Der ehemalige Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Udo Paschedag (Bündnis 90/Die Grü- nen), ist in den letzten Wochen wegen verschiedener Vorgänge in den Blickpunkt landespolitischer Berichterstattung gerückt.
Das Stader Tageblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 20. April 2013 darüber, dass der - ehemalige, wie wir jetzt wissen - Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Udo Paschedag, für die Fahrten von seinem Wohnort Hammah im Landkreis Stade in die Landeshauptstadt Hannover den VW Phaeton des vorherigen Landwirtschaftsministers Lindemann benutze.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 26. Juli 2013, dass der Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium a. D., Udo Paschedag, einen Audi A8 hybrid mit einem Benzinmotor nutze.
Die am 11. Juni 2012 in Kraft getretene Richtlinie über Dienstkraftfahrzeuge in der Landesverwaltung sieht für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre hingegen Dienstfahrzeuge der „oberen Mittelklasse“ vor. Nach der Richtlinie sind die Modelle VW Phaeton und Audi A8 nicht dem Segment „obere Mittelklasse“, sondern dem Segment „Oberklasse“ zugeordnet.
Bild Hannover berichtete in ihrer Ausgabe vom 7. August 2013 unter dem Titel „Grüner Staatssekretär lässt sich Klimaanlage einbauen“, dass sich Staatssekretär a. D. Udo Paschedag in seinem
Büro im Landwirtschaftsministerium eine Klimaanlage habe einbauen lassen. In dem Artikel wurde ein Ministeriumssprecher mit der Aussage zitiert, die Kosten für die Klimaanlage trage Herr Paschedag selber. - Hoffentlich gilt das noch. - Dies sei bereits auf den Weg gebracht worden.
Die Braunschweiger Zeitung vom 12. August 2013 berichtete unter der Überschrift „Staatssekretär Paschedag gönnt sich was“, dass der Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium a. D. entsprechend der Besoldungsgruppe B 10 besoldet wurde. Nach § 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes in Verbindung mit Anlage 1 werden Staatssekretäre in Niedersachsen jedoch nach der Besoldungsgruppe B 9 besoldet, wenn sie nicht zugleich Leiter der Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung sind, was auf den Staatssekretär Paschedag nicht zutraf. Unter der Annahme, dass Staatssekretär Paschedag keine Amtszulage für Staatssekretäre zusätzlich erhält, beträgt die Differenz der Besoldung nach B 9 mit Amtszulage und der Besoldung nach B 10 monatlich 958,62 Euro.
Vor seiner Amtszeit als Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium war er bereits seit dem 16. Juli 2010 Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz von Nordrhein-Westfalen. Im rundblick vom 9. August 2013 war zur Begründung der höheren Besoldung von Staatssekretär a. D. Paschedag zu lesen, dass diese mit „dienstlichen Gründen“ wegen seines Wechsels aus NordrheinWestfalen, wo er nach B 10 besoldet worden sei, zu erklären sei.
Im Stader Tageblatt vom 27. Juli 2013 wurde Staatssekretär a. D. Paschedag in einem Interview gefragt, warum er nach Niedersachsen zurückgekommen sei und er den Staatssekretärsposten in Nordrhein-Westfalen aufgegeben habe. Diese Frage stellt sich in der Tat. Er antwortete hierauf laut Stader Tageblatt:
„Der Landkreis Stade ist immer unser Rückzugsraum geblieben. Wir leben seit 30 Jahren in Hammah, das hier ist unser Lebenszentrum. Hier sind unsere Freunde, unser soziales Netzwerk. Auch in meiner Zeit in Berlin bin ich so oft wie möglich hin- und hergefahren. Man kann sich nicht ständig verpflanzen. Als Staatssekretär ist man in der Regel 14 bis 16 Stunden im Dienst, da bleibt nicht mehr viel Zeit. Wenn man dann noch ständig die Entfernung zwischen Düsseldorf und Hammah überwinden muss,
bleibt vieles auf der Strecke. Meine Frau und ich haben es mit zwei Wohnsitzen probiert. Das führt aber dazu, dass man nirgendwo richtig zu Hause ist. Als die Anfrage aus Hannover von Christian Meyer kam, war das eine Chance, das zu ändern.“
„So etwas entscheidet man nicht schnell. Es gibt auch ein weinendes Auge. Ich hatte in Düsseldorf einen guten Job. In Düsseldorf gehörte zu meinem Bereich u. a. auch die Energiepolitik. Das war in meiner Zeit im Bundesumweltministerium mein beruflicher Schwerpunkt. In Niedersachsen habe ich diesen Bereich lediglich noch über die Biogas-Produktion.“
Als mögliche Ermächtigung für eine höhere Besoldung des Staatssekretärs a. D. Paschedag kam eine sogenannte Ausgleichszulage gemäß § 13 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 31. August 2013 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes infrage. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Dienstbezüge eines Beamten aufgrund einer Versetzung in ein geringer besoldetes Amt verringern. Ein Runderlass des Finanzministeriums vom 13. November 2008 regelt, dass eine Ausgleichszahlung dann ausscheidet,
wenn ausschließlich oder überwiegend persönliche Gründe, wie etwa der Wunsch des Beamten nach einer Beschäftigung in einer anderen Region oder zur Familienzusammenführung, die Versetzung begründen.
