Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun der Wirtschaftsminister das Wort. Herr Minister Lies, bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich im Kern mit der Prüfung, wann die Sozialversicherungsbeiträge einzuziehen sind. Es handelt sich - das muss man, glaube ich, noch einmal klarstellen - unbestritten um ein Bundesgesetz. Das ist nicht auf unserer Ebene änderbar.
Ich will noch einmal sagen, dass es seit acht Jahren eingespielt funktioniert. Ich glaube, das gehört zur Wahrheit mit dazu.
genannt wurde. Es ging darum, die Anhebung des Beitragssatzes zu vermeiden, also wirtschaftsfreundliche Politik zu machen, und bei den 19,5 % zu bleiben. Auch das gehört zur Wahrheit mit dazu.
Ich will die Anmerkung wiederholen: Es waren - zumindest in den letzten vier Jahren - Sie in der schwarz-gelben Landes- und in der schwarzgelben Bundesregierung, die das hätten umsetzen können. Ich erinnere mich an eine Wirtschaftsministerkonferenz. Es gab von Bundesseite und auch von anderen Ländern überhaupt keine Zustimmung zu diesem Verfahren. Das war überhaupt nicht abgestimmt. Der Bund hat nicht zugestimmt. Ich habe das Gefühl, dass Sie mit dem, was Sie hier vorschlagen, ziemlich allein in den Ländern unterwegs sind. Zumindest war das der Eindruck der Wirtschaftsminister, die an der Konferenz teilgenommen haben.
Die Stellungnahme der alten Bundesregierung dazu war auch eindeutig. Die hat das nämlich von Beginn an abgelehnt.
Jetzt kommt die Frage: Was ist eigentlich passiert? - Deshalb noch einmal zu den Ausführungen von Herrn Fredermann und Frau König: Das erste Mittelstandsentlastungsgesetz war sozusagen die erste Korrektur dessen - da haben Sie völlig recht -, was man zu Beginn falsch gemacht hat. Da musste man nämlich zweimal rechnen. Das hat man sehr schnell gemerkt - das hätte man auch schneller merken können; das gebe ich offen zu - und sehr schnell korrigiert. Seitdem gibt es nur eine Abrechnung. Deswegen verstehe ich die Diskussion an dieser Stelle gar nicht. Es gibt eine Abrechnung, und die besteht aus der pauschalen Beitragsabführung des laufenden Monats und aus der Spitzabrechnung des Vormonats. Ansonsten würde es auch eine Abrechnung geben, und die wäre dann die Summe aus der Spitzabrechnung des aktuellen Monats. Das ist die gleiche Rechnung!
Ich verstehe gar nicht, wo für Sie der Unterschied ist. Sie rechnen einmal eine Pauschale runter und einmal nicht. Sie übertreiben an dieser Stelle!
Das ist kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, sondern das ist eine ganz normale Berechnung, die sich seit acht Jahren bei den Unternehmen
Meine Damen und Herren, alle Beitragsabrechnungen werden somit an einem Termin pro Monat vorgenommen, und es gibt nur zwölf Abrechnungstermine im Jahr. Auch da verstehe ich Sie nicht. An dieser Stelle hat sich überhaupt nichts verändert. Ich gebe zu, die Korrektur war notwendig, um zu diesem Ergebnis kommen.
Dann zu dem Hinweis auf die Milliardenüberschüsse: Ich glaube, es gehört - bei allem Respekt - zur Wahrheit mit dazu, dass wir rund 80 Milliarden Euro pro Jahr - also ein Viertel der Ausgaben für die Renten - aus Steuereinnahmen finanzieren. Zu sagen, wir hätten ein Milliardenüberschuss, würde, glaube ich, dann greifen, wenn wir einen wesentlichen Teil oder alles von dem decken könnten, was wir sowieso finanzieren.
Ich meine, das gehört zur Wahrheit mit dazu. Frau König, ich sage doch gar nicht, dass Ihr Anliegen völlig falsch ist. Es gehört aber zur Wahrheit mit dazu, dass wir gar nicht das Geld haben, um das entsprechend umzustellen.
Wenn wir zum früheren System zurückkehren würden, würden wir eine Monatseinnahme von gut 15 Milliarden Euro entziehen. Und Sie wissen, was das für Folgen hätte. Wir müssten nämlich wieder die Gefahr der Beitragserhöhung diskutieren. Dann würden wir doch wieder der Wirtschaft schaden, und dann würden Sie doch als nächstes Argument vorbringen: Beitragserhöhungen schaden der Wirtschaft. - Auch das kann doch nicht unser Ziel sein. Insofern ist auch das der falsche Weg.
