Ich habe mir auch einmal das heutige Urteil des EuGH durchgelesen. Herr Grupe hat gerade danach gefragt, was eigentlich mit der Kokosmilch passiert. Die Kokosmilch wird auch weiterhin „Kokosmilch“ genannt werden dürfen, weil der EuGH gesagt hat: Das ist für den Verbraucher ganz klar. Das ist keine Milch von Tieren. Das ist aber der gängige Begriff für dieses Produkt. - Er hat auch gesagt: Soja- und Tofumilch sind noch nicht so
Es ist richtig gesagt worden. Uns ging es bei der Milchdefinition damals darum - ich habe das auch unterstützt -, dass für Milchspeiseeis aus Kostengründen nicht unsere schöne Milch genommen wurde, sondern billiges Pflanzenfett und dieses Produkt gleichwohl weiterhin „Milchspeiseeis“ genannt worden ist. Es gibt auch kein veganes oder vegetarisches Milchspeiseeis. Diese Begriffe braucht man dort also nicht. Wir müssen dort also stärker differenzieren.
Es ist eben angesprochen worden: Im Jahr 2013 hat diese Landesregierung - ich sage einmal: um dem Kollegen Oesterhelweg zu helfen; er sieht das ja als Warnhinweis; die Verbraucherinnen und Verbraucher haben uns aber gesagt, dass sie dies als Hilfe wollen - eine Bundesratsinitiative gestartet und mit Mehrheit durchgekriegt, die darauf abzielte, dass vegane und vegetarische Produkte ordentlich gekennzeichnet werden und definiert wird, was vegetarisch ist. Sind die Pommes, wenn sie in tierischem Fett gebraten werden, eigentlich noch vegetarisch?
Dann hat der Bundesrat das beschlossen. Ihr CSU-Bundesminister - das kann man nachlesen - hat daraufhin aber auf den Mehrheitsbeschluss des Bundesrates erwidert, dass er keinen Bedarf dafür sehe, eine Regelung auf europäischer Ebene zu erwirken, aus der hervorgeht, wie die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ zu definieren sind. Dadurch, dass SPD und Grüne das hineingeschrieben haben, wird noch einmal klargestellt, dass wir uns für eine klare Definition einsetzen sollten; denn das dient Ihnen beiden: Sie, Herr Oesterhelweg, haben keine Verwechslungsgefahr mehr. Sie wissen, dass Sie es mit einem vegetarischen oder veganen Schnitzel zu tun haben, das keine Spurenelemente von Fleisch enthält. Das könnte ja jemand draufschreiben.
Ich sage Ihnen auch noch Folgendes: Als wir damals im Zusammenhang mit dem Pferdefleischskandal einige Fleischfrikadellen untersucht haben, haben wir auch herausgefunden, dass einige gar kein Fleisch enthalten haben. Deshalb muss es auch in Ihrem Interesse sinnvoll sein, dass das Produkt dann, wenn man „Fleisch“ draufschreibt, auch Fleisch enthalten muss, und dass dann, wenn man „vegetarisch“ draufschreibt, das betreffende Produkt nur vegetarisch ist. Von daher wäre das doch ein Angebot. Die Vegetarier und Veganer wollen wissen, ob es wirklich vegan oder vegeta
risch ist, egal ob aus religiösen, ethischen oder geschmacklichen Gründen. Vor diesem Hintergrund wäre es doch sinnvoll, sich gemeinsam für eine verständliche Kennzeichnung einzusetzen.
Top agrar hat geschrieben: CDU will Fleischnamen für Veggie-Produkte verbieten. - Sie wollen uns hier vorschreiben, dass man für den Verbraucher nicht mehr draufschreiben soll, dass das Produkt wie eine Wurst aussieht und wie eine Wurst schmeckt. Deshalb ist es sinnvoll, bei diesen Regelungen zu bleiben. Wenn man nämlich eine vegetarische Wurst kauft, ist die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher - das besagen alle Studien - nicht verwirrt, sondern hat einen Anhaltspunkt dafür, dass das Produkt wie eine Wurst schmeckt und wie eine Wurst verarbeitet ist, aber fleischlos ist.
