Protokoll der Sitzung vom 30.10.2013

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bley. - Es gibt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention. Herr Kollege Schremmer, Sie haben das Wort für Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Herr Präsident! Herr Kollege Bley! Sie haben eben gesagt: Blödsinn. - Ich war zwar in der letzten Legislaturperiode noch nicht hier im Landtag. Ich gehe aber davon aus, dass Sie in der letzten Legislaturperiode möglicherweise auch zum Mindestlohn Blödsinn gesagt haben. Jetzt sind Sie der Geschichte schon ein bisschen näher getreten. Sie wollen ihn auch. Das begrüße ich ausdrücklich. Deswegen hat sich die Arbeit für mich in diesem ersten Dreivierteljahr schon gelohnt.

Viel wichtiger aber ist, was Sie an diesem Tariftreue- und Vergabegesetz nicht wollen. Das haben Sie auch ausdrücklich gesagt. Das sind die ILOKernarbeitsnormen. Ich würde Ihnen gerne noch einmal genau vorlesen, was Sie nicht wollen und was damit auch die CDU und die FDP nicht wollen. Sie wollen nämlich nicht die Beseitigung der Zwangsarbeit, Sie wollen nicht die Abschaffung der Kinderarbeit,

(Lebhafter Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

und Sie wollen nicht das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Das sind drei wesentliche Prinzipien, die sich in den ILO-Kernarbeitsnormen wiederfinden. Das wollen Sie nicht?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Kollege Bley!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist es bitter, wenn man diese Ausführungen noch einmal hören muss. Herr Schremmer, Sie wissen doch genau, dass wir einen Mindestlohn haben wollen - wir, die Christdemokraten, schon seit Langem.

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir sagen aber: Wir haben Tarifparteien. Die haben das 60 Jahre lang gut gelöst. Das wird auch in Zukunft gelingen. - Wenn wir ein Landesvergabegesetz nur für diesen Bereich schaffen wollen, und die EU da hinguckt, dann wird der EuGH sagen, meine Damen und Herren: Das geht nicht! Ihr müsst nachbessern! - Ich bin mir da sicher.

Sie argumentieren mit Tariftreue. Deshalb haben wir in diesem Gesetz eindeutig gesagt: Wir sind für die Tariftreue. Wir wollen, dass sie eingehalten wird. Wir wollen diesen Missbrauch nicht haben. Wir wollen das nicht dulden. Wir wollen eine ordentliche Entlohnung und einen ordentlichen Arbeitnehmerschutz. - Das haben wir in unserem Gesetz deutlich beschrieben.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Was ist denn mit ILO?)

- Die ILO-Kernarbeitsnormen. Es ist doch eindeutig, dass keiner Kinderarbeit will.

(Zuruf von den GRÜNEN: Dann sagt das doch! - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Das ist doch lächerlich!)

Sie erkennen nicht, dass wir bei der Auftragsvergabe eine Ausschreibung haben und dass wir dann nur in ganz geringen Anteilen Materialien mit Zertifikaten bekommen, nach denen das gewährleistet ist.

(Jens Nacke [CDU]: Er kann doch nicht ernsthaft behaupten, wir würden uns nicht gegen Kinderarbeit aus- sprechen! - Gegenruf von Thomas Schremmer [GRÜNE]: Man kann es versuchen! Das ist das Entscheiden- de!)

Der Arbeitnehmer soll geschützt werden. Aber der Auftragnehmer, der diesen Auftrag von der öffentlichen Hand annimmt, kann immer nur Angst haben, weil er sich sagen muss: Irgendwann, nach drei Jahren, wird jemand herausfinden, dass daran irgendeine Kinderhand mitgewirkt hat, was man vorher nicht erkennen konnte. - Dieses Risiko bringt unsere Unternehmen dazu, gar kein Angebot abzugeben. Deswegen sagen wir: Wir sind gegen Kinderarbeit. Aber das können wir nicht in das Vergabegesetz hineinschreiben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Anja Piel [GRÜNE]: Das ist Quatsch!)

