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Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich trage die Anfrage vor:
Bund: „Niedersachsen hat Fipronil-Affäre verschleppt“ - Was wusste Minister Meyer?
reits am 17. Mai 2017 beprobt worden sei, Fipronil festgestellt. In seinem Brief an Meyer stelle Schmidt daher folgende Frage: „Gab es in Ihrem Bereich weitere Proben, die weiter zurückliegen und nicht weitergegeben wurden?“
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wann hat Minister Meyer davon erfahren, dass aus niedersächsischen Tierhaltungsbetrieben stammende bzw. sich im Handel befindliche Eier mit Fipronil belastet sind?
2. Auf wann ist der von Bundesminister Schmidt erwähnte Untersuchungsbericht des LAVES datiert, in dem der Nachweis von Fipronil in den am 17. Mai 2017 beprobten Eiern dokumentiert ist?
3. Gibt es im Verantwortungsbereich von Minister Meyer Proben, in denen Fipronil vor dem in der Antwort auf Frage 1 genannten Datum nachgewiesen wurde, wenn ja, welche Proben gibt es, und wann hat der Nachweis jeweils stattgefunden?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrer Antwort eben mehrfach versucht haben zurückzurudern und gesagt haben, man könne die Eier beruhigt essen und wir sollten uns das Leben nicht unnötig schwermachen: Sie sind ja der Schöpfer des Begriffes „Gifteier“. Obwohl Experten von Anfang an bescheinigt haben, dass es keinerlei Gesundheitsgefährdungen zu besorgen gibt,
haben Sie diesen Vorgang skandalisiert und daraus politischen Profit gezogen.
Haben Sie Vorstellungen, wie Sie den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass der Verzehr stark zurückgegangen ist, wieder gutmachen können? Plant die Landesregierung, dafür Schadenersatz zu leisten?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie davor gewarnt haben, mit diesen Schadstoffen verharmlosend umzugehen - wir sind uns völlig einig: wir wollen überhaupt keine Schad- oder gar Giftstoffe in unseren Lebensmitteln -, frage ich Sie: Wie schätzen Sie die Gefahren durch die Pyrrolizidinalkaloide im Honig im Verhältnis zu den „Gefährdungen“ ein, die wir beim Fipronil zu besorgen haben? Werden Sie in Zukunft auch den Honig so ähnlich wie bei den „Gifteiern“ mit dem Begriff „Gifthonig“ belegen? Müssen sich die Imker Sorgen machen, dass ihr wertvolles Lebensmittel genauso in Mitleidenschaft gezogen wird? Wie ist die Gefährdungslage?
Herr Präsident! Herr Minister, ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Fipronil: Wie sind nach Ihrer Auffassung die Gesundheitsgefährdungen zu beurteilen, wenn Hunde und Katzen mit Fipronil gegen Läuse und Zecken behandelt werden - die Aufwandmengen im Rahmen einer Behandlung würden etwa 1 000 belasteten Eiern entsprechen -, wenn Kinder dann mit diesen im Hause gehaltenen Tieren in Kontakt kommen, mit ihnen schmusen? Wie schätzen Sie diese Gefährdung ein?
Die Zusatzfrage wäre, wenn man sie stellen würde:
Wie schätzen Sie die Gefahren durch Zecken und Läuse ein? - Es gibt also Weiterungen. Diese Frage stelle ich natürlich nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben hier kundgetan, dass Sie am 4. August beantragt haben, Fipronil in die Liste der zu untersuchenden Stoffe aufzunehmen. Damit haben Sie sich mit Vehemenz hinter den abgefahrenen Zug geworfen.
Wie schätzen Sie das ein? Welche Stoffe gibt es noch? Denn es geht doch darum, den Kriminellen zuvorzukommen und eine Gefahr möglichst auszuschließen und nicht erst dann ein großes Gezeter zu machen, wenn es für alle offensichtlich ist. Welche Stoffe haben Sie noch auf der Liste?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben gerade wieder angesprochen, dass Sie eine europäische Überwachungsbehörde, quasi eine europäische Lebensmittelpolizei, fordern. Das kann man tun. Nur hat es überhaupt nichts mit der Problematik zu tun, die wir hier gerade besprechen.
Sie gaukeln den Menschen doch eine Scheinsicherheit vor, wenn Sie sagen: Wir brauchen mehr Kontrollen und unangekündigte Kontrollen.
Hier geht es darum, dass die Proben zweieinhalb oder drei Monate im Institut gestanden haben, ohne dass sie untersucht worden sind, weil man nicht darauf gekommen ist, auf welchen Stoff man untersuchen musste.
Mit diesen Ankündigungen betreiben Sie zwar Aktionismus, aber gehen Sie voll an der Sache vorbei.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Staudte, vielen Dank für die Hinweise, die Sie zur Sache gegeben haben.
Es ist in der Tat besorgniserregend, dass mittlerweile von 35 Millionen Eiern die Rede ist. Wir sind uns sicherlich alle einig: Das Zeug gehört in keiner Dosierung in die Eier.
Es handelt sich hier um ein kriminelles Vorgehen. Diese Mittel sind aus gutem Grund in der Nutztierhaltung verboten. Und Sie haben es gesagt: Die Bauern sind hier Opfer, weil Reinigungsfirmen diese gepanschten Wirkstoffe illegal in ihren Ställen angewandt haben.
Insofern lautet die Frage: Wie kann man diese Risiken in den Griff bekommen? - Meine Damen und Herren, ich will es vorab sagen: Ich fürchte, gegen kriminelles Handeln gibt es keine absolute Sicherheit. Aber wir müssen sehen, wie wir dies so weit wie möglich ausschalten können.
Nun hat die Kollegin Staudte auch verschiedene andere Skandale angesprochen, so auch meinen Lieblingsskandal, den Pferdefleischskandal. Aber der war ja in Wahrheit ein Meyer-Skandal: Herrn Meyers Ministerium hat vor Pferdefleisch in Cloppenburg gewarnt - das aber Rindfleisch war! Es handelte sich um Rinderhälften, und die Veterinäre aus Cloppenburg haben mitgeteilt: Wer Rinderhälften nicht von Pferdehälften unterscheiden kann, der hat noch ganz andere Probleme.
Das ist ein reiner Meyer-Skandal gewesen, bei dem eine Fehlwarnung herausgegeben wurde und bei dem skandalisiert wurde. Schön, dass Sie das heute noch einmal zur Sprache bringen, Frau Staudte.
Bei mobilen Hühnerställen sind wir uns im Übrigen völlig einig. Wenn wir den Vorgang beschleunigen können, werden Sie unsere Fraktion und, ich glaube, auch die Union an Ihrer Seite haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das mit dem Mai haben Sie nicht verstanden. Die Warnhinweise aus Belgien kamen am 21. Juli; das ist richtig. Vom 17. Mai ist bei denjenigen Proben die Rede, die im LAVES herumgestanden haben und die man auf andere Dinge untersucht hat, aber eben leider nicht auf Fipronil. Darauf wurde Bezug genommen. Das hat der Herr Bundesminister sicherlich verstanden - nur Sie nicht!
Meine Damen und Herren, die Frage ist also - ich habe es eben schon gesagt -: Wie kann man die Risiken eindämmen? Und da ist die Pressemitteilung des Landwirtschaftsministers doch sehr erhellend, in der er am Schluss eine Lebensmittelpolizei, quasi eine europäische Überwachungsbehörde fordert. Aber wofür eigentlich?
