Protokoll der Sitzung vom 17.08.2017

Zu Frage 2: Der Anspruch eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf Vorlage von Akten richtet sich nach Artikel 24 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung. Die Vorlage kann nur nach Maßgabe von Artikel 27 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung verweigert werden. Die Änderung der GGO, die ein bloßes Binnenrecht der Landesregierung darstellt, ändert an der Verfassungslage nichts.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜ- NE]: Völlig richtig!)

Zu Frage 3: Das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 24. Oktober 2014 betrifft die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Landesregierung zur Vorlage von Akten und Aktenbestandteilen an Ausschüsse des Landtags. Die GGO trifft zum Umfang dieser Verpflichtung keine Regelung.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Dan- ke für die Erläuterungen!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir beginnen jetzt, meine Damen und Herren, mit den Zusatzfragen. Sie kennen das: Sie müssen kurz, knapp und prägnant sein und dürfen Werturteile nicht enthalten.

Es beginnt der Kollege Nacke, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin, hier gerade mit der recht schlanken Behauptung begonnen haben, dass die Rechte des Parlaments nicht eingeschränkt würden, frage ich die Landesregierung: Führt die pauschale Erklärung der Vertraulichkeit weiter Teile des Schriftverkehrs, wie er beispielsweise den Untersuchungsausschüssen vorgelegt wurde, und der kompletten Kabinettsvorlagen nicht dazu, dass die Vorlage beim Landtag etwa bei Aktenvorlagen zwar weiterhin passiert, die Erörterung dieser Dokumente zukünftig aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit und damit ohne jeden Journalisten im Keller des Landtages erfolgen muss, weil man Vertraulichkeit erklärt hat, die ja den höchsten Geheimhaltungsgrad darstellt, den der Landtag kennt?

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entscheidung darüber, was vertraulich ist und was nicht, regelt sich nach der Verfassung und hat mit den Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung und dem, was danach für vertraulich erklärt wird, nichts zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage: Kollege Dr. Genthe, FDPFraktion!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir das Transparenzgesetz hier überhaupt nicht beschlossen haben, bin ich ein bisschen überrascht, dass man sich hier darauf bezogen hat. Allerdings hat die Ministerin einen sehr klugen Satz bei der Einbringung des Entwurfes des Transparenzgesetzes am 17. Mai 2017 gesagt, den ich jetzt zitieren möchte.

Frage, Herr Kollege!

(Jens Nacke [CDU]: Herr Präsident, lassen Sie mal ein bisschen Luft!)

Daraus ergibt sich auch die Frage. Ich zitiere:

„Transparenz macht staatliche Entscheidungen nachvollziehbar und fördert auf diese Weise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen.“

Daher frage ich die Landesregierung - nun, einen Monat später, nachdem die Änderung der GGO beschlossen worden ist -: Wie verträgt sich der Widerspruch zwischen diesem Satz bei der Einbringung des Entwurfes des Transparenzgesetzes und dem Weniger an Transparenz nach der neu beschlossenen GGO?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Alles in der Vorbemerkung erläutert! Zuhören soll- te helfen!)

Danke schön, Herr Kollege. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Dr. Genthe, die Sitzungen und Niederschriften der Landesregierung waren auch schon nach der alten Fassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung vertraulich. Der Schluss, dass die Unterlagen, die in diesen Sitzungen beraten werden, dann ebenfalls vertraulich zu behandeln sind, liegt auf der Hand. Das eine ist von der Wirkung her ohne das andere eigentlich nicht denkbar. Die Vertraulichkeit würde obsolet werden, wenn sie sich ausschließlich auf das Protokoll der Sitzung beschränken würde, die ja ohnehin schon vertraulich geregelt war.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Völlig richtig! - Jörg Hillmer [CDU]: Null Transparenz!)

