Volker Meyer
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Pantazis hat eben deutlich gemacht, worum es in diesem Gesetzentwurf gehen soll, nämlich um die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsmedikation. Jedoch musste man bereits bei der ersten Durchsicht dieses Gesetzentwurfs feststellen, dass neben den Regelungen über die Zwangsbehandlung diverse andere Änderungen vorgenommen wurden, ohne dass jedoch die notwendige und von Ihnen immer wieder angekündigte vollständige Überarbeitung dieses Gesetzes erfolgt ist. Daher, Herr Kollege Pantazis, kann ich feststellen: Sie haben in dieser Frage nicht Wort gehalten.
Dazu muss man leider auch feststellen, dass einzelne Formulierungen des Gesetzentwurfs gerade für Nichtjuristen nur schwer nachvollziehbar waren und dass die Regelungen in der Anwendung zum Teil nicht verständlich gewesen wären.
Im Ergebnis muss man festhalten, dass dieser Gesetzentwurf der Sozialministerin, wie auch viele andere Gesetzentwürfe in den vergangenen Wo
chen, bezüglich der Regelungen völlig inakzeptabel und zugleich auch noch schlecht gemacht war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausschussmitglieder, die sich intensiv mit diesem Gesetzentwurf befasst haben, waren gemeinsam der Auffassung, die Novellierung dieses Gesetzes auf das gesetzlich Notwendigste zu beschränken und besonders rechtlich problematische Bereiche, die für die Zwangsmedikation nicht erforderlich waren, sowie die grundlegende Gesamtüberarbeitung dieses Gesetzes einer späteren Novellierung zu überlassen.
Mit der heutigen Beschlussfassung erhält Niedersachsen als eines der letzten Länder in der Bundesrepublik ein Gesetz, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht, aber weit davon entfernt ist, sich als modernes Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke bezeichnen zu dürfen. Es fehlen hinreichend bestimmte und der täglichen Arbeit entsprechende Regelungen, z. B. für die Arbeit der Besuchskommissionen oder die Arbeit des Landesfachbeirats Psychiatrie.
Um den vorliegenden Gesetzentwurf so ausgestalten zu können, wie er heute vorliegt, bedurfte es einer Menge Arbeit, Hinweisen aus der Expertenanhörung und einer ganzen Reihe von Vorschlägen der CDU-Landtagsfraktion.
Beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie bei den Anzuhörenden möchte ich mich ganz herzlich bedanken; denn erst durch ihre Hilfe war es möglich, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf hier heute zur Beschlussfassung vorzulegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ergebnis dieses Gesetzgebungsverfahrens bleibt festzustellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf zustimmen, damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von diesem Gesetz betroffen sind und es anwenden müssen, rechtssicher arbeiten können. Ein großer Wurf, Frau Sozialministerin, ist dieses Gesetz jedoch nicht. Sie haben damit vielen Betroffenen - Angehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Psychiatrie und nicht zuletzt den ehrenamtlich Tätigen - eine schwere Enttäuschung zugefügt.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/8700, den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Hinsichtlich der einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs ist diese Empfehlung im federführenden Ausschuss mit unterschiedlichen Mehrheiten zustande gekommen: Die Empfehlungen zu den Artikeln 2/1 und 4 sind jeweils einstimmig beschlossen worden. Zu den Artikeln 1, 2 und 3 haben sich die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP jeweils der Stimme enthalten. Für die Beschlussempfehlung haben insoweit nur die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD gestimmt. Die Ausschussmitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren bei den Abstimmungen im federführenden Ausschuss jeweils nicht anwesend.
Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen schlossen sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses jeweils mit demselben Abstimmungsergebnis an.
- In dem Fall dann mit Anwesenheit. Korrekt.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 31. Mai 2017 von der Landesregierung beim Landtag eingebracht und direkt an die Ausschüsse überwiesen. Der federführende Sozialausschuss befasste sich erstmals noch vor der parlamentarischen Sommerpause mit dem Entwurf und beschloss mehrheitlich eine schriftliche Anhörung. Nach deren Durchführung beriet der Sozialausschuss den Gesetzentwurf dann nur noch einmal am 24. August 2017. In dieser Sitzung brachten die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen umfangreichen Änderungsvorschlag ein. Dieser ist die Grundlage der Beschlussempfehlung.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Verpflichtung des Landes zur Einrichtung eines klinischen Krebsregisters nach § 65 c des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs. Die Einrichtung eines solchen klinischen Krebsregisters wurde auch von allen Fraktionen dem Grunde nach begrüßt.
Unterschiedliche Auffassungen gab es aber zum einen hinsichtlich der Art und Weise der Umsetzung. Während seitens der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Konzeption des Gesetzentwurfs mit einer gesetzgeberischen Trennung zwischen klinischem und epidemiologischem Krebsregister grundsätzlich unterstützt wurde, wurde seitens der Fraktionen der CDU und der FDP eine gesetzliche Zusammenfassung zu einem einheitlichen Krebsregister befürwortet, um etwaige Doppelstrukturen und Mehrkosten zu vermeiden.
Zum anderen enthielt der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung noch nicht alle erforderlichen organisatorischen Regelungen. Die Landesregierung hatte bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Sozialausschuss erklärt, sie beabsichtige, noch einen gesonderten Gesetzentwurf einzubringen, durch den eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und dieser die Aufgaben der landesweiten klinischen Krebsregistrierung übertragen werden sollten. Diese Aufgaben sind bisher
noch der Ärztekammer Niedersachsen und der Zahnärztekammer Niedersachen übertragen. Diese Aufgabenübertragung sollte aufgehoben werden, nachdem sich die Ärztekammer geweigert hatte, die Aufgaben weiterhin wahrzunehmen. Zur Einbringung eines solchen Gesetzentwurfs ist es dann aber nicht mehr gekommen.
Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, jedenfalls noch die zuletzt genannten organisatorischen Regelungen auf den Weg zu bringen, um einen möglichst reibungslosen Übergang der Aufgaben und des vorhandenen Personals auf die neu zu errichtende Anstalt zu gewährleisten. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in den Artikeln 2/1 und 4 des Gesetzentwurfs in der insoweit einstimmig empfohlenen Fassung.
Im Übrigen hat die Landesregierung erklärt, es sei zwingend erforderlich, zum 1. Januar 2018 zumindest einen Probebetrieb des klinischen Krebsregisters zu beginnen, insbesondere weil andernfalls erhebliche Fördermittel verloren gingen. Um einen solchen Probebetrieb beginnen zu können, sei es aber unabdingbar, eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb des Registers zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen der CDU und der FDP erklärt, sich trotz erheblicher inhaltlicher Zweifel und auch ohne nähere inhaltliche Beratung des Gesetzentwurfs einem rechtzeitigen Inkrafttreten des Gesetzes und der im Gesetzentwurf vorgesehenen Folgeänderungen nicht entgegenstellen zu wollen. Deshalb haben sich die Ausschussmitglieder dieser Fraktionen im federführenden Ausschuss bei der Abstimmung über die betreffenden Artikel 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfs jeweils der Stimme enthalten. Die Empfehlungen des Ausschusses zu diesen Artikeln konnten daher mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen insoweit, diese drei Artikel gegenüber dem Gesetzentwurf zunächst im Wesentlichen unverändert zu beschließen. Etwa erforderliche Nachbesserungen sollen dann möglichst zeitnah zu Beginn der nächsten Wahlperiode vorgenommen werden.
