Protokoll der Sitzung vom 31.10.2013

Diese Akzeptanz von Wirtschaftsdüngern muss durch eine Düngeberatung analog zur Wasserschutzgebietsberatung gefördert werden.

Herr Kollege!

Herr Präsident, ich komme zum Ende.

Ja, bitte!

(Heiterkeit)

Wenn Sie lediglich das Düngekataster dazu nutzen wollen, die Tierbestände durch Auflagen herunterzufahren, werden Sie wieder nur die besonderes cleveren, die großen, die finanzstarken, vielleicht auch die betrügerischen Landwirte stärken, Sie werden zu einem weiteren Sterben kleiner Betriebe und zu einem schnelleren Strukturwandel beitragen. Wir bieten Ihnen die Hand zu einem gemeinsamen Handeln, auch mit schärferen Auflagen, aber ohne zusätzliche bürokratische Belastung der Bauern. Wir werden einen eigenen Antrag schreiben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Deneke-Jöhrens. Auf so viel Großmut des Präsidiums wie heute bei Ihrem langen Ende können Sie nicht immer setzen.

Meine Damen und Herren, als Nächste hat sich für die Fraktion der SPD die Frau Kollegin Geuter gemeldet. Frau Geuter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grundwasservorkommen in Niedersachsen dienen nicht nur der Versorgung der Bevölkerung, sie haben vielfältige ökologische Funktionen im Wasserkreislauf. Unverzichtbar ist daher der besondere Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen. Das gibt uns auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vor. Eine wesentliche Voraussetzung für diesen Grundwasserschutz ist gerade im Agrarland Niedersachsen die umweltgerechte Verwertung von organischen Nährstoffträgern wie Gülle, Gärreste und Mist.

Der jetzt vorliegende Nährstoffbericht 2012/2013 enthält umfangreiches Datenmaterial, das uns erste Schlussfolgerungen über die in Verkehr gebrachten Mengen von Gülle, Wirtschaftsdünger

und Gärresten in Niedersachsen ermöglicht. Dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Lindemann gebührt in diesem Fall das Verdienst, dass er sich nicht auf die Störmanöver seiner eigenen Parteifreunde eingelassen,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Widerspruch bei der CDU)

sondern die Landesverordnung für Wirtschaftsdünger auf den Weg gebracht hat. Allerdings zeigen uns die jetzt vorliegenden Daten nicht den tatsächlichen gesamten Nährstoffanfall an, sondern lediglich die Mengen, die nicht im eigenen Betrieb verarbeitet werden konnten, sondern verbracht werden müssen, und zwar oberhalb einer Bagatellgrenze von 200 t Frischmasse je Betrieb. Um einen flächendeckenden Nährstoffsaldo ermitteln zu können, fehlt es auch noch an einer Meldepflicht für die Bioabfallstoffe. Es bedarf also, wie in unserem Antrag dargelegt, tatsächlich noch weiterer Prüfungen, inwieweit die bisherigen Datengrundlagen sinnvoll ergänzt und verbessert werden können.

Über die Meldeverordnung wird auch nur die Istsituation der in Verkehr gebrachten Mengen erfasst. Zur Beurteilung der dauerhaft ordnungsgemäßen Verwendung sind daher im konkreten Einzelfall die im baurechtlichen Genehmigungsverfahren nach der NBauO ermittelten Sollwerte für die in Verkehr gebrachte Menge daneben zu stellen. Insoweit brauchen wir Schnittstellen für die Zusammenarbeit von Genehmigungsbehörden und der Landwirtschaftskammer als Düngebehörde. Dazu gibt es gute Vorschläge sowohl von den kommunalen Spitzenverbänden als auch von der Landwirtschaftskammer und den Wasserverbänden. Zu klären ist noch die datenschutzrechtliche Problematik. Aber ich bin sehr optimistisch, dass uns das gelingen wird.

Die Einbeziehung der Baugenehmigungsbehörden ist nach meinen Vorstellungen auch wichtig, um diejenigen, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, eher und besser identifizieren zu können und damit diejenigen, die sich ordnungsgemäß verhalten, zu schützen. Dazu brauchen wir, wie in unserem Antrag beschrieben, verbindliche Standards für einen qualifizierten Flächennachweis. Das ist der Nachweis der Verwertung der Nährstoffe, der auch konkrete Mindeststandards für die Anerkennung von Pachtflächen enthalten muss, damit wir in Niedersachsen zu einem einheitlichen Vorgehen der Genehmigungsbehörden

kommen. Das ist leider im Moment noch nicht der Fall.

