Protokoll der Sitzung vom 30.10.2013

(Karl-Heinz Bley [CDU]: Sie wollen da auch noch kürzen! - Jörg Hillmer [CDU]: Das ist doch kein Grund, die Mittel zu kürzen!)

Wie lange wollen Sie denn die Gemeinden warten lassen, bis das endlich abfinanziert wird?

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dafür haben Sie überhaupt keine Lösungen angeboten.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Ihre Antwort ist, den Titel zu kürzen! Das ist ja su- per!)

- Herr Hilbers, Sie sind ja ein ganz Schlauer. Sie haben mächtig viel Ahnung vom Straßenbau, muss ich Ihnen sagen.

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der SPD)

Kollege Will, Sie müssen zum Schluss kommen. Die 90 Minuten - - -

(Heiterkeit)

Die 90 Sekunden für die Antwort sind abgelaufen.

(Reinhold Hilbers [CDU]: 90 Minuten wären unerträglich! - Karl-Heinz Bley [CDU]: Er hat doch noch nichts ge- sagt!)

Einen Satz noch an den Minister: Wir erwarten bei dieser Umsteuerung natürlich, dass möglichst viele in den Genuss der Investitionsmaßnahmen kommen. Wir schlagen vor, die Investitionsmittel zu strecken, damit möglichst schnell alle bedient werden können.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das heißt ja wohl auf Deutsch, die Zuschüsse zu kürzen! Wie soll das in Südniedersachsen gehen?)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Herr Wirtschafts- und Verkehrsminister Lies. Sie haben das Wort. Bitte schön!

(Karl-Heinz Bley [CDU]: Gerd Will hat nichts gesagt! Herr Lies, sagen Sie etwas! - Weitere Zurufe von der CDU)

- Meine Damen und Herren, ich würde vorschlagen, dass Sie nicht anfangen zu reden, sondern erst einmal dem Minister die Gelegenheit geben. Der hört nämlich Ihnen gerade zu. Das ist eigentlich nicht die vorgesehene Reihenfolge. - Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Verkehrs- und Beförderungswesen zählt unzweifelhaft zur Grundversorgung in Aufgabenträgerschaft des Staates. Somit sind der kommunale Straßenbau und der ÖPNV Aufgaben der Daseinsvorsorge und damit auf Dauer ausgelegt. Entsprechend ist eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen. Genau das ist die Zielrichtung dieses Gesetzes, das von Rot-Grün auf den Weg gebracht wurde: Planungssicherheit zu schaffen in einer äußerst schwierigen Phase - ich komme gleich noch darauf -, was die Zukunft der Entflechtungsmittel angeht.

Herr Bley, ich will zumindest den „Verkehrsinfarkt“, den Sie angesprochen haben, aufgreifen. Herr Will hat gerade schon versucht, zwischen dem Teil, bei dem wir über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz reden, und dem Teil zu unterscheiden, bei dem Sie unter schwarz-gelber Verantwortung in den letzten zehn Jahren 220 Millionen Euro gekürzt, reduziert und eingespart haben. Sie haben dafür gesorgt, dass wir diesen Infarkt haben! Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Weil das genau so ist, haben wir im Haushaltsentwurf der Landesregierung 8,5 Millionen Euro mehr für den Erhalt der Straßen eingeplant,

(Reinhold Hilbers [CDU]: Aber weni- ger als im letzten Jahr!)

als Sie in Ihrer Mittelfristplanung vorgesehen haben. Insofern wird, glaube ich, deutlich, dass die Priorität dieser Landesregierung sehr wohl bei dem

Erhalt von Infrastruktur und bei dem Erhalt der Straßeninfrastruktur liegt.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach den Erhebungen in Niedersachsen besteht weiterhin ein durchschnittlicher Mittelbedarf von rund 173 Millionen Euro im Jahr, um die notwendigen Investitionen für beide Bereiche zu finanzieren. Der Bedarf liegt damit über den bisherigen Zuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz von 123 Millionen Euro pro Jahr. Deshalb ist weiterhin eine Mittelbereitstellung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zumindest im bisherigen Umfang, eigentlich sogar über das bisherige Maß hinaus notwendig.

Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf für ein Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist die Verwendung der Entflechtungsmittel auch über 2013 hinaus für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gesichert, da das Entflechtungsgesetz ab dem Jahr 2014 keine Zweckbindung mehr für den Verkehrsbereich vorsieht. Deswegen ist es umso wichtiger, für Niedersachsen diese entsprechende Zweckbindung gesetzlich festzuschreiben.

Die Landesregierung sichert durch die Vorlage dieses Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eine ganz wichtige Finanzierungsquelle für den öffentlichen Personennahverkehr und den kommunalen Straßenbau. Ich will an dieser Stelle sagen: Wir brauchen beides! Der immer wieder vorgenommene Versuch, das eine gegen das andere auszuspielen, hilft den Menschen in unserem Land nicht. Die Daseinsvorsorge wird sich verändern. Die Gesellschaft wird älter. Wir brauchen öffentlichen Personennahverkehr, um auch die Fläche zu erschließen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Umschichtung der Mittel von bisher 60 % zugunsten des kommunalen Straßenbaus und 40 % für den ÖPNV hin zu einer Quote von 40 % zu 60 % zugunsten des ÖPNV ist sukzessive - in Schritten von 5 Prozentpunkten pro Jahr - berücksichtigt und wird erst in 2017 voll zum Tragen kommen. Durch diese schrittweise Mittelumschichtung ist gewährleistet, dass das Land gegenüber den Kommunen gemachte Zusagen einer Kofinanzierung von kommunalen Straßenbauvorhaben einhält. Die Kommunen haben diese Vorhaben zum Teil vorfinanziert. Ohne die nur schrittweise

Umsetzung würde die zugesagte finanzielle Beteiligung des Landes nicht mehr möglich sein. Auch können durch die sukzessive Mittelverschiebung nun noch notwendige Bauvorhaben in 2014 begonnen werden.

Bei dem künftigen Mittelbedarf für den ÖPNV sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs ist unter der Beachtung der künftigen Mittelbereitstellung durch den Bund zu beurteilen. Zwar gibt es jetzt bei den Entflechtungsmitteln zumindest bis 2019 Gewissheit über die Höhe. Unklar ist aber die Höhe der Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz ab 2015. Das Land erhält jährlich 608 Millionen Euro mit einer jährlichen Dynamisierung von 1,5 %, um den ÖPNV und insbesondere den schienengebundenen Personennahverkehr in Niedersachsen zu finanzieren.

Die Regionalisierungsmittel sind deshalb die Hauptfinanzierungsquelle für den öffentlichen Personennahverkehr. Gemeinsam mit den Entflechtungsgesetzmitteln bilden sie das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Niedersachsen.

Ende 2015 steht im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Revision eine Überprüfung der Regionalisierungsmittel an. Der den Ländern zustehende Gesamtmittelbedarf wird dann neu festgelegt. Mögliche Kürzungen der Regionalisierungsmittel hätten für Niedersachsen erhebliche Auswirkungen. So würde allein eine 5-prozentige Kürzung für Niedersachsen in 2015 ein Minus von rund 32 Millionen Euro bedeuten. Im Vergleich dazu: Die Umschichtung der Entflechtungsgesetzmittel zugunsten des ÖPNV beläuft sich auf rund 25 Millionen Euro. Wir könnten ein solches Minus also nicht einmal kompensieren, wenn es auf uns zukäme.

Deutlich ist: Niedersachsen benötigt auch künftig Mittel aus dem Entflechtungsgesetz und - noch wichtiger - aus dem Regionalisierungsgesetz in mindestens gleicher Höhe. Mit dem vorgelegten Entwurf für ein Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hat die Landesregierung einen ganz wichtigen Schritt unternommen, um den ÖPNV auch künftig mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Denn - noch einmal - angesichts der demografischen Entwicklung der Gesellschaft benötigt der ÖPNV langfristig tragbare Finanzierungsperspektiven, um die Mobilität im Lande Niedersachsen als Flächenland zu gewährleisten und

um den Herausforderungen dieses demografischen Wandels gerecht zu werden.