Namens des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration bitte ich nunmehr um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im September 2016 verkündete der sozialpolitische Sprecher der SPDFraktion, Uwe Schwarz, großspurig,
dass man mit dem Gesetz über die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen ein Teilstück des Nationalen Krebsplans in die Tat umgesetzt habe, und er kritisierte die aus seiner Sicht vorhandene Verweigerungshaltung der CDU,
die allerdings nie tatsächlich vorhanden war. Weiter sprach er von von der CDU vorgeschobenen Gründen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, und von einem Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, sehr geehrter Kollege Schwarz, sehr geehrte Sozialministerin Rundt, ist einzig und allein Ihr gescheiterter Gesetzentwurf und der damit angerichtete gesetzliche Scherbenhaufen.
Hierfür sollten Sie sich auch heute noch bei den Betroffenen entschuldigen.
Ganz nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass § 65 c SGB V, der die Länder zur Einrichtung klinischer Krebsregister verpflichtet, bereits seit April 2013 existiert. Wie bei vielen anderen Gesetzesvorhaben auch hat die Sozialministerin hier viel Zeit vertrödelt, bis sie überhaupt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat - und dann auch noch einen völlig unausgegorenen.
Bereits im März 2017 haben wir auf die formalen Mängel Ihres Gesetzentwurfs hingewiesen und die Einrichtung einer eigenen Anstalt des Landes oder - durch die Zusammenführung des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen und des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen - eines integrierten klinisch-epidemiologischen Krebsregister als gGmbH angemahnt. Diese Mahnungen blieben jedoch ungehört, und Sie setzten Ihren gesetzgeberischen Irrweg fort.
Erst nachdem die niedersächsische Ärztekammer und die Zahnärztekammer nicht mehr bereit waren, Ihren Irrweg mitzugehen, setzte bei Ihnen langsam das längst überfällige Umdenken ein. Im Mai dieses Jahres legten Sie, Frau Sozialministerin Rundt, dann einen neuen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie eine Anstalt „Klinisches Krebsregister Niedersachsen“ gründen wollten. Im August 2017 legten die Fraktionen von SPD und Grünen einen umfangreichen Änderungsantrag vor. Aber auch hier verpassten Sie wiederum die Chance, ein integriertes Krebsregister, wie es das bereits in vielen anderen Bundesländern gibt, zu gründen. Damit verpassen Sie die Möglichkeit, bestehende oder entstehende Doppelstrukturen und Mehrkosten zu verhindern.
Dass das klinische Krebsregister in seiner jetzt von Ihnen vorgelegten Form wirklich arbeitsfähig ist, muss leider angezweifelt werden. Beispielhaft möchte ich in diesem Zusammenhang nur die Datenzusammenführung nennen, die mit Sicherheit nicht so funktionieren wird, wie Sie sich das vorstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einzig und allein aus der Verantwortung gegenüber den Betroffenen und um einen erheblichen finanziellen Schaden vom Land Niedersachsen abzuwenden, werden wir diesem Gesetzentwurf heute in Gänze zustimmen. Nach der Regierungsübernahme 2017 werden wir dieses Gesetz wieder aufrufen und dafür sorgen, dass auch Niedersachsen ein integriertes Krebsregistergesetz bekommt, das den Betroffenen wirklich hilft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Immerhin, Herr Präsident.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenige Tage nach den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit hier in Hannover reichte die CDULandtagsfraktion einen Antrag zur Einrichtung einer Enquetekommission mit dem Titel „Verrat an der Freiheit - Machenschaften der Stasi in Nieder
sachsen aufarbeiten“ ein. Schließlich kamen alle vier hier im Landtag vertretenen Fraktionen überein, diese Enquetekommission einzurichten. Frau Lesemann hat es bereits gesagt: Es ist die vierte Enquetekommission seit Bestehen des Niedersächsischen Landtages.
Die Aufgaben einer Enquetekommission sind die eigenständige Aufarbeitung und Bewertung von komplexen Sachverhalten aus dem Untersuchungsauftrag sowie die Unterbreitung von Vorschlägen für weitere Beschlüsse des Landtages. Warum betone ich die eigenständige Aufarbeitung und Bewertung besonders? Bei aller Gemeinsamkeit der Fraktionen im Laufe des Arbeitsprozesses - zu Beginn war es doch schwer, einen gemeinsamen Weg zu finden. Man musste den Eindruck gewinnen, dass SPD und Grüne diese Arbeit am liebsten durch die Landesregierung hätten machen lassen. Dies widerspricht aus unserer Sicht dem grundsätzlichen Wesen einer Enquetekommission. Es widerspricht auch dem Selbstverständnis dieses Hauses sowie dem Selbstverständnis unserer Parlamentarier. Hierüber sollten Sie, glaube ich, in Zukunft noch einmal nachdenken. Wir als Parlamentarier sollten so viel Selbstbewusstsein haben, dass wir unsere eigenständig ermittelten Ergebnisse auch entsprechend vertreten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Enquetekommission ist die erste Kommission dieser Art in den alten Bundesländern. Eine systematische Aufarbeitung des Wirkens der Staatssicherheitsorgane der DDR gab es bisher noch nicht. Dies gilt mit Blick nicht nur auf Niedersachsen, sondern auch auf die übrigens westdeutschen Bundesländer.
Mit der Einrichtung der Enquetekommission wurde die Aufarbeitung der Machenschaften der Stasi als gesamtdeutsche Aufgabe anerkannt. Dies fand bundesweit eine hohe Anerkennung. Somit könnte diese Kommission auch Vorbildcharakter für andere westliche Länder haben, was, denke ich, überaus erfreulich wäre.
Mit Abschluss der Arbeit der Enquetekommission werden diese Arbeitsergebnisse nun in einer dreibändigen Publikation vorgelegt. Dies sollte gleichzeitig auch Basis für eine weitere wissenschaftliche Bearbeitung dieses Themas sein. Insbesondere die Anhörung der Zeitzeugen hat gezeigt, dass die historische Sichtweise nur ein Teilbereich ist. Bei
leider viel zu vielen Menschen ist bereits nach 25 Jahren manches in Vergessenheit geraten. Deshalb muss es unser aller Ziel sein, auf Grundlage der Arbeitsergebnisse der Kommission das Bewusstsein für das Stasiunrecht zu schärfen, dieses transparent zu machen und im Bewusstsein unserer Bevölkerung wachzuhalten.
Die Enquetekommission hatte den Auftrag, ein nicht abgeschlossenes Kapitel der jüngeren deutschen Geschichte aufzuarbeiten. Wir haben einiges an Erkenntnissen zusammentragen können. Hier danke ich allen Mitgliedern und Sachverständigen in der Enquetekommission, aber auch allen Damen und Herren, die uns ihre Erlebnisse und Erfahrungen geschildert haben. Danken möchte ich darüber hinaus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Ministerien für ihre Unterstützung.
Ein ganz besonderer Dank geht aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion an Hartmut Büttner und Dr. Hans-Jürgen Grasemann.
Lieber Hartmut Büttner, nicht nur haben Sie uns mit Ihrem Fachwissen, Ihren umfangreichen Kenntnissen und Ihrem unglaublichen Netzwerk beeindruckt, sondern Sie haben mit Ihren Erfahrungen und Kenntnissen - gemeinsam mit den anderen Sachverständigen - mitunter auch den Blick deutlich erweitert und uns hin und wieder zur Tagesordnung zurückgeholt.
Dr. Hans-Jürgen Grasemann hat sich durch seinen jahrzehntelangen Einsatz für Stasiopfer und für die juristische Aufarbeitung des DDR-Unrechts verdient gemacht und in der Enquetekommission hierbei einen wichtigen Platz eingenommen. Er ist leider - viel zu früh - Ende 2016 plötzlich gestorben.