Wir haben auch zu überprüfen, ob die Abgabeverträge tatsächlich erfüllt worden sind. Auch dort bestehen noch Defizite in der ordnungsrechtlichen Überprüfung. Ebenfalls ist der qualifizierte Flächennachweis in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Auch dabei müssen wir noch nachbessern, und auch dies enthält unser Antrag, weil wir der Meinung sind, wir sollten vernünftige Grundlagen schaffen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch die Frage der Lagerkapazitäten ist in diesem Verwertungskonzept neu zu bewerten. Insbesondere auch bei den Gärresten, die ja einen sehr hohen Anteil an den verbrachten Nährstoffen haben, ist, wie es auch die Wasserverbände und der NLWKN schon seit Langem fordern - die bisherige Landesregierung war aber leider nicht in der Lage, dies umzusetzen -, die Lagerkapazität deutlich zu erhöhen, damit die Nährstoffe bedarfs- und auch pflanzengerecht ausgebracht werden können.

Wir sind dem niedersächsischen Landwirtschaftsminister sehr dankbar dafür, dass er mit seinem Herbstdüngungserlass die Vorgaben für die Herbstdüngung mit organischem Dünger deutlich konkretisiert hat. Das ist für uns ein wichtiger und richtiger Schritt auf dem Weg, den wir gehen müssen.

Wir stellen fest, dass in einigen Landkreisen trotz der Verbringung in andere Landkreise oder Bundesländer - so zeigt es uns der Nährstoffbericht - die ordnungsrechtliche Obergrenze für Stickstoff von 170 kg je Hektar deutlich überschritten wird. Gerade in diesen Regionen stellen wir fest, dass sich - entgegen den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie - die Werte im oberflächennahen Trinkwasser deutlich verschlechtert haben. Dies zeigt uns sehr deutlich, dass wir noch großen Handlungsbedarf im Hinblick auf weitere Maßnahmen haben.

Die Düngeverordnung, die ein wichtiges Rechtsinstrument für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ist, wird im Jahre 2014 angepasst werden müssen, weil die EU-Kommission die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung abgelehnt hat. Wir wollen uns da intensiv mit einbringen.

Die Verbringung - so ist gesagt worden - ist zwar ein wichtiges Instrumentarium. Ich sage hier und heute aber auch sehr deutlich: Es gibt auch öko

nomische und ökologische Grenzen für das, was verbracht werden kann.

Uns alle eint - davon gehe ich aus - die Sorge, dass die Nitratfrachten, die heute in den Boden eindringen, in einigen Jahrzehnten die tieferen Grundwasserschichten erreichen. Daher müssen wir die Erkenntnisse, die uns dieser erste Nährstoffbericht bringt, jetzt in konkretes Handeln umsetzen mit der Zielsetzung, auch künftigen Generationen in ausreichendem Umfang unbelastetes Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können. In diesem Sinne wünsche ich mir sehr konstruktive Beratungen im Ausschuss.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Geuter. - Jetzt hat sich für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Hermann Grupe gemeldet. Bitte sehr, Herr Grupe, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meines Erachtens haben wir es bei diesem Thema mit dem wirklich wichtigsten Problem zu tun, das wir in Niedersachsen agrarpolitisch zu lösen haben. Da sind wir uns sicherlich alle einig. Dieses Thema beschäftigt das Hohe Haus nicht zum ersten Mal. Es ist auch bereits vieles auf einen guten Weg gebracht worden. Der Kollege Deneke-Jöhrens hat darauf hingewiesen. Auch Frau Abgeordnete Geuter hat völlig zu Recht den ehemaligen Landwirtschaftsminister Gert Lindemann gelobt.