Wir fragen die Landesregierung: Wie beurteilt die Landesregierung aus heutiger Sicht die Nutzung der Dienstwagen, den Einbau der Klimaanlage und die Besoldung des Staatssekretärs - inzwischen entlassen - Udo Paschedag?
Danke schön, Herr Kollege Nacke. - Meine Damen und Herren, ich bitte doch dringend darum, dass die Geräuschkulisse heruntergefahren wird, sodass wir diese Fragestunde in sachlicher Atmosphäre und in Ruhe miteinander abhandeln können.
Ich will noch einmal die grundsätzlichen Hinweise zur Orientierung aller zur Fragestunde geben. Wie sind die Regularien? - Die Fragestellerin oder der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Die Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Einleitende Bemerkungen sind ebenfalls nicht erlaubt.
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Er muss doch erst antworten! - Weitere Zurufe von der CDU: Erst die Ant- wort!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Fragen nehme ich im Namen der Landesregierung wie folgt Stellung:
Zu 1: Die Nutzung des Audi A8 hybrid durch meinen ehemaligen Staatssekretär erfolgte vom 10. Juli 2013 bis zum 7. August 2013. Dieser Audi A8 hybrid ist ebenso wie das vom ehemaligen Staatssekretär Ripke genutzte Vorgängermodell nicht als Standardfahrzeug für Staatssekretäre im Rahmen der Dienstwagenrichtlinie des Landes gelistet.
Die Anschaffung war daher ein politischer Fehler und wurde umgehend eingeräumt und korrigiert. Der Leasingvertrag für das Auto wurde ohne Mehrkosten für den Landeshaushalt beendet. Ein finanzieller Schaden für das Land ist weder durch die Kündigung des Vertrages noch durch die Nutzung entstanden. Herr Paschedag hat den Fehler öffentlich eingeräumt.
Der von der vorherigen Landesregierung übernommene VW Phaeton war zeitweise, bis zur Anschaffung des Golfs, das einzige zur Verfügung
stehende Fahrzeug für Minister und Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums nach dem Regierungswechsel. Da der Leasingvertrag für den VW Phaeton des Vorgängerministers länger lief als für den VW Touareg des Vorgängerstaatssekretärs und zudem die Leasingrate für den Phaeton deutlich unter der für den Touareg lag, wurde entschieden, bis zur endgültigen Umstellung auf ökologisch günstigere Modelle den VW Phaeton weiter zu nutzen. Dies war aus Kostengesichtspunkten die günstigste Variante. Also, dieser Fehler ist korrigiert worden.
In der Vorbereitung auf die parlamentarischen Anfragen ist mir ein Vermerk, ein Vorschlag aus dem Hause zur Kenntnis geraten, wo dieser im April beschaffte Audi A8 hybrid dem Staatssekretär als Dienstfahrzeug vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag ist, wie bekannt, ein Fehler, ein Verstoß gegen die Dienstwagenrichtlinie, der ja auch vom Staatssekretär eingeräumt worden ist.
An diesem Vermerk ist die Anmerkung gemacht, die nicht zutreffend ist, dass der Herr Ministerpräsident in irgendeiner Weise daran beteiligt ist. Ich erkläre hier ganz klar, dass diese Anmerkung meines Staatssekretärs inhaltlich falsch ist. Sie ist unrichtig.
Ich entschuldige mich beim Ministerpräsidenten dafür, dass in meinem Haus ein solcher Vorgang, eine solche Einbeziehung vermerkt worden ist. Das ist falsch. Dafür habe ich auch vollstes Verständnis, dass daher das Vertrauensverhältnis zwischen dem Ministerpräsidenten und meinem Staatssekretär, der diesen Vermerk, diese Anmerkung gemacht hat ohne meine Kenntnis - - - dass das dazu führt, dass wir heute diesen Schritt vollzogen haben.
Zu 2: Im Rahmen des Austausches eines defekten Heizkörpers wurde im Büro des Staatssekretärs ein modernes Kompaktklimagerät eingebaut.
Da Staatssekretär Paschedag den Landeshaushalt durch dieses Gerät in seinem Arbeitszimmer nicht belasten will, erstattet er alle im Zusammenhang mit Kauf und Montage entstandenen Kosten.
