Vielen Dank, Heinz Rolfes. Auch von hier alles Gute für die Zukunft. Wir werden uns aber nicht aus den Augen verlieren. Und vielen Dank für die schöne Rede.
Lieber Heinz Rolfes, ich möchte - vielleicht außerhalb meiner Redezeit - das Lob und auch die Wertschätzung ganz kurz zurückgeben. Die kleinen Scharmützel über die Ausschusstische hinweg waren für uns, glaube ich, bei unserer Arbeit im Haushaltsausschuss das Salz in der Suppe. Insofern auch von meiner Seite einen herzlichen Dank für die gemeinsame Arbeit dort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschließen heute die soziale Komponente - 75 Euro Mindesterhöhung für alle Beamtinnen und Beamten, von denen vor allem die unteren Besoldungsgruppen profitieren. Diese soziale Komponente wurde ursprünglich von den Tarifparteien für die Tarifbeschäftigten des Landes ausgehandelt, und wir übernehmen sie nun für die Beamtinnen und Beamten. Wir haben gleich nach der Aushandlung des Tarifergebnisses das Gespräch mit den Gewerkschaften gesucht und das ausgelotet. Wir haben sie sehr darin unterstützt, dass wir diese Komponente übernehmen.
Ich kann mich entsinnen, dass die Landesregierung immer deutlich gemacht hat, dass dann, wenn das Tarifergebnis in bestimmten Bestandteilen besser sein sollte als das, was wir vorher qua Gesetz festgelegt haben, auch diese Mindestkomponenten übernommen werden. Insofern freut es mich sehr, dass die Landesregierung Wort gehalten und hier auch den Gesetzentwurf auf den Weg
gebracht hat. Davon profitieren - wir sollten uns dies noch einmal vor Augen führen - viele Menschen insbesondere im alten mittleren Dienst in den Finanzämtern oder im Justizvollzug. Ich will auch die Feuerwehren in den Kommunen erwähnen,
wo aber auch noch viele andere Beschäftigte von den 75 Euro profitieren. Ich glaube, wir leisten hier auch einen wichtigen Beitrag für den sozialen Frieden, wenn wir die sozialen Differenzen in den Gehaltstabellen hier auflösen.
Die Landesregierung hat diese Zusage gemacht. Wir hatten immer die Diskussion um die Frage „Besoldung folgt Tarif“. Es gab in dieser Legislaturperiode immer die Vorfestlegung mit der Zusage einer Nacharbeit. Die ist hier eingelöst worden. Ich bin als Grüner aber auch bereit, in der nächsten Legislaturperiode über dieses Prinzip nachzudenken. In unserem Wahlprogramm steht, dass wir uns dafür einsetzen, das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ hier wieder anzuwenden. Insofern sollten wir darüber eine weitere Diskussion führen, inwieweit das auch im Kontext der Schuldenbremse möglich ist. Ich halte das für den richtigen Weg und auch für einen Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Landes, sie alle einheitlich zu bedienen und hier auch zu einheitlichen Ergebnissen zu kommen.
Die Hinweise zum Thema OFD hat die Kollegin Geuter bereits gebracht; ich brauche sie nicht zu wiederholen. Wir haben hier einen Konflikt, und Sie versuchen hier etwas zurückzudrehen, was man auf diesem Weg nicht zurückdrehen kann. Aber das haben wir im Ausschuss ausreichend diskutiert, sodass ich deshalb hier nicht erneut darüber diskutieren will.
Vielen Dank, Herr Heere. - Jetzt hat sich Christian Grascha gemeldet. Er spricht für die FDP-Fraktion. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch von meiner Seite, lieber Heinz Rolfes, ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren im Haushaltsausschuss. Sie war stets konstruktiv und freundschaftlich. Vor allem bestand Dein Job ja darin, den Kollegen Hilbers an der einen oder anderen Stelle ein bisschen zu bremsen und zu beruhigen.
Das muss in Zukunft jemand anderes machen. Wie gesagt, lieber Heinz: Herzlichen Dank für die sehr freundschaftliche Zusammenarbeit.
Zurück zum schnöden Mammon dieses Gesetzes, nämlich zur Besoldungserhöhung: Dazu ist alles gesagt worden, insbesondere von der Kollegin Geuter, die hier noch einmal dargestellt hat, worum es dabei geht. Auch meine Fraktion unterstützt das Gesetz natürlich.
Ich freue mich, dass wir das Gesetz jetzt - obwohl wir uns in dieser Zwischenphase befinden - gemeinsam auf den Weg bringen können und es am Ende auch einstimmig beschließen werden. Insbesondere - das ist auch vom Kollegen Heere noch einmal dargestellt worden - wird mit diesem Gesetz den unteren Besoldungsgruppen geholfen. Hier sehen auch wir als Freie Demokraten die Priorität, weil es natürlich darum geht, auch die Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Arbeitgeber bei der Fachkräftegewinnung zu steigern. Da werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode sicherlich noch nacharbeiten müssen.
Hinsichtlich der OFD - das ist auch angesprochen worden - gibt es eine Differenz. Sicherlich muss zunächst einmal die Exekutive handeln, aber wir haben schon bei der Umsetzung, beim Beschluss der Landesregierung kritisiert, dass wir diese Aufspaltung für unausgegoren halten. Deswegen muss man uns jetzt meines Erachtens auch die Möglichkeit geben, dem hier nicht zuzustimmen. Deswegen haben wir das im Haushaltsausschuss mit unserem Änderungsantrag auch entsprechend herausgenommen, weshalb wir heute nur über die Besoldungserhöhung abstimmen - und das einstimmig, und das freut uns.
Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist einstimmig, wie ich sehe. - Gegenstimmen? - So beschlossen.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen?
Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beschlossen.
Artikel 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann so beschlossen. - Herr Grascha, habe ich etwas übersehen? Habe ich vorhin etwas nicht gefragt?
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Das ist einstimmig. Gegenstimmen sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen - Gesetzentwurf der Landesregierung -
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Artikel 2. - Unverändert. - Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig.