Gudrun Pieper

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Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Wenzel, daran schließt sich meine Frage sehr gut an. Sie haben vorhin in Ihren Ausführungen zum Hochwasserschutz das Projekt Aller erwähnt. Meine Frage lautet: Welches Projekt meinen Sie und mit welchem Hintergrund?
Ich möchte das etwas näher definieren. Die Aller und auch die Leine sind ein bekanntes FFH-Gebiet. Gerade dort ist der Hochwasserschutz sehr stark eingeschränkt, weil die Landwirte dort nicht mehr mähen dürfen. Das schließt sich an die Frage von Herrn Kollegen Angermann an.
Also: Welches Projekt meinen Sie, und was ist der Hintergrund dieses Projektes, um erfolgreichen Hochwasserschutz zu gewährleisten?
Frau Präsidentin! Herr Minister Wenzel, ich hatte Sie bezüglich der Kommunen an der Aller gefragt. Ich will es noch ein bisschen anders formulieren, weil ich gerade die Antwort an Herrn Kollegen Angermann verfolgt habe.
Sie haben gerade eben dargestellt, dass die Planungen zum Abbau der Staustufen letztlich auf Bundesebene erfolgen. Ich frage Sie jetzt ganz konkret - Sie als Umweltminister müssen doch mit einbezogen sein -: Was haben die Naturschutzverbände konkret vor, und in welche Richtung wollen Sie gehen?
Ich denke, diese Staustufen, das Mähverbot im FFH-Gebiet etc. sind alles Hemmnisse, die den Hochwasserschutz letztlich zunichtemachen.
Also: Was haben die Naturschutzverbände konkret vor, und was machen Sie konkret?
Danke schön, Herr Präsident. - Frau Ministerin Rundt, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie im Grunde genommen das Nachfolgemodell aus dem Zukunftsvertrag der hausärztlichen Versorgung 2020 fortführen, was wir auch sehr begrüßen, und Sie haben etliche Maßnahmen dargestellt.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, weil ich das in Ihren Ausführungen nicht vernommen habe, inwieweit Sie sich darauf eingestellt haben, dass die Ärzteschaft immer weiblicher wird und dementsprechend sich natürlich auch die hausärztliche Versorgung verändern wird. Inwieweit haben Sie das in Ihrer möglichen Konzepterarbeitung berücksichtigt, und was können Sie sich darunter vorstellen?
Danke schön, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie den Masterplan Medizinstudium dargestellt haben und vorhin in Ihrem Bericht auch geschildert haben, dass Sie die Förderung von Stipendien vergeben, frage ich Sie als Landesregierung: In welchem Umfang und mit welchen Beträgen fördert die Landesregierung die Stipendien, um die Berufswahl Hausarzt positiv zu beeinflussen?
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Den Ball greife ich gerne auf, Frau Emmerich-Kopatsch. Vielleicht kann ich noch ein paar Anregungen geben. Denn in Ihrem Antrag sind viele Elemente enthalten, die wir durchaus teilen können.
Ich will den Fokus aber noch auf etwas anderes legen. Als Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 9. September 2015 die Einrichtung einer Europäischen Säule sozialer Rechte - kurz:
ESSR - ankündigte und einen entsprechenden Arbeitsauftrag in die Kommission gab, knüpfte er dort an, wo bereits am 16. Juni 1953 die Fraktion der Christlichen Demokraten in ihrer Sitzung im Europahaus in Straßburg im legendären Saal 54 den Grundstein legte.
Hintergrund war, dass eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und sozialen Partnern, zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik getroffen werden sollte. Zu den wichtigsten Zielen der Christdemokraten im Sozialbereich gehörten die Angleichung der Löhne, die Beschränkung der Arbeitszeit, insbesondere für junge Arbeiter und Schwerstarbeiter im Kohle- und Stahlkocherbereich, sowie die Verlängerung des Urlaubs. Der damalige Fraktionsvorsitzende Emmanuel Sassen betonte nachdrücklich während der gemeinsamen Versammlung, „dass der Hohen Behörde ein umfangreicheres Arbeitsfeld und größere Verantwortung auf dem Gebiet der Sozialpolitik zugewiesen werden sollte, als im Rahmen des Vertrages gerechtfertigt erscheint, … und dass Artikel 3 der Hohen Behörde eine fördernde Rolle zuweist.“ - Meine sehr geehrten Damen und Herren, recht hatte er damals!
Damit begann eine Reihe von weiteren Initiativen auf der europäischen Ebene. Ich nenne als Stichwörter das Wohnungsbauprogramm für Tausende von Arbeitnehmern - bis zum Jahr 1979 wurden 150 000 Arbeiterwohnungen gefördert - und das Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft, verknüpft mit der sozialen Solidarität. Entgegen dem Vertrag von Rom aus dem Jahre 1957 wurden die Weichen für Freizügigkeit, für die Harmonisierung des Gemeinsamem Marktes, den EU-Sozialfonds, den Ausgleich der Sozialgesetzgebung und für vieles mehr gestellt.
Und heute? - Heute muss das, was damals erfolgreich eingerichtet wurde, in einer veränderten EUKulisse - so will ich es mal nennen, weil mehr Staaten dabei sind -, auch gemessen an den heutigen Bedingungen, weitergeführt und u. a. auf die Zukunft ausgerichtet werden.
Mit ihren jetzt vorgelegten 20 Grundsätzen zur Unterstützung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme knüpft die ESSR dort an, wo bereits Grundlagen für Chancengleichheit, Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie angemessenen und nachhaltigen Sozialschutz gelegt wurden, jedoch im veränderten EU-Raum in der Vergangenheit in Verges
senheit geraten zu sein schienen und eine soziale Ungleichheit zugenommen hat.
Wir haben das Problem erkannt, und insofern geht der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der einen Seite in die richtige Richtung. Zum Beispiel sollen der Bereich der Arbeitsstrukturen im Zusammenhang mit Arbeit 4.0 gestärkt, Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Work-life-balance gewährleistet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeitsschutz und noch einiges mehr verbessert werden. Aber das alles sind Anforderungen an den Bund. Kollegin Emmerich-Kopatsch sagte eben: Zum 1. Juli geht der Vorsitz der Europaministerkonferenz an Niedersachsen. Doch ich frage mich: Wo in dem Antrag sind eigentlich die Initiativen von Niedersachsen? - Gerade im Zusammenspiel zwischen Bund und Land sollte Niedersachsen doch eine entscheidende Rolle spielen. So verstehen wir Europa!