Wir haben es einfach mit dem Phänomen zu tun, dass es, historisch bedingt, auf den leichten Ackerböden im Norden eine verstärkte Viehhaltung gibt, weil man damals mit dem Ackerbau nicht genug Geld verdienen konnte. Das hat dazu geführt, dass gerade auf den Böden, auf denen die organische Düngung am problematischsten ist, die größte Viehdichte vorhanden ist. Wir müssen quer durch alle politischen Lager offen eingestehen, dass das Problem politisch verschärft wurde, so u. a. durch das EEG im Jahre 2009, als man die gülleproduzierenden Betriebe noch eng mit Biogasanlagen verknüpft hat.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Die Landwirte stehen heute am Pranger. Dagegen wehren wir uns. Die Politik sollte zu ihrer Verantwortung stehen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nun gab es in der letzten Wahlperiode einen aufstrebenden agrarpolitischen Sprecher der Fraktion der Grünen.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Wer war das denn?)

Er hat in diesem Hohen Hause - ich konnte es kaum glauben; wir haben die hohe Ehre, einen der beiden Betroffenen in unseren Reihen zu haben - zwei Schutzpatrone der Güllebarone in diesem Hause ausgemacht. Meine Damen und Herren, was für eine fulminante Wortschöpfung! Da kann man wirklich neidisch werden. Er meinte den Landwirtschaftsminister und den Umweltminister.

Heute lesen wir in der Neuen Osnabrücker Zeitung: Gülle-Brandbrief an Minister Meyer. - Wie kommt das denn nun? - Herr Minister, Sie hatten weit mehr als ein halbes Jahr Zeit, um die Dinge in Ordnung zu bringen, die Sie damals so wortgewaltig beklagt haben, und nun das.

Der Landkreistag und die Landwirtschaftskammer weisen darauf hin, dass sie bereits im März einen Erlassentwurf auf den Tisch gelegt haben; denn in der Tat liegen die Daten weitestgehend vor. Es geht darum, sie besser nutzbar und greifbar zu machen. Dazu haben die Experten vom Landkreistag und von der Landwirtschaftskammer vorgearbeitet. Doch bisher sei nichts geschehen, so werden beide Institutionen wörtlich zitiert.

Was einem schon Angst machen kann, ist der heute zur Diskussion stehende Antrag. Ich hatte gedacht, Sie arbeiten seit einem halben Jahr an dem Thema. Wir wundern uns, dass nichts kommt. Erst heute werden Sie von Ihrer eigenen Fraktion aufgefordert, dieses Thema in Angriff zu nehmen. Ich hoffe, dass das nur ein Showantrag ist und nicht wirklich bedeutet, dass Sie noch gar nicht angefangen haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Unruhe - Zurufe)

Ich bitte um Ruhe, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Herr Präsident, ich hoffe, das geht nicht zulasten meiner Redezeit. - Die Landkreise Cloppenburg,

Vechta, Emsland und Osnabrück wehren sich dagegen, dass Gülletransporte in die Region WeserEms stattfinden. Das hieße wirklich, Eulen nach Athen zu tragen. Diese Frachten müssen nämlich in die Räume in Südniedersachsen gebracht werden, wo sie dringendst gebraucht werden und verwertet werden können. Da müssen sie also aufgenommen werden. Dagegen aber gibt es berechtigte Bedenken in der Bevölkerung, Herr Minister. Ich kann Sie nur auffordern: Schüren Sie nicht weiter diese Ängste, sondern stellen Sie sich an die Spitze derer, die sagen, organische Düngung ist etwas Gutes. - Sie wollen doch den Biolandbau nach vorne bringen. Da darf man doch nur organisch düngen. Die mineralische Düngung ist verboten.

(Zuruf von der CDU: Eigentlich!)

Warum wird dann die organische Düngung im konventionellen Landbau im Süden Niedersachsens in Verruf gebracht? - So kriegen wir das Problem nie gelöst.

(Zuruf von den GRÜNEN: Was denn nun?)

Jetzt kommen Sie mit einem Gülle- und Düngekataster um die Ecke. Zu befürchten ist - das wurde hier schon ausgeführt -, dass wir einen neuen Datenfriedhof oder ein neues Datenmonster bekommen. Die Fakten liegen auf dem Tisch.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen. Ich habe Ihnen schon einen Aufschlag gegeben.

Herr Präsident, mein letzter Satz. - Deswegen: Handeln Sie! Nehmen Sie die Vorschläge der Experten vom Landkreistag und von der Landwirtschaftskammer auf. Setzen Sie sie um; dann kommen wir nach vorne.