Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist im Moment ein wirklich sehr aktuelles Thema. Wir haben das Thema schon früher einmal mit den kommunalen Spitzen diskutiert. Damals haben sie den Bedarf nicht gesehen. In Anbetracht der aktuellen Ereignisse in Delmenhorst muss ich aber sagen: Inzwischen sehen auch die kommunalen Spitzen Handlungsbedarf. Wir haben - ich glaube, in der nächsten Woche - einen Termin mit den kommunalen Spitzenverbänden, um noch einmal im Detail zu erörtern, ob das notwendig ist.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Bauordnung: Bei der Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs liegt ja ein ziemlicher Zeitverzug vor. Ich frage die Landesregierung, ob sie angesichts dieses Zeitverzugs bei der Bauordnungsnovelle darauf verzichten möchte, auch noch Regelungen zu Baugenehmigungsfristen aufzunehmen und zu verankern, wie das in anderen Bundesländern üblich ist.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU: Oh! - Christian Dürr [FDP]: Achtung! Da sind Sie für jemanden, der noch nie Mitglied dieses Hauses war, auf ganz dünnem Eis!)
Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein. Das hat sie getan. Und wenn der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht worden ist, wird in den Ausschüssen darüber beraten. Wenn es dort Änderungswünsche gibt, steht es jedem und jeder Abgeordneten frei, solche Änderungswünsche zu formulieren und einzubringen. Man wird dann sehen, wie die Mehrheiten aussehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stimmt die Landesregierung dem Vorschlag im Endbericht der Baukostensenkungskommission von Bund und Ländern vom November 2015 zu, dass die rechtssichere Vereinbarung gesetzlicher Mindeststandards gegenüber höheren marktbedingten Standards geregelt werden sollte, um kostengünstiges Bauen in der Praxis zu ermöglichen, und nimmt sie diesen Vorschlag noch in die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung auf?
Herr Präsident! Herr Jasper, hier gilt das Gleiche: Das Verfahren liegt jetzt in der Hand des Landtages. Ich bin nicht einmal Abgeordnete dieses Landtages. Das heißt, ich kann gar keine Änderungen mehr einbringen. Ich kann Sie nur aufrufen, die von Ihnen gewünschten Änderungen einzubringen. Wir beobachten allerdings das Thema „kostengünstiges Bauen“ sehr intensiv, weil es auch für uns wichtig ist. Wir wissen aber auch, dass es bereits ohne eine Änderung der Bauordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, kosten
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Nach § 40 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien werden Gesetzentwürfe ja bekanntlich in der Staatskanzlei geprüft, und zwar auf Norminhalte, auf Normgestaltung, auf Vollzugseignung usw. Vor dem Hintergrund, dass es so viele mangelhafte und handwerklich schlecht ausgearbeitete Gesetzentwürfe, die nicht beratungsreif sind, im Bereich des Sozialministeriums gibt, z. B. das PsychKG, das Krebsregistergesetz und das NGG, frage ich die Landesregierung, ob - - -
Ich frage die Landesregierung, ob diese Prüfung durch die Staatskanzlei auch bei diesen Gesetzesvorhaben im Sozialministerium durchgeführt worden ist und wer denn dafür verantwortlich ist, dass diese Gesetze so mangelhaft sind, die Staatskanzlei oder das Sozialministerium.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist einfach regelhaft, dass die AG Rechtsvereinfachung der Staatskanzlei beteiligt wird. Es ist auch in fast allen Fällen der Fall. Die einzige Ausnahme, die wir jetzt hier hatten, also bei den von Ihnen aufgezählten Gesetzen, war das Krebsregistergesetz. Unser Problem mit dem Krebsregistergesetz ist ja nicht unbedingt, dass es dort ein grundsätzliches Rechtsproblem gibt, son
dern dass der Vertragspartner, mit dem wir es gemeinsam machen wollten - nämlich die Ärztekammer - kurzfristig ausgestiegen ist, sodass wir ohnehin dort Änderungsbedarf haben.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es kommt noch einmal die Bauordnung, und zwar mit Blick auf das Riesenproblem Baukosten als Baubremse. Es gibt die Vorschläge der Baukostensenkungskommission von Bund und Ländern, auch von Niedersachsen also, im sozialen Wohnungsbau Mindestnormen einzuführen und als bestimmten sozial- und wirtschaftspolitischen Standard zu regeln, um kostensparendes Bauen zu ermöglichen. Wollen Sie diese dringend notwendige Regelung noch in die Bauordnung einfließen lassen und damit das Gesetzgebungsverfahren befassen? - Sie brauchen mich jetzt nicht noch einmal zu belehren. Es wäre aber schön, wenn Sie antworten würden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Änderungen jetzt noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren einbringen - das kann ich gar nicht. Ich bin nicht Mitglied dieses Landtages.
