Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte nun die an dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, also Frau Eilers, Herrn Onay und Herrn Lammerskitten, nacheinander abzustimmen. Danach wählt dann der Sitzungsvorstand.
Ich frage ins Plenum hinein, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die bzw. der bei gegebenem Willen gleichwohl noch nicht gewählt hat. Dann melden Sie sich bitte laut. - Es scheint so zu sein, dass alle aufgerufen wurden und, so sie wollten, auch gewählt haben.
Ich darf den Wahlgang insofern unterbrechen, als wir jetzt auszählen müssen. Ich würde am liebsten sagen: Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben werden. Ein paar Minuten kann es aber schon dauern, weil immerhin sieben Namen anzukreuzen waren und weil man nicht weiß, wie geschlossen gewählt wurde. Wir gucken einmal.
Ich darf Sie bitten, im Plenarsaal zu bleiben. Verlassen Sie ihn allenfalls in sogenannten Notfällen. Wann ein Notfall gegeben ist, müssen Sie selber entscheiden. Ich hoffe, dass uns das Ergebnis in 10, 15 oder 20 Minuten vorliegt. Bis dahin werden alle am Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, nämlich Frau Eilers, Herr Onay und Herr Lammerskitten, sowie Frau Vizepräsidentin Dr. Andretta und Herr Vizepräsident Bachmann die Stimmen auszählen.
Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Ich gebe nun das Wahlergebnis zu Nr. 1 a des Wahlvorschlages betreffend Frau Eva HausmannLucke bekannt. Abgegeben wurden 137 Stimmen, davon 136 gültige und eine ungültige. 127 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 4 mit Nein
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 137 Abgeordneten beträgt 69. Die Zweidrittelmehrheit von 137 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 91. Mit Ja haben 127 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Frau HausmannLucke ist gewählt. - Frau Hausmann-Lucke, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Ich gebe sodann das Wahlergebnis zu Nr. 1 b des Wahlvorschlages betreffend Herrn Dr. Thomas Veen bekannt. Abgegeben wurden 137 Stimmen, davon 136 gültige und eine ungültige. 127 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 4 mit Nein gestimmt. 5 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. Mit Ja haben, wie bereits erwähnt, 127 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Dr. Veen ist gewählt. - Herr Dr. Veen, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Ich gebe das Wahlergebnis zu Nr. 2 a des Wahlvorschlages betreffend Frau Hannelore Kaiser bekannt. Abgegeben wurden 137 Stimmen, davon 137 gültige und keine ungültige. 129 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 6 mit Nein gestimmt. 2 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. Mit Ja haben also, wie erwähnt, 129 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Frau Hannelore Kaiser ist gewählt. - Frau Kaiser, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Ich gebe schließlich das Wahlergebnis zu Nr. 2 b des Wahlvorschlages betreffend Herrn Professor Dr. Werner Heun bekannt. Abgegeben wurden 137 Stimmen, davon 137 gültige und keine ungültige. 126 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 8 mit Nein gestimmt. 3 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. Mit Ja haben also 126 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Dr. Heun ist gewählt. - Herr Heun, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Ich gebe sodann das Wahlergebnis zu Nr. 2 c des Wahlvorschlages betreffend Frau Gabriele Beyer bekannt. Abgegeben wurden 137 Stimmen, davon 136 gültige und eine ungültige. 128 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 6 mit Nein gestimmt. 2 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. Mit Ja haben also 128 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Frau Beyer ist gewählt. - Frau Beyer, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Ich gebe jetzt das Wahlergebnis zu Nr. 2 d des Wahlvorschlages betreffend Frau Dr. Ulrike Sassenberg-Walter bekannt. Abgegeben wurden 137 Stimmen, davon 136 gültige und eine ungültige. 128 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 6 mit Nein gestimmt. 2 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. Mit Ja haben, wie bereits erwähnt, 128 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Frau Dr. Sassenberg-Walter ist gewählt. - Frau Dr. Sassenberg-Walter, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.