Der Gesetzentwurf ist den Ausschüssen am 31. Mai 2017 direkt überwiesen worden. Der federführende Landwirtschaftsausschuss hat dazu eine schriftliche Verbändeanhörung beschlossen. Daraufhin haben vier Verbände, darunter auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Stellung genommen.
Der Gesetzentwurf hängt mit umfangreichen Änderungen von zwei Bundesgesetzen - zur Raumordnung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung - zusammen, die in diesem Jahr erfolgt sind und jeweils am 29. November dieses Jahres in Kraft treten werden. Es bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass wegen des engen Zusammenhangs der ergänzenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften des Landes mit denen des Bundes eine gleichzeitige Rechtsanpassung für die Praxis dringend erforderlich ist.
Das gilt besonders, weil der vorliegende Gesetzentwurf wieder einige Verfahrenserleichterungen enthält, die vom Bundesrecht abweichen und auch schon im bisherigen Landesgesetz enthalten waren. Auch diese Teile des Gesetzentwurfs werden rechtzeitig benötigt, um zu vermeiden, dass sich nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes zunächst das Verfahrensrecht im Sinne des Bundesrechts ändert und bald darauf in der neuen Wahlperiode dann eine weitere Änderung zurück zum bisherigen Landesrecht notwendig wird. Ein solches Hin und Her wäre nach gemeinsamer Auffassung aller vier Fraktionen schädlich.
Die redaktionellen Anpassungen, die der Ausschuss noch vorschlägt, zielen vor allem darauf ab, den Inhalt der Regelungen an einigen Stellen noch etwas weiter zu verdeutlichen und vor allem die Zusammenhänge mit dem Bundesrecht durch klarstellende Zusätze für die Gesetzesanwendung übersichtlicher zu gestalten. Deshalb wird beispielsweise auch in § 3 Abs. 4 auf die bundes
rechtliche Ausschlusswirkung für verspätetes Vorbringen hingewiesen. Die Vertreterin des Fachministeriums hat dazu ausgeführt, dass rechtlich erhebliche Einwände in jedem Falle in die Abwägung eingestellt werden müssten; dies werde auch - wie vom Ausschuss gewünscht - in den gesetzesergänzenden Verwaltungsvorschriften klargestellt.
In § 4 Abs. 8 soll klargestellt werden, dass die Vereinheitlichung von Planzeichen nicht die Verwendung weiterer Planzeichen ausschließen soll, für die vor Ort ein besonderer Bedarf besteht; damit wird auch eine Anregung der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung berücksichtigt.
Die zu § 10 Abs. 4 bis 6 empfohlenen Ergänzungen sollen das rechtliche Verhältnis der in den Absätzen 4 und 6 geregelten Fristen für die Stellungnahme öffentlicher Stellen klarstellen.
Die übrigen kleineren redaktionellen Anpassungen lassen sich aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses auch ohne weitere Erläuterungen erschließen und sollen daher an dieser Stelle nicht weiter erläutert werden.
Im mitberatenden Rechtsausschuss hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angemerkt, erst nach der Beratung im Fachausschuss sei erkannt worden, dass eine weitergehende kompetenzrechtliche Abstimmung des § 10 Abs. 5 des Landesgesetzes mit § 15 Abs. 3 des Bundesgesetzes angebracht sei, dies solle aber einem späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten bleiben.
Damit bitte ich Sie nunmehr namens des Landwirtschaftsausschusses um Ihre Zustimmung zu der hier vorgestellten Beschlussempfehlung und hoffe sehr auf einen einstimmigen Beschluss des Landtags in seinem letzten Plenarsitzungsabschnitt.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Es war ja auch ein super Vortrag, insofern ist das auch kein Problem.
Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. - Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. - Auch hierzu kommen wir zur Abstimmung. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Das waren alle, also keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/8414 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/8697 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8738
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Sigrid Rakow für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen hier gleich das Störfallgesetz verabschieden.
Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen dafür bedanken, dass wir nach wirklich zügiger Beratung dieses Gesetz hier heute einvernehmlich - jedenfalls hoffe ich das, und die Signale zeigen dahin - verabschieden können.
Dank geht auch an den GBD, der trotz der hohen Arbeitsbelastung gleich nach Einbringung des Gesetzentwurfes signalisiert hat, dass er die Gesetzesberatung begleiten kann. Er hat das dann ja auch in der gewohnten Sorgfalt mit uns erledigt.