Dann kommt die Frage: Brauchen wir nicht eine klare Regelung? - Welchem Unternehmen hilft es denn, wenn wir ihm suggerieren, dass wir noch einmal die Frage der Veränderung diskutieren? - Wir haben seit acht Jahren eine klare Regelung. Ich glaube, das Hin und Her würde den Unternehmen in unserem Land nicht helfen. Deswegen glaube ich, dass es richtig ist, dabei zu bleiben und zu sagen: Diese Regelung mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz ist inzwischen vom Mittelstand akzeptiert und wird auch entsprechend umgesetzt.
jemand betont, dass dies der Grund wäre, dass dort Arbeitsplätze abgebaut werden sollen. Bitte überlegen Sie doch einmal, was Sie gesagt haben und welchen Zusammenhang Sie hergestellt haben!
Deswegen spricht sich die Landesregierung an dieser Stelle für die Beibehaltung der Fälligkeitsregelung aus. Ich glaube, wir brauchen auch Vertrauen darin, dass wir nicht ständig etwas verändern. Der beste Abbau von Bürokratie ist, Verfahren nicht ständig wieder zu verändern. Wir werden das in diesem Sinne machen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/919 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Dem Antrag wurde nicht gefolgt.
Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratung: Die A 39 ist von großer wirtschaftlicher und verkehrlicher Bedeutung für Niedersachsen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/447 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/992 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 17/1156
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zielt auf eine Annahme des Antrags der FDP-Fraktion in einer geänderten Fassung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben unseren Ursprungsantrag im Spätsommer letzten Jahres eingebracht, nachdem durch die Antwort von Minister Lies klar war, dass sich die Landesregierung positiv zur A 39 einlässt, dass sie sie weiterführen will und dass sie sie für bedeutend hält.
Wir hatten gedacht, dass es in den Beratungen aufgrund dieser klaren Antwort, die dem Parlament gegeben worden ist - sowohl hier im Plenum als auch schriftlich -, zu einem gemeinsamen Konsens kommen kann, und waren, als die Regierungsfraktionen im Ausschuss angekündigt haben, einen Änderungsantrag vorzulegen, guter Dinge, dass wir geschlossen, parteiübergreifend ein deutliches Signal zugunsten der A 39 geben könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu ist es bisher in den Beratungen leider nicht gekommen, was uns persönlich sehr überrascht hat. Denn wenn man sich einmal zugunsten der A 39 einlässt, dann sollte es doch auch möglich sein, zu einem Konsens zu kommen, auch wenn zugegebenermaßen der eine oder andere Satz in unserem ursprünglichen Antrag von Ihnen nicht hätte mitgetragen werden können, beispielsweise zu den Aussagen von Umweltminister Wenzel, aber das hätte man ja ändern können.
Ein Konsens und ein einstimmiges Signal aus dem Landtag sind für die Region schon wichtig. Denn dort hat man immer noch nicht die absolute Sicherheit, dass die Positionierung der Landesregierung auch wirklich von der Mehrheit im Parlament getragen wird. Und diese Unsicherheit sollte man, glaube ich, den Akteuren vor Ort nehmen. Wir sollten uns gemeinsam zur A 39 bekennen. Deshalb schlagen Ihnen CDU und FDP heute eine für Sie relativ einfach mitzutragende Formulierung vor. Wir haben quasi für Sie - unentgeltlich - einen Änderungsvorschlag geschrieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der erste Absatz des Änderungsantrags zeigt die wirtschaftliche Bedeutung der A 39 für die Regionen auf. Damit wir uns hier nicht über die Worte streiten müssen, haben wir die Antwort dieser Landesregierung mit Blick auf die Bedeutung der A 39 wörtlich übernommen. Sie ist von Minister Lies unterschrieben. Minister Lies hat in der gleichen Antwort auch erklärt, dass Umweltminister Wenzel als Ka
Der zweite Absatz, zu dem wir Sie um Zustimmung bitten, enthält die Feststellung, dass der Landtag die Aussage des Ministerpräsidenten vom 15. Januar begrüßt, über die die Braunschweiger Zeitung am 16. Januar berichtet hat. Die Feststellung lautet - Zitat -:
Ich glaube, dass es für die Regierungsfraktionen keine Hürde sein kann, eine Aussage des Ministerpräsidenten zu begrüßen, wenn selbst die Oppositionsfraktionen dies schriftlich tun.
Aber wir gehen noch einen Schritt weiter, damit die Menschen in dem betroffenen Raum um die A 39 wissen, wie die Positionierung des Landtages tatsächlich ist. In einem dritten Absatz wollen wir als Oppositionsfraktionen - nur wegen der Sache - vom Landtag folgenden Satz beschließen lassen: