Genau so muss es auch hier laufen. Das heißt, Frau Niewisch-Lennartz, Frau Ministerin, wir erwarten von Ihnen, dass Sie hier erklären, warum es von Landesinteresse ist, dass Sie nicht zum Plenum kommen, sondern zu dieser Veranstaltung gehen und dort ein Grußwort halten, und warum das niemand anderes machen kann. Das ist die simple Information, die wir benötigen.
(Christian Grascha [FDP]: Es kann doch nicht so schwer sein, das seine Ministerin mal nach vorne geht! - Un- ruhe)
- Einen Moment! Ich hatte vorhin gesagt, die Sitzung kann früher als 17.45 Uhr beendet sein. Aber es kann auch in die andere Richtung gehen.
(Christian Grascha [FDP]: Das Ganze lässt sich relativ einfach lösen, indem die Ministerin ans Mikrofon geht und einfach drei Worte dazu sagt!)
(Christian Grascha [FDP]: Sind Sie jetzt Sprecher beim Justizministeri- um? Ich dachte, Sie wollten mal Jus- tizminister werden!)
- Nein, Herr Kollege Grascha, ich bin Parlamentarischer Geschäftsführer. Ich bin das mit Leidenschaft und bleibe das auch.
(Heiterkeit - Christian Grascha [FDP]: Dagegen habe ich nichts! - Jens Na- cke [CDU]: Bei uns entscheidet das die Fraktion!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Offen gesagt, fühle ich mich ein bisschen zurück an meine Schulzeit erinnert. Wenn es mehrtägige Klassenfahrten oder Klassenausflüge gab, hat sich ein Spannungsbogen über mehrere Tage entwickelt, und kurz vor Ende kam immer noch richtig Spannung auf, bevor alle am Ende ganz gelöst waren, sozusagen Feierabend hatten und wieder nach Hause konnten.
Wenn ich Ihre Wortbeiträge hier so auswerte, dann habe ich das Gefühl, dass inhaltlich in der Sache gar kein großer Dissens besteht. Natürlich bin ich bei Ihnen, Herr Nacke, wenn Sie sagen, dass bei einer solchen Veranstaltung, wenn die Landesregierung dorthin geht, selbstverständlich auch Vertreterinnen und Vertreter der ersten Staatsgewalt, der Legislative, dort hingehen müssen. So haben wir es in der Vergangenheit zu Recht mehrfach gehandhabt, und so müsste es auch heute sein.
Mein Vorschlag ist, dass wir versuchen, für dieses Problem im Laufe des Tages im gemeinsamen Gespräch zwischen den Fraktionen und der Landesregierung eine Lösung zu finden, damit alle Seiten des Landes Niedersachsen auf dieser Jubiläumsveranstaltung angemessen und würdig vertreten sind und wir einen schönen Abschluss für diesen Plenarabschnitt haben.
Wenn Ruhe eingekehrt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir mit den Dringlichen Anfragen beginnen. - Wir kommen jetzt zum
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um uns im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich wie immer darum, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, also einen Zettel abgeben, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) A-1-Betreiber steht vor der Pleite: Welche Zahlungsverpflichtungen hat die öffentliche Hand? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/8731
„A-1-Betreiber steht vor der Pleite: Welche Zahlungsverpflichtungen hat die öffentliche Hand?“ - so lautet der Titel unserer Dringlichen Anfrage.
Wie in den letzten Wochen öffentlich bekannt wurde, steht das bislang größte öffentlich-rechtliche Partnerschaftsprojekt (ÖPP), der Bau eines Teilstücks der Autobahn 1 durch den privaten Betreiber A 1 mobil, vor der Pleite. In einem Brief an Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) spricht die private Betreibergesellschaft von einer existenz
bedrohenden Situation. Sie bekräftigt ihre Nachforderungen von mehr als 770 Millionen Euro gegenüber dem Bund mit einer Klage.