Vielen Dank, Herr Bley. - Es hat sich jetzt der Wirtschaftsminister zu Wort gemeldet. Herr Lies, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz. Ich würde den Titel dieses Gesetzes gerne für Frau König und für Herrn Bley übersetzen. Man hätte das Gesetz auch „Gesetz für gute Arbeit und zur Stärkung von Handwerk und Mittelstand“ nennen können; denn genau das ist der Inhalt dieses Gesetzes.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich darf zu Beginn sagen, dass das ein wirklich guter Tag ist, über den ich mich sehr freue; denn er zeigt ein konsequentes Vorgehen. Das konsequente Vorgehen ist, dass die Koalition in ihrer Vereinbarung gesagt hat: Wir wollen ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Es sind die Fraktionen, die diesen Entwurf dann eingebracht haben. Es ist vor allen Dingen der intensive Dialog, der mit allen Verbänden und Partnern stattgefunden hat. Es ist der Beschluss, der hoffentlich heute zustande kommt. Und es ist dann am 1. Januar 2014 die Einführung. Ich glaube, das ist der Beweis für konsequentes Handeln dieser rot-grünen Landesregierung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Beginn der Diskussion über diesen Gesetzentwurf und seit der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Regierungsfraktionen Mitte Juni dieses Jahres habe ich viele interessante Gespräche und intensive Diskussionen mit Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Kommunen, der Kammern, der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Interessengruppen geführt. Dabei konnte ich anders als Sie sehr wohl sehr viele positive Stimmen hören. Aber natürlich gab es auch gleich zu Beginn kritische Stimmen hinsichtlich der vorgesehenen Neuerung unseres Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes.

Ich freue mich, dass von der Möglichkeit, den offenen Dialog mit meinem Hause in Ergänzung zum parlamentarischen Anhörungsverfahren zu führen,

so rege Gebrauch gemacht worden ist. Die dadurch gewonnenen Einblicke in die Befürchtungen und Ängste der von dem Gesetz betroffenen Parteien waren nicht zuletzt für die Ausschussberatungen sehr wichtig; denn es wurde dabei insbesondere auch auf die Umsetzungsschwierigkeiten bestimmter Regelungen des Gesetzentwurfs in der Praxis aufmerksam gemacht.

Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss hat sich intensiv mit der vorgebrachten Kritik auseinandergesetzt und es geschafft, mit der vorliegenden Beschlussempfehlung viele dieser Bedenken auszuräumen, ohne dabei die wesentlichen Ziele des Gesetzes zu vernachlässigen. Dies begrüßen vor allem auch die Verbände des Handwerks und des Baubereichs; denn die vorgenommenen Änderungen führen zu erheblichen Verfahrenserleichterungen und erhöhen somit die Praktikabilität der gesetzlich von uns definierten Regelungen, was die Umsetzbarkeit in der Praxis letztlich sichert.

Daher begrüße und unterstütze ich diesen Gesetzentwurf in vollem Umfang. Ich will das noch einmal betonen. Das ist ein großer gemeinsamer Erfolg rot-grüner Landespolitik.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ziele dieses Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes haben die Regierungsfraktionen bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung niedergelegt. Im Wesentlichen geht es dabei um gute Arbeit ebenso wie um ausgewogene soziale und umweltbezogene Belange, aber eben auch um Fairnesskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen; denn die öffentliche Hand nimmt eine Vorbildfunktion ein. Daher müssen gerade die öffentlichen Auftraggeber nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine qualitativ hochwertige, nachhaltige und gemeinwohlorientierte Beschaffung anstreben. Genau das wird mit diesem Gesetz gewährleistet.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz soll daher auch auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- und Lieferdienstleistungen sowie insbesondere auch Dienstleistungen im Bereich ÖPNV ab einem geschätzten Auftragswert von netto 10 000 Euro Anwendung finden. Durch diesen erweiterten Anwendungsbereich müssen alle Auftragsvergaben ab 10 000 Euro sowohl auf kom

munaler als auch Landesebene künftig nach einheitlichen Vergaberegeln durchgeführt werden. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, sichert insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu einem fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Das muss in unser aller Interesse sein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Gabriele Andretta [SPD]: So ist es!)

Deswegen darf man mit Fug und Recht sagen: Der erste Schwerpunkt der Zielsetzung des Gesetzes ist erreicht. Das ist die Stärkung von Mittelstand und Handwerk.