Wenn man nämlich im Antrag schreibt:
„Neben der Fortführung aktueller europapolitischer Themen wird Niedersachsen während seines einjährigen Vorsitzes einen Schwerpunkt im Bereich ,Zukunft soziales Europaʼ setzen.“,
dann sollte man auch die Schwerpunkte benennen. Ich kann Ihnen dazu Beispiele wie den Tarifvertrag Soziales oder die Wohnraumförderung nennen. Ich denke, daraus kann man einiges ableiten. Dort sind sowohl der Bund als auch das Land gefordert. So verstehen wir Europa!
Ja, wir werden ausgiebig im Ausschuss darüber beraten. Ich denke, wir müssen dementsprechend Europa und auch die Maßnahmen definieren. Ich glaube, wir werden gute Beratungen haben. Denn vieles, das in dem Antrag enthalten ist, entspricht auch unserer Position. Ich habe es aus der Historie heraus dargestellt. Insofern freue ich mich auf die Ausschussberatungen, mache aber schon darauf aufmerksam, dass wir auch Mitberatungen in den Ausschüssen für Wirtschaft und für Soziales vorsehen sollten, weil das Thema sehr, sehr komplex ist. Aber wenn, dann soll es ein guter Antrag werden, sodass wir auch gute gemeinsame Ergebnisse erzielen können.
Vielen Dank.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Herr Minister Lies, wie die Kollegin Westphely schon ausgeführt
hat, sind wir als Europaausschuss letzte Woche in Groningen gewesen.
Das Problem der Friesenbrücke muss für die Bürger vor Ort gelöst werden. Das ist ganz klar. Aber es gibt noch einen anderen Punkt, der berücksichtigt werden muss. Dahin geht meine Frage. Es geht um die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern, zwischen den Niederlanden bzw. Groningen und Niedersachsen. Es geht insbesondere um die Pendelverkehre der Studenten zwischen den Universitäten Oldenburg und Groningen. Gibt es dazu Ihrerseits schon Gespräche mit der Provinz Groningen mit dem Tenor: Ihr seid Partner und könnt uns unterstützen?
Wie Frau Westphely schon sagte, haben die niederländischen Parlamentarier uns das Statement mitgebracht, wonach auch die Groninger Seite das Vorhaben sehr unterstütze. Ich möchte Sie fragen: Wie weit sind Sie in den Gesprächen mit den Niederländern? Das ist auch für das Wirtschaftswachstum und den dortigen Arbeitsmarkt ganz wichtig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt bin ich baff. Jetzt haben Sie dem Ministerpräsidenten einen Elfmeter verschafft. - Aber gut.
Wir wollen uns jetzt um die Sache kümmern, und zwar um das Niedersächsische Behindertenteilhabegesetz. Vor dem Hintergrund, dass der Landesbehindertenbeirat den vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt hat, frage ich die Landesregierung, ob sie trotzdem willens ist, ihn in dieser Form vom Kabinett beschließen zu lassen und dem Landtag letztlich auch vorzulegen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich komme auf Ihre eben angedeutete Aussage zurück, dass bis zum September 2017 die EU-Richtlinie zur barrierefreien
Informationstechnik umgesetzt werden muss. Insofern frage ich Sie, ob Sie die Richtlinie noch in den Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Behindertenteilhabegesetz aufnehmen wollen. Ich denke, das ist mehr denn je notwendig. Ansonsten wäre das Teilhabegesetz ja wieder hinfällig.
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Kollege, danke schön, dass ich diese Zwischenfrage stellen darf.
Haben Sie den Eindruck, dass die die Regierung tragenden Fraktionen - Rot-Grün - mit diesem An
trag ihrer Landesregierung mächtig vors Schienbein getreten haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass im Bereich der Mobilität auch EU-Fördermittel aus dem EFRE-Programm - also CO2-Reduzierung - eingeworben werden können, frage ich die Landesregierung: Welche Mobilitätskonzepte wurden unter Mitwirkung der Landesbeauftragten und des Mobilitätsmanagements der LNVG bislang entwickelt, um Menschen in unterversorgten Gebieten den Hausarztbesuch zu ermöglichen und die Möglichkeit der Mitteleinwerbung aus dem EFRE-Förderprogramm zu gewährleisten?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Santjer, ich kann es ja sagen; wir haben ja früher oft zusammengearbeitet.
- Das ist noch eine andere Geschichte.
Sie haben von Verlässlichkeit gesprochen. Sie haben davon gesprochen, dass Sie die Bildung im frühkindlichen Bereich besser ausbauen wollen. Sie haben davon gesprochen, dass Sie Qualität und Quantität nach vorne stellen, dass wir also diesbezüglich unseren Antrag gar nicht benötigen. Und Sie haben gesagt: Was wir ankündigen, werden wir auch umsetzen.
Wie Sie wissen, haben wir gestern Abend über den Aktionsplan „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ gesprochen. Wir haben kritisiert, dass es viele Maßnahmen gibt, die keine Verbindlichkeit haben. Danach frage ich Sie jetzt ganz explizit.
Unter Punkt II.4.1.18 heißt es:
„Das KiTaG wird mit dem Ziel, den Rahmen für die individuelle Begleitung von Kindern sicherzustellen, neu gefasst.“
Wann fassen Sie denn das KiTaG neu, um genau diese Dinge, die Sie hier in dem guten Aktionsplan niedergeschrieben haben, umzusetzen? Das möchte ich jetzt von Ihnen wissen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchten wir uns bei der Fachkommission Inklusion für die hervorragende Zuarbeit zum Aktionsplan Inklusion bedanken.
Ohne ihre Unterstützung - da spreche ich wohl für alle Fraktionen in diesem Landtag - wären wir noch sehr weit von einem Aktionsplan entfernt.