Wir haben es hier mit Proben zu tun, die längst genommen worden sind. Will man jetzt neue, überraschend genommene Proben dazustellen? - Hier geht es doch um ein ganz anderes Problem. Daher ist zu fragen: Hat der Minister die Problemlage noch nicht erkannt, oder greift er wieder einmal auf sein übliches Muster zurück: mehr Bürokratie fordern, mehr Überwachung fordern und nicht ansatzweise eine Problemlösung aufzeigen?
Interessant, fast schon lustig ist in diesem Zusammenhang: Sie haben im Streit der Minister versucht, Ihren in Schutz zu nehmen. Da lesen wir in der Nordwest-Zeitung:
„Durch den Streit zwischen den beiden Agrarministern wurde erstmals öffentlich bestätigt, dass Fipronil-belastete Eier schon seit Monaten im Umlauf sind.“
Meine Damen und Herren, dann hat es vielleicht wenigstens ein Gutes. Hier erleben wir nur Schuldzuweisungen hin und her, statt dass auch nur ansatzweise auf das Problem eingegangen wird.
Meine Damen und Herren, ich will nur an andere Schadstoffe erinnern, die auch in der Natur vorkommen, wie im Jakobskreuzkraut die Pyrrolizidinalkaloide, die ja nun handfeste Gifte sind. Wir haben beantragt, dass die Landesregierung - und da hat sie zu handeln - Maßnahmenpläne aufstellt; denn dieses Mittel greift Organe an, ist krebserregend, erbgutschädigend und geht auf Honig und Milch über.
Frau Staudte, Sie haben gesagt, die Ernährungsgewohnheiten sind unterschiedlich, und wer mehr Eier isst, der hat ein höheres Risiko. Vielleicht isst mancher auch mehr Honig. Die Imker sind sehr besorgt, dass sie, weil die Flächen, gerade in Naturschutzbereichen, teilweise sehr stark mit Jakobskreuzkraut belastet sind, die Bienen das aber nicht wissen, solche Anteile in den Honig bekommen und der Honig in Verruf gerät. Hier wäre dringender Handlungsbedarf.
Das ist ein Feld, wo dieser Minister zu handeln hätte. Wir sehen aber absolute Untätigkeit, meine Damen und Herren.
Eines ist hier in der Diskussion auch klargeworden: Wichtiger als die Meldung an die zuständigen Stellen bzw. Behörden, um Schaden abzuwenden, ist diesem Minister immer die Presse, die Gier nach Schlagzeilen. Das kann er haben. Da habe ich sogar das gleiche Interesse, nämlich dass dieser Minister möglichst viele Schlagzeilen bekommt, allerdings ganz anders, als er es sich vorstellt; denn dadurch, wie er handelt, wird klar: Er ist hoffnungslos überfordert und stellt einen Risikofaktor für die Verbrauchersicherheit dar.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Janßen, dass Sie wieder zurückgekommen sind.
Sie haben ja dankenswerterweise neben dem allgemeinen Bauern-Bashing auch angeführt, dass Rollrasen in Hausgärten und gut gepflegte Gärten nicht gerade förderlich sind. Würden Sie dann auch zur Kenntnis nehmen, dass es mittlerweile verstärkt vielfältige Kooperationen zwischen Landwirten und Imkern gibt? - Darin sind wir uns vielleicht einig.
- Ich weiß gar nicht, warum da solch eine Aufregung entsteht.
Landwirte versuchen in vielfältiger Weise, Insekten zu fördern. Dabei stoßen wir aber gerade in der Bevölkerung zum Teil auf Unverständnis, weil unsere Feldwege auch Wanderwege sind. Ich jedenfalls werde mittlerweile gefragt, ob wir da nicht mal ein bisschen für Ordnung sorgen könnten.
Vielleicht sollten wir uns ein bisschen mehr darauf konzentrieren, diejenigen, die da positiv wirken, zu unterstützen, anstatt sie immer nur an den Pranger zu stellen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben eben u. a. gesagt, man müsse mehr Ursachenanalyse betreiben. Das begrüßen wir sehr und unterstreichen es.
Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal auf das Thema Neonikotinoide kurz zu sprechen kommen.
Der Kollege Deneke-Jöhrens hat schon gesagt, es gab ein Riesenproblem beim Maissaatgut. Die Inkrustierung war miserabel. Da gab es Stäube, wodurch es massive Schädigungen bei den Bienen gegeben hat. Das hatte man dann in kurzer Frist im Griff und hat das Problem - sage ich mal - zu 98 % gelöst.
Jetzt reden wir über Neonicotinoide auch beim Rapssaatgut und beim Rübensaatgut. Da muss man sich überlegen - das sollen die Wissenschaftler erklären; ich kann das letztlich nicht beurteilen -, ob, wenn es denn gut inkrustiert ist und - wie gesagt wurde - die Bienen damit nicht in Berührung kommen, das nicht der bessere Weg gegenüber Spritzungen sein kann, die wir sonst in der Folge natürlich gegen Schädlingen gezielt durchführen müssen.
Ich will, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet, indem man mit einem Begriff, den man stigmatisiert, in der Summe vielleicht doch
mehr Schaden anrichtet, als man an Nutzen erzielen kann.
Sehr geehrter Herr Minister, humoristisch nehmen wir das Ganze überhaupt nicht, sondern wir versuchen sehr intensiv - ich habe es eben schon angedeutet -, die Dinge miteinander zu verbinden. Das Bewusstsein ist dafür sicherlich auch geschärft. Das ist gut und richtig so.
Jetzt möchte ich manche bitten, vielleicht einmal aus dem städtischen Umfeld herauszukommen - da muss man auch etwas tun, wie Sie gesagt haben - und einmal aufs Land zu kommen. Ich glaube, ganz so dramatisch, wie es manchmal beschrieben wird, ist die Situation nicht.
Als ich neulich mit dem Schlepper hinten auf den Hof gekommen bin, badeten dort 40 Schwalben. Meine Frau und ich bauen uns gerade ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude aus, in dem bisher die Schwalben genistet haben. Es ist uns nicht gelungen, sie von dort zu vertreiben. Wir müssen das Ganze etwas hinauszögern; denn das ist ihr angestammter Platz. Die sind in unseren Gebäuden überall vorhanden.
Der Rotmilan schwebt auch überall, und die Fledermäuse, Herr Minister, fliegen einem abends so um den Kopf, dass man manchmal denkt, man müsste auf der Terrasse einen Sturzhelm aufsetzen.
Das alles ist sehr positiv - dabei beschönige ich auch nichts -, wir arbeiten daran, und wir sind in dem Bewusstsein, dass wir diese Lebewesen fördern und schonen müssen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wenn ich wüsste, wo ich das kriege, dann würde ich ja auch gern mehr bezahlen. Das hat mit Sicherheit schon jeder von uns gehört, wenn es um die Frage der Qualität von Lebensmitteln geht, wenn es darum geht, ob man lieber konventionell oder ökologisch produzierte Lebensmittel konsumiert.