Die auf Annahme in einer geänderten Fassung lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich weiter als der Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom ursprünglichen Antrag. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur dann, falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der CDU-Fraktion in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. Bei einigen Enthaltungen ist so beschlossen worden.
Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/8274 (neu) entsprechend § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt worden.
Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Der Landtag missbilligt das Verhalten des niedersächsischen Umweltministers - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/7674 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/8208
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Dirk Toepffer für die CDUFraktion. Bitte schön, Herr Toepffer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich angesichts der Ausschussempfehlung ahne, dass dieser Antrag hier nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, möchte ich doch das eine oder andere zu seiner Entstehungsgeschichte beitragen.
Dieser Antrag ist aus der tiefen Sorge um die Handlungsfähigkeit der Niedersächsischen Landesregierung geboren worden.
- Herr Will, wir haben wirklich den Fehler gemacht, Aussagen von Teilen dieser Landesregierung ernst zu nehmen. Herr Lies betont ja zu Recht immer wieder: A 20 und A 39 sind wichtige Verkehrsverbindungen, die wir in Niedersachsen geplant haben und die auch gebaut werden müssen. - Herr Minister, da befinden Sie sich vollkommen auf der richtigen Linie. Auch wir als CDU sind der Meinung: Diese Straßen müssen in Niedersachsen unbedingt gebaut werden.
So waren wir in tiefer Sorge, als wir im März von kleineren Meinungsverschiedenheiten im Bundesrat gehört haben. Wer die Begriffe „Wenzel“, „Bundesrat“ und „Autobahn“ googelt, der gelangt in der Tat zu besorgniserregenden Überschriften: „RotGrün streitet über Autobahnausbau“ - so der NDR. „Weil greift in Streit ein - rot-grüner Regierungskrach um Autobahn“ - so die NOZ. „Ministerstreit um Autobahn“ - so im Neuen Deutschland; die gibt es auch noch.
Ich gebe allen eine Chance - auch diesem Minister. Den wollten wir unterstützen. So haben wir gesagt: Wir nehmen ihn vor Herrn Wenzel in Schutz! - Dann aber kamen Sie, Herr Limburg, und haben uns in der ersten Beratung erklärt: Das ist alles nicht so gewesen. Riesige Meinungsverschiedenheiten? - Es gab gar keinen Krach! - Sie haben einen wunderbaren Satz formuliert. Ich habe mir die Protokolle über die erste Beratung noch einmal durchgelesen. Dieser Satz ist einmalig. Sie sprechen dort über die Grundlagen des Handelns der Landesregierung im Bundesrat. Der betreffende Satz lautet:
„Grundlage für die Entscheidungen sind die rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen, der Koalitionsvertrag und natürlich politische Entscheidungen der Ressorts und der Landesregierung als Ganzes.“
Der Satz ist so gut, dass er irgendwann mit Sicherheit Eingang in ein juristisches Lehrbuch finden wird. Davon bin ich überzeugt.
Die juristischen Lehrbücher haben aber nur ein Problem: Sie sind manchmal in ihrer Aussage nicht so fürchterlich klar. So auch dieser Satz. Deswegen hat Herr Will dann versucht, ihn zu präzisieren, und hat gesagt: Schaut doch mal in die Koalitionsvereinbarung hinein! - Dann haben Sie gesagt: Wenn wir da hineinschauen, würde dort stehen - so zitiere ich Sie -, dass die wichtigen Fernstraßenverkehrsmaßnahmen in Niedersachsen alle weitergeplant, weiter auf den Weg gebracht und selbstverständlich nach Planung auch gebaut werden.
Sie sagen also: Weitergeplant, auf den Weg gebracht und auch gebaut werden. - Herr Will, genau da liegt der Hase im Pfeffer. Ich habe noch einmal in die Koalitionsvereinbarung hineingeschaut; denn ich erinnerte mich nicht, das so gesehen zu haben. Tatsächlich steht darin Folgendes - ich zitiere das, damit wir uns nicht darüber streiten -: Unter diesen Maßgaben werden die Planungen zur A 20 und A 39 mit eingeschränktem Mitteleinsatz weitergeführt, um klare Aussagen des Bundes zur Gesamtfinanzierung und zum Untersuchungszeitraum zu erhalten. - Von Bauen keine Spur! Das ist die Wahrheit, Herr Will.
In Ihrer Koalitionsvereinbarung steht vieles. Aber was dort nicht geschrieben steht, ist, dass die A 20 und A 39 irgendwann tatsächlich gebaut werden. Das ist das, was wir kritisieren, meine Damen und Herren. Denn wir wollen, dass diese Autobahnen gebaut werden.
Herr Will, das ist genau der Aufreger bei uns. Man kann in einer Koalition mal unterschiedlicher Meinung sein, auch bei wichtigen Punkten. Das kenne ich noch vom Mindestlohn und der FDP.
Der Unterschied ist: Wir haben immer ganz deutlich gesagt: Ja, hier gibt es eine Meinungsverschiedenheit; die werden wir nicht lösen. - Was Sie machen, ist: Sie werfen Nebelkerzen und versuchen den Eindruck zu erwecken, dass es gar keine Meinungsverschiedenheiten gibt und diese Straßen gebaut werden. - Das, meine Damen und Herren, ist eine Art von Volksverdummung, die man sich verbieten muss.
Nun hat sich auch noch der Ministerpräsident in die Debatte eingeschaltet. Herr Weil kam dann auf das Podium und sagte, dieser Antrag sei der Versuch, Rot und Grün auseinanderzudividieren. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dies war überhaupt nicht das Ziel unseres Antrags.
Das Ziel unseres Antrags war es, Sie zu klaren und verlässlichen Aussagen zu bewegen. Denn Auseinanderdividieren müssen wir Rot und Grün ja schon lange nicht mehr, weil Sie das ja selber auch im eigenen Interesse machen.
Sie werden mit Sicherheit ebenso wie ich die Berichterstattung zum Landesparteitag der Grünen gelesen haben. In der NWZ vom 12. Juni 2017 war zu lesen: „Grüne grenzen sich von SPD ab“. Wie kann man uns dann sagen, dass wir Sie auseinanderdividieren?
Nun ist es natürlich wenig elegant, sich selbst zu zitieren. Ich kann es mir aber nicht verkneifen, zu sagen, dass ich diese - - -
(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie haben zwei Kollegen zitiert, dann können Sie sich auch selber zitieren!)
- Ja, gut. Ich habe diese Profilierungskampagne der Grünen in der ersten Beratung dieses Antrags vorhergesagt. Das war auch ganz einfach; denn damals waren die Grünen in den Umfragewerten bundesweit über Wochen hinweg bereits bei 7 % gelandet. Dann ist der Abstand zu 5 % nicht mehr weit. Es war klar, dass Panik ausbrechen würde.
Frau Piel, dass Sie auf dem Landesparteitag die Frage gestellt haben: „Braucht man uns noch?“, hat mich nicht verwundert. Ich bin nur zu höflich, um diese Frage zu beantworten. Aber eines will ich tun.
Bei der ersten Beratung habe ich Ihnen einen Tipp gegeben, was Sie tun sollten, damit Sie nicht unter die 5 % geraten, und habe Ihnen empfohlen, sich einen Heilsbringer à la Martin Schulz zu suchen. Von dieser Empfehlung nehme ich jetzt Abstand.
- Nehmen Sie es einfach einmal an, Frau Piel. Es gibt ja für Sie auch eine gute Nachricht - und leider auch eine schlechte Nachricht. Liebe Frau Piel, die gute Nachricht ist: Seit der ersten Beratung haben Sie es jetzt geschafft, bundesweit bei Forsa wieder von 7 auf 8 % zu steigen. Die für Sie schlechte Nachricht ist: Seit Mai auch landesweit bei 8 %. - Wenn Sie mich fragen - da bin ich ganz ehrlich -: Das ist auch gut so!