Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache über die Regierungserklärung beendet.

Ich rufe als nächsten Punkt der Tagesordnung auf

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses - Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/3

Nach Artikel 11 der Niedersächsischen Verfassung ist die Wahlprüfung Aufgabe des Landtages. Gemäß § 4 des Wahlprüfungsgesetzes wird die Entscheidung des Landtags durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet. Nach § 14 unserer Geschäftsordnung hat der Wahlprüfungsausschuss 13 Mitglieder und 13 stellvertretende Mitglieder. Er wird vom Landtag aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Ihnen liegt der Wahlvorschlag aller vier Fraktionen in der Drucksache 17/3 vor.

Ich frage zunächst, ob die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses, wie in der Vergangenheit üblich, ohne allgemeine Aussprache gewählt werden sollen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird mit Stimmzetteln gewählt. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, kann durch Handzeichen gewählt werden. - Ich höre keinen Widerspruch. Also kommen wir zur Wahl durch Handzeichen.

Wer dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/3 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen worden.

Wir kommen nun zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnittes. Der nächste, dann 2. Tagungsabschnitt ist vom 13. bis zum 15. März 2013 vorgesehen. Inwieweit dann alle drei Tage benötigt werden, richtet sich nach den bis zur nächsten Ältestenratssitzung am 6. März vorliegenden Beratungsgegenständen.

Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Im Anschluss an diese Sitzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, also jetzt gleich, konstituieren sich die Fachausschüsse. Die Einladungen dazu haben Sie per Schnellbrief erhalten.

Ich schließe die heutige Sitzung und freue mich auf ein Wiedersehen. Guten Nachhauseweg!

(Beifall)

Schluss der Sitzung: 11.51 Uhr.