Zu 3 - das ist mir von ganz besonderer Bedeutung -: Die Besoldung von Herrn Staatssekretär Paschedag war und ist korrekt. Das ist auch gestern vom Finanzminister ausführlich dargestellt
worden. Ich verweise auch noch einmal auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Gründe dafür sind Ihnen bekannt.
Udo Paschedag ist ein anerkannter Fachmann in landwirtschafts- und verbraucherpolitischen Fragen und ein versierter Verwaltungsjurist mit langjähriger Leitungserfahrung. Die designierte Niedersächsische Landesregierung und der designierte Landwirtschaftsminister hatten daher vor ihrer Wahl entschieden, Herrn Paschedag als zukünftigen Staatssekretär für das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorzusehen.
Es waren eindeutig dienstliche Gründe der Anlass für die Versetzung des Staatssekretärs nach Niedersachsen.
Der Entscheidung der Landesregierung, Herrn Udo Paschedag als Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzusetzen, lag ein entsprechender Personalbedarf zugrunde, weil der vorherige Staatssekretär mit dem Regierungswechsel in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde.
Herr Paschedag verfügt über hohe fachliche Qualifikation und langjährige Berufserfahrung in Führungspositionen in Ministerien. Insoweit liegen die die Versetzung tragenden dienstlichen Gründe in der Person des Beamten. Sie wissen: Dienstliche Gründe sind nicht schon deshalb zu verneinen, weil sie sich mit einem persönlichen Grund des Beamten decken. Ich denke, das haben wir gestern noch einmal ausführlich dargestellt. Die in einem Zeitungsinterview von Herrn Staatssekretär Paschedag genannten familiären Gründe, übrigens neben einer Reihe von inhaltlichen Gründen, stehen nicht im Widerspruch zu den tatsächlich vorliegenden dienstlichen Gründen, die für die Versetzung maßgeblich waren.
Nach Anlage 1 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes erhalten Staatssekretäre in Niedersachsen eine Besoldung der Besoldungsgruppe B 9 zuzüglich einer Amtszulage nach Anlage 8 des Besoldungsgesetzes. In Nordrhein-Westfalen ist für Staatssekretäre eine Besoldung nach B 10 vorgesehen. Dort gibt es keine Amtszulage. Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen ist nach § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes in Verbindung mit § 13 Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom August 2006 eine Ausgleichszulage zu gewähren in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Dienstbezü
Herrn Paschedag reizte die Aufgabe, in Niedersachsen mit seiner Kompetenz mitzuhelfen, eine neue Landwirtschaftspolitik umzusetzen. Er war bereit, auch für B 9 nach Niedersachsen zu kommen.
Aus diesem Grund wurde die Personalabteilung des ML am 18. Februar 2013 - also einen Tag vor der Wahl des Ministerpräsidenten und der Einsetzung der neuen Landesregierung - darum gebeten, dafür zu sorgen, dass der Wechsel von Udo Paschedag nach Niedersachsen ausdrücklich aus persönlichen Gründen erfolgen solle. Entsprechend lautete auch die am 19. Februar ergangene erste Protokollnotiz des Kabinetts.
Die am 18. Februar - also einen Tag vorher - vom Landwirtschaftsministerium in Absprache mit der Staatskanzlei nach Nordrhein-Westfalen gesandte Bitte um Versetzung von Herrn Paschedag nach Niedersachsen hatte jedoch keinen Hinweis darauf enthalten, aus welchem Grund die Versetzung erfolgen sollte. Die nordrhein-westfälische Landesregierung ordnete daher die Versetzung aus den ganz offensichtlich ebenfalls vorliegenden dienstlichen Gründen an und erließ einen entsprechenden Versetzungsbescheid.
In der Folge trat mit der Ernennung von Herrn Paschedag zum niedersächsischen Staatssekretär nach § 13 Bundesbesoldungsgesetz die Zahlung einer Ausgleichszulage für die Differenz zwischen B 9 plus Amtszulage in Niedersachsen und B 10 ohne Amtszulage in Nordrhein-Westfalen wie bei jedem anderen Beamten in Kraft. Diese Ausgleichszulage beträgt 764,48 Euro und nicht, wie im Vorwort der Kleinen Anfrage behauptet, 958,62 Euro.
Die in dem rechtmäßigen Versetzungsbescheid aus Nordrhein-Westfalen festgestellten dienstlichen Gründe hat dann auch das niedersächsische Kabinett am 26. Februar 2013 bestätigt. Den Anforderungen des Besoldungsgesetzes ist damit Rechnung getragen worden. Die Besoldung des Staatssekretärs entspricht den beamtenrechtlichen Vorgaben und ist korrekt.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Respekt und auch das Verständnis für die Entscheidung zum Ausdruck bringen, dass Herr Paschedag nicht mehr mein Staatssekretär ist. Es sind Fehler gemacht worden, es sind Fehler von ihm gemacht worden. Die hat er eingeräumt. Deshalb ist die