Meine Damen und Herren, man hört es seit Jahrzehnten. Wir haben die Diskrepanz, dass dieser Wunsch oft geäußert wird, dass aber der sehr überwiegende Teil der Verbraucher preiswert kauft. Warum bringen wir dann dazu einen Antrag ein? - Wir haben den deutlichen Eindruck, dass das Bewusstsein anders geworden ist, dass es wirklich sehr viele Menschen gibt, die es damit ernst meinen. Es gibt Untersuchungen darüber, wie viel die Menschen vielleicht bereit sind, mehr zu zahlen. Wenn es darum geht, das Dreifache aufzubringen, wie es - über den Daumen - bei Fleisch aus Bioproduktion der Fall ist, sind es nur noch sehr wenige Menschen. Die Menschen denken aber nach meinem Eindruck sehr ernsthaft darüber nach, bei einer anderen Produktionsweise einen Aufschlag von einem Drittel oder von einem Viertel zu bezahlen.
Meine Damen und Herren, wenn 20 oder 30 % mehr beim Landwirt verbleibt, können wir in der Landwirtschaft sehr vieles verändern. Wenn ich an Veränderungen bei den Haltungsbedingungen der Tiere denke, dann sind das Beträge, mit denen man eine Menge machen kann. Deswegen wollen wir die Chance nutzen, hier eine breitere Vielfalt zu ermöglichen, den Kontakt zwischen dem Verbraucher, dem Nachfrager und dem Produzenten zu verengen, um dann möglichst die Wünsche der Verbraucher zielgenau erfüllen zu können.
Bei der reinen Bioproduktion bestand vor zwei, drei Jahren das Problem, dass der Markt bei einem Marktanteil von 0,7 % nahezu erschöpft war, weil es zu teuer ist. Die Berufskollegen mussten die teuer produzierten Schweine im konventionellen Markt mit hohen Verlusten absetzen. Es war für beide Seiten eine unerfreuliche Situation.
Die Digitalisierung, nur das Modernste vom Modernen, bietet uns heute die Möglichkeit, Daten in einer Form an den Verbraucher zu bringen, wie wir
es in der Vergangenheit nicht hatten. Wenn wir heute Autos selbstständig auf Straßen fahren lassen können, dann kann man sich leicht vorstellen, dass es auch möglich ist, die Angebote der Landwirte mit den Wünschen der Verbraucher zu vernetzen. Wenn jemand beispielsweise gerne Fleisch von Tieren, die auf der Weide gehalten wurden, kaufen möchte, kann er bestimmte Begriffe eingeben und das Ganze googeln. Er wird dann erfahren, in welcher Entfernung er bei welchem Direktvermarkter oder bei welchem Einzelhändler die gewünschten Produkte bekommen kann. So können wir modernste Technologien nutzen, um dem Verbraucher entgegenzukommen und um Märkte entstehen zu lassen, die wir Landwirte natürlich gerne bedienen wollen.
Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist die der Produktion. Auch hier sind ähnlich gravierende Fortschritte erzielbar - sowohl in der pflanzlichen Produktion als auch im Hinblick auf tiergerechte Haltungsformen. Beispielsweise kann man bei der Überwachung der Tiergesundheit mit der Datenflut, die man heute erfassen kann, sehr frühzeitig erkennen, ob ein Tier eventuell gesundheitliche Probleme hat. Das ist bereits heute in der Rinderhaltung, in der Milchviehhaltung bei den modernen Ställen schon sehr weit verbreitet, befindet sich jedoch noch insgesamt in den Anfängen. Dem wollen wir aber weiter zum Durchbruch verhelfen. Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Das Auge des erfahrenen Tierhalters wird dadurch nicht ersetzt. Aber eben dieses Auge kann längst nicht alles erkennen, was uns moderne Technologie über das Tier mitteilen kann. Das kommt also dem Tierwohl zugute.
Im Pflanzenbau erlaubt heute schon die digitale Erfassung Einzelpflanzenbehandlung. Wenn man sich einmal vorstellt, dass man das einzelne Beikraut behandeln bzw. wegspritzen kann - die Technologie funktioniert schon, sie ist aber noch teuer und nicht praxisreif -, dann kann ich einerseits den Geldbeutel des Landwirts sehr schonen und auf der anderen Seite durch Einsparungen in Größenordnungen von 80 bis 90 % des chemischen Pflanzenschutzmittels natürlich auch die Ökologie schonen. Es ist also eine Win-win-Situation auf beiden Seiten.
Wir hatten es hier schon einmal angesprochen: Im Bioanbau - das hat Minister Christian Meyer einfließen lassen - werden schon Maschinen entwickelt, die einzelne Unkräuter und Beikräuter in den
Boden drücken, also ist auch hier übergreifend die moderne Technologie eine Möglichkeit, deutliche Fortschritte zu erzielen, teilflächenspezifische Applikationskarten zu erstellen. Wir haben es gerade bei uns im Betrieb gemacht, indem dann die Grunddünger wie Phosphor, Kalium und Magnesium in bestimmten Bereichen, wo diese geringer vorhanden sind, stärker ausgebracht werden und die anderen weniger. Es lässt sich leicht nachvollziehen, dass man damit auf der einen Seite Einsparungen erzielen kann. Auf der anderen Seite kann man damit Überdüngung an bestimmten Punkten und damit die Gefahr von Austrägen ins Grundwasser sowohl bei der Grunddüngung als auch bei der Innendüngung verhindern. Damit kann man also die Belastung vermeiden und die Effizienz steigern.
Meine Damen und Herren, die Potenziale in der Ernte- und Lagerlogistik lassen sich leicht nachvollziehen, wenn man derart moderne Technologien einsetzt. Auch hier gilt es, unnötige Verluste zu vermeiden.
Wenn wir das alles wollen, dann schlagen wir vor, das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) auf mindestens 40 Millionen Euro wieder aufzustocken. Auf dieser Höhe lag es unter der schwarzgelben Regierung. Zwischenzeitlich ist es von RotGrün auf 10 Millionen Euro reduziert worden. Grundvoraussetzungen, die wir bundesweit benötigen und an denen wir mitwirken müssen, sind, dass Datenautobahnen auch im ländlichen Raum geschaffen werden. Schnelle Internetverbindungen sind eine Grundvoraussetzung. Forschung und Entwicklung muss vorangetrieben werden. Die Sensortechnik, die schon viel kann, muss aber weiter verfeinert werden. Wir brauchen Geodaten und agrometrologische Wetterdaten. Auch der Einsatz von Drohnen, so wurde mir gesagt, mit denen man durch Absetzen von feindlichen Tieren gezielt Schädlinge bekämpfen kann, kann gerade im Biolandbau hilfreich sein. Auch hierbei hat man bereits Versuche gemacht, um auch in diesem Bereich etwas zu erreichen.
Meine Damen und Herren, moderne, fortschrittliche Landwirtschaft kann die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern: die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung und gleichzeitig die Schonung unserer ökologischen Lebensgrundlagen. Wir sind im Besitz der wichtigsten Ressource überhaupt, die man dafür braucht, nämlich der weltweit am besten ausgebildeten jungen Landwirte. Das muss vor Ort auf den Höfen umgesetzt
werden. Diese Voraussetzung haben wir; wir haben hervorragend ausgebildete junge Leute.
Die Land- und Ernährungswirtschaft, meine Damen und Herren, ist heute der wichtigste Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Gleichwertige Lebensbedingungen im ländlichen Raum kann es nur mit einer modernen, fortschrittlichen Landwirtschaft geben. Die Menschen im ländlichen Raum, die Menschen auf unseren Höfen, haben es verdient, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen.
