Wiard Siebels
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ganze ist in der Tat ein emotionales Thema. Ich will kurz auf meine Vorredner eingehen, bevor ich zu meinen eigentlichen Ausführungen komme.
Herr Oesterhelweg, wenn das Ihre Bewerbungsrede als niedersächsischer Umweltminister gewesen sein sollte, kann ich nur sagen: Gute Nacht! Schlimmer haben Sie es in dieser Legislaturperio
de bisher nicht geschafft. Sie sind bei irgendwelchen Stoffschafen gelandet, und in Ihren ganzen Ausführungen - wir können im Anschluss gerne das Protokoll durchgehen - habe ich nicht einen einzigen konkreten Lösungsvorschlag gehört. Das war wirklich peinlich, Herr Oesterhelweg.
Zur FDP: Herr Dr. Birkner, ich habe gleich noch ein Zitat, das ich Ihnen gerne vortragen möchte. Zunächst möchte ich aber noch einmal auf die Diskussion zum Thema Jagdrecht eingehen, weil das in dieser Legislaturperiode eine Rolle gespielt hat. Ich lese nur einen einzigen Satz vor:
„Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der rechtlichen und politischen Gegebenheiten nicht sinnvoll.“
Das habe nicht ich aufgeschrieben, und es waren auch nicht die Grünen, sondern es war die Landesjägerschaft Niedersachsen - und deshalb hat die CDU eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht hier in Niedersachsen mit Recht abgelehnt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel zunächst zur Klarstellung.
Nein, ich würde gerne im Zusammenhang ausführen.
Ich würde gerne versuchen, dieses Thema, das die Menschen in Niedersachsen wirklich beschäftigt, sachlich zu diskutieren. Dazu will ich aus der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 31. August 2017 zitieren, einen Satz aus einem Kommentar von Dirk Fisser. Er schreibt:
„Weder die erneute - übrigens illegale, aber dennoch wohl einigen liebsame - Ausrottung
des Wolfes noch seine weitere unkontrollierte Verbreitung sind eine Option.“
Das, meine Damen und Herren, halte ich für eine wirklich sachliche Zusammenfassung der Thematik; denn es gibt bei uns im Land, wie ich schon sagte, eine riesengroße Betroffenheit. Es gibt eine Betroffenheit quer durch alle Bevölkerungsschichten. Wir haben über Waldkindergärten und viele andere Sachen diskutiert. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst.
Aber jetzt, in dieser Aktuellen Stunde, wollen wir ja insbesondere über die Weidetierhaltung diskutieren, und in der Tat gibt es auch dort eine ganz starke Betroffenheit. Übrigens nicht in der Weise - jedenfalls vernehme ich das nicht -, dass gesagt wird: „Wir beantragen das alles gar nicht mehr!“, sondern eher in der Weise, dass es eine große Befürchtung gibt, dass das schlimmer werden könnte, und dass es in der Tat den Wunsch gibt, die Schäden, wo es geht, zu vermeiden, und sie dort, wo sie entstanden sind, möglichst unbürokratisch zu regulieren.
Und da, glaube ich, haben wir in Niedersachsen schon eine ganze Menge vorzuweisen. Wir haben bei den Präventivmaßnahmen von 15 000 Euro in drei Jahren - das ist diese De-minimis-Regelung gewesen; darüber haben wir auch im Agrarausschuss diskutiert - auf 30 000 Euro pro Jahr angehoben. Ich glaube, das ist schon eine Hausnummer.
Dann wollen wir dazu kommen, dass die Täterschaft des Wolfes nicht mehr über langwierige DNA-Analysen nachgewiesen werden muss, sondern möglichst vor Ort über eine optische Begutachtung dessen, was da geschehen ist, damit möglichst zügig reguliert werden kann.
Ferner wollen wir eine Verbesserung bei der Bezuschussung von präventiven Abwehrmaßnahmen, also von Zaunschutzbauten, bis hin zu 80 %, und das im Übrigen auch für erneute Ersatzmaßnahmen.
- Herr Thiele, wenn Sie das sachlich diskutieren wollen!
Weiterhin wollen wir, dass auch die Hobbytierhalter einbezogen werden; denn der Wolf unterscheidet ja nicht, welches Tier er angreift.
Nein.
Das kann er auch im Rahmen einer Kurzintervention machen.
Das ist bedauerlich. Das tut mir leid. Dann müssen Sie das irgendwie anders mit mir regeln.
Dann müssen Sie eine neue Geschäftsordnung oder so machen, da kann ich nichts dran machen.
Damit habe ich einige Maßnahmen aufgezählt. Jetzt will ich aber zum Kern kommen.
- Hören Sie doch einmal zu, Herr Thiele! Beruhigen Sie sich doch ein bisschen!
Um die Population des Wolfes in Niedersachsen stärker regulieren zu können, um in das Geschehen eingreifen zu können - und das will ich gerne -, brauchen wir jemanden, der in Berlin die Tür aufmacht, der das rechtlich beurteilt.
Ich begrüße nachdrücklich, was unser Ministerpräsident Stephan Weil in Berlin angeschoben hat, nämlich dass wir zu einer Neubewertung des Erhaltungszustandes kommen. Wenn wir das gemeinsam in Berlin erreicht haben - ich würde da auch immer an Sie als CDU-Fraktion appellieren -, dann, glaube ich, ist es absolut vernünftig, zu einer stärkeren Regulierung zu kommen.
Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Ich stelle mir u. a. eine wolfsfreie Zone entlang der Deiche vor.
Sie wissen, dass ich aus Ostfriesland komme. Ich glaube, dass wir in dem Moment, in dem der Wolf einmal so richtig über die Deiche geht - im Cuxland gibt es schon solche Thematiken -, die Situation völlig neu bewerten werden. Aber dafür - soweit mein Schlusssatz - brauchen wir gemeinsam eine Neubewertung des Erhaltungszustandes. Und das, meine Damen und Herren - das wissen Sie -, ist nur in Berlin zu machen.
Helfen Sie mit, dieses Problem in den Griff zu bekommen, und versteigen Sie sich nicht weiterhin in irgendwelche Opferdarstellungen! Helfen Sie mit, in der Sache voranzukommen!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es einigermaßen kurz machen. Herr Oesterhelweg, nach meiner Kenntnis haben Sie die Zeitung richtig zitiert. In der Tat ist es so, dass der Schäfer Rose - - - Getroffen habe ich ihn
übrigens zusammen mit Sebastian Zinke, dem örtlichen SPD-Kandidaten, einem sehr guten Mann, den ich allen Wählerinnen und Wählern in diesem Wahlkreis ausdrücklich empfehlen kann. - Frau Kollegin, Sie lächeln mich so freundlich an.