Bedanken möchten wir uns auch beim Begleitgremium, das seinen Beitrag dazu geleistet hat, den vorliegenden Aktionsplan mit seinen 211 Maßnahmen in Form zu bringen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun könnten wir alle sagen: Alles gut! Der Aktionsplan für die Jahre 2017 und 2018 liegt vor. Die Arbeit kann beginnen. - Ja, das kann sie. Doch ganz so leicht ist es leider nicht. Denn die kritischen Punkte - nämlich die konkrete Umsetzung der Maßnahmenvorschläge und damit die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - sind im Aktionsplan leider in vielen Bereichen weiterhin offen bzw. ohne konkrete Angaben zum Zeitplan in den zwei Jahren. Ebenso liegt der Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bis heute nicht vor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unser ursprünglicher Entschließungsantrag „UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen - niedersächsischen Aktionsplan jetzt verabschieden und NBGG anpassen!“ wurde am 9. August 2016 gestellt und nach Eingang sofort in den Ausschuss verwiesen.
Wir als CDU-Fraktion warben am 25. August, in der ersten Ausschusssitzung, um breite Zustimmung, ganz im Sinne der Menschen mit Behinderungen, ganz im Sinne der Fachkommission Inklusion. Nur gab es dann leider nicht diese breite Zustimmung, sondern - das müssen wir im Nachhinein sagen - eine breit inszenierte Verzögerungstaktik.
Zunächst forderte man einen Sachstandsbericht seitens des Sozialministeriums an. Auch die Landesbehindertenbeauftragte sollte gehört werden, weil auch sie Kritik geübt hatte.
Bis zum 22. September letzten Jahres stand unser Antrag dann nicht mehr auf der Tagesordnung. Als ich an den Antrag erinnerte, antwortete der Vorsitzende des Ausschusses,
„dass für die Sitzungen am heutigen Tag die Beratung des Haushaltsplanentwurfs vorgesehen sei und für die weitere Behandlung dieses Antrags die Sitzung am 6. Oktober 2016 und gegebenenfalls bereits die Sitzung am 29. September 2016 in Betracht komme“.
Ich sage mal: Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Denn auf der Tagesordnung waren noch zwei weitere Beratungspunkte. Man hätte das also gut miteinander verbinden können. Ein Vorsitzender hat auch das Recht, etwas auf die Tagesordnung zu setzen.
Sitzung am 29. September letzten Jahres: Die Landesbehindertenbeauftragte war im Rahmen der Haushaltsberatung zugegen. Zu meinem Vorschlag, sie doch bitte mit anzuhören, wurde vom Kollegen Schwarz angemerkt,
„dass es üblich sei, im Rahmen der Haushaltsberatungen Fragen zu stellen. Sofern diese Fragen nicht sofort beantwortet werden könnten, würden diese üblicherweise zurückgestellt. Dieses Verfahren könne jedoch nicht die Beratung des Entschließungsantrages und auch nicht die Anhörung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und des zuständigen Abteilungsleiters ersetzen“.
Gut, wir sind nicht die Mehrheitsfraktionen. Wieder ein Schelm, der Böses dabei denkt?
Nein, nächste Sitzung, 6. Oktober: Antrag wieder nicht auf der Tagesordnung, auch nicht am 20. Oktober und auch nicht am 27. Oktober.
Doch das war das Kuriose: Plötzlich - zwischendurch, am 12. Oktober, genau an einem Tag, als eine Sozialausschusssitzung war - teilte man seitens des Ministeriums mit, dass man zu einer Veranstaltung in die Akademie des Sports einlädt, zum Dank an die Fachkommission für die von ihr geleistete Arbeit, die im Grunde genommen - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen - bereits im Juni 2015 mit der Überreichung der Ergebnisse abgeschlossen war. Natürlich gab es kritische Anmerkungen von allen Seiten im Ausschuss. Aber auch hier: keine Unterrichtung.
Nun endlich: 3. November, die Unterrichtung. Die Landesbehindertenbeauftragte war da. Das Ministerium konnte im Ausschuss Stellung beziehen. Wurde auch über den Antrag abgestimmt? Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weit gefehlt! Schon eine Lektüre des Protokolls zeigt: Hier sollte Zeit gewonnen werden, um den Antrag letztendlich für erledigt zu erklären, Zeit, um noch einen Schnelldurchlauf für den Aktionsplan präsentieren zu können. So war es denn auch. Schwups! Überraschenderweise kam an jenem Tag der Aktionsplan in gedruckter Form auf den Tisch. Noch eine nette Werbetasse dazu - ist doch alles gut!
Durch den verzögerten Zeitrahmen mussten wir unseren Antrag mittlerweile anpassen. Natürlich haben wir dies im Jahre 2016 nicht mehr abgeschlossen, auch nicht im Januar 2017; denn am 25. Januar wurde der Aktionsplan öffentlich vorgestellt mit einem Markt der Möglichkeiten. Natürlich geht man dorthin und trifft - weil ich ja selber aus diesem Berufszweig komme - viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen. Man tauscht sich dann auch aus.
Genau das, was jetzt in unserem angepassten Änderungsantrag zu finden ist, haben die Fachkollegen angemerkt und bemängelt: zu wenig Verbindlichkeit, teilweise gegenläufige Entscheidungen innerhalb der Ressorts der Ministerien und das fehlende Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz.
Hierzu ein paar Beispiele: Im Aktionsplan wird vermerkt, dass die gesetzlichen Grundlagen für das Steuerungsinstrument Förderzentrum geschaffen werden. - Meine Damen und Herren, genau das Gegenteil ist der Fall: Förderzentren werden nicht weiterentwickelt, sondern es wird erst einmal
eine neue Verwaltungsebene durch die sogenannten Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren geschaffen. Praxisnähe? - Weit gefehlt!
Ein weiteres Beispiel: Im Aktionsplan steht, dass die Zusammenarbeit von Schulen mit privaten Trägern und Förderzentren durch die Änderung der gesetzlichen Vorgaben gefördert werden soll. Doch auch hier ist das Gegenteil der Fall. Durch weniger Finanzmittel werden die Schulen benachteiligt. Wie soll denn eine erfolgreiche Inklusion vonstattengehen? Wie sollen zusätzliche Sonderpädagogen, die aufgrund rechtlicher Hürden noch nicht einmal in den Schulen freier Träger arbeiten können, tätig werden?