Vielen Dank. - 00:00 Minuten!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Mal sehen, ob wir wieder etwas Sachlichkeit in die Debatte bekommen können.
Der CDU-Antrags hat, wenn ich ihn halbwegs richtig verstanden habe, zum Ziel, Fehleinkäufe zu vermeiden und den Verbraucher in die Lage zu versetzen, das zu erwerben, was er gern haben möchte. Darin sind wir uns hoffentlich über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig.
Das EuGH-Urteil wurde mehrfach angesprochen. Es ist auch deutlich geworden, dass die Milch hier eine Sonderstellung hat. Eine besondere EU-Verordnung regelt, was sich „Käse“ nennen darf. Das ist bei Fleisch und anderen Lebensmitteln anders, meine Damen und Herren.
Was mit Kokosmilch oder Sojamilch passieren soll, wird sich in nächster Zeit zeigen. Man wird sehen, ob man dafür andere Begrifflichkeiten braucht. Ich will nur sagen: Die Sonnenmilch würde ich sehr vorsichtig behandeln. Man soll ja auch Sonne tanken. Das soll sehr gesund sein. Trotzdem empfehle ich, sie nicht innerlich anzuwenden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das Thema ist etwas seriöser zu behandeln als nur mit Begrifflichkeiten. Auch der besondere Schutz der Milch
schließt nicht aus, dass es wieder Ausnahmen gibt. „Crème“ - französisch - ist dann wieder erlaubt. „Cream“ ist dann auch wieder erlaubt.
Meine Damen und Herren, vielleicht kann ich die beiden Hauptprotagonisten, Herrn Schminke und Herrn Oesterhelweg, doch wieder mit uns auf eine gemeinsame Linie bekommen. Wenn ich das Wort „Analogschinken“ höre - das wird Ihnen, denke ich mal, genauso gehen -, empfinde ich es mehr als unappetitlich. Nun ist das aber kein pflanzlicher Bestandteil, sondern tatsächlich Fleisch und tierisches Eiweiß. Wir sagen: Das ist das Zusammengefegte. Das wurde irgendwo zusammengepresst. Das hat mit allem zu tun, aber nichts mit einem qualitativ hochwertigen Schinken, meine Damen und Herren. Das heißt, wenn wir den Verbraucher informieren wollen, ist es etwas komplizierter, als es hier bisher dargestellt wurde.
Meine Damen und Herren, ich habe wahrgenommen, dass die Öffentlichkeit oft sehr einseitig informiert wird. Dazu möchte ich ein Beispiel nennen. Mir war die Fernsehköchin Sarah Wiener aufgefallen. Ich dachte, die hat etwas gegen uns Konventionelle, weil sie immer von Qualität redet usw.
Aber dann habe ich gelesen: „Sarah Wiener rechnet mit Veganern ab.“ Das war mir sehr einprägsam. Denn die gute Frau hat gesagt, man soll sich einmal überlegen, was man den Menschen anbietet. Wer sich das nicht vorstellen kann, der soll mal ein paar Sojabohnen kaufen, sie kochen und zu Brei rühren und dann versuchen, diesen Pamp herunterzuwürgen. Dann hätte er vielleicht eine Vorstellung, was man unternehmen müsse, um dem eine fleischliche Konsistenz und einen entsprechenden Geschmack zu verleihen. Sie sagt, derartige Produkte sind in etwa so künstlich wie eine Cola.
Meine Damen und Herren, wir Liberalen sagen, jeder soll essen, was er will. Das wollen wir in keinem Fall vorschreiben. Aber wer so etwas an Kinder verfüttert, sage ich mal, ohne darauf aufmerksam zu machen und zu gucken, welche Inhaltsstoffe da drin sind, der versündigt sich.
Meine Damen und Herren, nach Nr. 5 des CDUAntrags sollen wir die Landesregierung auffordern, selbst aktiv und offensiv Verbraucher und Verbraucherinnen auf die Möglichkeiten einer Irreführung in diesem Bereich hinzuweisen. Meine Damen und
Herren, ich nehme an, dass nicht nur diese Landesregierung damit hoffnungslos überfordert ist. Das kann auch nicht die Aufgabe sein.
Ich sage Ihnen: Wer billig kaufen will oder muss - aus welchen Gründen auch immer -, der sollte genau hinschauen. Wenn auf dem Produkt keine klare Kennzeichnung vorhanden ist, sollte er die Finger davon lassen. Aber es ist eine ganz heiße Spur, wenn man versucht, nicht ganz so billige Lebensmittel zu erwerben, wenn man die Möglichkeit hat.
Wenn wir wieder mehr Wissen in der Gesamtbevölkerung verankern wollen, wie es z. B. die Landfrauen an den Schulen vorbildlich machen, kommen wir auf einen guten Weg; Herr Oesterhelweg hat das „Klarheit und Wahrheit“ genannt. Wir brauchen also wieder mehr Ernährungsbildung von der Schule an. Mit einfachen Rezepten ist das Problem nicht zu lösen.
Die beiden Anträge werden dem nicht gerecht. Deswegen werden wir uns enthalten.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Janßen, vielen Dank für diesen Einwurf. Denn damit geben Sie mir Gelegenheit, noch einen Punkt anzuführen.
Im CDU-Antrag wird ja gefordert, dass sich die Landesregierung für eine bessere Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ einsetzen solle. Sie haben dann in Ihrem Änderungsvorschlag dahin gehend gekontert, dass Sie der Landesregierung dafür danken, dass sie sich schon dafür eingesetzt hat.
Meine Damen und Herren, das Thema ist wirklich wesentlich ernster, als dass wir hier nur mit solchen Wortspielen arbeiten und versuchen sollten, nur die eigene Seite in einem besseren Licht ste
hen zu lassen. Wir sollten versuchen, wieder mehr Bewusstsein zu verankern. Dazu gehören Wissen und Bildung. Dafür setzen wir uns ein. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration hat sich dieser Empfehlung im Rahmen der Mitberatung einstimmig angeschlossen, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ebenfalls.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde direkt an den Ausschuss überwiesen und dort von einer Vertreterin des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in seinen Grundzügen vorgestellt.
Der Gesetzentwurf dient dazu, die seit fast 40 Jahren unveränderten Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Lebensmittelchemiker“ an das gewandelte Berufsbild anzupassen. Dabei sollen auch europarechtliche Anforderungen umgesetzt werden, insbesondere die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie.
Hauptberufsfeld der staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker ist die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung. Die Lebensmittelsicherheit dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und
ist daher von besonderer Bedeutung. Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker sind im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sehr verantwortungsvoll tätig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Kritische Stellungnahmen wurden dabei nicht abgegeben. Auch im Ausschuss stieß der Gesetzentwurf auf einmütige Zustimmung.
Einige der empfohlenen Änderungen dienen dazu, die Regelungsziele des Gesetzentwurfs im Wortlaut der Vorschriften deutlicher werden zu lassen. Weitere Empfehlungen dienen der sprachlichen Anpassung an andere vergleichbare Landesgesetze.
Das gilt insbesondere für die Regelungen zum europäischen Dienstleistungsverkehr, also die vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit von EU-Ausländern, die sich in ihrem Herkunftsland „staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ nennen dürfen und unter dieser Berufsbezeichnung in Niedersachsen tätig sein wollen.
Hierzu empfiehlt der Ausschuss eine Ergänzung, um die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie vollständig umzusetzen.
Meine Damen und Herren, da es bei den Empfehlungen im Wesentlichen um rechtstechnische Verbesserungen geht, will ich diese hier nicht in allen Details weitergeben, sondern den Bericht insoweit zu Protokoll geben.
Den empfohlenen Änderungen liegen im Einzelnen die folgenden Erwägungen zugrunde:
Zu § 1 (Berufsbezeichnung):
Der Ausschuss empfiehlt, die Worte „zum Verwechseln“ zu streichen, weil sie sprachlich nicht passen und im sonstigen niedersächsischen Landesrecht nicht üblich sind (vgl. § 1 Abs. 2 des Nie- dersächsischen Architektengesetzes - NArchtG -). Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat dazu mitgeteilt, dass die Regelung darauf ziele, neben der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ auch solche Bezeichnungen zu schützen, die der genannten Berufsbezeichnung dadurch ähnlich sind, dass sie in anderer Wortkombination auf eine
behördliche oder staatliche Prüfung oder Zertifizierung hinweisen. Der zukünftig nicht mehr geschützten Berufsbezeichnung „Lebensmittelchemikerin“ oder „Lebensmittelchemiker“ fehle es an dieser Ähnlichkeit, weil gerade nicht auf eine behördliche oder staatliche Prüfung oder Zertifizierung hingewiesen wird. Gleiches gilt für die Berufsbezeichnung „Diplom-Lebensmittelchemikerin“ oder „Diplom-Lebensmittelchemiker“.
Der Ausschuss empfiehlt, auf die paragrafengenaue Aufzählung der Berechtigungen zu verzichten, weil sie nicht erforderlich und zudem unvollständig ist (§ 10 Satz 1 des Entwurfs berechtigt ebenfalls zum Führen der genannten Berufsbe- zeichnung).
Zu § 2 (Voraussetzungen der Erlaubnis, Aufnahme in die berufspraktische Ausbildung):
Die Überschrift soll an vergleichbare Landesgesetze angepasst werden (vgl. z. B. § 2 des Nieder- sächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes - NGesFBG -).
Zu Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 empfiehlt der Ausschuss die Klarstellung, dass das Studium abgeschlossen sein muss (vgl. auch Absatz 2). Zudem soll durch das Wort „danach“ anstelle des Wortes „anschließend“ deutlich gemacht werden, dass zwischen Studium und berufspraktischer Ausbildung eine zeitliche Unterbrechung liegen kann (z. B. für eine Promotion, Elternzeit o. Ä.). Dies entspricht sonstigen landesrechtlichen Regelungen (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 NArchtG).
Um eine nicht beabsichtigte Abweichung von Absatz 1 zu vermeiden, empfiehlt der Ausschuss, auch in Absatz 2 die Regelstudienzeit von neun Semestern aufzunehmen. Zudem soll klargestellt werden, dass es auch hier auf die Gleichwertigkeit nach dem Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG) ankommt.
Zu § 3 (Berechtigung im Rahmen des europäi- schen Dienstleistungsverkehrs):
Die Überschrift soll den Regelungsgehalt, insbesondere den europäischen Bezug, erkennen lassen und an vergleichbare Landesregelungen angepasst werden (vgl. § 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfah- ren - Nds. AG PsychPbG -). Das empfohlene Wort „Berechtigung“ knüpft an § 1 an.
Die Regelung in Absatz 1 betrifft den europäischen Dienstleistungsverkehr, also die vorübergehende
Die zu Absatz 1 Satz 1 empfohlene Regelung beschränkt sich daher auf ausländische Dienstleister, die in ihrem Niederlassungsstaat die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ oder eine ähnliche Bezeichnung führen dürfen. Sie ist zudem redaktionell an vergleichbare Landesregelungen angepasst (§ 3 des Kammer- gesetzes für die Heilberufe - HKG - und § 3 des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege - PflegeKG -) und sprachlich auf § 1 abgestimmt. Absatz 1 Satz 2 soll sprachlich an vergleichbare Landesregelungen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 NGesFBG, § 27 Abs. 3 Satz 2 PflegeKG) angepasst werden.
Absatz 2 Satz 1 soll vereinfacht werden, indem auf Absatz 1 verwiesen wird. Die Empfehlung zu
Satz 1/1 greift Absatz 4 des Entwurfs auf und bildet damit die Regelungsstruktur vergleichbarer Landesgesetze ab (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 des Nieder- sächsischen Markscheidergesetzes - NMarkG - und § 2 Abs. 2 Satz 2 Nds. AG PsychPbG). Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 soll an die Empfehlung zu Absatz 1 Satz 1 angepasst werden, Absatz 2 Satz 5 an die Empfehlung zu Absatz 5.
Auch Absatz 3 Satz 1 soll vereinfacht werden, indem auf Absatz 1 verwiesen wird. Der empfohlene Absatz 3 Satz 3 greift Absatz 4 des Entwurfs auf (Verweisung auf Absatz 2 Satz 1/1) und ergänzt die im Gesetzentwurf redaktionell übersehene Möglichkeit, Unterlagen elektronisch zu übermitteln (Verweisung auf Absatz 2 Sätze 3 bis 5).
Absatz 4 des Entwurfs soll gestrichen werden. Die enthaltenen Regelungen sollen in Absatz 2 Satz 1/1 und Absatz 3 Satz 3 aufgenommen werden.
Die Empfehlung zu Absatz 5 beruht auf den zu Absatz 1 dargelegten Regelungszielen. Die Regelung soll redaktionell an die entsprechende Regelung in § 5 NMarkG angelehnt werden. Lediglich in Absatz 5 Satz 6 soll von § 5 Abs. 2 Satz 2 NMarkG abgewichen und ausdrücklich klargestellt werden, dass die zuständige Behörde das Führen der Berufsbezeichnung entweder erlaubt oder untersagt. Dadurch soll der Zusammenhang mit dem empfohlenen Absatz 1 Satz 1 hergestellt werden.
Absatz 6 Sätze 3 und 4 des Entwurfs betreffen nicht die Dienstleistungserbringung in Niedersachsen, sondern gehören systematisch zur Zusammenarbeit nach § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 und sollen deswegen dorthin verlagert werden.
Absatz 7 des Entwurfs soll gestrichen werden, weil die Regelung vor dem Hintergrund des zu Absatz 1 dargelegten Regelungskonzepts überflüssig ist. Da der Gesetzentwurf nur dem Schutz der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen dient, bedarf es keiner Regelungen, die ausländische Berufsbezeichnungen betreffen, die diesen nicht entsprechen oder ähneln.
Auch Absatz 8 des Entwurfs soll gestrichen werden. Die Regelung ist entbehrlich, weil der Gesetzentwurf keine „berufsrechtlichen Regelungen“ enthält, die auf ausländische Dienstleister Anwendung finden könnten. Auch das ML konnte keinen möglichen Anwendungsfall für die Regelung erkennen. Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG bedarf deswegen hier keiner Umsetzung.
Zu § 4 (Beschwerdeverfahren im Dienstleistungs- verkehr):
Die Empfehlung zur Überschrift soll verdeutlichen, dass es nur um den europäischen Dienstleistungsverkehr im Sinne des § 3 geht (vgl. auch die Über- schrift zu § 5).
