Protokoll der Sitzung vom 20.09.2017

„Siebels macht dem Schäfer Hoffnung, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre das Thema zufriedenstellend geregelt werden wird, unabhängig davon, wer die kommende Wahl gewinnt.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, fünf Jahre sind eindeutig zu lang! Wir bekommen das schneller hin.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Kollege Siebels hat sich auch zu Wort gemeldet. Er erhält ebenfalls zusätzliche Redezeit, und zwar drei Minuten. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es einigermaßen kurz machen. Herr Oesterhelweg, nach meiner Kenntnis haben Sie die Zeitung richtig zitiert. In der Tat ist es so, dass der Schäfer Rose - - - Getroffen habe ich ihn

übrigens zusammen mit Sebastian Zinke, dem örtlichen SPD-Kandidaten, einem sehr guten Mann, den ich allen Wählerinnen und Wählern in diesem Wahlkreis ausdrücklich empfehlen kann. - Frau Kollegin, Sie lächeln mich so freundlich an.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich weiß nicht, warum Sie den Namen vorhin verschwiegen haben. Ich wollte ihn hier noch einmal erwähnt haben.

Der Schäfer Rose hatte in der Tat im April 2017 dieses Schadenereignis und hat mit Datum von, ich glaube, vergangenem Freitag immer noch keine Billigkeitsleistungen erhalten. Das hat er mir so gesagt. Ich kann das so bestätigen. Ich würde mir wünschen, dass wir der Sache vielleicht im Umweltministerium noch einmal auf den Grund gehen und prüfen, was die Ursache dafür ist. Ich weiß nicht, wann die Anträge gestellt worden sind und, und, und.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Das kann ich Ihnen gleich geben! Das habe ich in Kopie!)

Aber das ist so. Ich will das ausdrücklich bestätigen. Darum muss ich gar nicht herumreden.

Nun soll ich gesagt haben: innerhalb der nächsten fünf Jahre. - Das würde ich gerne etwas anders verstanden wissen, lieber Kollege Oesterhelweg. Ich habe nämlich darauf verwiesen - das werden Ihnen die bei dem Termin Anwesenden auch bestätigen können -, dass das in der nächsten Legislaturperiode geregelt werden wird.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Wie lang ist die?)

- Sie ist in der Tat fünf Jahre lang. Das bestreite ich nicht. Aber wenn man etwas in der nächsten Legislaturperiode regelt - - - Sie laufen ja den ganzen Tag landauf, landab durch die Gegend und sagen: in der nächsten Legislaturperiode. - Dann kontere ich doch nicht damit, dass Sie das erst in fünf Jahren regeln wollen. Es wird also innerhalb der nächsten Legislaturperiode geregelt werden.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Aber ihr habt die Mehrheit! Das ist der Unter- schied!)

In der Tat gilt das, was ich gesagt habe. Ich möchte es hier noch einmal wiederholen. Ich habe das auch gegenüber der Journalistin so gesagt. Diese Frage hängt nämlich ganz entscheidend davon ab, wie der Erhaltungszustand des Wolfes definiert ist.

Dazu habe ich im Moment eine andere Meinung als die Bundesebene.

(Zuruf von Frank Oesterhelweg [CDU])

- Nein, die Bundesebene definiert den Erhaltungszustand - doch nicht die Grünen oder Sie, sondern die Bundesebene. Da sind Sie in der Tat gefordert mitzumachen, Herr Kollege Oesterhelweg.

Wie sich aber im Verlauf der Debatte die Positionen verändern können, mag man vielleicht an einem anderen Zitat erkennen, das ich gerne vortragen möchte. Ich zitiere:

„Eine erfolgreiche Rückkehr des Wolfes, eine der seltensten Tierarten Mitteleuropas, wäre nicht nur ein großartiger Beitrag zum Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in Deutschland; sie wäre auch ein Beweis dafür, dass Mensch und Natur auch in einer hoch zivilisierten Gesellschaft kein Gegensatz sind.“

Jetzt hätte ich etwas mehr Applaus von der FDPFraktion erwartet. Dieses Zitat stammt nämlich von ihrem ehemaligen Umweltminister.

Daran können Sie ermessen, wie grenzwertig - so muss ich das hier ja formulieren - diese Debatte geführt wird. Sie versuchen um jeden Preis, die Leute in diesem Land gegeneinander aufzuspielen, statt an einer sachlichen Lösung dieser wichtigen Thematik mitzuarbeiten, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Siebels. - Herr DammannTamke, Sie haben für 30 Sekunden das Wort. Bitte schön!