Während der Veranstaltung am 25. Januar wurde mir von den ehemaligen Kollegen ganz klar signalisiert - ich zitiere -: „Das Ding läuft vollkommen an die Wand, wenn es so bleibt!“
Ein drittes Beispiel - mein Kollege Max Matthiesen hat es schon im letzten Plenum gesagt -: Maßnahmen im Handlungsfeld Wohnen. Im Aktionsplan steht, dass die DIN 18 040-2 im Landesrecht verbindlich wird. Sie gibt als Ziel aus: Die bauliche Barrierefreiheit bei Neubauten wird gewährleistet. - Doch das Gegenteil ist der Fall. Die NBauONovelle setzt das nicht um, berücksichtigt keinen einzigen Vorschlag des Landesblindenverbandes, des Deutschen Schwerhörigenbundes oder des Sozialverbands Deutschland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend sagen wir als CDU-Fraktion: Ja, es liegt ein Aktionsplan vor. Ja, man kann mit ihm beginnen zu arbeiten. Aber: Nein, er ist nicht verbindlich. Er gewährleistet nicht die generelle Einbeziehung der Verbände und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter in die laufenden Prozesse.
Die Novellierung des NBGG liegt bis heute nicht vor. Laut Aussage des Ministeriums vom 9. Februar 2017 ist sie auch noch nicht in der Verbandsanhörung gewesen.
Deswegen werbe ich wirklich dafür: Lassen Sie uns heute gemeinsam diesen Antrag beschließen! Er wäre ein starkes Signal aus diesem Hause, ein starkes Signal an unsere behinderten Menschen, ein starkes Signal an die Fachkommission, und es wäre auch ein Zeichen der Wertschätzung.
Danke schön.
Herr Kollege Schwarz, ich bin schon ein bisschen erstaunt über Ihre Wortwahl. Aber gut, das sind Sie nun einmal als Typ. Das ist ja auch in Ordnung so.
Vielleicht können Sie sich daran erinnern: Ich habe den Aktionsplan in keiner Weise in seiner Form kritisiert, sondern den Inhalt; denn inhaltlich ist
einiges verbesserungswürdig. Wenn schon jetzt klar ist, dass da der Hase im Detail liegt
- oder der Teufel im Detail; mir fiel gerade das Teufelchen nicht ein -,
dann muss man sich fragen, ob man da nicht hilfreich zur Seite stehen könnte. Genau das ist unser Anliegen. Es ist unser Anliegen zu sagen: Ja, es gibt einen Aktionsplan! Ja, man kann beginnen, mit ihm zu arbeiten! - Aber nein, er ist in vielen Bereichen nicht verbindlich.
Wenn man das schon jetzt weiß und wenn man selbst aus dieser Arbeit kommt - ich habe am 25. Januar mit sehr vielen Fachkollegen gesprochen; sie sind enttäuscht davon, dass die Ergebnisse ihrer Arbeit im Grunde genommen nicht mehr Verbindlichkeit bekommen haben -, dann ist es doch unsere Aufgabe - entschuldigen Sie bitte! -, darauf zu gucken und zu sagen: Jawohl, ihr habt recht, wir müssen dort noch ein bisschen nachjustieren, und dann ist es gut.
Wir sind in der Sache doch überhaupt nicht auseinander! Im Gegenteil, es gibt auch einige Punkte darin, die sehr gut sind.
Aber wenn ich dann höre bzw. lese, dass der Rechtsanspruch auf heilpädagogische Leistungen der Frühförderung zur Unterstützung der Familien auch parallel zur Förderung in der Krippe verankert wird, dann muss das KiTaG novelliert werden! Dann muss man das auch hineinschreiben!
Das ist unser Anliegen.
- Nichts anderes, Frau Schröder-Ehlers.
Wissen Sie, eines unterscheidet uns: Sie sind die Schreibtischtäter - ich war in der Praxis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Schremmer, um das gleich klarzustellen: Ich habe nicht von den Verbänden gesprochen. Ich habe in meiner Rede von Fachkollegen gesprochen. - Das ist Punkt 1.
Der Punkt 2 ist: Sie haben heute bestimmt schon SoVD kompakt gelesen. Darin steht: Der ultimative Aktionsplan wurde auch von Rot-Grün nicht vorgelegt. - Das war ein Zitat von Matthias Büschking, Abteilungsleiter Kommunikation SoVD.
Wir wollen den Aktionsplan nicht kleinreden. Wir wollen ihn mit Ihnen zusammen zu etwas Großem machen. Das ist unser Anliegen. Deswegen legen wir auch den Finger in die Wunde. Aber ich glaube, das haben Sie bis jetzt noch nicht begriffen. Sie können sicher sein: Diesen Aktionsplan habe ich Seite für Seite und Zeile für Zeile gelesen.
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Prange, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagen, Maßnahmen für Barrierefreiheit an den kleinen Museen seien nicht zielführend bzw. nicht richtig?
- Dann erklären Sie mir das noch einmal, bitte!
Danke schön, Frau Präsidentin und Herr Minister.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, die Debatte über das Y sei jetzt beendet. Können wir davon ausgehen, dass auch die Y-Trasse in ihrer ursprünglichen Form, die jetzt mit einem Sternchen versehen war, zügig aus dem Bundesverkehrswegeplan herausgenommen wird, sodass die Kreise, die bisher davon betroffen waren, ihr Gebiet anders überplanen können? - Ich denke, es wäre ein ganz wichtiges Signal, dass das zügig umgesetzt wird, damit Gewerbegebiete usw. freigegeben werden können. Können wir damit rechnen, dass das zügig passiert?
Danke schön, Herr Kollege Schönecke, dass ich die Zwischenfrage stellen kann.
Ganz zu Recht haben Sie einige Beispiele dafür angeführt, was in der Metropolregion mit diskutiert werden sollte. Dazu gehört z. B. auch - da beziehe ich mich auf Ihre Ausführungen zur S-Bahn - die Durchbindung des erixx bis nach Hamburg. Ich denke, das wäre eine wichtige Win-win-Situation für beide - sowohl für Niedersachsen wie auch für Hamburg - und auch für die gesamte Region. Wie sehen Sie das?
