Protokoll der Sitzung vom 17.05.2017

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt die Kollegin Petra Joumaah.

Vielen Dank. - Herr Präsident, da ich zwei Fragen habe, die das NGG betreffen, würde ich meine zweite Frage gleich mitstellen, wenn Sie erlauben.

Bitte!

Vielen Dank. - Meine erste Frage ist: Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund einer notwendigen Priorisierung der im Geschäftsbereich des Sozialministeriums befindlichen 14 Gesetzesvorhaben die am 8. März 2017 in der NWZ zitierte Aussage des Lüneburger Oberbürgermeisters und

„Wir brauchen ein solches Gesetz nicht. Ich verstehe nicht, was das soll!“?

Meine zweite Frage ist: Im Interview mit dem Rundblick äußerte Ministerin Rundt zum Entwurf des NGG am 6. März 2017, dass sich in vielen Behörden Männer gegenseitig den Aufstieg versprechen, dass von Ausschreibungen abgesehen wird und sich dann Seilschaften durchsetzen. In welchen Behörden, Ministerin Rundt, haben Sie dies konkret festgestellt?

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim NGG gibt es - das vielleicht vorab - das gleiche Phänomen: Das NGG liegt im Landtag. Ob es priorisiert wird bzw. mit welcher Geschwindigkeit es behandelt wird, ist nicht Sache des Sozialministeriums, sondern Sache des Landtags. Der Landtag würde es sich, glaube ich, auch verbitten, wenn ich mich da einmischen würde.

Zu den Inhalten kann ich nur sagen: Ich bin inzwischen 64 Jahre alt, und meine Lebenserfahrung geht genau in diese Richtung.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Also werfen Sie das allen Mitarbeitern der Behörden vor? Das sind ja Rechts- verstöße, von denen Sie reden!)

Frau Kohlenberg!

Herr Präsident! Ich würde meine beiden Fragen auch gerne zusammenstellen.

Sie gehen in Ihrem Entwurf des NGG ja von der Annahme aus, dass es Frauen, die Familienarbeit leisten, schwerer haben, in höhere Besoldungsgruppen aufzusteigen. Das kennen und wissen wir ja, und diese Ungleichbehandlung soll wohl verhindert werden. Aber Sie wollen ja letztlich alle Frauen fördern, diejenigen, die Familienarbeit geleistet haben, und auch diejenigen, die keine Familienarbeit geleistet haben. Sie wollen also alle

Frauen fördern, und gleichzeitig den Nachteil, den jemand hat, der Familienarbeit geleistet hat, ausgleichen. Wie wollen Sie das machen? Und wie wollen Sie, wenn Sie erreichen wollen, dass Frauen, die Familienarbeit geleistet haben, auch in höhere Besoldungsgruppen aufsteigen können, an der Stelle eine Ungleichbehandlung gegenüber Frauen verhindern, die sie nicht geleistet haben? Denn ich denke, die anderen würden dann vorgezogen.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss Ihnen zustimmen: Frauen, die Kinder, die Familie haben, sind stärker belastet. Und auch wenn junge Menschen beschließen, dass sie sich in einer Lebenspartnerschaft die Hausarbeit usw. teilen wollen - es gibt einen sogenannten Gender Care Gap. Dieser Gender Care Gap - ich weiß das nicht auswendig - beträgt 52 % oder 54 %. Diesen Anteil an häuslicher und vor allem unbezahlter Arbeit leisten Frauen - trotz voller Berufstätigkeit - mehr als Männer. Insofern ist es, glaube ich, gut, Frauen an dieser Stelle zu unterstützen.

Das NGG unterscheidet dabei auch nicht zwischen Müttern und Nicht-Müttern oder verschiedenen Arten von Paarbeziehungen. Uns geht es darum, eine strukturelle Benachteiligung von Frauen, insbesondere in höheren Karrierestufen, zu bekämpfen. Uns geht es darum, dass Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden, bis ein Frauenanteil von 50 % in dem jeweiligen Bereich erreicht ist. Das hat nichts damit zu tun, ob jemand Familie hat oder nicht, sondern es geht um die strukturelle Benachteiligung von Frauen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die nächste Frage stellt der Kollege Burkhard Jasper.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun frage ich nicht mehr, ob die Landesregierung während des Gesetzgebungsverfahrens etwas einarbeiten möchte, sondern warum die Landesregierung bei dem Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten nicht die Gelegenheit genutzt hat, für Geschäfte, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen, Pflanzen und Zubehör ausgerichtet sind, nachvollziehbare und verständliche Regeln für den Verkauf einzuführen, so wie es die Verbände vorgeschlagen haben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Petra Tiemann [SPD]: Da be- danken Sie sich mal bei Ihren Vor- gängern!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich musste mir eben noch eine Zahl geben lassen: Es ist so, dass wir bei dem Ladenöffnungszeitengesetz - wir haben ja bereits in der Aktuellen Stunde heute Morgen darüber debattiert - eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen gehabt haben, die extrem schwierig miteinander zu verbinden sind. Das, was wir vorgelegt haben, ist für uns der bestmögliche Kompromiss aus all dem, was wir dort an Stellungnahmen bekommen haben.