Ich weiß nicht, warum Sie den Namen vorhin verschwiegen haben. Ich wollte ihn hier noch einmal erwähnt haben.
Der Schäfer Rose hatte in der Tat im April 2017 dieses Schadenereignis und hat mit Datum von, ich glaube, vergangenem Freitag immer noch keine Billigkeitsleistungen erhalten. Das hat er mir so gesagt. Ich kann das so bestätigen. Ich würde mir wünschen, dass wir der Sache vielleicht im Umweltministerium noch einmal auf den Grund gehen und prüfen, was die Ursache dafür ist. Ich weiß nicht, wann die Anträge gestellt worden sind und, und, und.
Aber das ist so. Ich will das ausdrücklich bestätigen. Darum muss ich gar nicht herumreden.
Nun soll ich gesagt haben: innerhalb der nächsten fünf Jahre. - Das würde ich gerne etwas anders verstanden wissen, lieber Kollege Oesterhelweg. Ich habe nämlich darauf verwiesen - das werden Ihnen die bei dem Termin Anwesenden auch bestätigen können -, dass das in der nächsten Legislaturperiode geregelt werden wird.
- Sie ist in der Tat fünf Jahre lang. Das bestreite ich nicht. Aber wenn man etwas in der nächsten Legislaturperiode regelt - - - Sie laufen ja den ganzen Tag landauf, landab durch die Gegend und sagen: in der nächsten Legislaturperiode. - Dann kontere ich doch nicht damit, dass Sie das erst in fünf Jahren regeln wollen. Es wird also innerhalb der nächsten Legislaturperiode geregelt werden.
In der Tat gilt das, was ich gesagt habe. Ich möchte es hier noch einmal wiederholen. Ich habe das auch gegenüber der Journalistin so gesagt. Diese Frage hängt nämlich ganz entscheidend davon ab, wie der Erhaltungszustand des Wolfes definiert ist.
Dazu habe ich im Moment eine andere Meinung als die Bundesebene.
- Nein, die Bundesebene definiert den Erhaltungszustand - doch nicht die Grünen oder Sie, sondern die Bundesebene. Da sind Sie in der Tat gefordert mitzumachen, Herr Kollege Oesterhelweg.
Wie sich aber im Verlauf der Debatte die Positionen verändern können, mag man vielleicht an einem anderen Zitat erkennen, das ich gerne vortragen möchte. Ich zitiere:
„Eine erfolgreiche Rückkehr des Wolfes, eine der seltensten Tierarten Mitteleuropas, wäre nicht nur ein großartiger Beitrag zum Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in Deutschland; sie wäre auch ein Beweis dafür, dass Mensch und Natur auch in einer hoch zivilisierten Gesellschaft kein Gegensatz sind.“
Jetzt hätte ich etwas mehr Applaus von der FDPFraktion erwartet. Dieses Zitat stammt nämlich von ihrem ehemaligen Umweltminister.
Daran können Sie ermessen, wie grenzwertig - so muss ich das hier ja formulieren - diese Debatte geführt wird. Sie versuchen um jeden Preis, die Leute in diesem Land gegeneinander aufzuspielen, statt an einer sachlichen Lösung dieser wichtigen Thematik mitzuarbeiten, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Janßen, Sie haben hier das Thema Hühnermobile angesprochen. Da muss ich doch noch zwei, drei Punkte ergänzen.
Erster Hinweis, weil die FDP gesagt hat, man wisse ja nicht, wie sich zukünftige Mehrheiten hier entwickelten: Bisher waren sich im Haus nach meiner Kenntnis alle vier Fraktionen einig. Insofern wüsste ich nicht, was sich nach der Wahl an diesem Status ändern könnte, auch wenn man nicht weiß, in welchem Kräfteverhältnissen wir hier wieder zusammensitzen.
Zweiter Punkt: Herr Oesterhelweg und die CDU haben nicht nur einen Antrag mit der Drucksachennummer 17/3185 eingebracht, sondern auch eine Pressemitteilung geschrieben.
Ja, ich beziehe mich auf den Kollegen Janßen, der genau zu diesem Punkt etwas gesagt hat. Ich möchte das, was er gesagt hat, gerne ergänzen und konkretisieren.
Ja, ich fahre fort.
In der Pressemitteilung vom 8. Februar 2017 feiert sich eben dieser Kollege wie folgt:
„Dreieinhalb Jahre intensiver Einsatz haben sich gelohnt - kleine und mittlere Hühnermobile werden verfahrensfrei“.
Dritter Punkt: Herr Oesterhelweg schafft es als erster Schattenminister, schon vor der Wahl seine Wahlversprechen zu brechen.
Ich beziehe mich auf die Drucksache, die der Kollege Janßen eben genannt hat, in der es in abgewandelter Form dann heißen müsste: Um nicht noch den letzten Rest an Glaubwürdigkeit zu verlieren, muss die CDU jetzt einer solchen Verfahrensfreistellung zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir eine ganz besondere Ehre, hier heute als Berichterstatter vor Ihnen zu stehen.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/8696 einstimmig, den Gesetzentwurf mit wenigen, meist redaktionellen, Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung ebenfalls einmütig angeschlossen.
Der Gesetzentwurf ist den Ausschüssen am 31. Mai 2017 direkt überwiesen worden. Der federführende Landwirtschaftsausschuss hat dazu eine schriftliche Verbändeanhörung beschlossen. Daraufhin haben vier Verbände, darunter auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Stellung genommen.
Der Gesetzentwurf hängt mit umfangreichen Änderungen von zwei Bundesgesetzen - zur Raumordnung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung - zusammen, die in diesem Jahr erfolgt sind und jeweils am 29. November dieses Jahres in Kraft treten werden. Es bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass wegen des engen Zusammenhangs der ergänzenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften des Landes mit denen des Bundes eine gleichzeitige Rechtsanpassung für die Praxis dringend erforderlich ist.
Das gilt besonders, weil der vorliegende Gesetzentwurf wieder einige Verfahrenserleichterungen enthält, die vom Bundesrecht abweichen und auch schon im bisherigen Landesgesetz enthalten waren. Auch diese Teile des Gesetzentwurfs werden rechtzeitig benötigt, um zu vermeiden, dass sich nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes zunächst das Verfahrensrecht im Sinne des Bundesrechts ändert und bald darauf in der neuen Wahlperiode dann eine weitere Änderung zurück zum bisherigen Landesrecht notwendig wird. Ein solches Hin und Her wäre nach gemeinsamer Auffassung aller vier Fraktionen schädlich.
