Unabhängig von hygienischen Arbeitsbedingungen in den Prostitutionsstätten - einschließlich der Wohnmobilprostitution - spielt die Prävention im Hinblick auf sexuell übertragbare Krankheiten eine Rolle. Es obliegt dem kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst, auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten Beratungen und Untersuchungen anzubieten und diese im Zusammenhang mit anderen medizinischen Einrichtungen sicherzustellen. Für Personen, deren Lebensumstände eine erhöhte Ansteckungsgefahr für sich oder andere mit sich bringen, werden diese auch aufsuchend angeboten und können im Einzelfall die ambulante Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes umfassen, soweit dies zur Verhinderung der Weiterverbreitung der sexuell übertragbaren Krankheiten erforderlich ist.
Um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten, können die Angebote auch anonym in Anspruch genommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes noch vor dem Prostitutionsge
Zu Frage 3: Über die Fachministerkonferenzen und den Bundesrat hat sich Niedersachsen in den vergangenen Jahren immer wieder für die Veränderung von rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Prostitution eingesetzt. Die Landesregierung ist im Sinne der Schaffung eines breiten Ansatzes zur Verbesserung von Regelungen in Zusammenhang mit Prostitution bereits initiativ geworden. Dem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten ist die Landesregierung erfolgreich mit dem Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses entgegengetreten. Hier wurde nämlich die Chance vertan, ein der Komplexität der Thematik angemessenes Regelwerk, das eine Vielzahl von Rechtsgebieten betrifft, zu schaffen.
Eine weitere Initiative Niedersachsens ist im Sommer dieses Jahres gestartet. Sie liegt in einer Bundesratsinitiative zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie 2011/36/EU, die bereits in den Bundesrat eingebracht wurde, und zwar in der Drucksache 528/13. Die konsequente Bekämpfung des Menschenhandels und die in diesem Zusammenhang geplante Änderung verschiedener Strafnormen, die eine effektivere Verfolgung und Verurteilung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Menschenhandel ermöglichen, tragen nicht unerheblich zu einem breiteren Ansatz der Reglementierung der Prostitution bei. In der öffentlichen Wahrnehmung wird somit das undurchdringliche und in einer rechtlichen Grauzone erscheinende Milieu transparenter. Die Akzeptanz frei gewählter Prostitutionsausübung kann somit erhöht werden. Auch bei einer neuen parlamentarischen Gesetzesvorlage auf Bundesebene zur Umsetzung der EU-Richtlinie wird sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Beteiligung im Bundesrat zur Verabschiedung effektiverer Strafnormen einbringen.
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es eines breiten gesellschaftlichen und länderübergreifenden Konsenses bedarf, um wirksamere Regelungen zur Prostitution zu schaffen. Sie wird sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die rechtzeitige und umfassende Beteiligung der Länder erfolgt sowie die fachspezifischen Kenntnisse der Fachberatungsstellen und das Fachwissen der unterschiedlichen betroffenen Institutionen in den möglichen Gesetzentwurf einfließen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Meine Damen und Herren, wir haben eine doch etwas unangenehme Geräuschkulisse im Plenum. Ich wäre dankbar, wenn die Gespräche eingestellt werden. Das gilt auch für die Regierungsbänke. - Herr Hilbers, sind Sie fertig?
Meine Damen und Herren, es können Zusatzfragen gestellt werden. Eine erste Zusatzfrage liegt vor von der Fraktion der CDU. Frau Kollegin Jahns, Sie haben das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Rundt, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren einiges zur Verbesserung der Situation der Prostituierten getan und z. B. die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Prostitutionsstätten durchgesetzt hat und auch die Meldepflicht der Betreiber für die dort beschäftigten abhängigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt hat, frage ich Sie: Ist es zutreffend, dass bei dem Gesetzentwurf gegen den Menschenhandel überwiegend SPD-geführte Länder dafür gesorgt haben, dass dieser Gesetzentwurf nicht verabschiedet wurde, sondern im Vermittlungsausschuss gelandet ist?
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Das hat sie doch gesagt! Darauf ist sie eingegangen! Mal zuhören! Sie hat es gerade gesagt! - Gegenruf von Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Das hat sie nicht gesagt!)
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete Jahns, ich kann bestätigen, dass es völlig richtig ist, dass u. a. die Niedersächsische Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern diesen Gesetzentwurf abgelehnt hat, und zwar deshalb, weil
Danke schön. - Für eine weitere Zusatzfrage hat sich gemeldet von der Fraktion der SPD Frau Dr. Wernstedt. Bitte sehr!
Herr Präsident! Frau Ministerin Rundt, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob das Land Niedersachsen, ähnlich wie das Land Nordrhein-Westfalen, die Einrichtung eines runden Tisches rund um die Prostitution plant, um Fragen, die aktuell auftauchen, bearbeiten zu können und das Feld aus der Grauzone herauszuholen.
(Jens Nacke [CDU]: Sie können keine Frage beantworten und wollen jetzt einen runden Tisch machen? Das gibt es doch nicht!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Einrichtung eines solchen runden Tisches, wie sie in NRW erfolgt ist, ist sicherlich eine der Möglichkeiten, wie man sich des Themas annehmen kann. Wir haben das hier für Niedersachsen nicht oder noch nicht konkret geplant, und zwar deshalb nicht, weil wir eigentlich in sehr gutem Austausch insbesondere mit den Organisationen sind, die Unterstützung für Prostituierte und auch für Frauen bieten, die Menschenhandel haben durchmachen müssen. Insofern ist es durchaus möglich, dass wir hierzu einen runden Tisch einrichten.
