Vielen Dank, Frau Ross-Luttmann. - Es liegt eine Wortmeldung für eine Kurzintervention von Frau Westphely von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann, was mich echt stört, ist: Sie scheren alles über einen Kamm, den gesamten Mittelstand. Wir hatten so viele Gespräche mit kleinen Unternehmen, die hochinnovativ sind, die nachhaltige Produkte anbieten und die sich sehr darüber ärgern, dass bei öffentlichen Aufträgen das ausschlaggebende Kriterium immer nur der Preis ist und dass sie nicht mit der Qualität ihres Angebots überzeugen können.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Rich- tig! - Ulf Thiele [CDU]: Das ändert ihr doch gar nicht!)
Zum anderen: Wir fordern die ILO-Kernarbeitsnormen für Aufträge ab 10 000 Euro ein. Das sind keine Klein-Klein-Sachen. Natürlich kann man immer sagen: Die anderen sollen anfangen. - Aber das ist nicht unsere Art, Politik zu machen, son
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist interessant, dass man jetzt die ILO-Kernarbeitsnormen hier wieder zum Thema macht. Wir haben doch deutlich gehört, dass das Ganze ein Abschreckungsmoment für unsere Unternehmen ist. Ich finde, dass dies zum Ausdruck kommen muss.
Herr Lies hat gesagt, dass die Verbände des Handwerks und des Mittelstands zugestimmt haben, dass die ILO-Kernarbeitsnormen für Aufträge ab 10 000 Euro gelten, damit dann die Tariftreue greift. Das war der Punkt. Sie waren aber ansonsten strikt gegen soziale, Umwelt- und ILO-Bedingungen. Dann kann man hier nicht sagen: Handwerk und Mittelstand stimmen diesem Gesetzentwurf zu. - Das ist schlicht und einfach nicht korrekt.
Auch von der Wirtschaft wird gewollt, dass es in einigen Punkten ein Landesvergabegesetz ab dem 1. Januar 2014 gibt. Aber sagen Sie nicht, sie stimmen dem zu. Bei einigen Einzelpunkten sagen sie „okay“, aber das gesamte Paket haben sie abgelehnt. Das will ich noch einmal zum Ausdruck bringen.
dann antworte ich: Wenn Sie dem Aufruf von Frau Ross-Luttmann nicht folgen, dem Antrag der CDU zuzustimmen, dann beerdigen wir ein gutes Stück Geschichte, nämlich das Landesvergabegesetz, das Früchte getragen hat.
§§ 1 bis 9. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§§ 11 bis 16. - Hierzu gibt es wieder eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist ebenfalls gefolgt.
§§ 17/1 und 18. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Änderungsempfehlung zu diesen beiden Paragrafen ist gefolgt.
Gesetzesüberschrift. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Wer dem Gesetzentwurf in dieser veränderten Form seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, aufzustehen. - Wer dem Gesetzentwurf nicht zustimmen möchte, den bitte ich, jetzt aufzustehen. - Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist beschlossen.
Meine Damen und Herren, um den Tagesordnungspunkt zu beenden, haben wir noch eine Abstimmung durchzuführen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen möchte und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/606 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein
Meine Damen und Herren, ich bitte darum, im Plenarsaal wieder etwas Ruhe einkehren zu lassen. Es ist nachvollziehbar, dass einige Kollegen nach der langen Debatte kurz hinausgehen müssen.
Wir setzen den Tagungsabschnitt mit dem nächsten Tagesordnungspunkt, den der Kollege Klare schon angesprochen hat, fort. Ich rufe auf den
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Niedersächsi- sches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NdsGVFG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/833
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sichern wir Entflechtungsmittel in Höhe von 122 Millionen Euro, die uns der Bund jährlich zur Verfügung stellt, für unsere Verkehrsinfrastruktur in Niedersachsen. Mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit über das Jahr 2013 hinaus. Denn Ende des Jahres wird, wie wir alle wissen, die Zweckbindung der Bundesmittel auslaufen. Damit wir auch von 2014 an beständig in die gute und sinnvolle Mobilität des Landes investieren können, brauchen wir das vorliegende Gesetz auch, um den verunsicherten Kommunen und Verkehrsträgern wieder Rechtssicherheit und Finanzierungssicherheit zu geben.
Gut für Niedersachsen, dass jetzt Rot-Grün eine zeitgemäße und verantwortungsvolle Verkehrspolitik für Niedersachsen gestalten kann.
Wir verfolgen in der Tat ein weiteres wichtiges Ziel mit diesem Gesetz. Wir wollen wie andere Bundesländer auch endlich die Mittel zugunsten von Schiene und ÖPNV maßvoll über die nächsten Jahre hinweg verschieben, so wie es in Niedersachsen geregelt war, bis Schwarz-Gelb die Regierung übernommen hat. Wir haben für die Neuorientierung zugunsten einer sozial- und umweltverträglichen Mobilität sehr viel Zeit verloren und müssen nun ambitioniert die Umverteilung der GVFG-Mittel anpacken, um vor allem in der Fläche einen vernünftigen ÖPNV herzustellen, den die Menschen als echte Alternative wahrnehmen und nutzen können.
Zu den Vorwürfen aus CDU und FDP: Immer wieder geben Sie in Debatten vor, dass die Verschiebung der Mittel zugunsten von Schiene und ÖPNV das Straßennetz in Niedersachsen gefährden und zum Zerfall der Straßen beitragen würde.
Mit dieser falschen Auslegung des GVFG möchte ich an dieser Stelle gern einmal aufräumen, meine Damen und Herren; denn, wie schon so oft im Ausschuss und auch hier im Plenum erwidert, können mit dem Entflechtungsgesetz keine Löcher in Straßen geflickt werden. Es handelt sich um investive Mittel. Das heißt, mit diesen Mitteln lässt sich der Neubau von Straßen fördern, nicht aber Sanierung und Erhalt.
Im Juni-Plenum sprach Frau König von den Familien in Niedersachsen, denen wir mit unserem Gesetz angeblich schweren Schaden zufügen würden. Frau König führte an, dass mit unserem Gesetz z. B. eine Mutter mit zwei Kindern nicht mehr in der Lage sein würde, ihre Kinder zur Krippe, in den Kindergarten und zur Schule zu bringen und dann auf dem Weg zur Arbeit auch gleichzeitig noch den Einkauf zu erledigen.