Dr. Silke Lesemann (SPD) Ja Olaf Lies (SPD) Ja Helge Limburg (GRÜNE) Ja Karin Logemann (SPD) Ja Editha Lorberg (CDU) Nein Bernd Lynack (SPD) Ja Dr. Max Matthiesen (CDU) Nein Susanne Menge (GRÜNE) Ja Christian Meyer (GRÜNE) Ja Volker Meyer (CDU) Nein Anette Meyer zu Strohen (CDU) Nein Axel Miesner (CDU) Nein Johanne Modder (SPD) Ja Matthias Möhle (SPD) Ja Adrian Mohr (CDU) Nein Luzia Moldenhauer (SPD) Ja Heidemarie Mundlos (CDU) Nein Jens Nacke (CDU) Nein Frank Oesterhelweg (CDU) Nein Jan-Christoph Oetjen (FDP) Enth. Belit Onay (GRÜNE) Ja Dr. Christos Pantazis (SPD) Ja Anja Piel (GRÜNE) Ja Gudrun Pieper (CDU) Nein Filiz Polat (GRÜNE) Ja Stefan Politze (SPD) Ja Ulf Prange (SPD) Ja Sigrid Rakow (SPD) Ja Heinz Rolfes (CDU) Nein Mechthild Ross-Luttmann (CDU) Nein Dr. Alexander Saipa (SPD) Ja Uwe Santjer (SPD) Ja Horst Schiesgeries (CDU) Nein Maximilian Schmidt (SPD) Ja Ronald Schminke (SPD) Ja Heinrich Scholing (GRÜNE) Ja Heiner Schönecke (CDU) Nein Thomas Schremmer (GRÜNE) Ja Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Ja Doris Schröder-Köpf (SPD) Ja Uwe Schünemann (CDU) Nein Annette Schwarz (CDU) Nein Uwe Schwarz (SPD) Ja Kai Seefried (CDU) Nein Wiard Siebels (SPD) Ja Dr. Stephan Siemer (CDU) Nein Miriam Staudte (GRÜNE) Ja Uwe Strümpel (SPD) Ja Detlef Tanke (SPD) Ja Ulf Thiele (CDU) Nein Björn Thümler (CDU) Nein Petra Tiemann (SPD) Ja Sabine Tippelt (SPD) Ja Dirk Toepffer (CDU) Nein
Grant Hendrik Tonne (SPD) Ja Elke Twesten (CDU) Nein Astrid Vockert (CDU) Nein Kathrin Wahlmann (SPD) Ja Ulrich Watermann (SPD) Ja Stephan Weil (SPD) Ja Stefan Wenzel (GRÜNE) Ja Dr. Thela Wernstedt (SPD) Ja Maaret Westphely (GRÜNE) Ja Gerd Ludwig Will (SPD) Ja Lutz Winkelmann (CDU) Nein)
Vielen Dank, Herr Kollege. - Befindet sich ein Mitglied des Landtages im Saal, das noch nicht aufgerufen wurde oder noch nicht abgestimmt hat? - Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte auch jetzt wieder um einen kleinen Moment Geduld. Das Ergebnis wird gleich vorliegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort. Das Ergebnis liegt vor; ich gebe es bekannt. Abgestimmt haben 135 Mitglieder des Landtages, davon 67 mit Ja, 54 mit Nein, 14 haben sich der Stimme enthalten. Somit wurde der Änderungsantrag angenommen.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Wer dem Gesetzentwurf in der jetzt geänderten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig. Vielen Dank.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 3357, 3368 und 3377 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/8175 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/8700
Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Volker Meyer übernommen. Bitte, Herr Meyer, Sie haben das Wort.
- Kollegen und Kolleginnen, die der Debatte nicht folgen wollen, haben jetzt noch die Gelegenheit, den Plenarsaal zu verlassen. Zügig bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/8700, den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Hinsichtlich der einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs ist diese Empfehlung im federführenden Ausschuss mit unterschiedlichen Mehrheiten zustande gekommen: Die Empfehlungen zu den Artikeln 2/1 und 4 sind jeweils einstimmig beschlossen worden. Zu den Artikeln 1, 2 und 3 haben sich die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP jeweils der Stimme enthalten. Für die Beschlussempfehlung haben insoweit nur die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD gestimmt. Die Ausschussmitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren bei den Abstimmungen im federführenden Ausschuss jeweils nicht anwesend.
Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen schlossen sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses jeweils mit demselben Abstimmungsergebnis an.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 31. Mai 2017 von der Landesregierung beim Landtag eingebracht und direkt an die Ausschüsse überwiesen. Der federführende Sozialausschuss befasste sich erstmals noch vor der parlamentarischen Sommerpause mit dem Entwurf und beschloss mehrheitlich eine schriftliche Anhörung. Nach deren Durchführung beriet der Sozialausschuss den Gesetzentwurf dann nur noch einmal am 24. August 2017. In dieser Sitzung brachten die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen umfangreichen Änderungsvorschlag ein. Dieser ist die Grundlage der Beschlussempfehlung.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Verpflichtung des Landes zur Einrichtung eines klinischen Krebsregisters nach § 65 c des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs. Die Einrichtung eines solchen klinischen Krebsregisters wurde auch von allen Fraktionen dem Grunde nach begrüßt.
Unterschiedliche Auffassungen gab es aber zum einen hinsichtlich der Art und Weise der Umsetzung. Während seitens der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Konzeption des Gesetzentwurfs mit einer gesetzgeberischen Trennung zwischen klinischem und epidemiologischem Krebsregister grundsätzlich unterstützt wurde, wurde seitens der Fraktionen der CDU und der FDP eine gesetzliche Zusammenfassung zu einem einheitlichen Krebsregister befürwortet, um etwaige Doppelstrukturen und Mehrkosten zu vermeiden.
