beim Krankenhausbau. Dort gibt es jetzt das kreditfinanzierte Sondervermögen und keine Veränderung der Zuschüsse aus dem Investitionstopf des Landes, was ja gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusammengefasst: Ist ein Wechsel von der Landesfinanzierung zur Kreditfinanzierung die Zukunftsaussicht für Niedersachsen im Sozialbereich?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns nun mitten im Schlussspurt zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes. Nach der Planung wird der Bundestag am 1. bzw. 2. Dezember, also in gut einer Woche, darüber beschließen. Der zweite Beratungsdurchgang im Bundesrat soll dann am 16. Dezember stattfinden. Wie zu hören ist, findet hinter den Kulissen ein intensives Ringen statt. Falls der Gesetzentwurf den Weg in das Bundesgesetzblatt findet, wird er in jedem Fall eines der größten sozialpolitischen Reformwerke der letzten Jahre sein und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen stark verändern.
Der vor zwei Monaten eingebrachte Entschließungsantrag der CDU-Landtagsfraktion kam deshalb punktgenau zur richtigen Zeit. Auf der Grundlage vieler Gespräche mit Beteiligten und Verbandsvertretern benennt er Kernpunkte, in denen der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes noch nachgebessert werden soll. Die Verbände haben ihn sehr positiv aufgenommen. Auf der großen Demonstration mit einigen Tausend Teilnehmern am 22. September in Hannover hat mich jemand angetippt, den ich nicht kannte. Er hat gesagt: Herr Matthiesen, ich bin Leiter einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Toll, dass Sie diesen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht haben und sich so für Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz einsetzen. Machen Sie weiter so!
Er wird sich sehr darüber freuen, dass nun alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtags an einem Strang ziehen und einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht haben. SPD und Grüne haben darauf Wert gelegt, noch eine Reihe zusätzlicher Punkte einzubringen - das ist in Ordnung. Allerdings dürfte sich nach dem jetzigen Stand einiges davon nicht erreichen lassen, so die Einführung eines Bundesteilhabegeldes, in dem die unterschiedlich hohen Landesblindengelder aufgehen. Das erklärt auch die Konzentration der CDU-Landtagsfraktion auf die Kernforderungen in dem gemeinsamen Antrag unter den Ziffern 2 und 3 sowie 5 bis 7.
Besonders wichtig ist uns, dass das Mindestmaß verwertbarer Arbeit als Voraussetzung für den Zugang zu einer Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 219 des Regierungsentwurfs zum SGB IX ersatzlos gestrichen wird, damit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf künftig auch Zu
gang zu den Werkstätten für behinderte Menschen haben.
Leider hat Niedersachsen damit im Bundesrat bisher keine Mehrheit gefunden. Deshalb taucht der Punkt auch nicht in den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat auf. Aber noch ist nicht alles gelaufen.
Ich nenne auch das Gleichrangverhältnis zwischen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und den Pflegeversicherungsleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Dieser Gleichrang nach den bestehenden Gesetzesformulierungen muss erhalten bleiben. Deshalb kommt es sehr darauf an, dass im häuslichen Umfeld jetzt nicht die Pflegeversicherungsleistungen für vorrangig gegenüber den Eingliederungshilfen erklärt werden. Damit wäre im häuslichen Umfeld, im ambulanten Wohnen, künftig keine parallele Gewährung von pflegerischen Leistungen nach dem SGB XI und Eingliederungshilfeleistungen möglich.
Es muss im häuslichen Umfeld beim Vorrang der Eingliederungshilfe vor der Hilfe zur Pflege bleiben - das ist ein ganz zentraler Punkt -, und zwar unabhängig davon, ob jemand die Rentenaltersgrenze erreicht hat oder nicht. Das ist eine neue Idee, die im Bundesrat kursiert. Sie ist aber sehr zweifelhaft. Es muss also immer der Vorrang der Eingliederungshilfe vor der Hilfe zur Pflege erhalten bleiben. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Vertretungen der behinderten Menschen fordern zu Recht, dass dem ein Riegel vorgeschoben werden muss, und sagen, dass Leistungsträger der Eingliederungshilfe nur Geld sparen wollen und dafür in die Pflege ausweichen. Das ist ein schlechter Weg, das müssen wir verhindern.
Recht gute Karten scheinen wir aber bei unserem zentralen Ziel zu haben, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe künftig nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass in mindestens fünf bzw. drei von neun Lebensbereichen erhebliche Teilhabeeinschränkungen vorliegen müssen. Das wollen wir nicht. Da scheint sich auch etwas zu tun. Laut der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Bundesrat im Oktober prüft die Bundesregierung nun, ob der Entwurf des Gesetzestextes noch einmal so geändert wird, dass klar ist, dass der Personenkreis der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt, aber auch nicht ausgeweitet wird.
Die CDU-Fraktion bedankt sich sehr bei den anderen Fraktionen des Hauses dafür, dass wir den heutigen Antrag gemeinsam als geschlossenes Wort unseres 70 Jahre alten Bundeslandes Niedersachsen durch den Landtag bringen, damit wir in der Eingliederungshilfe für Menschen wirklich weiterkommen und damit aus dem Bundesteilhabegesetz noch etwas Gutes wird. Wir hoffen es sehr.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Lieber Holger Ansmann, Langzeitarbeitslosigkeit, also Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr, und verdeckte Langzeitarbeitslosigkeit sind die Schattenseite der anhaltend guten Wirtschaftslage in Niedersachsen.
Der rot-grüne Antrag hat den Mut, ein dickes Defizit der rot-grünen Regierungspolitik in Niedersachsen und der sozialdemokratischen Bundesarbeitsministerin seit 2013 beim Namen zu nennen.
Seit Amtsantritt der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen und der Bundesarbeitsministerin in 2013 ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutschlandweit bei 1 Million und in Niedersachsen bei 100 000 stabil geblieben. Gleichzeitig ist aber in diesem Zeitraum die Zahl der öffentlich geförderten Stellen für Langzeitarbeitslose in Deutschland von rund 140 000 um 50 000 auf 90 000 zurückgegangen.
Der Rückgang der öffentlich geförderten Stellen kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass Langzeitarbeitslose von der guten Konjunktur profitieren. Der DGB Niedersachsen geht davon aus,
dass über 80 % aller Abgänge aus der Langzeitarbeitslosigkeit nicht auf den Widereinstieg ins reguläre Berufsleben zurückzuführen sind. Nach wie vor 100 000 Langzeitarbeitslose in Niedersachsen dürfen uns nicht ruhen lassen. Dabei ist die Idee des sozialen Arbeitsmarktes nichts Neues.
Der Antrag von SPD und Grünen zielt dabei auf einen nur sehr kleinen Personenkreis. Das ihm zugrunde liegende Konzept des DGB Niedersachsen zum Landesprogramm gegen Langzeitarbeitslosigkeit geht von nur 2 000 geförderten Plätzen aus und will dafür mit dem Instrument der Förderung von Arbeitsplätzen (FAV) gemäß § 16 SGB II arbeiten und damit das Ganze zu 75 % aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter bezahlen lassen, also aus Bundesmitteln. Die restlichen 25 % sollen aus Landesmitteln aufgebracht werden. Dafür veranschlagt der DGB 10 Millionen Euro.
Das macht sich nun der Antrag von SPD und Grünen zu eigen, sagt es aber nicht ausdrücklich. Holger Ansmann hat es jetzt getan. Es sollen in den kommenden zwei Jahren auch nur 1 000 Langzeitarbeitslose gefördert werden und dann wohl im Bereich der sozialen Infrastruktur eine öffentlich geförderte Beschäftigung finden. Reinhold Hilbers hat es gerade eingeworfen. Das sind nur 1 % von 100 000, also nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Und jetzt kommt es. Die SPD bezeichnet dies als ein Landesprogramm. Das ist aber kein Landesprogramm, weil es überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden soll, nämlich über die freie Förderung und eben diese FAV. Laut Antrag sollen Bundesmittel noch besser eingesetzt und zusätzliche Bundesmittel erschlossen werden. Da fehlt wirklich der richtige landespolitische Ansatz.
Es ist zutreffend, dass öffentliche Fördermaßnahmen auf die häufigen Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit abstellen müssen, insbesondere geringe Qualifizierung, Resignation, gesundheitliche und individuelle Probleme und den Umstand, dass in Niedersachsen fast die Hälfte der Langzeitarbeitslosen 50 Jahre und älter sind.
Das vor zwei Jahren ausgelaufene Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ hat hier sehr gute Erfolge gebracht. In meiner Heimatstadt Barsinghausen beispielsweise konnten damit gute Arbeitsplätze in der Betriebsgesellschaft für das Besucherbergwerk und die Zechenanlagen finanziert werden. Die Beschäftigten waren sehr zufrieden. Leider floppen jetzt die beiden Anschlussprogramme der Bundesarbeitsministerin. Die sind auch im Antrag erwähnt.