In Absatz 1 soll die Verweisung an die empfohlene Streichung von § 3 Abs. 7 angepasst werden.
Zu § 5 (Bescheinigungen für den Dienstleistungs- verkehr):
Bei der Empfehlung handelt es sich um eine Folgeänderung zu § 3 Abs. 2 Satz 5.
Zu § 6 (Zusammenarbeit und Amtshilfe im Dienst- leistungsverkehr):
Die Überschrift soll auch die Amtshilfe nennen - in Anlehnung an vergleichbare Landesgesetze (vgl. § 5 NGesFBG, § 31 PflegeKG, § 4 Nds. AG PsychPbG). Zudem soll verdeutlicht werden, dass es auch in dieser Vorschrift um den europäischen Dienstleistungsverkehr geht (vgl. die Überschriften zu den §§ 3 bis 5).
Die Empfehlung zu Absatz 1 Satz 2 greift § 3 Abs. 6 Sätze 3 und 4 des Entwurfs auf. Die dort vorgeschriebene Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems IMI soll allerdings in Absatz 4 geregelt werden. Der rechtssystematische Standort des Satzes 2 entspricht ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 NGesFBG und § 31 Abs. 1 Satz 2 PflegeKG).
Die in Absatz 2 Sätze 1 und 2 vorgeschriebene Nutzung des IMI soll in den Absatz 4 verlagert werden.
Die Empfehlung zu Absatz 4 dient dazu, die Nutzung des IMI auch für Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 vorzuschreiben, um Artikel 56 Abs. 2 a der Richtlinie 2005/36/EG vollständig umzusetzen. Die entsprechenden Teilregelungen in Absatz 2 Sätze 1 und 2 des Entwurfs sowie in § 3 Abs. 6 Sätze 3 und 4 des Entwurfs werden dadurch entbehrlich.
Zu § 8 (Verordnungsermächtigung):
Satz 1 Nrn. 4 bis 9 des Entwurfs sollen zusammengefasst und um einen Hinweis auf die staatliche Gesamtprüfung ergänzt werden, um eine leichtere Verständlichkeit und bessere Abgrenzung von den Nrn. 1 bis 3 zu erreichen.
Zu § 9 (Ordnungswidrigkeiten):
Absatz 1 soll auf die Empfehlung zu § 1 abgestimmt werden. Dabei soll auf die Verweisung der
Zu § 10 (Übergangsvorschrift):
Der Ausschuss empfiehlt, auf das gesamte alte Lebensmittelchemiker-Gesetz zu verweisen. Die im Entwurf enthaltene paragrafengenaue Aufzählung der Berechtigungen nach dem alten Gesetz würde den bisherigen § 8 ausschließen (Über- gangsvorschrift für Ausbildungen und Tätigkeiten vor dem Jahr 1978), was nach Mitteilung des ML nicht beabsichtigt war. Zudem soll die Berechtigung zum Führen „ähnlicher Bezeichnungen“ gestrichen werden, weil das bisherige Gesetz dies nicht vorsieht. Im Übrigen empfiehlt der Ausschuss sprachliche Präzisierungen.
Ich freue mich, dass wir im Ausschuss zu einer einvernehmlichen Beschlussempfehlung gekommen sind. Ich wünsche dem neuen Gesetz, dass es so lange unverändert bleiben möge wie das alte, nämlich fast 40 Jahre.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf plant die Landesregierung tiefe Einschnitte in das Eigentumsrecht. Die vorgegebenen Ziele werden nicht ansatzweise erreicht. Das war mal wieder ein Musterbeispiel, wie der Minister hier versucht, seine wahren Absichten zu kaschieren.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist nach Auffassung aller, die sich damit auch nur ein wenig auskennen, verfassungswidrig.
Es werden Regelungen dazu getroffen, wie man die Fläche im Lande verteilen will. Dabei zieht man die Gemarkungen als Größe heran. Nachdem wir dem Minister mitgeteilt haben, dass es in Niedersachsen auch Gemarkungen von unter 1 ha Fläche gibt, hat er eine Mindestgröße von 250 ha eingezogen. Bei einem Grenzwert von 25 % sprechen wir von 62,5 ha. Ab dieser Fläche zählt man nicht mehr zu den Begünstigten.
Wenn man aber das Glück hat, Frau Kollegin, Land in einer Gemarkung von 2 000 ha Größe kaufen zu wollen, dann ist man erst bei 500 ha an der Grenze. Dann kann man für das Industriellensöhnchen, begünstigt durch diese Regelung, mal schnell einen 400-ha-Betrieb zusammenkaufen, meine Damen und Herren. Das ist völlig sinnbefreit. Das ist mit Sicherheit auch verfassungswidrig.
Die Junglandwirte weisen darauf hin, dass damit ihre Zukunftsaussichten verbaut werden.
Meine Damen und Herren, unter dem Deckmantel des Schutzes der Bauern vor den Investoren aus der Großindustrie wird das exakte Gegenteil betrieben; darauf wurde schon hingewiesen. Im Regelfall wird nämlich die Landgesellschaft begünstigt werden. Die Landwirte werden aber ausgebootet. Das gilt für die Fälle, in denen sich mehrere Landwirte für eine Fläche interessieren, wie uns vorgetragen wurde, wenn ein Nichtlandwirt kaufen will, wenn die 25-%-Grenze, die völlig willkürlich ist, überschritten wird. Genehmigungsfrei ist der Erwerb für Kommunen, Religionsgemeinschaften und für Ersatzflächenpools. Meine Damen und Herren, auch die NLG, die das Ganze als nicht verfassungskonform ansah, wäre immer die Begünstigte.
Und nun raten Sie mal, wer der Aufsichtsratsvorsitzende dieser Landgesellschaft ist! - Meine Damen und Herren, der Minister selbst, der meint, nach Gutsherrenart Land verteilen zu können. Das ist das Gegenteil von dem, was er hier vorgibt.
Meine Damen und Herren, wir kommen der Sache noch etwas näher. Der, wie die Junglandwirte es sagen, Genehmigungszwang nach § 8 dieses Gesetzentwurfs für kapitalstarke, spendenfinanzierte Naturschutzverbände - so empfinden das unsere jungen Leute - begünstigt die Naturschutzverbände zusätzlich. Der Zugriff für Naturschutzzwecke ist in diesem Lande geregelt, und zwar sehr opulent und ausreichend. Hier werden Landwirte erneut ausgebootet.
Und dann kommen wir zu der Regelung, die der Kollege Janßen eben zitiert hat: Jede Person mit einem schlüssigen Betriebskonzept wird begünstigt. - Meine Damen und Herren, das ist jeder! Ein schlüssiges Betriebskonzept können Sie dann aus dem Internet herunterladen. Darin befinden sich dann alle Schlüsselworte, die enthalten sein müssen, damit es ein Konzept vernünftig wird.
Unsere super ausgebildeten Landwirte werden mit jedermann - absolut jedermann! - gleichgestellt.