Die redaktionellen Anpassungen, die der Ausschuss noch vorschlägt, zielen vor allem darauf ab, den Inhalt der Regelungen an einigen Stellen noch etwas weiter zu verdeutlichen und vor allem die Zusammenhänge mit dem Bundesrecht durch klarstellende Zusätze für die Gesetzesanwendung übersichtlicher zu gestalten. Deshalb wird beispielsweise auch in § 3 Abs. 4 auf die bundes
rechtliche Ausschlusswirkung für verspätetes Vorbringen hingewiesen. Die Vertreterin des Fachministeriums hat dazu ausgeführt, dass rechtlich erhebliche Einwände in jedem Falle in die Abwägung eingestellt werden müssten; dies werde auch - wie vom Ausschuss gewünscht - in den gesetzesergänzenden Verwaltungsvorschriften klargestellt.
In § 4 Abs. 8 soll klargestellt werden, dass die Vereinheitlichung von Planzeichen nicht die Verwendung weiterer Planzeichen ausschließen soll, für die vor Ort ein besonderer Bedarf besteht; damit wird auch eine Anregung der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung berücksichtigt.
Die zu § 10 Abs. 4 bis 6 empfohlenen Ergänzungen sollen das rechtliche Verhältnis der in den Absätzen 4 und 6 geregelten Fristen für die Stellungnahme öffentlicher Stellen klarstellen.
Die übrigen kleineren redaktionellen Anpassungen lassen sich aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses auch ohne weitere Erläuterungen erschließen und sollen daher an dieser Stelle nicht weiter erläutert werden.
Im mitberatenden Rechtsausschuss hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angemerkt, erst nach der Beratung im Fachausschuss sei erkannt worden, dass eine weitergehende kompetenzrechtliche Abstimmung des § 10 Abs. 5 des Landesgesetzes mit § 15 Abs. 3 des Bundesgesetzes angebracht sei, dies solle aber einem späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten bleiben.
Damit bitte ich Sie nunmehr namens des Landwirtschaftsausschusses um Ihre Zustimmung zu der hier vorgestellten Beschlussempfehlung und hoffe sehr auf einen einstimmigen Beschluss des Landtags in seinem letzten Plenarsitzungsabschnitt.
Ich darf mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit bedanken.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
- Meine Damen und Herren, wenn Sie noch Zeit brauchen sollten, um das auszudiskutieren, würde ich sie Ihnen gerne geben. Ansonsten würde ich jetzt gerne anfangen.
Zunächst einmal, Herr Kollege Grupe, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich will nicht weiter darauf eingehen. Sie sind beim Jakobskreuzkraut und bei vielen anderen, sicherlich spannenden Themen gelandet. Zum Thema Fipronil und zu den Vorgängen in diesem Zusammenhang habe ich, ehrlich gesagt, relativ wenig gehört.
Zu Herrn Dammann-Tamke kann ich sagen: Herr Dammann-Tamke, die allgemeinen Ausführungen, die Sie gemacht haben, kann ich alle unterstreichen. Aber da, wo Sie versucht haben, sich mit Herrn Minister Meyer auseinanderzusetzen, finde ich es mindestens grenzwertig. Den Ordnungsruf haben Sie ja auch bekommen. Das muss ich nicht kommentieren.
Aber was mich vor allen Dingen interessiert hätte - dazu will ich gerne noch etwas sagen -, ist die Rolle unseres großartigen Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt.
Zunächst: Fipronil ist ein Insektizid. Auch das ist alles gesagt worden. Es ist auch gesagt worden, dass es mittlerweile, wenn ich da richtig informiert bin - die Zahlen verändern sich im Laufe der Debatte ja offensichtlich -, um etwa 35 Millionen Eier geht, die in Umlauf gegangen sind.
Wir reden hier in der Tat ein weiteres Mal über kriminelles Handeln, Herr Kollege DammannTamke. Wir reden ein weiteres Mal auch darüber, dass Betroffene auch die Landwirte sind. Betroffen sind allerdings in erster Linie die Verbraucherinnen und Verbraucher hier bei uns in Niedersachsen.
Ich finde es deshalb richtig, dass diese Debatte auch hier im Landtag geführt wird. Denn ich halte es für richtig und wichtig, ein Signal an die wenigen schwarzen Schafe in der Branche zu senden: Ihr werdet erwischt, und euer Handeln wird geahndet! - Ferner senden wir ein Signal auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher: Hier wird nichts aus falsch verstandener Rücksichtnahme auf die Branche unter den Teppich gekehrt, sondern wir machen das auch hier im Niedersächsischen Landtag zum Thema.
Nun hat Herr Grupe von einem „Meyer-Skandal“ in ganz anderen Zusammenhängen gesprochen. Das will ich jetzt aber nicht aufgreifen, Herr Grupe, weil das ganz andere Baustellen sind. Wenn Sie aber solche Begriffe in den Mund nehmen, Herr Grupe, bleibt mir nichts anderes übrig, als in diesem Zusammenhang von einem „Schmidt-Skandal“ zu sprechen, meine Damen und Herren.
Das muss man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Im Juli gab es Hinweise darauf, dass dieser Stoff gefunden werden könnte. Meiner
Erkenntnis nach ist Niedersachsen als erstes und bis dato einziges Bundesland auf die Idee gekommen zu sagen: Die im LAVES noch vorhandenen Proben holen wir aus dem Schrank heraus und testen sie neu auf den Wirkstoff Fipronil hin, weil eine Untersuchung auf Fipronil hin im Bundesrückstandskontrollplan bisher nicht enthalten war und es diesen Stoff bisher nicht in Eiern gegeben hat. - Das ist also ein vorbildliches Vorgehen bei der Probe.
Ich würde gern im Zusammenhang ausführen.
Der Kollege kennt das möglicherweise schon. Im Anschluss machen wir das über Kurzinterventionen usw.
Ich meine die Probe vom 17. Mai. Ende Juli/Anfang August sagten also LAVES und niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: Wir beproben das noch einmal neu. Wir sind ganz vorsichtig, holen die Proben aus dem Schrank heraus und prüfen, ob diese Proben möglicherweise auch Fipronil enthalten können. - Jawohl, es ist so: Am 3. August bestätigt sich dieser Verdacht, meine Damen und Herren.