Es muss jetzt tatsächlich dringend etwas Zusätzliches geschehen. Dafür sieht die CDU-Fraktion drei Ansatzpunkte:
Erstens die Förderinstrumente des SGB II sind noch flexibler und praxistauglicher auszugestalten. Darüber wird in Berlin und auch bei uns diskutiert. So könnten die FAV beispielsweise dadurch viel flexibler gemacht werden, dass nicht mehr die Begrenzung auf 24 Monate in fünf Jahren vorgesehen ist, sondern dass jährlich über diese Förderung zugunsten eines Menschen entschieden werden kann. Und es könnte einem von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen der Zugang erleichtert werden.
Als Beispiel möchte ich wiederum meine Heimatstadt Barsinghausen anführen. Dort gibt es eine langzeitarbeitslose Tierpflegerin, die gerne im örtlichen Tierschutzverein weiter tätig sein wollte. Das ist an der Grenze dieser Förderinstrumente gescheitert. Ein weiteres Beispiel sind die Ein-EuroJobs. Die müssen gestärkt und vereinfacht werden.
Das geht übrigens auch in die Richtung eines Positionspapiers der Bundesagentur für Arbeit, des Landkreis- und des Städtetages vom Februar 2016. Das wurde sicherlich auch bei Ihnen besprochen.
Zweitens ist es wichtig - in der Praxis ist immer wieder zu sehen, wie notwendig das ist -, dass die Schlagkraft der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter noch deutlich gestärkt wird: durch die Verlagerung der Entscheidungsverantwortung in die Agenturen und Jobcenter vor Ort. Das muss mit den Kommunen verzahnt werden, und dann muss es möglich sein, dass die Kommunen selbst, also in kommunaler Trägerschaft, eigene Maßnahmen durchführen - mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur und Jobcenter. Das ist im Moment nicht möglich.
Der dritte, für uns entscheidende Punkt ist: Dass es deutlich besser geht, zeigen Erfolge beispielsweise in dem CDU-geführten Emsland als Optionskommune und zugelassener kommunaler Träger.
Bernd-Carsten Hiebing hat gerade eine Erfolgsbilanz herausgebracht: „Zehn Jahre Option SGB II“. Er kommt darin zu dem Ergebnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gut über den Landkreis, über die Gemeinden Bescheid wissen,
gute regionale Kenntnisse haben und vor allem über eine sehr gute Vernetzung mit der regionalen Wirtschaft und den Gewerbetreibenden verfügen. Dadurch sind sie in der Lage, gut in Arbeit vermitteln und auf den Job qualifizieren zu können, sodass dabei auch etwas herauskommt. Dieses System wollen wir gerne zugrunde legen. Infolgedessen können wir im Emsland eine Arbeitslosenquote von 1,4 % und eine SGB-II-Quote von nur 5,3 % verbuchen.
Deswegen sagen wir: Nach diesem Vorbild sollten wir die Kommunen noch besser in den Stand versetzen, gegen Langzeitarbeitslosigkeit aktiv zu werden. Wir fragen uns: Warum können wir diese 10 Millionen Euro nicht den Kommunen geben, um dort Stellen zu finanzieren, damit sie für den hier angesprochenen Personenkreis viel aktiver werden können? - Das halten wir für einen strukturell sehr wichtigen Beitrag, der allen Langzeitarbeitslosen zugutekommen würde, auch denjenigen, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen.
Das wird auch Gegenstand unserer Diskussion im Ausschuss sein. Wir hoffen, dass für die arbeitslosen Menschen etwas dabei herauskommt.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Lieber Uwe Schwarz, über die Bürgerversicherung wollten wir heute eigentlich nicht diskutieren. Das kommt noch.
Mit dem Antrag zur paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen wollen sich die SPD und in ihrem Schlepptau die Grünen als Partei der kleinen Leute profilieren. Mit dem Schlagwort „vollständige Parität der Beiträge“ sind das SPD-Präsidium und der SPD-Bundesvorsitzende Gabriel im Sommer verzweifelt gegen das Absacken der SPD in der Wählergunst auf unter 20 % angerudert. Aus dieser Zeit stammt auch der vorliegende Antrag. - Wenn das alles aber so einfach wäre!
Der Entschließungsantrag der SPD und der Grünen räumt selbst ein, dass Gerhard Schröder und Joschka Fischer am 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag allein für Arbeitnehmer eingeführt haben. Daraus ist dann der heutige Zusatzbeitrag geworden.
Dies hat Uwe Schwarz in seiner geschichtlichen Darstellung prima aufgezeigt.
Der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich nach mehreren Veränderungen und zehn Jahre nach dem 1. Januar 2015 wie folgt zusammen: Der allgemeine paritätische Beitragssatz beträgt 14,6 %. Der Arbeitgeberbeitrags ist bei 7,3 % festgeschrieben. Dazu kommt der kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeitrag, der von den Arbeitnehmern allein zu tragen ist.
Das Problem ist nun, wie Herr Schwarz richtig dargestellt hat, dass der Arbeitnehmerzusatzbeitrag bereits im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 0,9 % gelegen hat und dann auf 1,1 % angestiegen ist. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer jetzt 8,4 % zu bezahlen hat.
Warum ist das so? - Kostentreiber sind insbesondere der medizinische Fortschritt und die Überalterung der Bevölkerung.
Dem Zusatzbeitrag liegt aber keine Willkür zugrunde, sondern dahinter steht ein weitgehender Konsens. Grund für den Zusatzbeitrag ist das politische Ziel, die Gesundheitskosten von den hohen Lohnzusatzkosten zu entkoppeln. Zurzeit geht es unserer Wirtschaft zwar gut. Es ist aber noch nicht lange her, dass dies anders gewesen ist.
Wir müssen alles tun, damit Arbeitsplätze in unserem Land bleiben und auch neue geschaffen werden. In dieser Hinsicht gibt es eine Reihe von Warnsignalen, die eine Standortstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag von NiedersachsenMetall gerade herausgearbeitet hat. Die bittere Wahrheit ist, dass der Unternehmensstandort Niedersachsen nicht nur von der Höhe der Energiekosten abhängig ist, sondern auch von den Lohnzusatzkosten. Negative Beispiele für den drastischen Abbau von Arbeitsplätzen in jüngerer Zeit sind Conti in Gifhorn und in Salzgitter sowie die Verlagerung der Entwicklungsabteilung - der Entwicklungsabteilung! - von Wabco Hannover nach Polen.
Der Zusatzbeitrag macht nicht die Welt aus. Er ist nur eines von verschiedenen Steuerungsmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere entscheidende Stellschrauben, die auch in Betracht kommen, sind die Ausgestaltung des Leistungskataloges, Zuzahlungen, der Risikostruktur
ausgleich zwischen den Krankenkassen, der allgemein paritätisch finanzierte Beitragssatz von zurzeit 14,6 % und schließlich, auch noch wichtig, die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro. Auch dort besteht ein Spielraum, etwas zu machen.
Darüber hinaus geht es um einen wichtigen Punkt, den Karl-Heinz Bley immer wieder vorträgt, nämlich worauf sich die Parität überhaupt zu beziehen hat. Das wird sehr unterschiedlich gesehen. Die Arbeitgeber sagen: Es geht allein um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Willy Brandt! - in Höhe von 43,5 Milliarden Euro zuzüglich 7,5 Milliarden Euro Sozialversicherungsbeiträge. Das sind 4,3 Beitragssatzprozentpunkte. Das bedeutet, dass die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, wenn man so will, insgesamt 7 % höher sind als die der Arbeitnehmerseite. Zum Vergleich: Der Zusatzbeitrag beträgt 1,1 %.
Natürlich gibt es auch die andere Sicht der Dinge. Der Beschluss des SPD-Präsidiums besagt, dass Arbeitnehmer als Beitragszahler, Steuerzahler, Zuzahler, Aufzahler und Selbstzahler benachteiligt sind.
Das alles sind Dinge, über die wir sprechen können. Aber letzten Endes kommt es darauf an, dass die einzelnen Bereiche der Sozialversicherung gerecht sind. Wir müssen schauen, wie es bei der Gesetzlichen Krankenversicherung aussieht. Uwe Schwarz hat gerade angedeutet, dass wir es dort mit atemberaubenden neuen Entwicklungen zu tun haben, die hohe zusätzliche Kosten verursachen, beispielsweise extrem teure neue Medikamente - Sylvia Bruns hat dies vorhin auch angesprochen -, Teleapparatemedizin, digitale Datenautobahnen und nicht zuletzt die vielen neuen Gesundheitsgesetze, die noch nicht einmal die Gesetzlichen Krankenkassen genau aufzählen können, wenn man mit ihnen spricht.