Herr Präsident! Nachdem wir nun fast eine Stunde lang in epischer Breite das Wohnraumförderprogramm vorgelesen bekommen haben, frage ich die Landesregierung, ob sie die Auffassung des Sozial- und Wohnungsbaudezernenten der Region Hannover teilt, der in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 8. Oktober 2010 mitteilte, dass für je 10 000 Flüchtlinge rein rechnerisch 4 000 neue Wohnungen gebaut werden müssen.
Ferner frage ich die Landesregierung, wie viele Wohnungen sie explizit bauen möchte bzw. mit welchen Zuschüssen sie das in welchem Zeitraum unterstützen möchte.
Danke schön, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen, den
Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung kam einstimmig zustande, sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am 11. Mai dieses Jahres direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Am 26. Mai stellte ein Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Grundzüge des Gesetzentwurfs im federführenden Ausschuss vor.
Anlass des Gesetzentwurfs ist die gebotene Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie, die durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU erheblich geändert wurde.
Die Umsetzung betrifft vor allem erstens den Europäischen Berufsausweis, zweitens den Dienstleistungsverkehr, drittens den Vorwarnmechanismus, viertens den Onlinezugang zu beruflichen Informationen und fünftens die Einführung elektronischer Verfahren.
Vieles davon lässt sich durch einen Verweis auf das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz umsetzen, dessen Anpassung an die geänderte EU-Richtlinie der Landtag bereits im Juli beschlossen hat.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, aus der Beratung im Juli-Plenum wissen Sie bestimmt noch, dass die Frist zur Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie schon im Januar abgelaufen ist. Gerne hätten wir diese Änderungen im Gesamtpaket und nicht scheibchenweise beschlossen. Der Vertreter des Sozialministeriums hat die Verspätung damit erklärt, dass es Schwierigkeiten bei der Ermittlung der haushaltsmäßigen Auswirkungen gegeben habe.
Neben den eben aufgezählten, europarechtlich gebotenen Änderungen enthält der Gesetzentwurf aber auch Änderungen, die sich aus den Erfahrungen mit dem Gesetz ergeben haben oder die auf Anregungen beruhen, die die Kammern eingebracht haben.
Das betrifft vor allem erstens die Klarstellung der Voraussetzungen der Kammermitgliedschaft, zweitens die Erweiterung von Auskunftspflichten bei Leistungsansprüchen, was relevant für die Altersversorgung der Kammermitglieder ist, drittens die gesetzliche Verpflichtung der Kammermitglieder zur Unterhaltung einer hinreichenden Haftpflicht
versicherung sowie viertens die Möglichkeit zu elektronischen Wahlen und zur Veröffentlichung von Satzungen im Internet.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf trotz des Ablaufs der vorgegebenen Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie eine schriftliche Anhörung der betroffenen Kammern durchgeführt. Dem einzigen von den Kammern mitgeteilten Änderungswunsch - zu § 9, in Anlehnung an den Entwurf des Pflegekammergesetzes - hat der federführende Ausschuss mit seiner Beschlussempfehlung entsprochen.
Bei den Beratungen im Ausschuss zeichnete sich für die CDU-Fraktion ab, dass zu dem Bereich der Haftpflichtversicherung Nachbesserungen erforderlich sind. Ein gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen sollte eingebracht werden, was nun auch geschehen ist; er liegt Ihnen nun in der Drucksache 17/6465 vor.
Der Änderungsantrag beinhaltet, dass die Kammermitglieder verpflichtet werden sollen, gegenüber der Kammer nachzuweisen, dass sie über eine hinreichende Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Haftungsfreistellung verfügen. Obwohl dies wahrscheinlich nur wenige Kammermitglieder betreffen wird, sollte dieser Nachweis nicht nur auf Verlangen der Kammer erbracht werden, sondern generell - wie es der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung vorsieht - im Vorfeld automatisch eingebracht werden. Dies bietet unser aller Meinung nach ein Mehr beim Patientenschutz.
Im Ausschuss wurde in diesem Zusammenhang auch diskutiert, eine konkrete Mindestversicherung im Gesetz festzulegen. Dazu wurde allerdings kein Änderungsantrag eingebracht. Dieser Frage soll dennoch weiter nachgegangen werden, bevor weitere gesetzliche Regelungen vorgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben der Beschlussempfehlung im Ergebnis zugestimmt.
Sie haben im Ausschuss jedoch ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht - ich sagte es schon -, dass von der Landesregierung kein umfassendes Gesetzespaket zur Umsetzung der Änderung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie vorgelegt wurde und dass Niedersachsen
bei der Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie in Verzug geraten ist.
Dennoch haben alle Fraktionen im Einvernehmen zügig an der Umsetzung gearbeitet, auch um einem Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen. Ich möchte mich bei allen Fraktionen und beim GBD für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie beim GBD für die sehr schnelle Bearbeitung, durch die eine zügige Umsetzung realisiert werden kann, bedanken.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen einvernehmlich, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Damit wird die EU-Richtlinie nun auch in Niedersachsen umgesetzt.
Was den Ausschuss zu den empfohlenen Änderungen bewogen hat, möchte ich hier nicht im Einzelnen ausführen, sondern ich möchte den Bericht insoweit zu Protokoll geben. Zum Teil handelt es sich auch nur um redaktionelle Änderungen oder Anpassungen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen liegen im Einzelnen die folgenden Erwägungen zugrunde:
Zu Artikel 1 (Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe):
Zu Nr. 1 (§ 2 Abs. 1):
Zu Nr. 1/1 (§ 3 Abs. 1 Nr. 1):
Zu Nr. 2 (§ 3 a):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen, den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Berufsausübung und Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen anzunehmen.
Diese Empfehlung kam im federführenden Ausschuss einstimmig zustande, allerdings bei Abwesenheit des Ausschussmitglieds der FDP-Fraktion. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen haben sich dem Votum des federführenden Ausschusses angeschlossen. Dafür vielen Dank! Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion hat sich jeweils der Stimme enthalten.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am 7. Juni 2016 direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Am 11. August 2016 stellte ein Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Grundzüge des Gesetzentwurfs im federführenden Ausschuss vor.