Jetzt meldet sich der großartige Bundeslandwirtschaftsminister Meyer - - - äh, Schmidt, Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt - - -
- Jetzt klatschen Sie, weil Sie wollen, dass er Bundeslandwirtschaftsminister wird.
- Dann ist alles gut. Dann ist alles gut.
Jetzt macht er sich die Mühe, einen ausführlichen Brief an seinen Kollegen Meyer in Niedersachsen zu schreiben. Er findet - sinngemäß -, dass er ganz
großartige Arbeit gemacht hat, und verweist angesichts seiner großartigen Erfolge u. a. darauf, dass er auf Arbeitsebene in regelmäßigen Telefonkonferenzen stehe. - Ich finde das toll! Auch ich telefoniere ab und zu. Ich finde, das hat er gut gemacht. Solch eine Telefonkonferenz ist für einen Bundeslandwirtschaftsminister schon eine ganz großartige Sache, Herr Kollege Dammann-Tamke. Mein ausdrückliches Lob an dieser Stelle!
Dann versteigt er sich - er hat das geschickt in Frageform gekleidet; das hindert mich aber nicht daran, hier deutlich Klartext zu sprechen - zu dem Vorwurf, dass in Niedersachsen irgendetwas verschleppt oder vertuscht worden wäre. - Das, meine Damen und Herren, ist in diesem Zusammenhang nun wirklich ein Skandal.
Wenn man im Bundeslandwirtschaftsministerium schon einen Praktikanten vor diese Daten setzt, der dann offensichtlich im Zuge eines Schnellschusses zu dem Schluss kommt „17. Mai eine Probe, erst am 3. August ein Ergebnis, dann muss es in Niedersachsen wohl einen Skandal geben“, Herr Dammann-Tamke, dann müsste man sich als Minister wenigstens die Mühe machen, den Vorgang im Detail zu beleuchten. Dass das nicht passiert ist, ist in der Tat ein Skandal.
Ich will schließen mit den Worten: In den vergangenen viereinhalb Jahren haben wir uns manches Mal über Kontrollen gestritten. Ich habe nicht in Erinnerung - das gilt speziell für die FDP, in Teilen aber auch für die CDU -, dass Sie mehr Kontrollen gefordert hätten. Vielmehr haben Sie immer und immer wieder weniger Kontrollen gefordert.
Deshalb mein ausdrückliches Kompliment an Landwirtschaftsminister Meyer. Es war richtig, Herr Meyer, wie Sie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen gehandelt haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es angesichts der Zeit und des Umstandes, dass der Plenarabschnitt am heutigen Abend irgendwann zu Ende gehen soll, relativ kurz machen. Ich möchte mich zunächst einmal bei der FDP-Fraktion für den Antrag bedanken, Herr Grupe. Es ist ja ein sehr umfangreiches Werk, das Sie da zusammengetragen haben.
Ich glaube, es besteht zunächst Einigkeit darüber, dass die digitale Transformation - so ist das Stichwort, habe ich mir noch einmal erläutern lassen - ein ganz wesentliches Thema in allen Lebensbereichen ist. Wir haben das verschiedentlich schon bei der Industrie und bei anderen Themen diskutiert, aber in der Landwirtschaft gilt es ganz genauso. Darüber besteht große Einigkeit.
Ich glaube, es besteht auch Einigkeit darüber, dass eine Grundvoraussetzung für das alles eine angemessene Breitbandversorgung im gesamten ländlichen Raum ist. Die Landesregierung hat im Jahr 2014 schon entscheidende Weichenstellungen über die ELER-Förderung vorgenommen. Auch im Wirtschaftsministerium sind dafür große Summen frei gemacht worden. Also bewegt sich an dieser Stelle etwas.
Ich habe mir sagen lassen, dass schon beim jetzigen Stand des AFP-Programmes Assistenzsysteme bei Stallneubauten gefördert werden können, darüber hinausgehende Digitalisierungen aber möglicherweise nicht durch die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes gedeckt seien.
Schon an dieser Stelle merken Sie, dass wir uns möglicherweise tief in die Details begeben. Deshalb würde ich schon im Vorfeld anregen wollen, dass wir im Ausschuss eine umfangreiche Unterrichtung durch die Landesregierung entgegennehmen und dann diskutieren.
Eine Bemerkung kann ich mir nicht ganz verkneifen.
Ich habe den Eindruck - ich müsste die Fundstellen gelegentlich vielleicht noch nachliefern -, dass Sie das AFP-Programm in dieser Legislaturperiode nun schon mehrfach bemüht haben. Bei allem, was irgendwie sinnvoll erscheint, sagen Sie: Das muss über AFP gefördert werden.
Wenn Sie da alles hineinschieben, werden Sie mit der Summe - ich glaube, Sie hatten hier irgendwo 40 Millionen Euro eingesetzt - wahrscheinlich nicht hinkommen.
Aber auch das werden wir, Herr Grupe, im Ausschuss sicherlich diskutieren und dann möglicherweise zu gemeinsamen Beschlüssen kommen - oder auch nicht. Wie gesagt, besteht aber Einigkeit darin, dass das in der Tat ein wichtiges Thema ist. Ich freue mich auf spannende Diskussionen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Brauereienvielfalt erhalten - Patente auf Braugerste verhindern - Wasser schützen!“ Ich freue mich, dass dieses wichtige Thema heute im Rahmen der Aktuellen Stunde hier im Niedersächsischen Landtag diskutiert werden kann. Ich kann Ihnen sagen, dass es in meiner Fraktion gar nicht so einfach war, sich als Redner durchzusetzen,
vor allen Dingen, weil wir auch über den Ministerpräsidenten verfügen, der sich als biertrinkender Jurist in Niedersachsen einen guten Namen gemacht hat.
Dass der Kollege am 23. April 500 Jahre deutsches Reinheitsgebot - so habe ich es verstanden, Herr Kollege - ausgiebig gefeiert hat, freut mich ausdrücklich für Sie.
Einige Punkte zur Sache: In der Tat haben die Brauereien Heineken und Carlsberg drei Patente auf Braugerste beantragt. Ich kenne zwar niemanden, der dieses Bier trinkt, meine Damen und Herren - auch das darf ich an dieser Stelle sagen -,
aber trotzdem stellt sich die Frage - auch meine Vorredner sind darauf eingegangen -: Was ist eigentlich patentierbar? - Die Sache ist an zwei Stellen klar, an einer Stelle aber offensichtlich nicht so richtig klar. Erstens ist all das patentierbar, was durch Gentechnik verändert worden ist. Abgehakt! Zweitens sind Züchtungserfolge nicht patentierbar, die durch Kreuzung und Selektion, also durch normale Biologie, erreicht wurden.