Danken möchte ich auch allen Zeitzeugen, insbesondere Herrn Preuß, der heute anwesend ist, die die Kraft und den Mut aufgebracht haben, ihre persönliche Geschichte mit uns zu teilen. Dies waren zum Teil sehr bewegende Momente, die uns immer wieder Respekt abforderten, aber auch Demut und Dankbarkeit, selber derartiges nicht erlebt haben zu müssen.
Gerade die Berichte der Zeitzeugen belegen: Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss immer wieder aufs Neue erkämpft werden.
Mechanismen, Methoden und Ausmaß staatlicher Unterdrückung aufzuarbeiten, ist auch ein Beitrag, um unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Zukunft zu stärken. Der Bericht der Enquetekommission beinhaltet eine Auswertung gewonnener Erkenntnisse. Eine Liste von Empfehlungen wurde dem Abschlussbericht angeheftet. Diese Empfehlungen widmen u. a. der jungen Generation, die die Teilung unseres Landes nicht miterlebt hat, besondere Aufmerksamkeit. Dabei geht es um Erinnerungskultur, um die Vermittlung von Erfahrungen, was es bedeutet, in einem geteilten Land unter einem totalitären Regime zu leben. Das Wissen um die Auswirkungen einer Diktatur auf den Einzelnen muss vor allem der jungen Generation nahe gebracht werden.
Außerdem richten sich die Empfehlungen des Abschlussberichtes an die Menschen, welche die zweite Diktatur auf deutschem Boden noch selbst erlebt haben.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gern auf einige Ergebnisse der Enquetekommission etwas detaillierter eingehen.
Alle Mitglieder der Enquetekommission wissen die erfolgreiche Arbeit der Beratungsstelle für SEDOpfer im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zu schätzen. Wir empfehlen, diese Opferberatungsstelle so lange fortzuführen, wie hierfür Nachfrage besteht, und dabei weiterhin für eine finanziell und personell ausreichende Ausstattung zu sorgen. Positiv ist die Arbeit des vorhandenen Netzwerkes zu bewerten: bestehend aus der Opferberatungsstelle, dem niedersächsischen Netzwerk für SED- und Stasiopfer sowie vielen aktiven Opferverbänden und verbandsungebundenen SED- und Stasiopfern.
Die meisten Opfer haben verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden davongetragen. Bei der Anerkennung dieser Gesundheitsschäden gibt es bedauerlicherweise - bedingt durch die Unterschiedlichkeit der 16 Länder, die ein Bundesgesetz anwenden müssen - immer wieder Ungerechtigkeiten und erhebliche Unterschiede in der Begutachtung. Hier sind Bundesregierung und Bundestag
gefragt. Ziel sollte es sein, dass Gutachter nicht nur medizinisch sachverständig sind, sondern auch über die nötigen geschichtspolitischen und DDRspezifischen Kenntnisse verfügen und die Begutachtung insgesamt verbessert und vereinheitlich wird.
Leistungen der bescheidenen Opferrente von maximal 300 Euro monatlich erhalten nur SED-Opfer, die heute sozial bedürftig sind. Bei der Anhörung von Zeitzeugen wurde deutlich, dass es den meisten Betroffenen nicht in erster Linie um einen finanziellen Ausgleich einer sozialen Notlage geht, sondern vielmehr um die Anerkennung des wiedervereinten Deutschlands für ihren Einsatz für Demokratie und persönliche Freiheit - wofür ich ihnen heute noch sehr dankbar bin.
Hier sollte eine Bundesratsinitiative erwirken, dass diese besondere Zuwendung künftig nicht mehr an eine heute bestehende Bedürftigkeit gebunden wird, sondern nur noch an eine Mindestdauer von 180 Hafttagen. Auf weitere Empfehlungen wird meine Kollegin Heidi Mundlos später noch eingehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfinde Hochachtung vor denen, die der DDR die Stirn geboten und für ihre Freiheit gekämpft haben - nicht nur für ihre Freiheit, sondern für unser aller Freiheit.
Ich hoffe, dass möglichst viele der Empfehlungen der Enquetekommission umgesetzt werden und dass nachfolgende Parlamente das Ihrige dazu beitragen und gegebenenfalls mit einer weiteren Kommission zur Bearbeitung der offenen Fragestellungen herantreten. Vor allem aber hoffe ich, dass unsere Kinder und Enkel von totalitären Systemen verschont bleiben. Wenn dazu mit dieser Enquetekommission ein kleiner Beitrag geleistet werden konnte, hätten wir sehr viel erreicht.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Kollege Burkhard Jasper die Frage nach der Zahl von Studienplätzen gestellt hat, die von der Ministerin eigentlich gar nicht be
antwortet worden ist, frage ich die Ministerin für die Landesregierung, ob sie denn die derzeitige Ausgestaltung des Numerus clausus als richtige Antwort auf die Frage des Ärztenachwuchses sieht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin stellte vorhin die Förderung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren dar. Das betrifft ja den Gebäudepart. Das ist aber nur ein Teil. Es gibt nämlich auch viele Punkte - gerade im Hinblick auf weibliche Ärzte -, die seitens der Kommunen gefördert werden. Hier denke ich an Kindergartenplätze, an Schulplätze und an den Beruf des Ehemannes oder der Ehefrau; je nachdem, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt. Die Kommunen sind ja sehr aktiv, um im ländlichen Raum Ärztenachwuchs zu bekommen. Ich frage die Landesregierung, inwieweit sie hierbei Unterstützung leisten möchte.
Herr Präsident! Frau Ministerin Rundt sprach vorhin die Qualität der Gesetze an. In einer Vorlage zum NPsychKG war davon die Rede, dass neben der Regelung zur Zwangsbehandlung diverse weitere Änderungen vorgenommen werden, ohne dass die dringend notwendige - ich betone das noch einmal: die dringend notwendige -, grundle
gende und vollständige Überarbeitung dieses Gesetzes erfolgt. Das führt durchaus zu verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar nicht nur bei diesem Gesetz, sondern auch beim klinischen Krebsregister oder bei dem NGG. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Gehen Sie davon aus, dass mit dem vorgelegten Entwurf des NPsychKG der gesetzgeberische Handlungsbedarf vollständig abgedeckt ist?
- Herr Watermann, ich glaube, es ist nicht Ihre Aufgabe, zu beurteilen, was Sternstunden sind oder nicht.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zum NPsychKG sicher, dass die zuständigen Fachgremien wie z. B. der Landesfachbeirat Psychiatrie bzw. der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung mit in die Beratung einbezogen werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach § 3 a Abs. 2 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes unterliegen die Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes und die im
Rahmen der Beleihung tätigen Träger der übrigen Einrichtungen der Fachaufsicht des Sozialministeriums. Im Rahmen der Fachaufsicht haben die Einrichtungen insbesondere Auskunft zu erteilen, Einsicht in Akten und sonstige Schriftstücke zu gewähren, Weisungen des Fachministeriums Folge zu leisten sowie dem Fachministerium jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtungen zu gewähren.
Der Schutz der Allgemeinheit ist bei der Unterbringung von kranken Straftätern besonders zu beachten, die eine der in Ziffer 4.2 der Ausführungsbestimmungen zu § 15 Abs. 5 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes aufgelisteten Taten begangen haben.