Wir haben 31 Verbände an der Beratung des Ladenöffnungszeitengesetzes beteiligt, die extrem unterschiedliche Stellungnahmen abgegeben haben, wie Sie natürlich auch in der Gesetzesvorlage erkennen können. Davon ist die, die Sie genannt haben, sicherlich eine derer, die genannt worden sind. Aber wir haben eben den Ausgleich zwischen allen unterschiedlichen Stellungnahmen versucht.

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt Reinhold Hilbers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie mir eben, was die Qualität der Gesetzentwürfe und die Prüfungen in der Staatskanzlei angeht, recht schlank geantwortet haben, frage ich noch einmal konkret nach: Was müsste sich denn in der Staatskanzlei ändern, damit sich die handwerkliche

Qualität - ich rede jetzt nur über die handwerkliche Qualität - der Gesetzentwürfe aus dem Sozialministerium verbessern würde?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Sie können da- bei auch ruhig sagen, welche perso- nellen Konsequenzen Sie dort for- dern!)

Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen versprechen: Wenn ich mal Ministerpräsidentin und dafür zuständig bin, dann gucke ich mir das an.

(Zustimmung bei der SPD - Zurufe von der CDU und von der FDP: Oh!)

Die nächste Frage stellt Kollegin Gudrun Pieper.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Wenn es so weit kommt, wandere ich aus! - Björn Thümler [CDU]: Das haben jetzt alle gehört, und es steht auch im Proto- koll!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt bin ich baff. Jetzt haben Sie dem Ministerpräsidenten einen Elfmeter verschafft. - Aber gut.

Wir wollen uns jetzt um die Sache kümmern, und zwar um das Niedersächsische Behindertenteilhabegesetz. Vor dem Hintergrund, dass der Landesbehindertenbeirat den vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt hat, frage ich die Landesregierung, ob sie trotzdem willens ist, ihn in dieser Form vom Kabinett beschließen zu lassen und dem Landtag letztlich auch vorzulegen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist einer der Gesetzentwürfe, bei de

nen es sehr viele unterschiedliche Interessenlagen gibt. Wir sind im Moment mit den Verbänden in Gesprächen, um zu gucken, wie die dortigen Handlungsoptionen sind. Dort haben wir das Phänomen, dass wir mit einer EU-Richtlinie zum Bereich der digitalen Kommunikation - die Richtlinie heißt etwas anders, aber es geht in die Richtung - jetzt wieder neue Eckpunkte haben. Das heißt, wir besprechen gerade mit den Verbänden, ob das noch umsetzbar ist oder nicht.

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Horst Schiesgeries. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Kommunen in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Behindertenteilhabegesetzes einzubeziehen sind, oder verzichtet sie wegen des Zeitverlustes bei der Vorlage des Gesetzentwurfes auf diese, wie ich finde, zentrale Forderung?

(Beifall bei der CDU - Uwe Schwarz [SPD]: Wie bitte?)

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es grundsätzlich wichtig, dass wir auf Landes- und auf kommunaler Ebene im gleichen Takt laufen. Das heißt, überall da, wo es vernünftig ist, sollten die Kommunen die gleichen Eckpunkte und Rechtsvorschriften haben, wie sie auf Landesebene insgesamt gelten. Ich hatte den Sachstand zum Niedersächsischen Behindertenteilhabegesetz gerade vorgestellt: Wir sind da noch an der Arbeit.

Vielen Dank. - Gudrun Pieper, zweite Frage. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich komme auf Ihre eben angedeutete Aussage zurück, dass bis zum September 2017 die EU-Richtlinie zur barrierefreien

Informationstechnik umgesetzt werden muss. Insofern frage ich Sie, ob Sie die Richtlinie noch in den Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Behindertenteilhabegesetz aufnehmen wollen. Ich denke, das ist mehr denn je notwendig. Ansonsten wäre das Teilhabegesetz ja wieder hinfällig.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Ministerin!