Unter dem Stichwort „gute Arbeit“ sieht der Gesetzentwurf vor allem die umfassende Forderung von Tariftreue sowie die Einführung eines sogenannten vergabespezifischen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde vor. Das gegenseitige Unterbieten der Unternehmen bei den Arbeitskosten, das auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird, soll dadurch verhindert werden. Damit ist ein fairer Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen möglich. Das ist ein guter, ein richtiger Weg.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Zurückdrängen des sich ausbreitenden Niedriglohnsektors entlastet überdies die sozialen Sicherungssysteme in unserem Land. Das heißt: Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes ist erreicht, nämlich der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Anständiger Lohn für anständige Arbeit muss die Grundlage öffentlicher Vergabe sein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es ist daher auch wichtig, dass das Gesetz Dienstleistungsaufträge im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs auf Straße und Schiene erfasst. Gerade in diesem Bereich kommt es vielfach dazu, dass durch den Einsatz von Nachunternehmen der Wettbewerb zulasten der Lohnkosten und somit auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird. Dies liegt daran, dass im ÖPNV eine sehr heterogene Tariflandschaft vorhanden ist und die in den verschiedenen Tarifverträgen vorgesehenen Entgeltregelungen erheblich voneinander abweichen.

Meine Damen und Herren, zu den Kriterien guter Arbeit gehören über die auskömmliche Bezahlung hinaus aber auch weitere soziale Aspekte wie z. B. die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben einschließlich der Entgeltgleichheit sowie angemessene und faire Arbeitsbedingungen, die der Gesetzentwurf ebenso wie Kriterien einer umweltverträglichen Beschaffung berücksichtigt, übrigens - das will ich noch einmal betonen - abweichend von dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dabei, meine Damen und Herren, ist die Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Zielsetzungen in der vorliegenden Entwurfsfassung so ausgestaltet, dass den öffentlichen Auftraggebern der notwendige Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, um selbst zu entscheiden, ob und wie soziale und ökologische Kriterien, im Einzelfall genau auf den jeweiligen Beschaffungsgegenstand zugeschnitten, in die Vergabeverfahren einfließen können. Das Gesetz erkennt insofern an, dass es auch Fälle geben wird, in denen z. B. die Vorgabe bestimmter Sozialkriterien nicht zu einer Vergabe passt oder aber den Mittelstand und das Handwerk überfordert. Wie Sie also sehen, Frau König: Alles das ist in diesem Gesetz eindeutig berücksichtigt.

(Gabriela König [FDP]: Was passiert dann?)

In Bezug auf den großen Anwendungsbereich des Gesetzes sichert die praktische Umsetzbarkeit die gesetzgeberischen Ziele und stärkt damit die Akzeptanz des Gesetzes sowohl aufseiten der Auftraggeber als auch aufseiten der Auftragnehmer.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung stellt nicht zuletzt aufgrund der zielorientierten Mitwirkung der Verbände und sonstiger Beteiligte das öffentliche Vergabewesen in Niedersachsen auf eine gute und auf eine nachhaltige Grundlage.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich spreche mich daher ausdrücklich für die Annahme der Beschlussempfehlung aus und danke an dieser Stelle den Regierungsfraktionen ausdrücklich.

Aber, meine Damen und Herren, wir wissen natürlich auch, dass ein solches Gesetz, wenn es neu in das Verfahren eingebracht werden muss, auch die Partner mitnehmen muss. Die Kommunen sind unsere Partner. Das will ich hier mit aller Deutlichkeit sagen. Deshalb steht die Begleitung von Städten, Gemeinden und Landkreisen ganz oben an. Es geht um das Thema „Servicestelle“, aber auch darum, gemeinsam zu überlegen, wie wir dieses Gesetz in der Umsetzung zum Erfolg bringen. Das ist das Anliegen sowohl der Landesregierung als auch der Städte, Gemeinden und Landkreise.

Im Rahmen der im Gesetzestext vorgesehenen Evaluierung wird die Landesregierung in den ersten zwei Jahren, in denen das Gesetz in Kraft ist, die tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen dieses Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes überprüfen. Die Evaluierung wird sich dabei sowohl auf den Aufwand als auch auf die zur Erreichung der gesetzlichen Zielsetzung notwendigen Maßnahmen beziehen. Ich bin mir damit sicher, dass wir alle Ziele, die wir haben, in Einklang mit Aufwand und Wirkung bringen.