Insbesondere die jüngsten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Mordvorwurfs gegen einen ehemals im Maßregelvollzugszentrum Bad Rehburg untergebrachten Straftäter, im Zuge derer die Staatsanwaltschaft wegen Fehlern in der Aktenführung die gesamte Computerinfrastruktur der Landeseinrichtung beschlagnahmt hat, werfen die Frage auf, ob das Sozialministerium im Rahmen der ihm obliegenden Fachaufsicht in ausreichendem Maße dafür Sorge getragen hat, dass ein effektiver Schutz der Allgemeinheit vor kranken Straftätern gewährleistet ist.
Aber auch die vom Sozialministerium bei der Unterrichtung des für den Maßregelvollzug zuständigen Sozialausschusses über aktive Entweichungen von Straftätern häufig benutzte Formulierung, „dass der Patient einfach davon lief“ - teils sogar mit Handschellen gefesselt -, „aber nicht eingeholt werden konnte“, könnte auf fachaufsichtlichen Handlungsbedarf hindeuten, um den Schutz der Allgemeinheit bei begleiteten Ausgängen kranker Straftäter besser gewährleisten zu können.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wann und mit welchem Inhalt hat das Sozialministerium seit dem 1. Januar 2015 Dienstbesprechungen mit den zehn niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen durchgeführt?
2. Welchen Handlungsbedarf in Bezug auf den Schutz der Allgemeinheit hat das Sozialministerium im Rahmen dieser Dienstbesprechungen festgestellt?
3. Wie ließe sich aus Sicht der Fachaufsicht das Problem abstellen, dass auch Straftäter, bei deren Unterbringung der Schutz der Allgemeinheit besonders zu beachten ist, bei begleiteten Ausgängen oder Ausführungen ihrer Begleitung einfach
weglaufen und von dieser auch nicht eingeholt werden können?
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Geschäftsverteilungsplan des Sozialministeriums weist im zuständigen Referat 406 mit Stand vom 1. Februar 2017 drei unbesetzte Stellen aus, darunter auch die Stelle der stellvertretenden Referatsleitung, die für den Maßregelvollzug zuständig ist. Wie wirkt sich dieser Leerstand auf die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen aus?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie kontrolliert das Sozialministerium in den Maßregelvollzugseinrichtungen die Umsetzung der von ihm erteilten Weisungen?
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Hat das Sozialministerium nach Bekanntwerden der Mordvorwürfe gegen den in Bad Rehburg untergebrachten Straftäter Einsicht in dessen Patienten- und Vollzugsakte genommen?
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass die Frau Ministerin vorhin von der Einrichtung der Taskforce und der Notwendigkeit der Einrichtung
und Einbindung des Juristischen Kompetenzzentrums bei den Fragen der Vollzugslockerungen sprach, frage ich die Ministerin: Warum hat es trotz Einrichtung einer Taskforce und trotz ihrer anerkannten Notwendigkeit rund ein Jahr gedauert, bis Sie dieses Kompetenzzentrum endlich einrichten, obwohl wir das schon im Mai letzten Jahres gefordert haben?
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Finden auch unangemeldete Besuche der Fachaufsicht in den Maßregelvollzugseinrichtungen statt, wie es in § 3 a des Maßregelvollzugsgesetzes vorgesehen ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Glosemeyer, ich bin schon etwas erstaunt über Ihre Aussagen. Sie waren es ja, die in den Ausschusssitzungen, gerade bei der Abschlussberatung, deutlich gemacht haben, dass Sie nicht über Änderungen dieses Antrages diskutieren wollen, weil Sie keinen Änderungsbedarf sehen. Sie haben diesen Antrag durch den Ausschuss geboxt. Wir wollten über mögliche Änderungen diskutieren. Dem haben Sie sich verweigert.
In der Zielsetzung dieses Antrages, dass Kinder alle Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben und auf volle Teilhabe am sozialen Leben haben müssen, sind wir uns völlig einig. Uns unterscheidet jedoch sehr deutlich der Weg, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
Zunächst einmal ist festzustellen - da gebe ich Frau Glosemeyer durchaus recht -, dass die Einkommenssituation der Eltern die Grundlage der Lebenslage des Kindes ist.
Durch eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik der CDUgeführten Landesregierungen in den vergangenen Wahlperioden wurden die Wirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen und damit das Risiko der Arbeitslosigkeit als größter Armutsfaktor deutlich reduziert. Sie stärkte die Familien in Niedersachsen und damit auch deren Kinder; denn die Eltern konnten dadurch ihre Kinder nicht nur materiell versorgen, sondern auch soziale Teilhabe organisieren. Daher müssen wir zum Wohle der Kinder darauf achten, dass die finanzielle Situation der gesamten Familie stabil bleibt. Diese von der CDU organisierte Politik ist eine erfolgreiche Politik nicht nur für die Wirtschaft, sondern gerade auch für die Kinder und für die Familien in Niedersachsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, werfen wir noch einmal einen Blick auf die wesentlichen Ergebnisse der Verbandsanhörung.
Er kann gerne fragen.
Herr Kollege Schwarz, die Frage ist immer, wie ich Kinderarmut messe und wo ich die Grenze setze. Darüber müsste man vielleicht auch noch einmal diskutieren.
Wir sollten vielleicht zunächst einmal einen Blick auf die wesentlichen Ergebnisse der Verbandsanhörung werfen. Als besonders gefährdet gelten Kinder von Alleinerziehenden, von Eltern, die arbeitslos sind, aus kinderreichen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund. Als Kernpunkte zur Bekämpfung der Kinderarmut wurden vorgetragen: erstens die Entbürokratisierung der BuTLeistungen und die Berücksichtigung von Mobilitätskosten sowie
zweitens die Reform des Unterhaltsrechts. Hier hat die Bundesregierung bereits geliefert. Das wurde von allen Angehörten und gerade auch von der Jungen Gruppe in der CDU-Fraktion sehr positiv bewertet. Drittens genannt wurde der kostenlose Zugang zu Kindertagesstätten, viertens ein kostenloses Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen, fünftens der Ausbau der Kita- und Schulangebote sowie der sozialen Infrastruktur und sechstens die verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
An diesen Punkten zeigt sich deutlich, dass zur Bekämpfung von Kinderarmut nachhaltige Strategien entwickelt werden müssen.
Diese müssen auf verschiedenen Ebenen ansetzen und durch einen Mix aus sozialen Transfers und Investitionen in soziale und bildungspolitische Maßnahmen eine bessere Teilhabe ermöglichen. Alleine nur die Aufstockung finanzieller Leistungen für Familien ist zur kurz gedacht und nicht zielführend.
Vielmehr müssen wir gerade im frühkindlichen Bereich noch mehr Bildungschancen eröffnen. Bildung ist einer der Schlüssel, der Ungerechtigkeiten am wirksamsten beseitigen kann.
Schauen wir einmal in den Antrag der Regierungsfraktionen, so stellen wir - wie so häufig - fest: Eigene Vorschläge aus Bereichen, die selber gestaltet werden können, zum Beispiel Kindergärten und Schulen - Fehlanzeige! Sie stellen eben nicht, wie vom Kollegen Santjer sehr ausführlich dargestellt, die Kinder in den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, sondern es ist das, was Frau Hamburg beschrieben hat: Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht der Ruf nach Berlin. Das ist aber nicht das, was die Eltern und die Kinder, die von Kinderarmut betroffen oder gefährdet sind, von Ihnen erwarten. Übernehmen Sie endlich selber Verantwortung.
