Der andere Punkt war die Sorge vor einer möglichen Einflussnahme extremistischer Parteien. Diese Sorge ist aus meiner Sicht weitaus berechtigter, und die muss man auch ernst nehmen. Niemand möchte, dass z. B. die NPD ihre menschenverachtenden Parolen in einer Schule vor Schülerinnen und Schülern kundtun kann. Darüber herrschte im Ausschuss auch Konsens.
Aber auch diese Sorge ist in weiten Teilen unberechtigt, auch wenn natürlich ein Restrisiko besteht; das ist völlig klar.
Aus der Stellungnahme des GBD ging hervor, dass es nach dem Prinzip der abgestuften Gleichbehandlung möglich ist, Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und die aufgrund ihrer Wahlergebnisse keine entsprechende Bedeutung im Land Niedersachsen haben, nicht einladen zu müssen. Das würde auf die NPD z. B. zutreffen.
Von daher rechtfertigt die Angst vor Extremismus und vor extremistischen Parteien in Schule diese Ausschlussklausel nicht, dass in den vier Wochen vor Wahlen Podiumsdiskussionen an Schulen nicht durchgeführt werden dürfen. Ich zitiere Frau Dr. Schröder vom GBD:
„Unseres Erachtens ist die schulische Situation demnach eher mit der Situation bei Diskussionen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten vergleichbar. Hier besteht jedoch kein Verbot für die letzten Wochen vor einer Wahl.“
Der GBD sieht zwar keine Patentlösung, jegliches Risiko aufzufangen. Ein Restrisiko bleibt immer. Aber um dieses Restrisiko auszuschalten, gibt es immer noch die Möglichkeit - - -
- Frau Bertholdes-Sandrock, Sie können sich ja gleich noch dazu äußern. Ständige Zwischenrufe sind auch kein Zeichen guter politischer Bildung. Lassen Sie mich einfach einmal ausreden!
Wie gesagt, es gibt kein Patentrezept, um jedes Restrisiko zu vermeiden. Das ist völlig klar, und das hat auch der GBD deutlich gemacht.
Im Ausschuss sind auch insofern Bedenken angeführt worden, als dass in der Kommunalpolitik häufig auch Kandidaten z. B. der NPD oder anderer extremistischer Parteien eine Rolle spielen. Meine Damen und Herren, ich war Lehrer an einer Goslarer Berufsschule. Einige von Ihnen wissen: Letztes Jahr fand in Goslar die Oberbürgermeisterwahl statt. Dort trat ein hierzulande parteiloser Kandidat, der von den demokratischen Parteien gestützt wurde - er hatte ein CSU-Parteibuch, aber in Niedersachsen ist die CSU ja Gott sei Dank nicht zugelassen -, gegen einen Bewerber der NPD an. Aber bei solch einer Gemengelage wäre doch niemand auf die Idee gekommen, diese beiden
Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters in einer Schule gegeneinander antreten zu lassen! So viel Vertrauen müssen wir in die Lehrkräfte und in die Schulleitungen schon haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und da wir das haben, werden wir heute so beschließen.
Abschließend kann man also sagen: Es bedarf keiner Einschränkung durch das Land. Die Argumentation der CDU, die Diskussionsveranstaltungen einfach am Nachmittag außerhalb des Pflichtunterrichts stattfinden zu lassen, überzeugt nicht; denn das hieße: Keine Indoktrination während der Unterrichtszeit, aber am Nachmittag außerhalb des Pflichtunterrichts kann jeder selbst entscheiden, ob er dort hingeht. Das wirft ein merkwürdiges Bild auf das Verständnis, das Sie von Schule und von Politik an Schule heutzutage haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Tatsache, dass auch unter Schwarz-Gelb, unter Kultusminister Busemann, geplant war, die Entscheidung über die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen als Deregulierungserlass zu kippen und in die Verantwortung der Schulen zu geben, zeigt ja, dass es anscheinend hier auch nicht immer so ein einheitliches Meinungsbild gab, wie das heute zu sein scheint.
Nun möchte ich zum Schluss ein Zitat eines Göttinger Schülersprechers aus dem Jahr 2009 anführen, als gerade vom Kultusministerium eine Veranstaltung in einer Schule im Vorfeld der Bundestagswahl 2009 abgesagt oder ausgebremst wurde. Dieser Schülersprecher namens Tom Schmidt hat gesagt - Zitat: „Wir begrüßen, dass das Ministerium sensibel ist, was einseitige politische Einflussnahme auf Schülerinnen und Schüler angeht. Aber dass das Kind gleich mit dem Bade ausgeschüttet wird und Schule zum apolitischen Raum erklärt wird im Vorfeld von Wahlen, das macht keinen Sinn.“ Weiter heißt es: „Das wird am Ende nur dazu führen, dass politischer Einfluss unkontrolliert in die Schule kommt. Politische Ausgewogenheit ist so jedenfalls nicht zu erreichen.“
Dem ist nichts hinzuzufügen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb ist es gut, dass wir diesen Antrag heute beschließen, und ich freue mich nicht zuletzt auch, dass die FDP ihre Zustimmung signalisiert hat. Das ist zur Abwechslung
Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der CDU. Frau Abgeordnete BertholdesSandrock, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag von der SPD und von den Grünen schon im Mai des letzten Jahres behandelt. Weil er aber sehr, sehr viele Schwierigkeiten in der praktischen Diskussion mit sich brachte, sind wir damit überhaupt zum GBD gegangen. So einfach und klar waren die Dinge also nicht, und das sind sie auch jetzt nicht.