Insofern wird die Landesregierung darum kämpfen, dass Niedersachsen auch künftig mit den angemessenen Regionalisierungsmitteln bedacht wird und nicht gegenüber anderen Ländern hinten runterfällt. Eine Diskussion über eine Änderung des Verteilungsschlüssels bei den Regionalisierungsmitteln lehnt die Landesregierung daher strikt ab.

Noch ein paar Worte zur Bedeutung der Finanzierungsquellen für den ÖPNV: Weiterhin besteht ein hoher Bedarf an ÖPNV-Mitteln nicht nur beim Neu- und Ausbau, sondern insbesondere bei der Grunderneuerung der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur, um dadurch den guten Standard im ÖPNV weiterhin zu halten und möglicherweise zu verbessern, um über eine Steigerung der Attraktivität auch zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen. Ohne eine deutliche Steigerung des ÖPNV werden wir auch die Ziele der CO2-Reduzierung nicht erreichen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe im Personenbeförderungsgesetz ist bis spätestens zum 1. Januar 2022 der barrierefreie Zugang zum ÖPNV flächendeckend herzustellen. Hierfür sind entsprechende Mittel erforderlich. Die Größenordnung ist, wenn wir ehrlich sind, noch unbekannt. Aber eines ist klar: Mit dieser Aufgabe können wir die Kommunen nicht alleine lassen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aufgrund der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung werden neue Fördertatbestände einen zusätzlichen Mittelbedarf auslösen. Beispielhaft sind dabei die Investitionen bei der Echtzeitinformation oder im Rahmen von E-Mobilität.

Meine Damen und Herren, die Sicherung von Investitionsmitteln und ein Miteinander von ÖPNV und kommunalem Straßenbau werden mit diesem Gesetz möglich sein. Ich hoffe, die Beratung wird zu einem entsprechenden Ergebnis führen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die CDU-Fraktion hat um die Erteilung zusätzlicher Redezeit gebeten, die ihr aufgrund des Redeablaufs auch zusteht.

Der Kollege Hilbers hat für drei Minuten das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich über die Straßenbaumittel unterhält, reicht eigentlich ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung, die Sie vorgelegt haben. Dort kann man nachlesen, was Sie dort machen wollen, was Sie hier verkünden und was Sie in Wirklichkeit tun.

Sie behaupten, Sie fördern den kommunalen Straßenbau zusätzlich. Sie behaupten, es sind Investitionsstaus hinterlassen worden. Sie machen aber genau das Gegenteil! Ich sage Ihnen, was die Zahlen aussagen: Auf Seite 90 Ihrer Mipla heißt es zum kommunalen Straßenbau: 2. Nachtragshaushaltsplan 2013 - also noch unsere Zahlen - 74,1 Millionen Euro. Haushaltsplanentwurf 2014: 67,9 Millionen Euro. Finanzplanung 2015: 61,8 Millionen. Jetzt kommt es: Finanzplanung 2016: 55,6 Millionen Euro. Jetzt kommt es noch besser: Finanzplanung 2017: 49,4 Millionen Euro. Erzählen Sie den Menschen doch nicht, dass Sie mehr tun wollen, wenn Sie in Wirklichkeit das Geld an der Stelle herausnehmen und streichen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ein weiteres Märchen, das Sie hier erzählen, ist das vom Investitionsstau von 200 Millionen Euro, den wir hinterlassen hätten. Das passt alles nicht. Schauen Sie in die Investitionsplanung für Landesstraßen! Wir haben 108 Millionen Euro dafür ausgegeben - zugegebenermaßen ist das in der Mipla nicht durchgeschrieben, aber damals war dieser Wert eingesetzt.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Das müssen Sie auseinanderhalten! GVFG!)

Sie setzen jetzt an der Stelle ein: Für 2013 waren an der Haushaltsstelle 86 Millionen Euro ausgewiesen. Sie setzen für 2014 73,5 Millionen Euro ein. Diesen Wert schreiben Sie in die Zukunft fort. Tun Sie nicht so, als würden Sie mehr tun! Sie nehmen den Menschen in der Fläche das Geld für den Straßenbau weg!