Die Notwendigkeit der Vereinfachung der BuTLeistungen sehen wir genauso wie Sie. Die Regierungsfraktionen sprechen in ihrem Antrag von einem eigenen Anspruch auf Grundsicherung für Kinder bzw. von einer Anpassung der Kinderregelsätze an den unbedingt erforderlichen tatsächlichen Bedarf. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren Urteile zum Existenzminimum bei Kindern gesprochen. Diese finden bereits heute Anwendung in den SGB-II-Regelsätzen. Diese müssen natürlich - und das geschieht ja auch - regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ihre Forderung nach einem Verzicht der Anrechnung des Kindergeldes auf SGB-II-Leistungen kann von uns nicht mitgetragen werden.
Es kann und darf nicht sein, dass jemand, der arbeitet und keine SGB-II-Leistungen erhält, weniger Einkünfte hat als derjenige, der SGB-IILeistungen erhält und zusätzlich Kindergeld be
kommt. Hier muss es auch weiterhin einen ausreichenden Abstand zwischen Sozialleistungen und Arbeitseinkommen geben, damit sich Arbeit weiterhin lohnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserem vorliegenden Änderungsantrag greifen wir viele Punkte aus der Verbandsanhörung auf und eröffnen Kindern echte Chancen für mehr soziale Teilhabe, für bessere Gesundheitsvorsorge, für eine bessere Sprachförderung und nicht zuletzt - einer der wichtigsten Punkte - die Abschaffung der Elternbeiträge beim Besuch der Kindertagesstätten. Dies sind echte Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut.
Damit werden die Kernforderungen aus der Verbandsanhörung umgesetzt. Im Gegensatz zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, sind wir bereit, unsere eigenen Zuständigkeitsbereiche weiterzuentwickeln, rufen nicht nach Berlin und übernehmen Verantwortung für die Menschen in Niedersachsen.
Stimmen Sie unserem Änderungsantrag für ein besseres, sozialeres, kinder- und familienfreundlicheres Niedersachsen zu!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen haben die schwierige Aufgabe, mit kranken Straftätern unterschiedlichster Herkunft und Sozialisation umzugehen.
So gibt es bei der Therapie kranker Straftäter ausländischer Herkunft oft kulturelle Hürden, die die Behandlung erschweren. Aus Brandenburg gab es aus diesen Gründen im vergangenen Jahr bereits den Vorstoß, eine länderübergreifende Spezialeinrichtung mit speziell geschulten Fachkräften zur Behandlung von psychisch kranken Straftätern mit Migrationshintergrund zu errichten.
Zu manchen Kulturkreisen bekomme man nur schwer Zugang, heißt es in Brandenburg. Zum Beispiel gebe es Täter, die sich weigerten, mit Frauen zu sprechen; der überwiegende Teil des therapeutischen Personals sei allerdings weiblich.
Größtes Problem sei jedoch die Sprache. Man versuche daher, sich über Dolmetscher zu behelfen, was bei der Therapie aber schwierig sei. Um analysieren zu können, wie jemand auf eine Frage reagiere, dürfe es keinen Zeitverzug durch Übersetzung geben. So könne man den Menschen, die teils schwer traumatisiert seien, nicht gerecht werden, heißt es aus Brandenburg. Ein zentrale Spezialeinrichtung in Deutschland, in der ausländische Täter aus dem gesamten Bundesgebiet von dafür extra ausgebildeten Ärzten und Therapeuten begleitet werden, könne daher die Chancen auf einen Therapieerfolg und die gewünschte Resozialisierung erhöhen.
Da der Maßregelvollzug Ländersache ist, müssten sich die Länder untereinander auf solche gemeinsamen Einrichtungen verständigen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hoch ist der Anteil an Straftätern ausländischer Herkunft in den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen - differenziert nach Unterbringungen gemäß § 63 und § 64 Strafgesetzbuch?
2. Welche Unterschiede gibt es bei der therapeutischen Behandlung von kranken Straftätern mit Migrationshintergrund in Abhängigkeit von ihrer kulturellen Identität und ihren Kenntnissen der deutschen Sprache?
3. Wie gehen die niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen mit kranken Straftätern um, die einen salafistischen bzw. islamistischen Hintergrund haben?
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Die im Zusammenhang mit der Untersuchung des im sächsischen Justizvollzug begangenen Selbstmordes des Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr eingesetzte Kommission hat vor etwa einer Woche eine länderübergreifende Kooperation beim Einsatz von Fachpersonal gefordert. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob solche Einrichtungen - Sie haben sie eben im Maßregelvollzug für Ihren Bereich verneint - nicht doch erforderlich sind, wenn sie gerade auch im Justizvollzug gefordert werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Sozialministerium erklärte in der Sitzung des Sozialausschusses am 6. Oktober dieses Jahres, dass, wenn die Staatsanwaltschaft am Ort des Krankenhauses Vollstreckungsbehörde wäre, dies für die Prozess- und Handlungsabläufe große Vorteile hätte. Dies sollte auch auf einem Fachtag zwischen Justiz- und Sozialministerium besprochen werden. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Antwort der Justizministerin frage ich
die Landesregierung, ob eine veränderte Regelung der Zuständigkeiten der Vollstreckungsbehörden möglich wäre.
Keine Angst, ich kenne mich damit nicht wirklich gut aus. Ich habe es noch nicht probiert. Das kann ich ganz beruhigend hier feststellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einleitend zunächst gerne feststellen, dass wir den Einsatz von Cannabis aufgrund medizinischer Indikationen absolut unterstützen und der Auffassung sind, dass in diesem Bereich weiter geforscht werden muss.
Werfen wir einmal einen Blick auf die Konsumsituation in der Bundesrepublik. Der Kollege Pantazis hat das schon getan. 7,8 % der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren haben in ihrem Leben bereits einmal Cannabis genommen, 1,3 % davon regelmäßig. Abhängigkeit von Cannabis oder missbräuchlicher Gebrauch dieser Substanz bestehen bei etwa 0,5 % der deutschen Erwachsenen. Cannabiskonsum ist mittlerweile bei den unter 25-Jährigen der Hauptgrund für eine ambulante und stationäre Behandlung sowie die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Suchthilfe. Hochgerechnet ist davon auszugehen, dass rund 600 000 vorwiegend junge Menschen Probleme mit dem Konsum von Cannabis haben.
Vor dem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, schreiben Sie in Satz 2 Ihres Antrages: „Insbesondere der Jugendschutz kann durch die derzeitige Rechtslage kaum gewährleistet werden.“
In Satz 4 führen Sie aus: „Es ist offensichtlich, dass ein besserer Schutz junger Menschen vor den negativen Folgen des Cannabiskonsums nur durch gezielte Legalisierung und dadurch ermöglichte Regulierung erreicht werden kann.“
Die von Ihnen in Satz 2 gewählte Formulierung kann man unter Umständen noch teilen. Die dann jedoch von Ihnen gezogene Schlussfolgerung, dass der Jugendschutz durch eine Legalisierung des Cannabismarktes verbessert werden kann, ist aus unserer Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar.
Es kann doch nicht unser Ziel sein, durch Legalisierung eines Marktes Cannabis kontrolliert an Erwachsene zu verkaufen und dann die erzielten Einnahmen in Aufklärungs- und Präventionsarbeit einzusetzen! Dies ist aus unserer Sicht der falsche Weg; denn diese Einnahmen werden Sie zukünftig sicherlich in höherem Maße in ambulante und stationäre Behandlungsmöglichkeiten investieren müssen.