Zum anderen enthielt der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung noch nicht alle erforderlichen organisatorischen Regelungen. Die Landesregierung hatte bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Sozialausschuss erklärt, sie beabsichtige, noch einen gesonderten Gesetzentwurf einzubringen, durch den eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und dieser die Aufgaben der landesweiten klinischen Krebsregistrierung übertragen werden sollten. Diese Aufgaben sind bisher
noch der Ärztekammer Niedersachsen und der Zahnärztekammer Niedersachen übertragen. Diese Aufgabenübertragung sollte aufgehoben werden, nachdem sich die Ärztekammer geweigert hatte, die Aufgaben weiterhin wahrzunehmen. Zur Einbringung eines solchen Gesetzentwurfs ist es dann aber nicht mehr gekommen.
Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, jedenfalls noch die zuletzt genannten organisatorischen Regelungen auf den Weg zu bringen, um einen möglichst reibungslosen Übergang der Aufgaben und des vorhandenen Personals auf die neu zu errichtende Anstalt zu gewährleisten. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in den Artikeln 2/1 und 4 des Gesetzentwurfs in der insoweit einstimmig empfohlenen Fassung.
Im Übrigen hat die Landesregierung erklärt, es sei zwingend erforderlich, zum 1. Januar 2018 zumindest einen Probebetrieb des klinischen Krebsregisters zu beginnen, insbesondere weil andernfalls erhebliche Fördermittel verloren gingen. Um einen solchen Probebetrieb beginnen zu können, sei es aber unabdingbar, eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb des Registers zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen der CDU und der FDP erklärt, sich trotz erheblicher inhaltlicher Zweifel und auch ohne nähere inhaltliche Beratung des Gesetzentwurfs einem rechtzeitigen Inkrafttreten des Gesetzes und der im Gesetzentwurf vorgesehenen Folgeänderungen nicht entgegenstellen zu wollen. Deshalb haben sich die Ausschussmitglieder dieser Fraktionen im federführenden Ausschuss bei der Abstimmung über die betreffenden Artikel 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfs jeweils der Stimme enthalten. Die Empfehlungen des Ausschusses zu diesen Artikeln konnten daher mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen insoweit, diese drei Artikel gegenüber dem Gesetzentwurf zunächst im Wesentlichen unverändert zu beschließen. Etwa erforderliche Nachbesserungen sollen dann möglichst zeitnah zu Beginn der nächsten Wahlperiode vorgenommen werden.
Namens des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration bitte ich nunmehr um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Wortmeldungen zur allgemeinen Beratung liegen mir vor. Herr Kollege Meyer, Sie können gleich wieder nach vorne kommen. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im September 2016 verkündete der sozialpolitische Sprecher der SPDFraktion, Uwe Schwarz, großspurig,
dass man mit dem Gesetz über die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen ein Teilstück des Nationalen Krebsplans in die Tat umgesetzt habe, und er kritisierte die aus seiner Sicht vorhandene Verweigerungshaltung der CDU,
die allerdings nie tatsächlich vorhanden war. Weiter sprach er von von der CDU vorgeschobenen Gründen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, und von einem Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, sehr geehrter Kollege Schwarz, sehr geehrte Sozialministerin Rundt, ist einzig und allein Ihr gescheiterter Gesetzentwurf und der damit angerichtete gesetzliche Scherbenhaufen.
Ganz nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass § 65 c SGB V, der die Länder zur Einrichtung klinischer Krebsregister verpflichtet, bereits seit April 2013 existiert. Wie bei vielen anderen Gesetzesvorhaben auch hat die Sozialministerin hier viel Zeit vertrödelt, bis sie überhaupt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat - und dann auch noch einen völlig unausgegorenen.
Bereits im März 2017 haben wir auf die formalen Mängel Ihres Gesetzentwurfs hingewiesen und die Einrichtung einer eigenen Anstalt des Landes oder - durch die Zusammenführung des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen und des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen - eines integrierten klinisch-epidemiologischen Krebsregister als gGmbH angemahnt. Diese Mahnungen blieben jedoch ungehört, und Sie setzten Ihren gesetzgeberischen Irrweg fort.
Erst nachdem die niedersächsische Ärztekammer und die Zahnärztekammer nicht mehr bereit waren, Ihren Irrweg mitzugehen, setzte bei Ihnen langsam das längst überfällige Umdenken ein. Im Mai dieses Jahres legten Sie, Frau Sozialministerin Rundt, dann einen neuen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie eine Anstalt „Klinisches Krebsregister Niedersachsen“ gründen wollten. Im August 2017 legten die Fraktionen von SPD und Grünen einen umfangreichen Änderungsantrag vor. Aber auch hier verpassten Sie wiederum die Chance, ein integriertes Krebsregister, wie es das bereits in vielen anderen Bundesländern gibt, zu gründen. Damit verpassen Sie die Möglichkeit, bestehende oder entstehende Doppelstrukturen und Mehrkosten zu verhindern.
Dass das klinische Krebsregister in seiner jetzt von Ihnen vorgelegten Form wirklich arbeitsfähig ist, muss leider angezweifelt werden. Beispielhaft möchte ich in diesem Zusammenhang nur die Datenzusammenführung nennen, die mit Sicherheit nicht so funktionieren wird, wie Sie sich das vorstellen.