Frau Ministerin! Angesichts der Tatsache, dass vier Jahre seit dem Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes vergangen sind, und angesichts der Tatsache, dass immer noch keine landesweiten rechtlichen Vorgaben und Standards vorhanden sind - und das, obwohl das klinische Krebsregister ja Teil einer Qualitätsoffen
sive zugunsten der betroffenen Patienten sein sollte -, frage ich die Landesregierung: Planen Sie denn nun als Nächstes zu diesem gesetzlichen Vorhaben wenigstens ein integriertes Landeskrebsregister, wie es andere Bundesländer bereits haben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Bundesländer mussten das epidemiologische vom klinischen Krebsregister trennen, und zwar schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen. Man kann beide allerdings in einer Hand verorten. Es ist auch das Ziel, das näher zusammenzubringen. Wir werden das Ganze nun, nach Ausstieg der Ärztekammer, mit einer eigenen Anstalt umsetzen.
Frau Ministerin, mit der gestern vom Kabinett beschlossenen Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII will die Landesregierung künftig auch Einfluss auf die bislang vom Land nicht zu beeinflussende Ausgabensituation für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nehmen. Ich frage daher die Landesregierung: Will sie dies, weil sie nicht ausschließen kann, dass einzelne Jugendämter bei der Altersfeststellung aus Kapazitäts- oder Zeitgründen eher großzügig waren und vielleicht auch noch sind, weil das Land als überörtlicher Träger ihnen die entstehenden Kosten der Jugendhilfe ohnehin erstattet?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir können und wollen hier schlicht und ergreifend auch gar nichts ändern, weil es sich dabei vor allem um Bundesrecht handelt. Dass auch junge Erwachsene noch unter das SGB VIII fallen und damit auch noch Leistungen aus dem SGB VIII bekommen - das ist für diesen Personenkreis auch sehr gut, wenn er denn weiter Unterstützung braucht -, ist bundesrechtlich geregelt.
Deswegen ist es auch völlig absurd zu glauben, dass die Durchführung einer Altersfeststellung - es gibt ohnehin kein einziges Verfahren, mit dem das Alter ganz genau festgestellt werden kann - irgendeine Änderung bei den Kosten bringen würde. Denn die Kommunen entscheiden völlig selbstständig im eigenen Wirkungskreis, ob ein junger Volljähriger ebenfalls noch nach SGB VIII Leistungen bezieht oder nicht. Da würden wir überhaupt nichts erreichen. Deswegen ist es absurd, eine solche Forderung zu stellen. Das hilft nichts.
Wir erstatten ja den Kommunen die entsprechenden Entgelte, die typischerweise vor Ort verhandelt werden. Wir möchten aber nicht in die Situation kommen, jedes - ich sage einmal - beliebige Entgelt ohne Beteiligung des Landes in voller Höhe, zu 100 %, plus Verwaltungspauschale refinanzieren zu müssen, sondern wir hätten schon gerne ein Stück weit Einfluss auf die Vereinbarung der Leistungen und Entgelte.