Wir sind aber im Moment, aktuell, mit allen Organisationen im Gespräch. Ich glaube, noch wichtiger als die Einrichtung eines solchen runden Tisches ist, dass überall da, wo wir aktiv sind - wir müssen sehen, wie die Koalitionsverhandlungen ausgehen und ob es möglicherweise weiteren Regelungsbedarf gibt -, diese Organisationen, die gute Fachfrauen auf diesen Gebieten haben, einbezogen
werden und uns an der Stelle beraten. Das kann man in Form eines runden Tisches, aber auch außerhalb tun.
Danke schön, Frau Ministerin. - Für eine weitere Zusatzfrage rufe ich auf: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kollege von Holtz, bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, Diskriminierung von Prostituierten in der Gesellschaft abzubauen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen glaube ich, dass, wenn wir das Ganze hier im Landtag angemessen diskutieren, dies eine der Möglichkeiten ist, das Thema noch einmal in die Öffentlichkeit zu tragen und auf das hinzuweisen, was Prostitution heute wirklich bedeutet.
Wir haben es ja mit sehr unterschiedlichen Arten von Prostitution zu tun: von der freiwilligen Prostitution auf der einen Seite bis hin zu Menschenhandel auf der anderen Seite. Ich glaube, dass man dann, wenn wir das Ganze hier im Landtag differenziert diskutieren, ein Stück Öffentlichkeitsarbeit betreiben und damit auch Diskriminierung abbauen kann.
Zum anderen haben wir als Landesregierung natürlich die Möglichkeit genutzt, da, wo sich das Thema anbietet, die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Ich meine, dass nur darüber Diskriminierung wirklich abgebaut werden kann. So haben wir z. B. zum 25-jährigen Jubiläum von Phoenix e. V., der übrigens sowohl weibliche als auch männliche Prostituierte berät, eine gemeinsame Pressekonferenz gemacht. Wir haben eine Veranstaltung gehabt, auf der Grußworte überbracht wurden. Dies hat auch in den Medien
jeweils seinen Widerklang gefunden. Ich meine, dass das Veranstaltungen und Themen sind, mit denen wir das Ganze diskriminierungsfrei öffentlich bewegt kriegen. Und wir unterstützen natürlich auch solche Vereine, damit sie in ihrem Bereich mit ihrem entsprechenden Fachwissen gegen Diskriminierung wirken.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Abgeordneter Heiner Scholing, bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, welche Angebote stehen in Niedersachsen Frauen zur Verfügung, die aus der Prostitution aussteigen wollen, bzw. an wen können sie sich wenden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier in Niedersachsen mit dem Verein Phoenix e. V. einen sehr fachkundigen und aktiven Verein, der eine Beratungsstelle für Prostituierte unterhält. Dort wird eine persönliche Beratung und Betreuung durchgeführt insbesondere auch beim Ausstiegswunsch aus der Szene. Es gibt die Beratungsstelle La Strada, die sich ausdrücklich an Drogen brauchende Frauen und Mädchen in der Prostitution wendet. Es gibt die Beratungsstelle KOBRA und zwei Beratungsstellen von SOLWODI. Die kümmern sich speziell um die Opfer von Menschenhandel. Das sind die Beratungsstellen, die uns hier in Niedersachsen ganz förmlich bekannt sind.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Abgeordnete Elke Twesten. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für wie sinnvoll hält die Landesregierung die Einrichtung eines runden Tisches? - Wir hatten eben schon einmal darüber gesprochen, allerdings mit einer anderen Zielrichtung. - Ich möchte gerne wissen: Wie sinnvoll ist dessen Einrichtung, um damit eine Bestandsaufnahme der Prostitution in Niedersachsen zu erlangen?
(Christian Dürr [FDP]: Die vorbereitete Frage ist bereits beantwortet worden! - Jens Nacke [CDU]: Aber die Frau Ministerin hat eben gesagt, sie wolle gar keinen runden Tisch einrichten!)
Es kann durchaus sinnvoll sein, das zu tun. Es wäre sicherlich auch nicht schlecht, sich einmal anzusehen, wie das Ganze in Nordrhein-Westfalen funktioniert und welche Auswirkungen es dort hat. Das dürfte ein guter Weg sein, um einmal zu evaluieren, was dort erfolgen kann.
Wir haben hier in Niedersachsen ein sogenanntes frauenpolitisches Forum. Dort treffen wir uns regelmäßig mit allen Frauenverbänden, auch mit denen, die im Bereich der Prostitution tätig sind. Es ist sicherlich klug, im Frauenforum einmal die Frage anzusprechen, inwieweit man sich dort vielleicht im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe diesem Thema zuwenden kann.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der CDU. Noch einmal Kollegin Jahns, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben eben auch dargestellt, welche Vereine bzw. Hilfsorganisationen es in Niedersachsen gibt. Diese sind in den vergangenen zehn Jahren von der CDU/FDP-Regierung immer sehr unterstützt und gefördert worden. Lassen Sie mich ganz am Rande sagen: Ein Grußwort hilft hier nicht viel weiter, sondern es muss tatkräftige Hilfe sein.