Aber es besteht die Frage, wie mit Mutationen verfahren wird. Soweit ich das der Literatur entnehmen konnte, geht es dabei nicht nur um die Frage zufälliger Mutationen, sondern es gibt auch Mutationen, die durch chemische Einwirkungen erreicht werden, die sogenannte Mutagenese. - Die Kollegin Staudte nickt; ich habe mich also richtig informiert.
Darüber gehen die Meinungen offensichtlich etwas auseinander. Das ist insbesondere deshalb problematisch, weil - die Kollegin Piel hatte die Gerste auf dem Acker erwähnt, wo zufällig etwas so ist, wie es einem Konzern schon gehört - durch die Mutagenese das klassische Verbot „Ergebnisse konventioneller Züchtung dürfen nicht patentiert werden“ umgangen werden könnte. Das ist in der Tat ein Problem, nicht nur beim Bier, sondern im Grundsatz. Deshalb fordern wir an dieser Stelle die EU-Kommission ganz deutlich auf, auch diesen Bereich eindeutig klarzustellen, meine Damen und Herren.
Jetzt besteht die Frage, welche Auswirkungen es haben könnte - das muss man zumindest fiktiv durchdenken -, wenn Braugerste, möglicherweise aber auch Brauereiverfahren, patentiert werden kann. Wir können ziemlich sicher davon ausgehen, dass es dann insbesondere für kleinere Brauereien, die hier auch erwähnt worden sind, schwierig wird, an diese Patente heranzukommen, weil sie sie käuflich erwerben müssten - sofern das überhaupt möglich wäre. Das würde wahrscheinlich - ich meine, das kann man sich relativ einfach ausmalen - zu einer weiteren Konzentration in diesem Bereich der Brauereien führen.
Hierzu habe ich einige wenige Daten für Sie: Die 70 größten Brauereien bei uns in Deutschland produzieren 84 % des gesamten deutschen Bieres. Im Jahr 2015 hatten wir in Deutschland 1 388 Brauereien - eine übrigens im Bereich der kleinen Brauereien steigende Zahl. Nun kann man sich vorstellen: Wenn es eine so deutlich erkennbare
Konzentration gibt und wenn dann noch Patente käuflich erworben werden müssen, dann würde dieser Konzentrationsprozess zumindest beschleunigt werden, meine Damen und Herren. Das kann aber niemand wollen, weil die kleineren regionalen Brauereien für die Vielfalt in diesem Bereich stehen.
Eine will ich ganz besonders herausheben, nämlich die Brauerei, die zufällig in meinem Wahlkreis liegt: In der schönen Ortschaft Bagband wird Ostfriesen-Bräu produziert. Ich kann Ihnen sagen, das ist so ziemlich das beste Bier, das Sie überhaupt trinken können.
Die Angst - ich konnte das heute bei Facebook bei NWZ-online oder so sehen - vor einem Einheitsbier ist deshalb in der Summe nicht völlig unbegründet. Diese Angst dürfte umso größer werden, wenn man sich vorstellt, dass dieses Einheitsbier schmeckt wie Heineken oder Carlsberg, meine Damen und Herren.
In der Tat ist es aber berechtigt - auch das hat die Kollegin Piel gesagt -, dass wir natürlich nicht nur über die Frage von Bier und Brauereigerste sprechen, sondern auch darüber reden, dass eine Privatisierung denkbar ist, die bis zu Brot und Getreide gehen kann. Das kann in der Tat nicht gewollt sein.
Deshalb noch einmal mein Appell, dass die EUKommission das klarstellen möge.
In diesem Sinne darf ich mich für die Aufmerksamkeit bedanken und wünsche Ihnen allen noch einen schönen Tag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst will ich versuchen, doch ein wenig Sachlichkeit in diese Debatte hineinzubringen.
Ich spüre sehr große Aufgeregtheiten.
Dabei geht es doch um ein Thema, Herr Kollege Oesterhelweg, das auch Sie interessieren dürfte. Vielleicht erlauben Sie mir, dass ich dazu einige Punkte vortrage.
Zunächst will ich zur allgemeinen Erhellung - auch ganz speziell für Sie, Herr Kollege - noch einmal darauf hinweisen, worum es bei diesem Gesetz geht: Das Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz - - -
Wir machen weiter.
Es geht um das Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz. Dabei, meine Damen und Herren, geht es um weit mehr als nur um eine Preisbremse, wie das in den Medienberichterstattungen zusammenfassend genannt wird.
Zur allgemeinen Erhellung - auch für Sie, Herr Kollege Oesterhelweg - will ich noch einmal aus dem § 1 dieses Gesetzentwurfes vortragen. Sie wissen: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Dort heißt es:
„Das Gesetz dient der Abwehr von Gefahren und erheblichen Nachteilen für die Agrarstruktur und damit für den ländlichen Raum durch eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung von Grund und Boden.“
Dann geht es weiter.
Dazu möchte ich gerne, Herr Kollege, einige Zahlen, Daten und Fakten vorlesen. - Sie müssen damit rechnen, dass ich immer lauter werde. Weil ich das Mikro auf meiner Seite habe, bin ich im Zweifel auch lauter als Sie, Herr Kollege. Ich trage jetzt weiter vor.
Einige Punkte zur Ausgangslage: insbesondere seit dem Jahre 2007 eine erkennbar eklatante, deutliche Preissteigerung im Bodenbereich. Das hängt ganz offenkundig auch mit der Finanzkrise zusammen. Das hängt offenkundig auch mit niedrigen bzw. fallenden Zinsen in diesem Bereich zusammen. Deshalb will ich auf drei Punkte zu sprechen kommen, die man besonders in Ostdeutschland, wo dieser Prozess, den wir für Niedersachsen befürchten - das sage ich ausdrücklich -, aber in Ostdeutschland ist das teilweise leider schon der Fall - - -
Nein, ich bitte Herrn Dammann-Tamke, das im Rahmen einer Kurzintervention im Anschluss zu tun.
Er kennt das auch schon, er freut sich. Aber die Frage ist natürlich erlaubt, Herr Kollege.
Sehr gerne.
Ich wollte auf drei Punkte zu sprechen kommen.
Erstens gibt es das Phänomen, dass ganze Betriebe aufgekauft werden, und zwar durch Konzernstrukturen, also nicht von einzelnen privaten Investoren, sondern durch ganze Konzerne mit dem Ergebnis, dass das Geld aus dem ländlichen Raum abfließt.