Anlass des Gesetzentwurfs ist die gebotene Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie, die durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU erheblich geändert wurde. Das betrifft den europäischen Berufsausweis, den Vorwarnmechanismus, die Onlineabwicklung der Verfahren über den Ein
heitlichen Ansprechpartner und einiges andere mehr.
Im Zusammenhang mit dieser Umsetzung von EU-Recht soll der Dienstleistungsverkehr erleichtert werden. Die bisherige Meldung und Überprüfung der Berufsqualifikation bei Dienstleisterinnen und Dienstleistern soll entfallen. In den Fällen, in denen eine solche Überprüfung aus Gründen des Patientenschutzes erforderlich ist, ergibt sie sich bereits aus dem Bundesrecht.
Neben der Umsetzung von EU-Recht enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe:
Erstens. Um das niedersächsische Recht dem der anderen Bundesländer anzugleichen, soll zukünftig nicht mehr die Berufsbezeichnung „Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Heilerziehungspfleger“ geschützt sein, sondern die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“. Damit wird nun auch das Qualitätssiegel staatlich anerkannt und bundeseinheitlich geführt.
Zweitens. Neu eingeführt wird die Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft Frühe Hilfen“ mit dem Zusatz „Familienhebamme“, „Familienentbindungspfleger“, „Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Familiengesundheits- und Kinderkrankenpfleger“.
Drittens. Die Meldepflichten im Hebammengesetz werden angepasst.
Der federführende Ausschuss hat davon abgesehen, zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Dazu ist anzumerken, dass auch in diesem Fall die Frist der Umsetzung der EU-Richtlinie bereits im Januar 2016 abgelaufen ist, dass das Gesetz scheibchenweise vorgelegt wurde und dementsprechend auch das Vertragsverletzungsverfahren scheibchenweise zu befürchten war. Von daher haben sich die Fraktionen darauf verständigt, eine zügige Abwicklung vorzunehmen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsvorschlag eingebracht, der darauf gerichtet ist, die notwendigen Anpassungen an die geänderte europäische Berufsanerkennungsrichtlinie auch im Niedersächsischen Justizgesetz vorzunehmen. Das betrifft vor allen Dingen die beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Zudem soll bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten im Bereich der Weiterbildung nach dem Kammergesetz für die
Heilberufe das Widerspruchsverfahren vorgeschaltet werden, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen stieß im federführenden Ausschuss auf einhellige Zustimmung.
Was den Ausschuss zu den empfohlenen Änderungen bewogen hat, möchte ich hier nicht im Einzelnen näher ausführen, da es sich ebenfalls um redaktionelle Änderungen oder Anpassungen handelt. Ich werde vielmehr insoweit den Bericht zu Protokoll geben.
Anzumerken ist, dass das Gesetz zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten soll.
Abschließend möchte ich mich bei allen Fraktionen für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und beim GBD für die schnelle Bearbeitung, mit der eine zügige Umsetzung realisiert werden kann, bedanken.
Den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen liegen die folgenden Erwägungen zugrunde - neben sprachlichen und sonstigen redaktionellen Verbesserungen, auf die ich nicht im Einzelnen eingehe -:
Zu Artikel 1 (Niedersächsisches Gesundheitsfach- berufegesetz):
Gesetze mit weniger als 20 Paragrafen bedürfen in der Regel weder einer Untergliederung noch einer Inhaltsübersicht. Daher soll auf die Untergliederung des Gesetzes verzichtet werden.
Zu § 1 (Weiterbildungsbezeichnungen):
Die zu Absatz 3 empfohlenen Regelungen über die Dienstleistungsfreiheit sollen - wie auch im Kammergesetz für die Heilberufe und in dem Entwurf eines Pflegekammergesetzes - unmittelbar an den in Absatz 2 geregelten Erlaubnisvorbehalt anschließen und aus § 4 des Entwurfs hierher verlagert werden. In Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 sollen zudem die durch EU-Recht gleichgestellten Drittstaatsangehörigen aus § 11 des Entwurfs aufgenommen werden.
Die Empfehlung zu Absatz 3 Satz 1 berücksichtigt, dass europarechtlich jede Weiterbildungsbezeichnung als eigener Beruf anzusehen ist. Die Regelung ist allerdings nur einschlägig, wenn die im
Ausland geführte Berufsbezeichnung oder deren direkte Übersetzung in die deutsche Sprache übereinstimmt mit einer durch Verordnung nach Absatz 1 geschützten Weiterbildungsbezeichnung. Nur für das Führen dieser Weiterbildungsbezeichnungen gilt der Erlaubnisvorbehalt in Absatz 2, nur für diese bedarf es also einer abweichenden Regelung in Absatz 3. Damit geht einher, dass die Weiterbildungsbezeichnung, die im Niederlassungsstaat geführt werden darf, in deutscher Sprache zu führen ist. Dies stellt die Empfehlung zu Satz 1 klar.
Die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Entwurfs enthaltene zusätzliche Voraussetzung bei reglementierten Berufen soll entfallen, weil sie nicht auf der EURichtlinie beruht. Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a der Berufsanerkennungsrichtlinie setzt für reglementierte Berufe nur die rechtmäßige Niederlassung voraus.
Für nicht reglementierte Berufe soll die zusätzliche Anforderung aus Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie aus § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs in Satz 2 verlagert werden. Der empfohlene Satz 3 entspricht § 4 Abs. 2 des Entwurfs.
Zu § 2 (Voraussetzungen, Aufhebung und Unwirk- samkeit der Erlaubnis):
Die Regelung über die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Absatz 2 Nr. 3 soll leichter verständlich werden, indem das Niedersächsische Berufsqualifikationsgesetz (NBQFG) deklaratorisch in Bezug genommen wird.
In Absatz 4 soll anstelle des Begriffs „erlischt“ der verwaltungsrechtlich präzisere Begriff „wird unwirksam“ (vgl. § 43 Abs. 2 des Verwaltungsverfah- rensgesetzes) gebraucht werden.
Zu § 4 (Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit):
Die Regelung über die Dienstleistungsfreiheit soll in § 1 als Absatz 3 aufgenommen werden.
