Protokoll der Sitzung vom 30.10.2013

Sie setzen jetzt an der Stelle ein: Für 2013 waren an der Haushaltsstelle 86 Millionen Euro ausgewiesen. Sie setzen für 2014 73,5 Millionen Euro ein. Diesen Wert schreiben Sie in die Zukunft fort. Tun Sie nicht so, als würden Sie mehr tun! Sie nehmen den Menschen in der Fläche das Geld für den Straßenbau weg!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zukünftig wird es schlechtere Straßen und längere Wartezeiten für die Kommunen geben, und die Kommunen werden nicht daran partizipieren. Im Gegenteil, wir haben nachgefragt, wohin Ihre zusätzlichen ÖPNV-Mittel fließen sollen: Es geht ausschließlich um Beschaffungsmaßnahmen in

den Großräumen - ausschließlich! Das können Sie in den Niederschriften über die Haushaltsausschusssitzungen nachlesen. Das ist keine Politik für den ländlichen Raum - das ist Politik gegen den ländlichen Raum!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Damit schließen wir den ersten Beratungsdurchgang ab und kommen wir zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, mit diesem Gesetzentwurf federführend den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu befassen, mitberatend die Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, den Ausschuss für Inneres und Sport und den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Vielen Dank, das ist ausreichend unterstützt. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich läute auch jetzt wieder, weil wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes wahrscheinlich zu einer Abstimmung durch Aufstehen kommen. Auch deswegen sollte der Plenarsaal etwas voller sein.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Erste (abschließende) Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/832

Bei den vorgesehenen Änderungen der Geschäftsordnung handelt es sich um zwei von allen Fraktionen als notwendig angesehene Korrekturen der durch Landtagsbeschluss vom 18. Juni 2013 geänderten Verhaltensregeln. Zum einen sollen die aufgrund dieses Beschlusses uneinheitlichen Anzeigepflichten für freiberuflich Tätige und sonstige Selbstständige vereinheitlicht werden, weil es für eine unterschiedliche Behandlung der Tätigkeiten keinen Rechtfertigungsgrund gibt.

Zum anderen sollen die bestehenden Veröffentlichungspflichten über bestehende vertragliche oder gesetzliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen, wieder angeglichen werden.

Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, diese Änderungen der Geschäftsordnung heute gleich abschließend zu behandeln. Die entsprechenden Verfahrensfragen klären wir im Anschluss an die erste Beratung.

Auf eine mündliche Einbringung - es liegen keine Wortmeldungen vor - wird offensichtlich verzichtet. Damit ist die formale erste Beratung abgeschlossen.

Zum weiteren Verfahren gebe ich folgende Hinweise:

Nach § 100 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Änderung der Geschäftsordnung wie ein Gesetzentwurf zu behandeln. Nach der folglich entsprechend anzuwendenden Regelung in § 27 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung kann der Landtag einen Beratungsgegenstand an einen Ausschuss überweisen. Eine Überweisung an einen Ausschuss gilt als beschlossen, wenn mindestens 30 Mitglieder des Landtags dafür stimmen. Ich frage Sie daher zunächst: Gibt es Befürworter einer Ausschussüberweisung? Dann bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Es kommt daher nicht zur Ausschussüberweisung.

Wir kommen zu der Frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung unmittelbar anschließend durchzuführen. - Ich höre keinen Widerspruch. Nach § 100 in Verbindung mit § 29 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung eines Antrags zur Änderung der Geschäftsordnung nämlich frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten Beratung. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich muss Sie daher formal fragen - damit wir das heute beschließen können -, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung über den Antrag unmittelbar anzuschließen. Dann melden Sie sich bitte jetzt. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch.

Wir kommen daher jetzt zur zweiten Beratung.

Eine Berichterstattung ist naturgemäß nicht vorgesehen.

Ich frage trotzdem noch einmal vor der Abstimmung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zur Einzelberatung:

Nr. 1 des Antrags. - Unverändert.

Nr. 2 des Antrags. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer diesen Änderungen der Geschäftsordnung, wie erläutert, seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist diese Änderung der Geschäftsordnung von Ihnen einstimmig beschlossen. Vielen Dank.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: „Musikland Niedersachsen“ zur Marke in Deutschland weiterentwickeln - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/550 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/743 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/848

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Mit dem Änderungsantrag zielt die Fraktion der CDU auf die Annahme ihres Antrags in einer geänderten Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung.