Der zweite Punkt: Wir können beobachten, dass sich auch in Niedersachsen in einem steigenden Umfang - wenngleich das jetzt auch noch nicht 100 % des Marktes betrifft, Herr Kollege; das will
ich nicht bestreiten - private Investoren von außerhalb der Landwirtschaft in den Bodenmarkt einkaufen. Das ist nach dem Klischee - um das einmal deutlich zu machen - der Zahnarzt, der sein Geld anlegen will. Weil er auf der Bank keine Zinsen mehr kriegt, lohnt es sich für ihn eher, in Boden zu investieren.
Drittens - Herr Kollege, diesen Punkt will ich auch nicht bestreiten -: Natürlich gibt es eine allgemeine Konkurrenz, was die Flächen insgesamt angeht. Diese ist allerdings, Herr Kollege Grupe, natürlich nicht nur durch Ausgleichsflächen bedingt. Sie ist auch dadurch bedingt, dass die Verkehrsinfrastruktur, der Wohnungsbau und viele andere Dinge weiterhin Fläche verschlingen. Das ist zunächst einmal ein Faktum.
Ich will ein paar Zahlen nennen, um die Situation zu beschreiben. Diese Zahlen habe ich aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium; ich habe sie nicht selbst ausgerechnet.
1962 hat ein Betrieb im Schnitt zu 85 % Fläche bewirtschaften, die in seinem Eigentum stand. Nur durchschnittlich 15 % hat ein Betrieb zugepachtet. Heute reden wir über eine andere Flächenverteilung. 40 % der Fläche, die ein Betrieb bewirtschaftet, gehören ihm selbst, aber 60 % pachtet er dazu - mit dem Ergebnis, dass der Pachtmarkt für die Betriebe natürlich an Bedeutung gewonnen hat.
Ich will noch eine Zahl nennen: Von 2006 bis 2015 hatten wir eine Steigerung des durchschnittlichen Kaufpreises für Ackerland in Niedersachsen von 1,25 Euro auf 3 Euro pro Quadratmeter zu verzeichnen. Teilweise gibt es ein Plus - je nachdem, ob man Ackerland oder Grünland als Bemessungsgrundlage heranzieht - von 126 %.
Vor diesem Hintergrund sind wir uns wohl darin einig - das habe ich den Äußerungen meiner Vorredner ganz leise entnehmen können -, dass eigentlich Handlungsbedarf besteht.
Worum geht es uns deshalb?
Erstens geht es uns darum, die Agrarstruktur zu erhalten - also kleine Betriebe, die familiär geführt werden, und eben keine Konzernstrukturen. Ich habe dabei den durchschnittlichen ostfriesischen Milchviehbetrieb vor Augen, den ich auch in der Zukunft gerne weiterwirtschaften sehen möchte.
Zweitens, Herr Kollege Oesterhelweg, geht es darum, Boden aus dem Bereich der Preisspekula
tion herauszunehmen. Wir wollen gerade keine Bodenpreisspekulation in diesem Bereich und keine Verhältnisse, wie ich sie gerade beschrieben habe und wie es sie in Ostdeutschland vielfach schon gibt.
Deswegen macht es übrigens auch Sinn, Herr Kollege, dass man vorher handelt. Sie argumentieren immer, dass es dieses Problem bei uns im Moment noch gar nicht gibt. Nein, das bestreiten wir nicht. Im Moment gibt es das noch nicht, aber es gibt eine Tendenz dazu. Sinnvollerweise macht man ein Gesetz, um das zu verhindern - vorher und nicht wie in Ostdeutschland erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Jetzt kann man die Frage stellen: Was haben die Menschen in Niedersachsen davon, Herr Kollege? - Auch das will ich Ihnen sagen.
Ich glaube, es besteht das allgemeine Bedürfnis - das dürfte im Übrigen im Niedersächsischen Landtag Konsens sein -, dass wir erstens kleine, familiengeführte Betriebe und keine Konzernstrukturen haben wollen.
Zweitens - auch darüber besteht hier im Landtag vielleicht Konsens - wollen wir eine kleinteilige Kulturlandschaft erhalten.
Drittens wollen wir Produkte aus nachhaltiger und heimischer Produktion.
Zu Recht, Herr Dammann-Tamke, haben Sie deshalb - ausweislich der Presseberichterstattung - von einem „hehren Ziel“ gesprochen. Darin jedenfalls sind wir uns einig.
Es gibt einige Kritikpunkte, z. B. die Definition des Begriffes des Landwirtes; das ist gerade schon angesprochen worden. Diese ist deshalb von Relevanz, weil sich die Frage stellt - ich nenne das Klischee jetzt nicht, um eine bestimmte Gruppe in ein schlechtes Licht zu rücken -, ob der Zahnarzt eigentlich schon Landwirt ist, wenn er sich ein Pferd kauft. Vor dem Hintergrund dieses Beispiels muss man über die Definition des Begriffes des Landwirtes sprechen.
Auch über die Definition des Begriffes „marktbeherrschende Stellung“ müssen wir diskutieren. Wir müssen über die Frage von verfassungsrechtlicher
Zulässigkeit sprechen - Herr Kollege Grupe, wenn Sie das hören wollen. Zu diesem Thema hat sich eine Organisation geäußert, die sich Familienbetriebe Land und Forst nennt. Der Vorsitzende - oder vielleicht nennt er sich auch Präsident; ich bin nicht ganz sicher - ist ein Prinz zu Salm-Salm. Ich bin nicht vollständig davon überzeugt, dass der die Interessen der kleinen ostfriesischen Milchviehbetriebe wirklich vertritt, Herr Kollege Grupe.
Er hat ein Weingut, und es soll übrigens gut schmecken, was er da produziert. Im Zweifel vertritt er aber die Interessen von anderen Gruppierungen.
Alle diese Punkte - das wäre mein Appell an Sie - würde ich gerne in einer sachlichen Auseinandersetzung im Ausschuss mit Ihnen klären. Denn in der Tat ist das ein ambitioniertes Gesetzesvorhaben, und auch ich sehe an einigen Punkten durchaus Diskussionsbedarf. Aber ich wünsche mir eine sachliche Auseinandersetzung darüber und kein In-Grund-und-Boden-Reden, wie Sie das hier gerade gemacht haben.