Zu § 6 (Zusammenarbeit und Amtshilfe):
Da auch die Einheitlichen Ansprechpartner zuständige Behörden sind und die RichtlinienVorschriften nur „zuständige Behörden“ in Bezug nehmen, sollen die Einheitlichen Ansprechpartner hier gestrichen werden.
Zu § 7 (Gegenseitige Unterrichtung):
Auf Absatz 1 Nr. 2 des Entwurfs soll verzichtet werden, weil diese Regelung neben dem Vorwarnmechanismus gemäß § 13 b NBQFG keine eigenständige Bedeutung haben dürfte. Wegen
des Zusammenhangs mit § 13 b NBQFG und der Problematik der Ausbezugsklausel in § 2 Abs. 1 Satz 2 NBQFG soll aber ausdrücklich klargestellt werden, dass § 13 b NBQFG unberührt bleibt.
Zu § 11 (Gleichbehandlung der Staatsangehörigen von Drittstaaten):
Durch die empfohlene Aufnahme der privilegierten Drittstaatsangehörigen in § 1 Abs. 3 Nr. 2 und die darauf bezogenen Verweisungen in den §§ 5 bis 8 wird die Regelung entbehrlich und soll gestrichen werden.
Zu § 13 (Übergangsvorschriften):
Da das Gesetz nach Artikel 5 des Entwurfs zu einem auf den Tag genau bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten soll (1. Oktober 2016), werden die Absätze 1 und 2 leichter verständlich, wenn dieses Datum auch hier eingesetzt wird.
Die Empfehlung zu Absatz 3 soll die beabsichtigten Regelungsziele deutlicher hervortreten lassen. Nach Mitteilung des Sozialministeriums soll die Berufsbezeichnung „Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Heilerziehungspfleger“ zukünftig nicht mehr geschützt sein. Zukünftig ist also jedermann berechtigt, diese Bezeichnung zu führen. Regelungsbedürftig ist daher nur, dass diejenigen, die diese Berufsbezeichnung nach dem alten Recht führen durften, zukünftig die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ führen dürfen. Die neue Bezeichnung soll zudem konkret benannt werden, zumal nach Auskunft des Sozialministeriums nicht damit zu rechnen ist, dass diese Bezeichnung baldigem Wandel unterliegt.
Im Ausschuss wurde erörtert, ob möglicherweise die zukünftig nicht mehr geschützte Berufsbezeichnung „Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Heilerziehungspfleger“ missbraucht werden könnte. Eine Vertreterin des Sozialministeriums wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Änderung der geschützten Berufsbezeichnung in den betroffenen Kreisen explizit bekannt gemacht werden solle, um den Missbrauch der zukünftig nicht mehr geschützten Bezeichnung zu verhindern.
Zu Artikel 3 (Änderung der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen):
Die Empfehlung zu Nr. 4 (§ 15 a) soll die beabsichtigten Regelungsziele deutlicher hervortreten lassen. Nach Mitteilung des Sozialministeriums soll die Regelung zunächst bewirken, dass die bisherige Weiterbildungsbezeichnung „Familienhebam
me“ bzw. „Familienentbindungspfleger“ nur von denjenigen weiter geführt werden darf, die diese Bezeichnung nach altem Recht führen durften. Anders als bei der bisherigen Bezeichnung „Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Heilerziehungspfleger“ - dazu habe ich eben ausgeführt - soll niemand sonst dazu berechtigt sein. Dies soll in § 15 a Satz 1 klargestellt werden. Der empfohlene Satz 2 enthält weiteren Regelungsinhalt des Entwurfs, nämlich die Berechtigung, die neue Weiterbildungsbezeichnung zu führen.
Zu Artikel 4 (Änderung der Verordnung über be- rufsbildende Schulen):
Das Sozialministerium hat mitgeteilt, dass die zu Artikel 4 beabsichtigte Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen zur Harmonisierung mit anderen Änderungen in den Entwurf einer Änderungsverordnung des Kultusministeriums übernommen worden ist und dementsprechend hier entfallen soll. Diesem Vorschlag ist der Ausschuss gefolgt.
Zu Artikel 4/1 (Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes):
Die Empfehlung zu Artikel 4/1 geht auf einen Änderungsvorschlag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurück, der wie folgt begründet wurde:
Zu Nr. 1 (§ 29):
Zu Buchstabe a:
Es handelt sich um eine Anpassung, die durch die Änderung einer Europäischen Richtlinie erforderlich geworden ist. Nach Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b der RL 2005/36/EG sind Regelungen zu vorübergehenden Dienstleistungen unter weiteren Voraussetzungen dann nicht erforderlich, wenn der Dienstleister die betreffende Dienstleistung im Mitgliedstaat seiner Niederlassung während der vorhergehenden zehn Jahre nur zu einem bestimmten Zeitmaß ausgeübt hat. Dieses Zeitmaß ist durch die Änderung der Richtlinie von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt worden. Die Regelungen zu vorübergehenden Dienstleistungen im NJG, die von der betreffenden Ausnahmeregelung Gebrauch machen, sind entsprechend zu ändern.
Zu Buchstaben b und c:
Die Änderungen dienen der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2005/36/EG in der durch RL 2013/55/EU vom 20. November 2013 geänderten Fassung. Die unter Buchstabe c eingefügte Regelung entspricht der Regelung über die elektroni
sche Übersendung von elektronischen Unterlagen des § 12 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 NBQFG. Mit der Änderung gilt diese Regelung des NBQFG auch für die vorübergehenden Dienstleistungen. Auch in § 4 Abs. 3 Sätze 4 bis 6 NMarkG findet sich eine entsprechende Vorschrift.
Im Zusammenhang mit der Änderung des § 29 Abs. 8 ist die Regelung des § 29 Abs. 4, auf dessen Frist in Absatz 8 Satz 4 verwiesen wird, wie unter Buchstabe b geregelt, an Artikel 7 Abs. 4 Unterabs. 2 der o. g. Richtlinie anzupassen.