Diese zusätzlichen Kosten des starken medizinischen Fortschritts werden auf Dauer nicht allein der Arbeitnehmerseite aufzubürden sein. Auch die Arbeitgeberseite hat ein Interesse daran, dass die Arbeitnehmerschaft durch Gesundheit leistungsfähig ist. Deshalb wird es dabei bleiben, dass die Arbeitgeber an den Kosten des kommenden medizinischen Fortschritts beteiligt werden. Nur, es wäre verfrüht, schon jetzt von dem festgeschriebenen Arbeitgeberbeitrag und dem Zusatzbeitrag abzurücken.
Als SPD und Grüne den Antrag eingebracht haben, war noch nicht bekannt, dass sich die Pro
gnosen zur Kostensteigerung, zur Beitragssatzsteigerung und zur Steigerung des Zusatzbeitrages nicht bewahrheitet haben. Noch vor Kurzem hieß es: 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte mehr. Das hätte dann 1,4 % Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmerbrutto bedeutet. - Aber das tritt jetzt nicht ein, wie der Schätzerkreis des Gesundheitswesens gerade gesagt hat. Der Zusatzbeitrag bleibt auch im kommenden Jahr, also 2017, noch stabil. Dies wird der Bundesgesundheitsminister mit 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds für die Flüchtlingsversorgung und die Gesundheitskarte unterstützen.
Insofern besteht nicht die Notwendigkeit, das zu tun, was der Antrag der SPD und der Grünen besagt. Deswegen schlagen wir vor, Sie ziehen Ihren Antrag zurück.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Wohnungsfertigstellungen von inzwischen etwa 20 000 pro Jahr, den Sie eben genannt haben und der übrigens ganz im bundesweiten Trend liegt, stellen wir die Frage an die Landesregierung, wie viel sie als Land Niedersachsen nun selbst für die Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen mit sozialen Bindungen getan hat, damit Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen sich diese leisten können. Konkret frage ich für das Programmjahr 2014/2015 und dann noch einmal für das Programmjahr 2016.
Wie viele Wohnungen haben Sie in diesen beiden Zeiträumen insgesamt aus dem Wohnungsbauförderprogramm bewilligt?
Also was ist konkret an neugebauten bezahlbaren Mietwohnungen herausgekommen?
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der neuen Ausgabe des hannoverschen Straßenmagazins Asphalt von diesem Monat und vor dem Hintergrund des Interviews mit Prof. Eckart Güldenberg, der gesagt hat, dass das 400-Millionen-Programm der NBank nur mit Krediten finanziert werde, nicht aber mit eigenen Mitteln des Landes, was ein ungeheuerlicher Vorgang sei, frage ich die Landesregierung, ob sie wirklich der Auffassung ist, dass der Abfluss der Mittel aus diesem Programm innerhalb eines Jahres ein Bewilligungsvolumen von nur 63 Millionen Euro erbracht hat und weitere Anträge mit einem Volumen von 73 Millionen Euro vorliegen, wie die Ministerin vorhin gesagt hat. Hält sie das für einen Erfolg, oder meint sie, dass noch mehr getan werden muss, damit Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen endlich zu bezahlbaren Mietwohnungen kommen können?
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das geplante Bundesteilhabegesetz und sein Vorlauf haben Bund und Länder in den letzten Jahren sehr beschäftigt. Es ist eines der größten sozialpolitischen Reformwerke der letzten Jahre und wird
die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sehr stark verändern.
Ziel des Entschließungsantrags der CDU-Landtagsfraktion ist es, im Schlussspurt des Gesetzgebungsverfahrens noch wichtige Verbesserungen am Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu erreichen. Von Juli 2014 bis April 2015 hat die Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihre Vorstellungen erarbeitet und einen Abschlussbericht mit mehreren Hundert Seiten vorgelegt. In dieser Arbeitsgruppe waren Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände vertreten nach dem Grundsatz der Selbstvertretung: „Nichts über uns ohne uns!“ Sie haben an die Reform der Eingliederungshilfe im neuen Bundesteilhabegesetz sehr hohe Erwartungen gestellt. Ich nenne die zentralen Punkte:
Erstens soll anstelle der bisherigen Sozialhilfe mit Bedarfsprüfung und Einkommens- und Vermögensabhängigkeit die Einführung eines Nachteilsausgleichs mit einer einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung zur Teilhabe kommen. Der Punkt ist, dass der Nachteil der Behinderung ausgeglichen wird, um den Stand eines nicht behinderten Menschen zu erreichen.