Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist jetzt beendet. Ich bitte nun die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer - Frau Twesten, Herrn Onay und Herrn Krumfuß - nacheinander abzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich frage jetzt, ob sich noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal befindet, die bzw. der nicht gewählt hat. - Das ist nicht der Fall.
Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben. Ich unterbreche die Sitzung, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die am Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer - Frau Twesten, Herr Onay und Herr Krumfuß - sowie Vizepräsidentin Frau Dr. Andretta und Vizepräsident Bachmann die Stimmen auszählen.
Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich darf Sie bitten, sich zu Ihren Plätzen zu begeben.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der Wahl eines Mitgliedes des Staatsgerichtshofs bekannt. Abgegeben wurden 136 Stimmen, davon 136 gültige Stimmen, keine ungültigen Stimmen. 131 Mitglieder des Landtages haben mit Ja gestimmt, 3 Mitglieder des Landtages haben mit Nein gestimmt, 2 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten.
(Starker, lang anhaltender Beifall - Die Abgeordneten erheben sich und gra- tulieren dem neu gewählten Mitglied des Staatsgerichtshofes)
- Meine Damen und Herren, der Beifall ist sehr gut, aber Sie können noch nicht gratulieren! Ich muss das Verfahren erst endgültig zum Abschluss bringen.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 137 Abgeordneten beträgt 69. Die Zweidrittelmehrheit von 136 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 91. Mit Ja haben 131 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Dr. PeterWedekind Götz von Olenhusen ist gewählt. - Das haben Sie ja auch schon durch Beifall festgestellt.
Herr Dr. Götz von Olenhusen, ich darf Sie bitten, in den Sitzungssaal zu kommen. Das können Sie, wenn Sie seitlich rausgehen und dann durch die „Ja“-Tür wieder in den Plenarsaal kommen.
Die nach dem Gesetz vorgesehene Vereidigung wird als erster Tagesordnungspunkt in unserer Nachmittagssitzung vorgenommen. Ich darf Sie jetzt in die Mittagspause entlassen. Um 14 Uhr ist Beginn der Nachmittagssitzung.
Ich bitte Herrn Dr. Götz von Olenhusen als wieder gewähltes Mitglied, nach vorne vor das Präsidium zu treten.
Herr Dr. Götz von Olenhusen, der Eid, den Sie gleich vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, gleich den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofgesetzes vorgeschriebenen Eid zu leisten.
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Der Eid kann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Staatsgerichtshofgesetzes mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.
Sie sind bereits nach vorne gekommen, Herr Dr. Götz von Olenhusen. Ich darf Sie nun auffordern, den Eidestext zu sprechen.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Herr Dr. Götz von Olenhusen, ich danke Ihnen. Zu Ihrer Wahl in dieses hohe Richteramt des Landes Niedersachsen gratuliere ich Ihnen im Namen des Hauses ganz herzlich und spreche Ihnen meine Glückwünsche aus. Ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand und Gottes Segen bei der Ausübung des Richteramtes. Ich denke, dass Sie durch Ihre Mitwirkung an den Entscheidungen des Staatsgerichtshofes unserem Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern dienen werden. Noch einmal: Herzlichen Glückwunsch!
Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: a) Einsetzung einer Enquetekommission „Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes“ - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/796 - b) Einsetzung einer Enquetekommission „Für den Schutz der Freiheit - Niedersachsen braucht einen handlungsfähigen Verfassungsschutz!“ - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/826 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 17/1124