Gefreut hätte ich mich, wenn wir im Umweltausschuss es geschafft hätten, noch eine gemeinsame Entschließung zum Hochwasserschutz auf den Weg zu bringen, wie wir es in früheren Jahren auch immer gemacht haben. Das ist leider nicht gelungen. Ich sage jetzt völlig ohne Schuldzuweisung in die eine oder andere Richtung: Der Wille war bei allen vorhanden. Wir haben es leider trotzdem nicht mehr geschafft. - Das bedauere ich wirklich; denn es hätte die Arbeit des Umweltausschusses sehr schön abgerundet.
Das Problem eint uns, das Problem bleibt. Vor diesem Hintergrund werden nach dem 15. Oktober andere an diesem Thema weiterarbeiten. Sie werden es anders machen. Vielleicht haben sie gute Ideen, die dann eine wunderbare Lösung bringen. Ich wünsche es ihnen jedenfalls.
Meine Damen und Herren, ich möchte meine Redezeit nicht nutzen, um das Störfallgesetz jetzt noch dicker zu erörtern. Sie haben ja alle den schriftlichen Bericht gelesen; davon gehe ich ganz fest aus.
- Das ist sehr gut. Das haben wir nicht so oft. Vielleicht sagen Sie ihn auf! Dafür würde ich sofort das Pult räumen.
Ich möchte mich bedanken bei den all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Landtagsverwaltung. Was wären wir ohne die an vielen Stellen!
Ich möchte mich aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen für diese 15 interessanten Jahre bedanken. Ich möchte nichts davon missen, so abenteuerlich sich das eine oder andere auch manchmal angefühlt hat. Ich bedanke mich für die faire Zusammenarbeit im Umweltbereich, für die sachliche Auseinandersetzung und für so viele freundschaftliche Begegnungen, völlig unabhängig von Fraktionsgrenzen, einfach durchgängig mit allen. Wir hatten wirklich ein angenehmes Miteinander.
Wir zukünftigen Senioren haben uns gerade eben schon ausgetauscht und Erinnerungen herausgekramt. Aber die verrate ich nicht. Das ginge dann doch zu weit.
Ich danke denen, die mir zugehört haben. Umgekehrt kann ich sagen: Ich habe mich bemüht; manchmal ist es mir auch gut gelungen. Unvergessen wird die Rede von den Schweineschwänzen sein. Diejenigen, die länger dabei sind, werden sich erinnern; die jungen Kollegen müssen das vielleicht nachlesen.
Etwas allerdings fand ich immer wieder interessant: Es gab Mengen an Spektakel; aber wenn er auch noch so groß war, hat er nie dazu geführt, dass sich die jeweils andere Seite davon hätte überzeugen lassen. Es hat auch niemand daraus gelernt und den Spektakel gelassen. Er gehört offenbar dazu.
Meine Damen und Herren, eine kleine Sorge, eine Aufgabe würde ich Ihnen gerne noch lassen. Die Erfahrungen der letzten Monate machen mich an der einen oder anderen Stelle doch ein bisschen besorgt.
Ich möchte nur auf eine Veranstaltung hinweisen, an der ich vor wenigen Tagen teilgenommen habe. Da saßen Damen und Herren aus Sachsen, aus Sachsen-Anhalt und aus Niedersachsen - sozusagen dem Sachsengürtel - beieinander, und es wurde über Politik - im großen Rahmen der Umweltpolitik - diskutiert. Dabei ist mir aufgefallen: Viele bringen eine ungeheure Ungeduld bezüglich der Ergebnisse politischen Handelns zur Sprache. Sie können nicht mehr warten, bis Politik zu einem Ergebnis gekommen ist. Dass in einer Demokratie um eine gute Lösung gerungen wird und dass das dauert, dass auch zahlreiche Menschen eingebunden sind und man dann tatsächlich auch viele Meinungen ertragen muss, das scheint für viele Bürgerinnen und Bürger immer schwerer auszuhalten zu sein. Das macht mir schon Sorge. Denn es gehört dazu, dass man manchmal auch einiges aushält.
Im Kontext dieser Veranstaltung bin ich auch damit konfrontiert worden, dass gesagt wurde: Warum macht denn keiner mal richtig was? Da muss doch mal einer auf den Tisch hauen! - Die Forderung nach dem großen, starken Macher taucht dann immer wieder auf. Da wird es wirklich ernst. Denn Menschen, die ganz schnell einfache Lösungen anbieten, haben wir im Moment schon genug; davon brauchen wir nicht mehr. Aber Menschen, die Vielfalt aushalten und darum ringen, eine gute Lösung zu finden, die brauchen wir.
Eigentlich bin ich ziemlich sicher, dass sie es schaffen werden. Ich bin ja gelernte Grundschullehrerin. Bei mir hat jeder junge Mensch jeden Tag - immer wieder neu - eine Chance. Ich glaube daran, dass die jungen Leute das hinkriegen.