Dann erkennt man, wie Sie wirklich mit den Landwirten umgehen. Wenn wir außerdem auf die Na
turschutzverbände schauen, die oft sehr kapitalstark am Markt agieren können,
dann sehen wir, wen Sie wirklich begünstigen wollen. Das Ergebnis ist eine völlige Aushöhlung des Vorkaufsrechts für Landwirte, eine absolute Mogelpackung. Sie verschärfen den Wettbewerb um Flächen an allen Ecken und Enden. Das haben Sie aus dem Umweltministerium heraus versucht, indem Sie 80 000 ha kalt enteignen wollten; das ist jetzt entschärft. Es gibt immer neue Forderungen nach noch mehr Ausgleichsflächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen werden sollen.
Meine Damen und Herren, das beste Mittel gegen die Verknappung und Preistreiberei am Bodenmarkt ist es, den grünen Ministern das Handwerk zu legen.
Dieses Gesetz ist verfassungswidrig, landwirtschaftsfeindlich und zukunftsvernichtend.
Dass der grüne Landwirtschaftsminister so tickt, meine Damen und Herrn, wussten wir schon länger. Aber es ist ein Kabinettsbeschluss.
Dass dies das Gedankengut und die Politik dieser Landesregierung ist, ist der eigentliche Skandal. Eine derart eigentumsfeindliche Politik darf nie Gesetzeskraft in Niedersachsen erlangen, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Welch glückliche Fügung, dann kann ich gleich auf das Missverständnis eingehen.
Lieber Kollege Siebels, wir wollen die NLG in keinem Fall angreifen. Es geht einzig und allein darum, welche Aufgaben und Kompetenzen man ihr jetzt zuweist. Dagegen kann sie sich nicht wehren. Das, was dieses Gesetz im Schilde führt, hat mit dem, was die NLG in der Vergangenheit segensreich getan hat und auch weiterhin tun soll, nicht das Geringste zu tun. Wir reden hier über dieses Gesetz und nicht über die NLG und ihre Tätigkeiten in der Vergangenheit und in der Zukunft, wie wir sie uns vorstellen.
Wir wollen versuchen, der Sache bei einigen Punkten etwas näher zu kommen.
Über die Ziele, die Sie definiert haben, können wir gerne reden. Natürlich gibt es auch in bestimmten Bereichen Regelungsbedarf. Darüber, dass das alles nicht so einfach ist, sind wir uns auch einig.
Dieses Gesetz verfolgt aber ganz andere Ziele - das ist auch kein Zufall -, und zwar sehr stringent. Und diese Ziele haben wir aufgedeckt.
Sie wollen regeln, dass eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, wenn eine Erwerberin oder ein Erwerber einen Anteil von 25 % oder mehr an der landwirtschaftlichen Fläche im Eigentum hat. - Können Sie das Fehlen von Logik erkennen, wenn Sie das auf eine Gemarkung beziehen? - Wenn es z. B. in einer Gemarkung zwei Landwirte gibt und wenn der eine Betrieb ausläuft, weil es keinen Nachfolger gibt, dann ist der andere Landwirt allei
ne in dieser Gemarkung. Wenn dieser Landwirt dann einen Anteil von 25 % an der landwirtschaftlichen Fläche hat, ist er nach dem Gesetz marktbeherrschend. Und dann müssen 75 % von außerhalb bewirtschaftet werden? - Das ist doch völlig sinnfrei!
Der Gesetzentwurf enthält also Regelungen, die nicht nachvollziehbar sind. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich das mit uns gemeinsam genau anzugucken. Und dann machen Sie dasselbe wie beim Landes-Raumordnungs- und beim Wassergesetz: Schmeißen Sie mindestens 95 % weg! Dann können wir die Sache noch halbwegs retten!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Janßen, zunächst zum Vorkaufsrecht. Sie haben mehrfach gesagt, das verstünden Sie nicht. - Ich fürchte, Sie haben recht.
Sie sagen, dass der Landwirt gar kein Vorkaufsrecht hatte, sondern nur die NLG. ich sage Ihnen: Die NLG war die Institution, die das Vorkaufsrecht ausüben konnte, wenn ein Landwirt Interesse hatte. Wenn ein Nichtlandwirt kaufen wollte und ein Interesse eines Landwirts bestand, dann ist das Verfahren über die NLG gelaufen.
Wir sind mit Ihnen einig - das wird Sie freuen -, dass wir die doppelte Grunderwerbsteuer abschaffen wollen. Aber dafür brauchen wir nicht die Regelungen dieses Gesetzes. Dafür reicht es völlig aus, wenn die NLG das im Auftrag erwirbt. Dann wird das abgewickelt, und es fällt nur einmal die Grunderwerbsteuer an.
Jetzt zur Einschätzung dieses Gesetzes. Das Landvolk sagt uns - das haben Sie selbst zitiert -, dass die NLG, die ja begünstigt ist und in vielfältiger Form, eigentlich fast ausschließlich bei solchen Geschäften zum Zuge kommt, selber gesagt hat, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei. Nach Einschätzung des Landvolks Niedersachsen werde es die Regel sein, dass die NLG kaufen müsse. Die vom Landwirtschaftsminister gesteuerte NLG werde zukünftig eine ordnungspolitisch unvertretbar große Umverteilungskompetenz für landwirtschaftlichen Grund und Boden erhalten; das sei Fakt. Die Landwirte würden ausgebootet, und es würde eine Umverteilungspolitik durch Politiker gemacht.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann wirklich nur dafür werben, dass wir uns möglichst seriös mit diesem Thema auseinandersetzen und versuchen, den Menschen, die vor einem bürokratischen Wust stehen, Erleichterung zu verschaffen.
Meine Damen und Herren, wir treffen damit insbesondere die mittleren und kleinen Betriebe. Denn ein bedeutender Anteil an der Gesamtarbeitszeit muss in unseren Betrieben aufgewendet werden, um diese Bürokratie zu bewältigen. Dieser Anteil ist bei 50 ha nicht wesentlich geringer als bei 500 ha. Wenn Sie das bedenken, merken Sie genau, wo der Schuh drückt. Sie treffen damit genau diejenigen, von denen man immer wieder betont, sie schonen zu wollen.
Ein Problem sind die Doppel- und Dreifacherhebungen, die auch noch differenziert durchzuführen sind. Einmal müssen bestimmte Daten im Wirtschaftsjahr erhoben werden, das vom 1. Juli bis zum 30. Juni läuft, dann müssen Daten im Kalenderjahr erhoben werden, dann Daten im Dreijahresschnitt. Man weiß überhaupt nicht mehr, wo einem der Kopf steht. Man fühlt sich ständig in der Gefahr, unkorrekte Angaben zu machen. Dort wird ein Irrsinn ohnegleichen praktiziert.
Es geht aber nicht nur um diese Mehrfacherhebungen, sondern es geht im Kern - das sagt der CDU-Antrag sehr dezidiert - darum, zu überlegen, welche Daten man wirklich braucht und welche erhoben werden müssen. Das ist ein derartiger Aufwand, der nicht mehr zu überbieten ist.
Ich will Ihnen ein Beispiel aus der Agrarförderung nennen. Jahrelang musste man ein ganz entscheidendes Kreuz machen. Nachdem man tagelang in akribischer Arbeit jedes einzelne Flurstück eingetragen hatte, die genauesten Angaben gemacht hatte - das ist wirklich eine Sisyphusarbeit, zu der man auch Beratung braucht -, musste ein entscheidendes Kreuz gemacht werden, nämlich dass ich die Auszahlung der Beträge beantrage. - Ja, wofür habe ich denn das Ganze gemacht?