Ein kleiner Beitrag zur Sachlichkeit: Artikel 16 der FFH-Richtlinie gibt den Ländern das Recht, einzelne verhaltensauffällige Wölfe, die durch vermehrte Nutztierrisse auffällig geworden sind, zu entnehmen.

Ich werfe dieser Landesregierung, ganz besonders dem Umweltminister Wenzel, vor, dass er am Beispiel der Goldenstedter Wölfin total versagt hat.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In welcher Hinsicht? - MT6, genannt „Kurti“, konnte entnommen werden, weil er über das Senderhals

band eindeutig identifiziert werden konnte. Nach der letalen Entnahme von MT6, genannt „Kurti“, war in diesem Umweltministerium von Besenderung keine Rede mehr. Die Goldenstedter Wölfin hätte aber besendert werden müssen, und ihre Nutztierrissstatistik hätte über den Sender eindeutig aufgezeigt werden müssen.

Hier sind Sie aufgrund des politischen Drucks komplett weggetaucht und haben die Menschen in Goldenstedt und Barnstorf mit dieser Wölfin alleingelassen. Jetzt hat sie Nachwuchs. Sie lehrt diesen Nachwuchs, wie man Zäune überspringt. Das Problem wird sich in den nächsten Jahren potenzieren, weil Sie in dieser Hinsicht versagt haben.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Ende der Besprechung dieses Punktes. Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Es liegt aber eine Bitte um eine Persönliche Bemerkung des Kollegen Dr. Gero Hocker vor. Sie wissen, wie das funktioniert, Herr Dr. Hocker? - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich melde mich sonst eigentlich nicht zu Persönlichen Bemerkungen. In diesem Fall möchte ich das aber ausdrücklich tun, weil Minister Wenzel mich eben persönlich angesprochen hat, als er behauptet hat, dass die Wahlkampfzentralen von CDU und FDP entschieden hätten, dieses Thema nicht in einem Punkt mit Abstimmung, sondern nur als Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung des Plenums setzen zu wollen. Als Generalsekretär leite ich die Wahlkampfzentrale der FDP in Niedersachsen und fühle mich deswegen persönlich angesprochen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat, nachdem es in diesem Hohen Hause eine neue Mehrheit gegeben hat, sehr schnell und sehr einmütig entschieden, dass wir diese neue Mehrheit nicht nutzen wollen, um politische Fakten zu schaffen, weil wir meinen, dass zunächst einmal der Wähler das Wort haben soll, bevor neue politische Mehrheiten Politik betreiben. Ich glaube, dass das eine richtige Entscheidung gewesen ist, und finde, dass es für die politische Hygiene in diesem Hohen Hause sehr wichtig ist, dass wir heute und morgen mit dieser neuen Mehrheit nicht strittige Punkte zur

Abstimmung stellen und in den allermeisten Fällen am Ende auch die Abstimmung gewinnen werden, sondern erst den Wähler sprechen lassen.

Ich finde es eine unerträgliche Entgleisung, Herr Minister, dass Sie uns dieses politisch richtige und, wie ich finde, moralisch integre Verhalten vorwerfen, und erwarte von Ihnen, dass Sie sich dafür entschuldigen, dass Sie uns diesen Vorwurf gemacht haben.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor.

(Ulf Thiele [CDU]: Herr Minister, das ist ein echtes Zeichen von Schwäche!)

Wir beenden nun die Aktuelle Stunde und gehen zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/8559 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/8703 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8719

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich die Kollegin Renate Geuter. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist auch ein stabiler und leistungsfähiger öffentlicher Dienst, der selbstverständlich angemessen und fair zu besolden ist. Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom Dezember letzten Jahres wurde in einem ersten Schritt eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,5 % festgelegt, für das Folgejahr um 2 %. Der Vergleich zum ausgehandelten tariflichen Ergebnis für die Angestellten von insgesamt 4,75 % zeigt, dass diese gesetzlichen Regelungen Ende letzten

Jahres sehr wohlüberlegt und sehr begründet erfolgt sind und dass die Sorge vieler, es handele sich um ein Besoldungsdiktat nach Gutsherrenart, unbegründet war.

Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird ein weiterer wesentlicher Teil des Tarifergebnisses für die Angestellten der Länder, der tabellenwirksame Mindestbetrag von 75 Euro, auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Diese Regelung kommt gerade auch den unteren Gehaltsgruppen zugute und ist damit ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.

Dabei ist zu beachten, dass beide Systeme, das System der Angestelltenvergütung und das System der Beamtenbesoldung, rechtlich auf unterschiedlichen Grundlagen ruhen. Sie sind daher nur begrenzt vergleichbar und können auch nicht vergleichbar sein.