Bereits 2010 soll A 1 mobil mit dem Bund eine Schlichtung angestrebt und über finanzielle Nachbesserungen verhandelt haben. Vertreten wurde der Bund durch das damals schwarz-gelb regierte Niedersachsen. Im Geschäftsbericht von A 1 mobil aus dem Jahr 2011 heißt es dazu:
„Eine eventuelle Ablehnung des aktuellen Schlichtungsvorschlags stellt für die Projektgesellschaft ein entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko dar.“
Mit der jetzt von der A-1-Betreibergesellschaft öffentlich in den Raum gestellten möglichen Insolvenz der Betreibergesellschaft sind die grundsätzlich instandhaltungsarmen Anfangsjahre nach der Grunderneuerung voraussichtlich vorbei, und ein Heimfall der Autobahn an den Bund nach Insolvenz kostet sofort wieder Instandhaltung und natürlich die bisher privat getragenen Betriebsdienste.
1. Haben private Unternehmen in den nach Auffassung von Beobachterinnen und Beobachtern offenbar sehr unterschiedlich gestalteten, bisher streng vertraulich gehaltenen ÖPP-Verträgen Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. durch erhöhte Abführungen in den instandhaltungsarmen Anfangsjahren nach einem Straßenbau einen Großteil der auf 30 Jahre Vertragslaufzeit erwarteten Gewinne bereits vorzeitig abzuschöpfen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Argumentation des Betreiberkonsortiums, einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich von der öffentlichen Hand haben zu wollen, weil ihre Mauteinnahmen nicht ihren Erwartungen entsprechen, obwohl bislang kein Fall bekannt ist, in dem ein privater Betreiber höhere Einnahmen als erwartet in Form von zusätzlichen Leistungen dem Gemeinwesen zugutekommen lässt?
3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Schwierigkeiten mit diesem ÖPP im Hinblick auf ihre Bewertung von Bundesstraßenbauprojekten in ÖPP?
Die Landesregierung antwortet in persona des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Herr Lies, bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Straßenbauverwaltung der Länder - also wir in der Bundesauftragsverwaltung - wenden seit fast 70 Jahren die sogenannte konventionelle Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen an, also die Finanzierung über den regulären Haushalt.
ÖPP ist eine Beschaffungsform, die als Alternative zur konventionellen Umsetzung entwickelt wurde. Ich glaube, wir sind immer gut beraten zu hinterfragen, warum das der Fall war und ob die Gründe, die das damals aus irgendeiner Sicht vielleicht als notwendig haben erscheinen lassen, heute überhaupt noch zutreffen.
Daraufhin legte der Bund im Jahr 2005 die erste ÖPP-Staffel im Bundesfernstraßenbau auf, nämlich vier Projekte als sogenannte A-Modelle - Ausbaumodelle. Ich komme nachher noch darauf zu sprechen. Sie unterscheiden sich von den Modellen der Verfügbarkeit und anderen zukunftsfähigen Modellen, die wir heute vielleicht lieber nehmen sollten.
Niedersachsen hat dabei den sechsstreifigen Ausbau der A 1 zwischen dem Buchholzer Dreieck bei Hamburg und dem Bremer Kreuz als Projekt. Die ÖPP-Projekte werden dann in Form einer Konzession vergeben. Der Konzessionsbeginn für diese Maßnahme war der 4. August 2008. Definiert wird eine 30-jährige Laufzeit; das entspricht dem Lebenszyklus, den man für die Autobahn an der Stelle annimmt. Damit endet die Konzessionslaufzeit am 3. August 2038. Danach geht die Infrastruktur wieder in die Hände des Bundes über.
Der Konzessionsnehmer ist A 1 mobil, ursprünglich unter der Beteiligung auch von Bilfinger Berger. Bilfinger Berger ist 2015 endgültig ausgestiegen. Das heutige Konsortium setzt sich aus Johann Bunte Bauunternehmung und der John Laing Infrastructure Ltd., einem Finanzinvestor aus Großbritannien, zusammen. Der Ausbau der Strecke - Sie erinnern sich an die Diskussion darüber - erfolgte in den Jahren 2008 bis 2012. Das Projekt ist derzeit in der Erhaltungs- und Betriebsphase.