Für die ursprünglichen Antragsteller und auch für die Antragsteller des Änderungsantrags hat die Kollegin Gabriele Kohlenberg von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung im September haben wir hier den Antrag „Musikland Niedersachsen zur Marke in Deutschland weiterentwickeln“ eingebracht und auch beraten. Das ist die erste Beratung gewesen. Wie üblich wurde er dann an den Ausschuss überwiesen.

Ich kann mich noch gut erinnern, wie sehr sich Herr Lynack und Herr Bajus im September auf die Ausschussberatungen gefreut haben. Herr Bajus,

gerade Sie möchte ich jetzt hier zitieren. Sie sagten nämlich:

„Lassen Sie uns im Ausschuss weiter darüber beraten, was wir … für die musikalische Bildung tun können! Ich freue mich, wenn Sie dabei sind.“

Nun frage ich mich: Was können wir für die musikalische Bildung in Niedersachsen tun? Was tun Sie, Herr Bajus? - Wir haben etwas getan. Wir waren gerne bei den Beratungen dabei, aber wo waren Sie?

Ich bin gespannt, wie Sie den Menschen erklären wollen, warum Sie den Antrag mit rot-grüner Mehrheit im Ausschuss sozusagen sang- und klanglos abgelehnt haben.

Meine Damen und Herren, obwohl die Regierungsfraktionen die musikalische Teilhabe und die Musikschulen in Niedersachsen ja so unterstützen wollen, kam noch nicht einmal ein Änderungsantrag. Es kam nichts! Das hat uns schon sehr enttäuscht.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben uns mit den Verbandsvertretern getroffen. Wir haben da viele Anregungen bekommen. Die haben wir in einen Änderungsantrag mit eingearbeitet. Natürlich haben wir auch die Anregungen, die Sie in der ersten Beratung eingebracht haben, in unseren Änderungsantrag mit aufgenommen. Sie hatten z. B. kritisiert, dass einige Institutionen in dem Antrag zu wenig erwähnt werden, dass wir die sozusagen vergessen hatten. Das haben wir geändert, die haben wir alle aufgenommen. Sie hatten auch kritisiert, dass wir den Eindruck erwecken würden, dass nur Niedersachsen ein Musikland ist. - Das stimmt. Es gibt auch andere Bundesländer, die im Musikbereich sehr viel tun. Aber ich muss schon sagen, wenn man sich das mal anschaut, ist Niedersachsen ganz große Spitze, und wir liegen da ganz weit vorne vor allen anderen Ländern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Almuth von Below-Neufeldt [FDP]: Genau!)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen jetzt die Forderungen aus unserem Änderungsantrag vortragen, in dem wir alles mit aufgenommen haben, was wir aus den Verbänden dazu gesagt bekommen haben und was Sie in der ersten Beratung dazu vorgebracht haben.

Sie werden sicherlich auch dazu stehen, dass in unserem Land jedem Kind und jedem Jugendlichen die Teilhabe an der gesamten kulturellen Bildung ermöglicht werden muss. Dazu stehen Sie doch auch? Das ist doch kein Problem für Sie? Und Sie wollen sich doch sicherlich auch ausdrücklich für die Bedeutung der musikalischen Bildung aussprechen, oder?

Meine Damen und Herren, wir erwarten schon, dass es keine Kürzungen im Kulturetat gibt. Das haben Sie ja hier auch immer so gesagt. Aber wenn man in den Einzelplan hineinschaut, dann sieht das nicht ganz so aus. Ich denke, dazu müssen Sie stehen. Wir wollen auch für die Zukunft ganz klar abgesichert haben, dass es in diesem Bereich keine Kürzungen gibt. Das ist uns sehr wichtig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es ist doch interessant und wichtig, einen Überblick über alle Musikprojekte im Rahmen vorschulischer, schulischer und außerschulischer Bildung und kultureller Teilhabe zu erhalten und einen Überblick über ihre Träger, Kooperationspartner und die einzelnen Fördersummen zu bekommen. Für uns ist das wichtig. Ich hoffe, für Sie auch. Dabei müssen insbesondere auch das Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik!“, das Schulentwicklungsprojekt „Musikalische Grundschule“ und das Aktionsprogramm „HAUPTSACHE:MUSIK“ evaluiert, weiterentwickelt und auch über 2014 hinaus weitergeführt werden, meine Damen und Herren.

Frau Kohlenberg, darf ich Sie unterbrechen? Herr Kollege Bajus würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie die zu?

Machen Sie eine Kurzintervention! Das habe ich letztes Mal auch gemacht.

Dann haben Sie weiterhin das Wort.