Ein bisschen irreführend ist der Untertitel des Antrags „Diskussionsveranstaltungen auch direkt vor Wahlen zulassen!“. Das erweckt den Eindruck, als ob das nicht ginge.
Es geht nur um eines: um Besuche von Politikern und auch nur in den letzten vier Wochen, was vor einer Wahl nicht geht.
Insofern, Kollegin Korter, fand ich es schon am Rande der Demagogie, dass Sie am Anfang gesagt haben, wir wollten pädagogisch angeleitete Auseinandersetzungen mit den Programmen politischer Parteien verhindern.
Wie sieht es z. B. vor Landtagswahlen aus? - 59 Monate haben sie Zeit. Nur im 60. Monat können sie den Politiker nicht in die Schule holen. Alle anderen Unterrichtsmittel der aktiven Auseinan
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass den Schülern umfassende Informationen für eine fundierte Wahlentscheidung gegeben werden müssten. Dazu sagen ich Ihnen: Selbstverständlich muss das die Schule liefern. Aber insbesondere vor Wahlen? - Nein, immer. Immer muss sie das. Das entspricht, Kollege Bratmann, der Sie gern davon sprechen, Politiklehrer gewesen zu sein - ich war übrigens auch Politiklehrerin -, politischer Bildung als Langzeitprozess und nicht als Wahlaktionismus. Der geltende Erlass nimmt ja lediglich von allen Mitteln nur den Besuch des Politikers in den vier Wochen vor der Wahl - und das dann in der verbindlichen Unterrichtszeit - aus. Mit dieser Minimaleinschränkung konnten wir gut leben.
Ich sage Ihnen eines: Politikerbesuche sind lebendig und anschaulich. Sie gehören in den Unterricht, aber unabhängig von den Aufgeregtheiten eines Wahlkampfes.
Meine Damen und Herren, wenn der Erlass nun weg soll, muss das mehr Vorteile als Nachteile bringen. Sie nennen als Vorteil die höhere Motivation, zur Wahl zu gehen. Ich habe damals in der Diskussion auch gehört: Oh, auch die Bürger werden ja erst wach, wenn sie die Plakate sehen.
Da sage ich Ihnen, und zwar vor allem Ihnen, Herr Kollege Bratmann, eines: Sollte es bei Schülern der Fall sein, dass die dann erst wach werden, dann wäre der politische Unterricht zuvor gar nichts wert gewesen. Das will ich einmal feststellen.
Wenn wir uns für die Beibehaltung aussprechen, wird uns immer vorgeworfen - so ist das auch eben geschehen -, wir unterstellten Politikern Indoktrination. Das machen wir überhaupt nicht. Aber ein Politiker will gewählt werden, und dazu braucht er jede Stimme. Und da die Wahlentscheidungen der Bürger immer später fallen, oft erst wenige Tage vor der Wahl, kommt diesem Kampf in den letzten vier Wochen ganz besondere Bedeutung zu. Genau diesen Wahlkampf um die letzten Stimmen wollen wir aus dem Klassenzimmer herauslassen.
Kommen wir zur politischen Ausgewogenheit. Sie sagen ja, Schulen brauchen da Ermunterung - das ist doch heute wieder gesagt worden - zu Veran
Der geltende Erlass - davon war übrigens noch gar nicht die Rede - regelt ja Besuche von Politikern generell in Schulen, nicht nur bei Podiumsdiskussionen. Ich frage Sie - der Frage ist bisher niemand nachgegangen -: Welche Kriterien gelten eigentlich bei Besuchen einzelner Politiker in einzelnen Lerngruppen? Was ist, wenn im Unterricht der Vertreter von Partei A zwölf Monate vor der Wahl da war, der von Partei B aber zwölf Tage oder drei Tage vorher?
Die Probleme der Zeiträume, die sich natürlich immer auftun, stellen sich aber unter Umständen direkt vor der Wahl verschärfter.
Wie sensibel das Thema von Politikerbesuchen in Schulen ist, kann man ja auch sehen, wenn manche Anfrage bis in den Landtag geht.
Nun aber zu den Podiumsveranstaltungen. - Wann gelten sie eigentlich als ausgewogen? Die Schule unterliegt ja dem Neutralitätsgebot. Die Ministerin war sich ganz sicher - ich zitiere aus dem damaligen Plenarprotokoll - - -