Ich möchte einen kleinen Vergleich anstellen: Beim Rauchen wollen wir durch Schockbilder eine Abschreckung erreichen, um den Konsum zu reduzieren und Gesundheitsrisiken zu minimieren,
- darauf gehe ich nachher noch detaillierter ein -, und beim Cannabiskonsum, der nachweislich deutlich gesundheitsgefährdender ist, wollen Sie eine Legalisierung herbeiführen. Dies ist aus unserer Sicht und gerade aus der Sicht der jungen Gruppe absolut unverantwortlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser gemeinsames Ziel muss doch eigentlich ein anderes sein. Wir müssen uns doch gemeinsam dafür einsetzen, dass wir eine möglichst drogenfreie Gesellschaft bekommen. Hieran sollten wir gemeinsam arbeiten. Die von Ihnen gemachten Vorschläge sind hierfür nicht geeignet. Eine bessere Verfügbarkeit von Cannabis würde sicherlich nicht dazu beitragen, dass der Konsum insgesamt sinkt, und ist sicherlich auch nicht im Sinne des Jugendschutzes.
Lassen Sie uns noch einmal - der Kollege Pantazis hat das auch schon angesprochen - einen Blick auf die Auswirkungen von Cannabiskonsum werfen. Jugendlicher Cannabiskonsum beeinträchtigt die Entwicklung des Gehirns, und bleibende Schäden sind nicht auszuschließen. Die aktuelle Forschungslage belegt, dass vor allem im Jugendalter begonnener hochdosierter, langjähriger und intensiver Cannabiskonsum mit einer ganzen Reihe von gesundheitlichen Problemen verbunden ist. Genannt seien nur Abhängigkeit, Entzugssymptome, kognitive Einbußen, Angststörungen sowie körperliche Schäden an Lunge und Herz. Etwa 10 % der regelmäßigen Cannabiskonsumenten entwickeln eine Abhängigkeit. Bei denen, die jung beginnen, steigt dieses Abhängigkeitsrisiko um das Sechsfa
che an. In der Regel haben starke Cannabiskonsumenten zusätzlich Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen, Depressionen und andere Suchtprobleme.
Gern!
Sehr geehrter Herr Kollege Schremmer, die findet leider zu wenig statt. Darin gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht. Da sind Sie eigentlich als Landesregierung gefordert und hätten dieses Thema schon längst aufgreifen können.
Sie blenden in Ihrem Antrag völlig aus, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass Cannabis eine berauschende Substanz ist, deren Missbrauch gesundheitsgefährdend ist. Eine Legalisierung von Cannabis ist aus gesundheitlicher Sicht nicht zu verantworten. Die Freigabe wäre ein falsches Sig
nal; denn sie würde dazu führen, dass die Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums zurückgeht. Mit dieser falschen Botschaft, mit der Sie aus unserer Sicht den Eindruck erwecken, das Kiffen sei harmlos, besteht die Gefahr, dass mehr konsumiert wird.
Gerade der in diesem Antrag beschriebene Ausschluss Minderjähriger und von Personen mit besonderen Auffälligkeiten für Psychosen führt doch dazu, dass es weiterhin einen illegalen Markt für Cannabis geben wird.
Wenn man das Prostitutionsgesetz als Vergleich heranzieht, könnte man sich bei der Legalisierung von Cannabis eine ähnliche Entwicklung vorstellen: Am Ende wird nichts besser, sondern die Ausbeutung nimmt zu und die Profite der Kriminellen in der Gesellschaft ebenfalls.
Am Ende rudert der Staat dann wieder zurück und versucht, zu retten, was noch zu retten ist. Aufgrund der Gefahren solcher Entwicklungen ist so etwas mit der CDU-Landtagsfraktion nicht zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vorhin bereits von einer möglichst drogenfreien Gesellschaft gesprochen. Wir sollten uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir dieses Ziel z. B. durch eine noch bessere Aufklärungsarbeit und effektivere Handlungsmöglichkeiten für Polizei und Justiz erreichen können. Ihr Antrag bietet hierfür keine praktikablen Lösungen an.
Wir sollten aber auch den Innenausschuss, dessen Aufgabenbereich aus unserer Sicht mit betroffen ist, diesen Antrag mitberaten lassen.
Wenn wir mit dem Thema verantwortungsbewusst umgehen - ich behaupte, das machen wir -, kann die Message an die jungen Menschen nur lauten: Finger weg vom Drogenkonsum! Keine Macht den Drogen!
Vielen Dank.
Herr Kollege Limburg, ich kann nur schwerlich bewerten, wer recht hat und wer nicht. Dazu besitze ich auch nicht die Fachkompetenz.
Wir kommen einfach zu einer Abwägung; der Kollege Birkner sprach es an. Wir finden nicht, dass man etwas legalisieren muss, nur weil man feststellt, dass man ihm mit dem Strafgesetzbuch nicht Herr wird. Wie wollen Sie denn dann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei Wohnungseinbrüchen oder bei Diebstählen verfahren? Wollen Sie die entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch abschaffen? Das kann doch nicht das Ziel Ihrer Arbeit sein.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Sie sagten, dass Sie sich mit dem Konsum von Cannabis oder Alkohol nur selbst gefährden. Aber wie halten Sie es denn damit, wenn Sie nach dem Konsum von Cannabis oder Alkohol am Straßenverkehr teilnehmen? Sehen Sie darin keine Gefährdung anderer?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie sprachen das Thema der Investoren und der Sonderabschreibungen an. Vor dem Hintergrund, dass wir, wie ich meine, in der Frage, was die Notwendigkeit solcher Instrumente angeht, gar nicht auseinander sind, frage ich Sie, was die Landesregierung bzw. der Ministerpräsident im Moment unternimmt bzw. welche Vorschläge es Ihrerseits gibt, um solch ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene noch zum Erfolg führen zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Dezember vergangenen Jahres wurde dem Sozialausschuss ein Gesetzentwurf über die Anstalt für das klinische Krebsregister in Niedersachsen vorgestellt. Ziel sollte es sein, die bundesweite Früherkennung im Bereich Krebs, die onkologischen Versorgungsstrukturen, die Qualitätssicherung und die effiziente Behandlung zu stärken bzw. weiterzuentwickeln.
Dies sollte nach den Vorstellungen der Landesregierung durch Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts bei der Ärztekammer Niedersachsen geschehen. Die Finanzierung der Betriebskosten dieser Anstalt erfolgt zu 90 % aus Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung als Fallpauschale zu den zu meldenden Fällen. Gegenüber den Krankenkassen muss ein entsprechender
Anforderungskatalog erfüllt sein. Die verbleibenden 10 % Betriebskosten und die Errichtungskosten sind vom Land Niedersachsen zu tragen. Dabei erhält das Land Niedersachsen von der Deutschen Krebshilfe einen Zuschuss von 484 000 Euro zu den Einrichtungskosten.
Bereits bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfes im März dieses Jahres wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf nicht nur im Bereich von einzelnen Vorschriften, sondern auch in der gesamten Grundkonstruktion als rechtlich sehr problematisch zu bewerten ist, da im Kern - Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin Wernstedt - die Errichtungslast und Anstaltslast auseinanderfielen. Der Ausschuss stellte während der Beratung fest, dass dieser Gesetzentwurf nicht beratungsfähig ist.
Ich halte diesen Vorgang als solchen für äußerst bedenklich. Es kann nicht sein, dass man dem Parlament offenbar aus vom Finanzminister verordneten Haushaltsgründen einen rechtlich unzulässigen oder verfassungsrechtlich sogar bedenklichen Gesetzentwurf zur Verabschiedung vorlegt.