Schließen will ich mit einer mir schriftlich vorliegenden Äußerung eines Verbandsfunktionärs des Landvolkes. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Namen nicht nenne. Er schreibt mir: Ich bitte Sie: Lassen Sie sich im Namen der durchschnittlichen bäuerlichen Familienbetriebe (nicht nur der erfolgreichsten) nicht von Ihrem Weg abbringen, und sorgen Sie dafür, dass ein Niedersächsisches Agrarstruktursicherungsgesetz in diesem Jahre verabschiedet wird!
Das, meine Damen und Herren, ist unser Ziel. Ich lade Sie herzlich ein und fordere Sie auf: Helfen Sie mit, in einer sachlichen Diskussion den Entwicklungen, die sich hier abzeichnen, ein Ende zu setzen, und für eine gute bäuerliche Agrarstruktur in Niedersachsen zu sorgen!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das würde ich gerne. Herr Kollege Oesterhelweg, es wäre sicherlich ein spannendes Unterfangen, wenn wir uns gegenseitig Zahlen abfragen. Jedenfalls nach meiner Kenntnis liegt keine Statistik über die ostfriesischen Milchbetriebe vor. Es liegt aber sehr wohl - ich glaube, sogar als Ant
wort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion - eine Statistik über die Betriebe in Niedersachsen vor. Und ich meine, dass ein durchschnittlicher Milchbetrieb in Niedersachsen auf etwa 60 Kühe kommt, wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe. Sie sind allerdings wahrscheinlich nicht mehr ganz aktuell; ich meine, dass die Anfrage, die Sie gestellt haben, aus dem Jahr 2015 stammt.
Aber wir können das sicherlich ganz bis zum Ende durchspielen und uns den ganzen Tag gegenseitig Zahlen abfragen.
Ich glaube, Sie wissen sehr genau, über welche Art von Betrieben ich hier rede. Sie wollen mit mir über Zahlen hinter dem Komma bei Flächenbezügen reden. Das führt zu überhaupt nichts.
- Ja, Sie sind im Blindflug unterwegs; das kann ich bestätigen.
Was ich sehr interessant finde, Herr Kollege Oesterhelweg - das habe ich auch der Rede von Herrn Grupe entnommen -, ist das neue Feindbild, das Sie ausgemacht haben. Ursprünglich hatte ich es mal so verstanden, dass die Niedersächsische Landgesellschaft den Betrieben bei der Agrarstruktur eigentlich helfen soll.
Ich meine, dass sie das auch getan hat. Neuerdings haben Sie sie ja als Feindbild ausgemacht. Aber dann müssen Sie auch sagen, wie Sie diese Institution in Niedersachsen ersetzen wollen. Was Sie hier machen, nämlich die Institution anzugreifen, die wir gerade für die Sicherung der bäuerlichen Strukturen in Niedersachsen brauchen, ist völlig daneben. Das können Sie sich merken, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grupe, ich will kurz darauf eingehen.
Zunächst einmal, Herr Grupe, habe ich Ihren Wortbeitrag so verstanden, dass Sie im Grundsatz an Regelungen im Rahmen eines solchen Gesetzes sehr wohl interessiert sind. Das will ich Ihnen positiv anrechnen. Wenn wir dann endlich über die einzelnen Kernpunkte in eine Diskussion treten können, bin ich ganz vorne mit dabei.
Jetzt will ich Ihnen etwas zu der Frage der Gemarkungen sagen. In den vergangenen Monaten haben wir im Zuge der Verbändeanhörung, die die Regierung durchgeführt hat - ehrlicherweise müssten Sie diese Fragen der Regierung stellen; aber ich will an dieser Stelle gerne nach bestem Wissen und Gewissen antworten -, eine Regelung gefunden, die versucht, den unbestimmten Rechtsbegriff zu definieren. Das hat der Minister gesagt; Sie haben ihm sicherlich zugehört.
Im Gesetzentwurf heißt es:
„Eine marktbeherrschende Stellung liegt vor … einen Anteil von 25 % oder mehr an der landwirtschaftlichen Fläche einer mindestens 250 ha großen Gemarkung im Eigentum hat.“
Erstens braucht man irgendeine Art von Bezugsgröße.
Zweitens gehe ich davon aus - so, wie das Gesetz formuliert ist -, dass die Genehmigung eines Rechtsgeschäftes versagt werden darf, wenn … Nach meiner Kenntnis steht nicht in dem Gesetz
entwurf, dass die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts versagt werden muss.
Vielleicht können wir in den Ausschussberatungen über diese Feinheiten, Herr Kollege Grupe, sachlich diskutieren, anstatt im Vorfeld über irgendwelche wilden Konstruktionen, bei denen es in einer Gemarkung von über 250 ha nur noch einen einzigen Landwirt gibt. Das mag, ehrlich gesagt, wohl nicht an allen Stellen in Niedersachsen der Fall sein, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grupe, das war eine Rede in gewohnter Ausgewogenheit.
Ich will versuchen, es doch etwas differenzierter zu betrachten.
Zunächst als Hinweis: Die Tierschutzverbandsklage, die der Niedersächsische Landtag heute beschließen soll, geht auf die Koalitionsvereinbarung aus dem Jahre 2013 zurück.
Sie sehen also: Wir arbeiten schrittweise alles ab, was wir miteinander vereinbart haben.
Klar ist - das kann man auch den Wortmeldungen der Opposition hier entnehmen -, dass wir mit dieser Tierschutzverbandsklage, meine Damen und Herren, ein neues Rechtsgebiet beschreiten. Das, glaube ich, ist unstrittig.
Die Ursache dafür hat bisher niemand treffender beschreiben können als der Kollege Ronald Schminke, der noch einmal deutlich gemacht hat, dass wir das gerade deshalb einführen müssen, weil Tiere selbst eben nicht klagen können.
Deshalb brauchen wir eine solche Konstruktion, um die Rechte der Tiere gewahrt zu wissen.
Klar ist auch - das hat meine Vorrednerin, Herr Nacke, auch betont -, dass nicht jeder klagen kann. Es ist ganz deutlich, dass wir das Klagerecht auf bestimmte Organisationen beschränkt haben, die landesweit organisiert sind und in einem speziellen Verfahren anerkannt werden müssen.
Meine Vorrednerin hat auch gesagt, dass wir in Niedersachsen zunächst ausschließlich die Klageart der Feststellungsklage einführen. Ob später der Bereich „Anfechtungs- und Verpflichtungsklage“ dazukommt - Frau Kollegin, das auch in Ihre Richtung -, bleibt abzuwarten. Weil wir, wie ich eingangs sagte, ein neues Rechtsgebiet beschreiten, ist es richtig, dass wir zunächst kleine Schritte machen, dass wir gucken, wie die Sache sich entwickelt. In anderen Ländern ist das bisher ganz positiv abgegangen. Es gibt keine Klagewelle, aber andererseits auch keine Konstruktion, die überhaupt keine Klage möglich macht. Wir alle sind gut beraten, uns schrittweise in dieses neue Rechtsgebiet vorzutasten.
Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob das Ganze etwas Positives ist oder ob es, wie Herr Grupe erklärt hat - wenn ich das so zusammenfassen darf -, ein ganz schlimme Sache ist und der Untergang des Abendlandes bevorsteht.
Möglicherweise, Herr Kollege Gruppe, liegt die Wahrheit in der Mitte. Ich weiß es nicht genau. Es bleibt abzuwarten.
Aber dass eine solche Klageart ein Meilenstein im Sinne des Tierschutzes ist, das wird niemand ernsthaft bestreiten können.
Ich will sehr ernst nehmen, dass es eine Sorge gibt - Herr Kollege Grupe, darin werden wir übereinstimmen -, dass durch diese Klageart Verwaltungsverfahren im weitesten Sinne, insbesondere Baugenehmigungen, verzögert und verkompliziert werden. Bisher hat sich aber in anderen Bundesländern eigentlich gezeigt, dass es in der Praxis eben nicht zu den Auswirkungen kommt, die Sie gerade versucht haben zu skizzieren.
Der Kollege Dammann-Tamke hat sich öffentlich - ich glaube, es war in dem Artikel, in dem auch Kollege Schminke erwähnt worden ist - geäußert und gesagt: Wenn es keine Klagewelle gibt, dann gibt es keine Rechtsfortbildung und dann braucht man die ganze rechtliche Konstruktion auch nicht. - Herr Kollege Dammann-Tamke, darin unterscheiden sich unsere Positionen inhaltlich. Nur weil es keine Klagewelle gibt, da ein Verfahren zunächst langsam anlaufen muss - es beginnt ja sinnvollerweise damit, dass zunächst einmal die Tierschutzorganisationen anerkannt werden müssen, denen dann später das Klagerecht zusteht -, bedeutet das nicht, dass diese Klageart unsinnig wäre. Es bedeutet - wie ich eingangs sagte - vielmehr, dass wir uns an dieser Stelle in ein neues Rechtsgebiet vorarbeiten.
Nein, ich würde das gerne ausführen.
Doch! Das ist doch überhaupt nicht wahr, Kollege Dammann-Tamke. Nichts gibt es hier. Sie können doch eine Kurzintervention machen. Sie wissen,
dass ich darauf antworten werde. Von mir aus können Sie auch noch eine halbe Stunde zusätzliche Redezeit beantragen. Da gehe ich auch mit. Das sollen Sie vorher wissen.
Ich möchte jetzt auf das Klima des Misstrauens zu sprechen kommen, das Herr Grupe von der FDP erwähnt hat. Also, Herr Grupe, das kann ich nun wirklich nicht erkennen. Niemand hat so großes Vertrauen in die Baugenehmigungsbehörden, in die Landkreise, in die Kommunen in Niedersachsen im Allgemeinen wie meine Fraktion. Das will ich ganz deutlich sagen. Aber das ändert nichts daran, dass wir im Sinne der Rechtsfortbildung im Bereich des Tierschutzes eine solche zusätzliche Klageart einführen wollen.
Ich fasse das noch einmal zusammen: Ich nehme die Sorgen der Betroffenen - auch das Landvolk hat sich wohl gestern oder vorgestern in einer durchaus differenzierten Stellungnahme dazu noch einmal zu Wort gemeldet - sehr ernst. Wir gehen davon aus, dass hierzu keine Klagewelle ins Haus steht. Wir gehen davon aus, dass hiermit keine überbordende Bürokratie ins Haus steht. Wir gehen vielmehr davon aus, dass sich hier schrittweise ein neues Rechtsgebiet erschließen lässt.
Ich will ganz deutlich betonen, Herr Kollege Hocker: In meinen Augen ist es absolut richtig und angemessen, dass wir die Belange des Tierschutzes, die Belange, die die Gesellschaft ganz deutlich gegenüber uns Politikern in Niedersachsen formuliert, in diesem Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen und diesen Belangen entgegenkommen.
Im Zuge der Auseinandersetzung im Ausschuss hat die Opposition versucht, zahlreiche Fallbeispiele - ich will beinahe sagen - zu konstruieren, wie im Detail welche Klageart greift und was das rechtlich alles bedeutet. Das hilft uns an dieser Stelle nicht weiter.
Ich will Ihnen, Herr Grupe, an dieser Stelle recht geben. Wenn die Klage eingereicht werden kann und am Ende Gerichte entscheiden, dann führt das - anders als ich das in den Darstellungen der Opposition in den Ausschussberatungen wahrgenommen habe - gerade nicht in einen rechtsfreien Raum. Es führt - so, wie Sie es beschrieben haben - vielmehr dahin, dass wir vor den ordentlichen Gerichten landen. Wir - das jedenfalls kann ich für meine SPD-Fraktion sagen - haben großes Ver
trauen, dass die Gerichte in Niedersachsen nach Recht und Gesetz entscheiden werden.
Deswegen halten wir die Einführung der Tierschutzverbandsklage für einen richtigen Schritt in Niedersachsen. Wir werden in den kommenden Jahren gemeinsam sehen, wie sich dieses Rechtsgebiet weiter fortentwickeln muss. In diesem Sinne möchte ich Sie auffordern: Stimmen Sie der Sache zu! Das würde Ihnen gut zu Gesicht stehen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Grupe, zunächst zum Thema Herzensangelegenheit: Doch, der Tierschutz - das will ich Ihnen deutlich sagen - ist eine Herzensangelegenheit von mir.
Auch wenn Sie daran immer noch Zweifel haben - nehmen Sie mir das bitte ab! - Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Herr Grupe, ich habe die Wortmeldung der Kollegin Staudte nicht so verstanden, dass sie behauptet hätte, dass vor den Gerichten nicht Recht und Gesetz herrscht,
sondern sie hat quasi von einer Art Waffengleichheit auf der Klageebene gesprochen, davon, dass von beiden Seiten geklagt werden können sollte. Damit hat sie nach meinem Dafürhalten nicht mit einem Satz die Gerichtsentscheidungen, die am Ende dabei herauskommen, kritisiert. Ich bitte Sie darum, das an der Stelle nicht zu verdrehen.