Die Fälle gibt es. Zigtausende Euro konnten nicht ausgezahlt werden, weil das Kreuz nicht gemacht worden war. Das war nicht zu heilen. Dann können Sie sich vielleicht vorstellen, welche sinnbefreiten Angaben da noch so alles gemacht werden müssen. Denn das ist ja nun kaum noch zu überbieten. Das sind Dinge, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen.
Meine Damen und Herren, neulich hat ein mittelständischer Unternehmer - es waren mehrere Unternehmer dabei, quer durch die Parteien - bei einer Bereisung einen Vorschlag gemacht, den ich einfach unübertrefflich finde. Er hat gesagt, man müsse die Bürokratiekosten von der Steuer absetzen können. Meine Damen und Herren, ich würde sagen, wenn das umfassend der Fall wäre, wäre der Staat sofort pleite. Dann hätte er keine Einnahmen mehr. Wenn der Staat dann noch Geld einnehmen wollte, hätten wir ganz schnell eine sehr schlanke Bürokratie. Ich finde, das ist ein genialer Vorschlag. Ich weiß aber nicht, ob er so in die Tat umzusetzen ist. Dazwischen gibt es jedoch ein weites Feld.
Wenn wir dann überlegen, auf was wir vielleicht doch an Datenerhebungen verzichten können, dann finden wir dazu eine Menge: Ich würde sagen, 70 bis 80 % sind glatt verzichtbar.
Meine Damen und Herren, wenn wir daran ernsthaft arbeiten, können wir für mehr Gerechtigkeit sorgen. Denn zur Gerechtigkeit gehört auch, zu seinem Recht kommen zu können. Und das kann man als Normalsterblicher nicht mehr. Deswegen ist die Frage der bürokratischen Vereinfachung auch eine Gerechtigkeitsfrage.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Setzt sich der Landwirtschaftsminister bei der Bekämpfung der Vogelgrippe über den Rat der Experten aus dem eigenen Ministerium hinweg?
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 23. März 2017 über die Verbreitung der Vogelgrippe im Landkreis Cloppenburg, in dem es niedersachsenweit die stärkste Betroffenheit gebe. Nachdem der Vogelgrippeerreger Anfang März in einem Putenstall mit 18 600 Tieren in Garrel festgestellt worden sei, habe bei den Experten auf Bundes-, Landes- und auf Fachebene der Veterinärbehörde Einigkeit bestanden: Um eine Ausbreitung nicht zu riskieren, sollten auch die Tiere in zwei wenige Hundert Meter entfernten Betrieben getötet werden. Eine Übertragung des Virus sei nach Expertenmeinung aufgrund von Kontakt zwischen den drei Ställen durch Menschen und Fahrzeuge wahrscheinlich gewesen. Trotzdem habe sich Landwirtschaftsminister Meyer über den Rat der Fachleute u. a. aus seinem Ministerium hinweggesetzt.
Nach Aussage des Landkreises Cloppenburg habe „Landwirtschaftsminister Meyer persönlich“ einer Tötung der Tiere nicht zugestimmt, obwohl man sich „auf der gesamten Fachebene“ einig gewesen sei. Anschließend seien auch im zweiten Stall mit 16 730 Tieren und im dritten Stall mit 15 000 Tieren das Virus ausgebrochen
sowie die Tiere getötet worden. Das Landwirtschaftsministerium habe mitgeteilt, dass es bisher in keinem Fall von vorsorglichen Tötungen im Nachhinein einen Nachweis gegeben habe, dass neue Ausbrüche verhindert worden seien.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es eine Strategie, nach der die Landesregierung entscheidet, in welchen Fällen bei einem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Stall zur Verhinderung der weiteren Virusverbreitung auch Tiere in benachbarten Ställen zu töten sind? Wenn ja, welche Strategie ist das? Wenn nein, warum nicht?
2. Nach welcher Strategie hat die Landesregierung bei dem Ausbruch der Vogelgrippe in den drei Ställen in der Gemeinde Garrel gehandelt?
3. Warum hat keine vorsorgliche Tötung der Tiere in den zwei benachbarten Ställen stattgefunden, obwohl der Kontakt über Menschen sowie Fahrzeuge bekannt war und die Experten dazu geraten haben?
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie hier geschildert haben, dass in keinem Fall von vorsorglichen Umgebungstötungen das Virus festgestellt werden konnte, dann komischerweise aber in den beiden Fällen, in denen Ihrer Meinung nach gar kein Verdacht bestand und Sie die Tötung verhindert haben, die Bestände betroffen waren, frage ich Sie: Würden Sie sich noch einmal über den einhelligen Rat der Experten hinwegsetzen?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie hier geschildert haben, wie sich die verschiedenen Experten geäußert haben - z. B. hat der Landkreis Cloppenburg nach Ihrer Aussage gesagt, das FLI stochert im Nebel; Sie haben dann quasi Zeugnisse verteilt, dass Sie dem nicht so richtig glauben, sondern lieber den Bundesinstituten;
im Endeffekt haben Sie in dem einen Fall eine ganz normale Standard-Vorsichtsmaßnahme unterlassen -, frage ich Sie - vielleicht zum zwölften oder dreizehnten Mal -, da Sie die Verantwortung übernommen haben: Worauf stützt sich Ihre Anordnung als Minister? Stützt sie sich auf den Expertenrat? Oder haben Sie einfach nur auf Kosten des Tierwohls gepokert, um als vermeintlicher Tierretter dazustehen, wenn es gut gegangen wäre?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aller guten Dinge sind ja drei. Nachdem der Sachverhalt hier dreimal weitgehend gleichlautend vorgetragen wurde, möchte ich darauf verzichten, dies ein viertes Mal zu tun.
Wir können uns vielleicht eher der Frage widmen, diesen Satz noch etwas weiter durchzudeklinieren, um den es hier die ganze Zeit geht. Herr Janßen war ja eben dabei, uns zu erklären, dass man aus der Fütterung tierischer Eiweiße noch keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich des Schwanzbeißens herleiten könne. Diesen Satz aus dem CDU-Antrag möchte ich doch noch einmal vortragen. Dort steht:
„Die Verfütterung von tierischem Eiweiß kann zudem einen Beitrag für die Lösung von Tierschutzproblemen wie Schwanzbeißen bei Schweinen und Federpicken bei Hühnern leisten.“
Darin steht „kann“. Dieser Satz soll nun dazu dienen, dass Sie diesen Antrag ablehnen und Ihren eigenen Namen darüber schreiben, um ihn allein zu beschließen.
Wenn Sie das so wollen, dann wollen wir dem nachkommen.
Im Ausschuss wurde uns ja eine Unterrichtung zuteil. Die Argumente hat uns Herr Prange hier in der kurzen Zeit weitestgehend inhaltlich vorgetra
gen. Diese möchte ich auch nicht wiederholen. In dieser Unterrichtung hat aber Herr Dr. Zürner von der Landesregierung zu dem Punkt „Auswirkungen auf das Tierwohl“ ausgeführt:
„Es ist bekannt, dass das Aminosäuremuster von tierischen Proteinen häufig günstiger für die Fütterung von Schweinen und Hühnern ist als das der gängig eingesetzten pflanzlichen Eiweißträger. Dabei soll insbesondere das Verhältnis verschiedener Aminosäuren eine Rolle spielen.“