Zu Nr. 2 (§ 80):
Die Vorschriften des Dritten Teils des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) betreffen die Weiterbildung durch die Kammern. Als Verwaltungsakte werden von den Kammern Ermächtigungen zur Weiterbildung und Zulassungen zur Weiterbildung ausgesprochen und Weiterbildungen nach § 35 HKG in der Weise anerkannt, dass damit das Recht zum Führen der jeweiligen Bezeichnung erworben wird. Dabei sind gemäß § 39 HKG auch andere Weiterbildungszeiten anzurechnen. Nach den Erfahrungen der Kammern, insbesondere der Ärztekammer Niedersachsen, hat sich die Vorschaltung des Widerspruchsverfahrens für Streitigkeiten in diesem Bereich sehr bewährt, um zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen beizutragen.
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten):
Nach Mitteilung des Sozialministeriums soll das Gesetz am ersten Tag des Monats in Kraft treten, der auf den Plenarabschnitt folgt, in dem das Gesetz verabschiedet wird. Das ist der 1. Oktober 2016.
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben eben die Aussage getroffen - ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden -, dass Sie erst einmal die 140 Millionen Euro abarbeiten müssen und aufgrund dessen keine neuen Vorhaben angeschoben werden können. Ich frage Sie: Wie sieht es mit dem Lückenschluss beim Radweg entlang der L 190 aus? - Dieser Radweg gewinnt immer mehr an Bedeutung, gerade vor dem Hintergrund des Ausbaus der A 7 und der vermehrten Gefährdung von Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Fahrrad entlang der L 190 fahren. Wird dieses Bauvorhaben noch bis 2019 begonnen?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass bei der hausärztlichen Versorgung die Verantwortung bei der KVN liegt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, weil Sie ja auch gestern auf dem Parlamentarischen Abend mitgeteilt haben, dass es ein Arbeitspapier von MS und KVN gibt, aber keine Einigkeit, wie Sie denn die Einigkeit herstellen wollen, um letztendlich die hausärztliche Versorgung flächendeckend zu gewährleisten.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen.
Sie haben eben die Absenkung des Wahlalters von 21 Jahren auf 18 Jahre erwähnt. Das war 1974. Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern; denn es betraf mich damals vom Alter her. Sie haben dabei eines vergessen zu erwähnen: Es wurde nicht nur das Wahlalter abgesenkt, sondern auch das Alter für die Erlangung der Volljährigkeit wurde abgesenkt.
Wäre es dann nicht sinnig, auch die Grenze für die Volljährigkeit auf 16 Jahre herabzusetzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Ansmann, vielen Dank für die einführenden Worte zu Ihrem Antrag. Unser Antrag ist ja bereits im Fachausschuss. Ich kann sagen: Das, was Sie ausgeführt haben, können wir zum größten Teil genau so übernehmen.
Für uns ist wichtig, dass die UN-Behindertenrechtskonvention bindend ist und umgesetzt werden muss. Deswegen haben wir schon 2008 mit der damaligen schwarz-gelben Landesregierung in
Niedersachsen die Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen geschaffen, am Arbeitsleben teilzuhaben. Das sogenannte Budget für Arbeit ist damals eingeführt worden. Seitdem haben zwischen 80 und 100 Menschen niedersachsenweit den Weg in das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis gefunden.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das war ein wichtiger, ein guter erster Schritt.
Doch die Zahl sagt uns auch: Es sind noch zu wenige Menschen, die diese Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen.
Wir alle wissen, dass anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ausgezeichnete Arbeit leisten.
Gerade sie haben sich in den letzten Jahren verstärkt dafür eingesetzt, durch das Budget für Arbeit und durch den Erwerb von Teilqualifikationen die Chance behinderter Menschen auf Vermittlung in Arbeit zu erhöhen. So konnten - das hat der Kollege Ansmann schon ausgeführt - bisher 27 Qualifizierungsbausteine im Sinne der Berufsausbildungsvorbereitung erarbeitet werden - in den Bereichen Holz, Metall, Gartenbau, Logistik, Wäscherei usw. -, die von den zuständigen Kammern zertifiziert wurden.
Uns muss es darum gehen, dass den Menschen mit Behinderungen der Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt.
Denn durch den Erwerb von Teilqualifikationen haben sie bereits bewiesen, dass sie in der Lage sind, ihre Kompetenzen in die Praxis umzusetzen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die seit zweieinhalb Jahren stattfindende Evaluation zwischen dem Sozialministerium und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Niedersachsen zeigt deutlich: Das Budget für Arbeit mit all seinen Facetten und Möglichkeit kommt - das sage ich jetzt einmal ein bisschen flapsig - nicht richtig in die Gänge.
Insofern geht der vorliegende Antrag von SPD und Grünen in die richtige Richtung. Im Ziel sind wir uns grundsätzlich einig. Denn die Umsetzung
muss dringend betrieben werden. Doch in den Punkten 1 bis 3, die sie anführen, gehen sie unserer Meinung nach nicht weit genug. Ich werde dazu gleich kurz ausführen.
Bei dem Besuch des Sozialausschusses in der Werkstatt für behinderte Menschen in Seelze am 11. Februar hat ein gutes Gespräch mit Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft stattgefunden. Sie haben uns vor Augen geführt, was im Rahmen der Evaluation verändert werden muss, um Abhilfe zu schaffen.
Die Menschen mit Behinderungen und auch die Betriebe, die bereit sind, Menschen mit Behinderungen als Arbeitskräfte einzustellen, benötigen Unterstützungsmechanismen. Das Eckpunktepapier der LAG zeigt dies detailliert auf.
Erstens. Das Budget für Arbeit muss einfacher strukturiert werden. Es muss also Bürokratie abgebaut und Verwaltung verschlankt werden. Ich kann aus der Praxis sagen: Oftmals scheitert es schon daran. - In Ihrem Antrag ist das noch nicht ausreichend berücksichtigt.
Zweitens. Unabhängig vom Bundesteilhabegesetz müssen bereits jetzt die Eckpunkte der Landesarbeitsgemeinschaft per Erlass umgesetzt werden. Sie sprechen da nur von „weiter ausbauen“. Wir von der CDU sagen: Wir müssen sie jetzt umsetzen.
Unabhängig davon ist es drittens erforderlich, dass öffentliche Verwaltungen mit gutem Beispiel vorangehen. Hier in Niedersachsen haben wir leider erst zwei Einrichtungen, die das tun.