Protokoll der Sitzung vom 12.09.2013

Zur Geschäftsordnung, Herr Nacke. Bitte sehr!

(Unruhe)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet, weil Artikel 24 unserer Verfassung klar regelt, in welcher Art und Weise dem Parlament Auskunft gegeben werden muss, und weil auch klar geregelt ist, in welcher Art und Weise, nämlich unverzüglich, Akten vorgelegt werden. Der Hannoversche

Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung, eine lesenswerte Lektüre, sagt zu Artikel 24 - laufende Nr. 11 -: Aus dem Grundsatz der Organtreue folgt zumindest eine Hinweispflicht der Landesregierung, wenn absehbar ist, dass eine zeitnahe Beantwortung der Anfragen - das bezieht sich auch auf Aktenvorlagebegehren - nicht möglich ist.

(Zuruf von der SPD: Ist das zur Ge- schäftsordnung?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern hat der Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages getagt. Eine Woche vorher wurde der Haushaltsausschuss darüber unterrichtet, dass sich das Kabinett am 17. September mit der Aktenvorlage beschäftigen wird und am 18. September die Akten vorgelegt werden.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Zur Ge- schäftsordnung?)

Herr Nacke, können Sie die als Beitrag zur Geschäftsordnung angekündigten Ausführungen mit der Tagesordnung noch in Verbindung bringen?

Zeitgleich hat die Pressesprecherin in der Landespressekonferenz die Journalisten darüber unterrichtet, dass dieser Termin nicht eingehalten wird. Diese Landesregierung - Herr Kollege Schneider, in diesem Fall betrifft es Sie - wäre verpflichtet gewesen, im Haushaltsausschuss - - -

(Der Präsident schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Jens Nacke [CDU]: Ergreifen Sie das Wort, und stellen Sie die Dinge klar! Sie versuchen, die Akten vor der Bundestagswahl zu ver- tuschen! Das ist die Wahrheit! - Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, mir fällt es etwas schwer, das als Geschäftsordnungsbeitrag zu werten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Gibt es dazu weitere Beiträge? - Das ist nicht der Fall.

Ich darf, wie vorhin schon gesagt, festhalten, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Die Re

dezeiten der Fraktionen sind im Wesentlichen erschöpft; zumeist leicht überschritten.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Nach unserer Geschäftsordnung geht es um eine Ausschussüberweisung. Zuständiger Ausschuss soll in diesem Fall der Ältestenrat sein. Ich frage das Haus, ob man damit einverstanden ist, den Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der in erster Beratung behandelt wurde, an den Ältestenrat zu überweisen. Ich bitte um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich darf nun noch Folgendes mitteilen: Der nächste, der 8. Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 24. bis 27. September 2013 vorgesehen.

Ich werde den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.

Die heutige Sitzung ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

Schluss der Sitzung: 11.50 Uhr.