Dass die Sozialministerin diesen Vorgang mitmacht, ohne dafür zu kämpfen, dass Niedersachsen ein rechtlich einwandfreies klinisches Krebsregister erhält, halten wir für genauso bedenklich.
Im April dieses Jahres äußerte das Sozialministerium den Wunsch, über eine neue Lösung nachdenken zu dürfen. Diesem Wunsch sind wir sehr gerne nachgekommen, hatten wir doch die Hoffnung, dass sich die Landesregierung aufmacht, die rechtsfähige Anstalt Klinisches Krebsregister Niedersachsen ohne die Zwischenlösung über die Ärztekammer Niedersachsen unmittelbar durch einen Gesetzentwurf als Anstalt des Landes zu gründen, zumal die Aufgabe des klinischen Krebsregisters nach dem Bundesrecht den Ländern obliegt. Dies wäre sicherlich auch in rechtlicher Hinsicht der problemloseste Weg gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor das Sozialministerium nun jedoch seine Überlegungen zu Ende führen konnte, gab es einen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen, der die Einrichtungs- und Anstaltslast als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises auf die Ärztekammer und Zahnärztekammer in Niedersachsen überträgt. Folglich gründen beide Kammern einen Zweckverband zur Errichtung des klinischen Krebsregisters, so wie es bisher nur zwei andere
Bundesländer gemacht haben. Alle anderen Bundesländer richten es entweder als Anstalt des Landes oder als gGmbH des Landes ein. Wir halten auch diesen Vorschlag der Regierungsfraktionen für bedenklich, ist er doch auch nur aus haushaltsdisziplinarischen Gründen nicht zu Ende gedacht.
Ich möchte betonen, dass wir die Arbeit der Ärztekammer Niedersachsen sehr schätzen. Sie ist dieser Aufgabe auch mit Sicherheit gewachsen und würde sie erstklassig erfüllen. Aber dass das hier gewählte Konstrukt mit erheblichen Mehrkosten und deutlich mehr Bürokratie verbunden ist, wird von Ihnen völlig ausgeblendet.
Weiterhin gibt es aus unserer Sicht noch einige andere Punkte, die kritisch anzumerken sind.
Erstens. Wegen der geforderten Unabhängigkeit des klinischen Krebsregisters ist die Nähe zu den Leistungserbringern durchaus kritisch zu sehen.
Zweitens. Die Rolle der Zahnärzte ist eher marginal zu bewerten, sie sind aber praktisch gleichberechtigt.
Drittens. Keine Aussage gibt es darüber, wie die Beteiligung der Institutionen des niedersächsischen Gesundheitswesens und der Hochschulkliniken gesichert werden soll.
Viertens. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf werden nochmals die mangelnde Transparenz und Akzeptanz dieses Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man auf Bundes- und Länderebene diese Aufgabenübertragung vereinbart und die Kosten mindestens zu 90 % von den Krankenkassen getragen werden, sollte man aus unserer Sicht eine Anstalt des Landes gründen. Damit kann man problemlos alle rechtlichen Bedenken aus dem Weg räumen.
Eine übernommene Pflichtaufgabe outzusourcen, wohlwissend, dass es im Ergebnis teurer wird, halten wir für den falschen Weg. Auch die Bedenken, ob die Übertragung der Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung auf zwei verschiedene Kammern in einem Zweckverband in der Praxis tatsächlich handhabbar sein wird, konnte aus unserer Sicht nicht ausgeräumt werden. Das Gleiche gilt für die Frage, ob die neue Konstruktion mit den Kriterien zur Förderung des klinischen Krebsregisters des GKV-Spitzenverbandes übereinstimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache, was die Notwendigkeit angeht, sind wir überhaupt nicht auseinander; aber ich habe, glaube ich, deutlich gemacht, wo die Unterschiede liegen. Daher bitte ich Sie nochmals: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück, und sorgen Sie dafür, dass wir ein rechtlich einwandfreies klinisches Krebsregister in Niedersachsen gründen können!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Herr Kollege Schwarz, in dem, was Sie in Ihrem letzten Satz gesagt haben, gebe ich Ihnen natürlich recht: Wir brauchen gemeinsam dieses neue Gesetz. Das habe ich auch überhaupt nicht infrage gestellt. Nur, Sie blenden völlig aus, dass Sie durch Ihre Rechtskonstruktion deutlich mehr Verwaltungsaufwand produzieren, der im Endeffekt wieder durch das Land Niedersachsen bezahlt werden muss.
Die Ärzte selber sind, ganz gleich, wo Sie dieses klinische Krebsregister ansiedeln, verpflichtet, die Meldungen zu machen. Daher zieht auch Ihr Argument nicht, wir könnten das Register nur bei den Ärztekammern einrichten, weil dorthin auch die Meldungen erfolgten. Die Ärzte sind verpflichtet, an jedes klinische Krebsregister zu melden.
- Natürlich. Sie werden es auch machen, weil sie es machen wollen.
- Sie sind aber jetzt dazu verpflichtet, Herr Schwarz. Das können Sie nicht ausblenden. Sie müssen es vielleicht einfach einsehen.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass unsere Argumentationen stichhaltig sind, und werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Ihrem Antrag heißt es:
„Kinder müssen alle Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben und auf volle Teilhabe am sozialen Leben haben.“
Ich glaube, in diesem Ziel sind sich alle Abgeordneten dieses Hauses einig. Gerade CDU-geführte Landesregierungen waren es, die in der Vergangenheit verschiedene familienpolitische Maßnahmen initiiert und durchgeführt haben, um genau dieses Ziel zu erreichen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Übernahme der Kindergartengebühren im dritten Kindergartenjahr.
Weiterhin stellen Sie in Ihrem Antrag fest, dass das Bildungs- und Teilhabepaket Kinder- und Jugendarmut nicht wirklich entschärfen könnte.
Ich glaube, das Bildungs- und Teilhabepaket hat mit seinen Möglichkeiten einen Weg aufgezeigt, wie wir zu einer verbesserten gesellschaftlichen Teilhabe kommen können. Leider ist die Inanspruchnahme - da gebe ich dem Kollegen Schremmer recht - auf viel zu hohen bürokratischen Hürden aufgebaut. Viele Antragsteller tun sich schwer, diesen Antrag überhaupt auszufüllen. Es gibt eine Reihe von Kommunen, die extra Personal eingestellt haben, damit sie diesen Antrag ausfüllen können. Das kann nicht der Weg sein, wie wir ihn in Zukunft gehen müssen.
Ich höre das hier immer wieder seitens der Kolleginnen und Kollegen von der linken Hausseite. Sie alle wussten, dass das Bildungs- und Teilhabepaket irgendwann ausläuft. Dann kann es nicht sein, dass Sie immer nur in Richtung Berlin rufen, sondern wenn es Ihnen ernst ist, dann müssen Sie auch einmal in der Lage sein, für dieses Ziel eigene Mittel in die Hand zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regierungsfraktionen sprechen in ihrem Antrag von einem eigenen Anspruch auf Grundsicherung für Kinder bzw. von einer Anpassung der Kinderregelsätze. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren Urteile zum Existenzminimum bei Kindern gesprochen. Diese finden bereits heute in den SGB-II-Sätzen Anwendung. Die
se müssen natürlich - ich glaube, da sind wir uns einig; das geschieht auch - regelmäßig geprüft und angepasst werden.
