Im Rahmen der im Gesetzestext vorgesehenen Evaluierung wird die Landesregierung in den ersten zwei Jahren, in denen das Gesetz in Kraft ist, die tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen dieses Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes überprüfen. Die Evaluierung wird sich dabei sowohl auf den Aufwand als auch auf die zur Erreichung der gesetzlichen Zielsetzung notwendigen Maßnahmen beziehen. Ich bin mir damit sicher, dass wir alle Ziele, die wir haben, in Einklang mit Aufwand und Wirkung bringen.
Der vorliegende Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen weist im Unterschied zum Gesetzentwurf der CDU gerade in den zentralen Bereichen von Tariftreue und Mindestlohn sowie bei sozial- und umweltverträglichen Kriterien den Mut zur Gestaltung auf. Ich glaube, das macht eine solche Landesregierung auch aus.
An dieser Stelle danke ich noch einmal allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Den Regierungsfraktionen danke ich für die Einbringung des Gesetzentwurfs und die Bereitschaft, den Gesetzentwurf auf einen Weg zu bringen, der hohe Akzeptanz finden wird. Vor allem danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium, die in ihrer Arbeit sehr intensiv an der Ausgestaltung mitgewirkt haben. Ich glaube, damit wird deutlich: Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung für Handwerk und Mittelstand passen in rot-grüne Hände. Dafür legen wir mit diesem Gesetzentwurf heute den Beweis vor.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegt eine Wortmeldung von Frau Mechthild Ross-Luttmann von der CDU-Fraktion vor. Sie haben noch eine Redezeit von 5:30 Minuten. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, um drei rechtliche Aspekte dieses Gesetzentwurfs anzusprechen: Das Erste ist das, was Herr Kollege Bley schon ausgeführt hat, nämlich die überbordende Bürokratie und die erheblichen Mehrkosten, zweitens die fehlende Konnexität und drittens vergabefremde Kriterien.
Nachdem ich die Redebeiträge der Mehrheitsfraktionen gehört habe, stelle ich fest: Nichts, aber auch gar nichts bewegt Sie bei Ihren Vorschlägen so wie das Festschreiben staatlicher Bürokratie und die Schaffung von Überregulierung.
Sie schreiben offenkundig Ihre Gesetzentwürfe, um Ihre eigenen ideologischen Ansichten durchzusetzen, nicht aber, um mit schlanken, effizienten Strukturen eine optimale Mittelstandsförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie benennen zwar den Gedanken der Mittelstandsförderung in § 10 Ihres Gesetzentwurfs. Der steht aber im klaren Gegensatz zu dem ganzen Rest des Gesetzes. Wenn Sie es mit der Mittelstandsförderung wirklich ernst meinen, hätte man nicht nur erwarten können, sondern auch erwarten müssen, dass sich diese Interessenlage auch in den einzelnen Regelungen wiederfindet.
Dem ist aber nicht so; das Gegenteil ist der Fall. Der Kollege Bley ist bereits hierauf eingegangen.
Meine Damen und Herren, wozu führt die Umsetzung Ihres Gesetzentwurfs, den Sie sicherlich gleich mit Ihrer Mehrheit verabschieden werden? - Zum einen werden sich kleinere mittelständische Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kaum noch beteiligen.
Sie werden nämlich den erheblichen zusätzlichen Aufwand scheuen und mögliche Rechtsfehler befürchten.
Zum anderen überfordern Sie gerade kleine Gemeinden. Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden beispielsweise, an deren Spitze oftmals ehrenamtliche Bürgermeister stehen, werden nur schwerlich Vergaben nach Ihren Vorgaben durchführen können. Eine andere Folge wird sein, dass mehr Personal eingesetzt werden muss.
Damit komme ich zum zweiten Punkt, zur Konnexität. Artikel 57 Abs. 4 Satz 2 unserer Niedersächsischen Verfassung hält klar fest - ich zitiere -:
„Für die durch Vorschriften nach Satz 1 verursachten erheblichen und notwendigen Kosten ist unverzüglich durch Gesetz der entsprechende finanzielle Ausgleich zu regeln.“
Sie selbst gestehen ja in der Begründung zu, dass die Regelungen konnexitätsrelevant sind. Aber das alleinige Zugestehen reicht nicht aus. Dies entspricht nicht im Mindesten dem klaren Wortlaut unserer Verfassung. Es ist nämlich die Pflicht des Gesetzgebers - nicht die Pflicht der Kommunen -, unverzüglich die Höhe der Mehrbelastungen nachvollziehbar zu ermitteln.
Ich erwarte daher von Ihnen, meine Damen und Herren von den Mehrheitsfraktionen, dass Sie unverzüglich und zeitnah einen Vorschlag für eine verfahrensrechtliche Regelung in den Landtag einbringen, die verbindlich und verfassungskonform für die bei den Kommunen verursachten erheblichen und notwendigen Kosten den finanziellen Ausgleich regelt.
Aber was das ganze Gesetz so falsch macht, sind vor allem die vergabefremden Kriterien, mit denen das Gesetz nahezu überfrachtet wird. Damit komme ich zum dritten Aspekt.
Was ist die wichtigste Aufgabe des Vergaberechts? - Das Vergaberecht soll dazu beitragen, dass Handwerker und Unternehmer gleichermaßen die Möglichkeit haben, von öffentlichen Aufträgen zu profitieren. Gleichzeitig sollen durch den
Wettbewerb der Bieter die Kosten bei der Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand gering gehalten werden, eben nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung. Dabei sollten die Regelungen für alle klar und verständlich sein. Aber klar und verständlich sind die Regelungen nicht.
Es ist richtig: Ich habe im Rechtsausschuss die Frage der ILO-Kernarbeitsnormen angesprochen, und zwar vor dem folgenden Hintergrund: Die ILOKernarbeitsnormen sind internationale soziale Standards, die auch von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden. Das heißt also: Solange Unternehmen auch aus deutschen Waren Produkte herstellen, können Unternehmen davon ausgehen, dass die ILO-Kernarbeitsnormen angewandt werden und gelten.
Aber was passiert in den vielen Fällen, in denen kleinste Teilchen aus dem Ausland übernommen werden? Wie können da kleine Betriebe, kleine Unternehmen garantieren, dass die ILO-Kernarbeitsnormen in jedem einzelnen Fall eingehalten werden? - Das halte ich persönlich zum Teil für schlicht unmöglich. Das gehört nicht in ein niedersächsisches Vergabegesetz.
Meine Damen und Herren, auch soziale Standards gehören nicht in ein niedersächsisches Vergabegesetz.
Auch ich bin für Tariftreue. Auch ich bin für die Zahlung von gerechten Löhnen. Auch ich bin gegen Kinderarbeit und gegen Lohndumping. Aber dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht in ein niedersächsisches Gesetz zu schreiben, sondern diese Regelungen müssen für die Wirtschaft insgesamt gelten.
teilnehmen und verhandeln. Sprechen Sie diese Dinge dort an! Dort gehören sie hin, aber nicht in ein niedersächsisches Vergabegesetz.
Frau Kollegin, die Zeit ist schon etwas überschritten. Sie müssen jetzt zum Ende kommen. Einen Satz noch zum Abschluss!
Abschließend: Frau Modder und Frau Piel, wenn Sie es mit der Mittelstandsförderung ernst meinen, dann müssen Sie Ihren Entwurf zurückziehen.
Tun Sie dies! Stimmen Sie unserem Entwurf zu, oder warten Sie zumindest ab, was Ihr Herr Ministerpräsident in Berlin erreicht!