Vielen Dank. - Es folgt jetzt noch einmal Kollege Nacke, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin,

hier gerade erläutert haben, dass sich die neuen Vertraulichkeitsregeln - oder Geheimhaltungsregeln - des Kabinetts nicht auf Unterrichtungen dieses Parlaments auswirken sollen - - -

(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Was wollten Sie jetzt fragen? - Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Frau Kollegin, wir passen schon auf. Wir brauchen keine Hinweise von der Seite. - Herr Kollege, Sie können gerne noch einmal beginnen mit „Vor dem Hintergrund, dass - - -“

Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie hier gerade erläutert haben, dass die neuen Geheimhaltungsregeln, dass die neuen Vertraulichkeitserklärungsregeln nicht dazu führen, dass sich die Vorlage vor diesem Parlament verändert, frage ich einmal ganz konkret nach: Es gibt eine Kabinettsvorlage aus dem Dezember 2013, in der das Handlungskonzept zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des Islamismus, Extremismus und Terrorismus in Niedersachsen behandelt und eingestellt wird, mit einer umfangreichen vorbereitenden Unterlage.

(Kathrin Wahlmann [SPD]: Jetzt müs- sen Sie aber echt mal fragen! - Hei- terkeit bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diese Kabinettsvorlage ist sehr intensiv im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Innenminister -

(Unruhe bei der SPD)

Er hat das Wort.

- öffentlich erörtert worden. Wird diese Kabinettsvorlage zukünftig von Ihnen für vertraulich erklärt werden, damit der Minister nicht mehr vor Journalisten, sondern lediglich in einer vertraulichen Sitzung Rede und Antwort stehen muss? Ist das der Sinn und Zweck dieser Änderung der Geschäftsordnung?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Landesregierung! - Herr Minister, Ladies first? - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine ebenso klare wie knappe Antwort: Nein.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Herr Nacke, Sie stellen die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass es noch gar nicht lange her ist, dass wir erleben mussten, dass in der Verantwortung des niedersächsischen Innenministers Anzeigen erstattet wurden und unter der Verantwortung der Justizministerin Journalisten mit Vorladungen der Staatsanwaltschaft überzogen wurden - bis hin zu Parlamentariern -, weil nach Auffassung der Landesregierung vertrauliche Unterlagen den Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben, frage ich die Landesregierung: Müssen zukünftig bei allem, womit sich das Kabinett befasst hat, jede Vorlage, jede Zuarbeit für das Kabinett, jeder Austausch einer Pressestelle mit Mitarbeitern und alle weiteren Unterlagen dieser Landesregierung, sobald sie das Licht der Öffentlichkeit erblicken, Journalisten, sobald sie darüber schreiben und berichten, damit rechnen, dass sie erneut mit Anzeigen und Vorladungen überzogen werden?

(Beifall bei der CDU)

Frau Niewisch-Lennartz, bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Dinge vertraulich sind und dann auch als vertraulich eingestuft werden, dann sind sie vertraulich. Und wenn man die Vertraulichkeit des Wortes verletzt und sich damit strafbar macht, muss man damit rechnen, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt. Das ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Also ja!)

Danke schön. - Wiederum Herr Nacke, zum vierten Mal. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vielen Dank für diese klare Antwort.

Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung Weil allein sechsmal auf eine Klage der Abgeordneten der CDU-Fraktion vom Staatsgerichtshof wegen Verfassungsbruchs verurteilt wurde - insbesondere was die Rechte des Parlaments, Auskunftsrechte und Ähnliches, betrifft -, frage ich die Landesregierung: Warum reichen die strengen Regeln des Staatsgerichtshofes, in denen klar festgelegt wird, dass Vertraulichkeitserklärungen nur bei Einzelfällen und mit einer dezidierten Begründung gegenüber dem Parlament erfolgen dürfen, nicht aus, um die Vertraulichkeit zu wahren, wie das beispielsweise bei Volkswagen offensichtlich funktioniert hat, wo Sie dann später gesagt haben - - -

Herr Nacke, die Frage ist angekommen.

Warum reicht das nicht aus? Warum müssen Sie jetzt weitreichende pauschale -

Danke, die Frage steht!

- Vertraulichkeitserklärungen vornehmen?