Ihre Forderung nach Verzicht auf Anrechnung des Kindergeldes auf SGB-II-Leistungen kann von uns nicht mitgetragen werden. Es kann und darf nicht sein, dass jemand, der arbeitet und SGB-IILeistungen bezieht, auf Dauer weniger Einkünfte hat als derjenige, der SGB-II-Leistungen und Kindergeld bezieht. Wir müssen dafür sorgen, dass wir einen ausreichenden Abstand zwischen Sozialleistungen und Arbeitseinkommen haben, damit sich auch in Zukunft Arbeit lohnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf das von der Mittelstandsvereinigung der CDU vorgelegte Konzept einer Steuerreform.
Ich würde gerne zu Ende ausführen. - Darüber können wir uns gleich unterhalten.
Im Gegensatz zu Ihrem Antrag, der Vorschläge aus der Sicht der SGB-II-Empfänger macht, macht dieses Konzept Vorschläge zur Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Familien mit Kindern. Dieses Konzept sieht für jede Bürgerin und für jeden Bürger einen Grundfreibetrag von 8 000 Euro vor. Auf darüber hinausgehende Einkünfte greift zunächst ein Einkommensteuersatz von 12 %. Auch Kinder haben vom ersten Tag an einen einheitlichen Grundfreibetrag. Dies führt zu einer kinder- und familienfreundlichen Ausgestaltung dieser Steuerreform. Es bedeutet im Endeffekt, dass eine Familie mit zwei Kindern und einem Arbeitnehmer bis
zu einem Einkommen von 33 000 Euro keinen Cent Steuern zahlt. Ich glaube, das ist der Weg, den wir gehen müssen, um die gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Jugendliche zu verbessern.
Es gibt aber auch in der heutigen Zeit schon eine ganze Menge Beispiele, wie Teilhabechancen erhöht werden können. Die Diakonie des Kirchenkreises Leine-Solling führt in Uslar und Bodenfelde ein Projekt „Jeder isst mit“ durch. Ohne vorherigen bürokratischen Aufwand und absolut kostenlos können Kinder in den dortigen Schulen und Kindertagesstätten am Mittagessen teilnehmen. Innerhalb von anderthalb Jahren stieg die Teilnehmerzahl der BuT-berechtigten Kinder am Mittagessen von 46 auf 142 Kinder. Auch tragen viele Kommunen durch Übernahme des einen Euro für das Mittagessen zu einem kostenlosen Mittagessen zur Verwaltungsvereinfachung bei. Daher hat sich die CDU-Landtagsfraktion auf Bundesebene bereits einmal dafür eingesetzt, dass die Streichung der Ein-Euro-Regelung in das SGB II aufgenommen wird.
In dem uns seit dieser Woche vorliegenden Antwortschreiben aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Streichung dieser EinEuro-Regelung wird deutlich, dass die Sozialdemokraten in der Bundesregierung diesen Vorschlag ablehnen. Daher wünsche ich Ihnen viel Erfolg, diesen Punkt in Ihrem Entschließungsantrag dort umzusetzen! Sie können davon ausgehen, dass Sie uns dabei an Ihrer Seite haben werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an meinen Ausführungen sehen Sie: Es gibt eine Menge Möglichkeiten zur verbesserten gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Dabei dürfen wir nicht nur die SGB-II-Empfänger im Blick haben, sondern müssen wir Regelungen für alle Gesellschaftsgruppen finden. Hierzu gibt es eine Menge interessanter Vorschläge, die wir gemeinsam miteinander diskutieren sollten. Die von Ihnen gemachten Vorschläge sind aus unserer Sicht nicht zielführend.
Ich freue mich auf eine spannende Ausschussdiskussion und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich denke, so lange brauche ich gar nicht. - Sie machen den gleichen Fehler, den Sie immer machen. Sie machen eine Gleichmacherei der Gesellschaft, die es in keiner dieser Gesellschaften überhaupt geben wird und geben kann.
Es kann auch nicht das Ziel sein, auch nicht Ihr Ziel, in einer Gesellschaft eine Gleichmacherei zu machen und damit jeden Leistungsanreiz kaputt zu machen.
Ich glaube, in meiner Rede ist deutlich geworden, dass wir diejenigen fördern, die förderwürdig sind. Das werden wir auch in Zukunft machen. Wir wissen auch, dass es ein Existenzminimum gibt, das es zu beachten gibt. Wir können gerne diskutieren, ob dieses Existenzminimum ausreichend ist oder nicht und welcher Weg es dann sein kann, wie man diese Personen am besten fördern kann.
Nur, eines hat die Vergangenheit gezeigt: Ihre ewige Forderung nach Gleichmacherei und Zahlung von Zuschüssen löst dieses Problem nicht.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicherheit für die Bevölkerung und eine erfolgreiche Resozialisierung verurteilter Straftäter sind Maßstab und Richtschnur für den Justizvollzug in Niedersachsen. Dabei sind Sicherheit und soziale Integration gleichwertige Vollzugsziele in Niedersachsen. Der Weg der Sicherheit bei gleichzeitiger sozialer Integration wurde von unseren ehemaligen Justizministern, Elisabeth Heister-Neumann und Bernd Busemann, erfolgreich gestaltet.
In Gesprächen mit den Experten wurde in den vergangenen Jahren immer wieder auf das Pro
blem der unzureichenden therapeutischen Versorgung von Hunderten nicht in Haft befindlicher Sexualstraftäter - mit der Gefahr potenziell neuer Opfer - hingewiesen. Weiterhin wurde immer wieder auf das Problem fehlender Angebote im Bereich der ambulanten Behandlungsangebote für Sexualstraftäter in der Fläche aufmerksam gemacht. Es ist unstrittig, dass sich im Land Niedersachsen unterschiedliche regionale Strukturen entwickelt haben und dass es für diesen Bereich durchaus viele Ansatzpunkte für eine qualitative, vor allem aber auch für eine quantitative Verbesserung gibt.
Vor diesem Hintergrund haben wir Ihnen vorgeschlagen, drei Modellversuche durchzuführen, die hinsichtlich der Organisation und Durchführung von Therapien durchaus unterschiedlich sind. Nach Abschluss der Modellversuche hätte man auf Grundlage der Ergebnisse ein System mit ambulanten Behandlungsangeboten implementieren können, um eine qualitative und quantitative Verbesserung gegenüber dem heutigen Stand zu erreichen.
Wir waren sehr erfreut, dass Experten diesen Entschließungsantrag als sehr gelungen bezeichneten, da er einen Weg aufzeigt, wie in den nächsten Jahren mit diesem wichtigen Thema umgegangen werden kann, dass man Erfahrungen sammeln kann und das sinnvollste Projekt dann entsprechend weiterentwickeln könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Justizministerium und das Sozialministerium trafen in den entsprechenden Ausschusssitzungen zu unserem Antrag folgende Feststellungen. Erstens. Es ist außerhalb der Ballungsräume vielerorts nicht möglich, eine ausreichend therapeutische Versorgung sicherzustellen. Zweitens. Es fehle an niedergelassenen Therapeuten, die bereit sind, Sexualstraftäter zu behandeln. Drittens. Bislang würden nur wenige entlassene Sexualstraftäter von einer der zehn forensischen Ambulanzen im Maßregelvollzug betreut.
Im Zusammenhang mit Punkt 3 führte das Sozialministerium weiter aus, dass es dabei zukünftig nur um eine qualifizierte Betreuung einer bestimmten, relativ kleinen Gruppe von verurteilten Sexualstraftätern und anderer Gefangene gehen kann.
Genau diese seit Jahren bekannten Problem sind es, die uns dazu bewogen haben, diesen Antrag zu stellen und diese Modellprojekte vorzuschlagen, um das Angebot von ambulanten Psychothera