Insoweit sind im Interesse der vielen Menschen, die auf einer Warteliste stehen und deren Chancen, zu überleben, sonst deutlich schlechter sind, alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Ärzteschaft und das Pflegepersonal gefordert.
Zu 1: Leider ist die Zahl postmortaler Organspenden in Niedersachsen von 310 im Jahr 2011 auf 222 im Jahr 2013 sehr stark zurückgegangen. Das sind jeweils die Zahlen von Januar bis November.
Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK sind von den 62 % der Bevölkerung in 2011, die sagten, sie wären zur Organspende bereit, im Jahr 2013 nur noch 48 % übrig geblieben. Die Zahlen machen deutlich, wie sehr die Menschen das Vertrauen in die Organspende verloren haben. Die Ursachen dafür sind durchaus vielfältig. Die jüngsten Manipulationen bei der Organvergabe haben sicherlich deutlich dazu beigetragen, dass die Menschen die Organspende zunehmend skeptisch sehen.
Die Landesregierung sieht die Ursache für die zurückgehende Bereitschaft zur Organspende auch in der vielfältigen Berichterstattung zu den Manipulationen in den bisherigen Verfahren, die ebenfalls zu einer ablehnenden Haltung gegenüber der Organspende geführt haben mögen. Diese ablehnende Haltung beruht nach der Beobachtung der Landesregierung nicht etwa auf dem fehlenden Willen, schwer erkrankten Menschen zu helfen. Ursächlich scheinen die Berichte über einzelne Vorgänge zu sein, die zu Zweifeln führen, ob bei dem Verfahren alles mit rechten Dingen zugeht.
versitätsmedizin Göttingen zweifelsohne gewesen. Dadurch haben Personen ein Spenderorgan erhalten, denen es nach den maßgeblichen Kriterien nicht zugestanden hätte, zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt. Zugleich ist damit untrennbar verbunden, dass damit auch anderen ein Spenderorgan vorenthalten wurde. Dass diese Manipulationen aus dem Jahr 2012 noch heute und damit weit über ein Jahr später Gegenstand von Mediendebatten sind, liegt an dem laufenden Strafprozess gegen den verantwortlichen Leiter der Transplantationsmedizin. Dieser Strafprozess ist leider bis heute nicht abgeschlossen.
Zu weiteren Irritationen führt auch immer die sogenannte Hirntod-Debatte. Die ärztliche Feststellung des Hirntodes ist die gesetzliche Voraussetzung für eine Organentnahme bei einer postmortalen Organspende. Erst jüngst ist in der Süddeutschen Zeitung im Zusammenhang mit der Organspende zu lesen gewesen - ich zitiere -: „In deutschen Krankenhäusern werden Menschen oft fälschlicherweise für hirntot erklärt.“ Diese Feststellung ist erstens inhaltlich falsch und zweitens sehr schädlich. Solche Meldungen führen verständlicherweise zur Verunsicherung in der Bevölkerung, weil der Eindruck erweckt wird, als würden gesetzeswidrig vor dem Eintritt des Todes Organe entnommen.
Um die Bereitschaft für die Organspende innerhalb der Bevölkerung zu erhöhen, ist an erster Stelle die Niedersächsische Organspendekampagne „Du fehlst mir!“ zu nennen. - An dieser Stelle stelle ich fest, dass ich etwas vergessen habe.
Ich habe nämlich Herrn Busemann gebeten, dass ich ausnahmsweise gegen alle Regeln dieses Hauses ein Plakat zeigen darf. Das ist das Plakat der Kampagne für Organspende. Es ist völlig unpolitisch.
Diese Kampagne „Du fehlst mir!“ ist eine landesweite Kampagne, in der die Niedersächsische Landesregierung auf das Thema Organspende aufmerksam macht. Ziel der Kampagne ist es, zu informieren und aufzuklären, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Mit verschiedenen Aktionen hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - heute heißt es noch so - das Thema in den letzten Monaten gezielt in der Öffentlichkeit platziert. In einem pressewirksamen Termin haben der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil, die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić und ich in durchaus persönlichen Statements für die Organspende und für die Entscheidung zu einem Spendeausweis geworben. Diese Statements wurden auch als Videobeitrag aufgezeichnet und sind auf dem YouTube-Kanal des Ministeriums zu sehen.
Mit dem Motiv zur Organspendekampagne hat die Landesregierung in verschiedenen niedersächsischen Großstädten an Bushaltestellen für dieses Thema geworben. Ich muss sagen, es hat sehr gut ausgesehen. Gerade dieses Herz „Du fehlst mir!“ hat die Blicke auf sich gezogen.
Mit diesem auffälligen Motiv sind wir auch in Gastronomiebetriebe gegangen und haben dort Postkarten einschließlich Spendeausweise ausgelegt. Diese Postkarten haben Sie sicherlich auch schon gesehen. Sie haben den kleinen Clou erkannt, dass man das Herz herausdrücken kann, sodass ein Herz fehlt oder man dieses Herz weiterverschenken kann.
Die Medien, d. h. Plakate - wie eben gezeigt - und Postkarten, werden im Moment auch an die Ärztinnen und Ärzte, an die Krankenhäuser überall im Land verschickt, damit auch dort für die Organspende geworben werden kann. Wer hier das Haus verlässt, der sieht, dass beim gegenüberliegenden Sozialministerium über dem Eingangsportal ein 16 m ² großes Banner hängt, das ebenfalls auf diese Kampagne aufmerksam macht.
Im Januar dieses Jahres haben wir eine Talkrunde mit prominenten Gästen wie dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, und Professor Axel Haverich, Direktor der Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie der MHH, durchgeführt und über das Thema Organspende diskutiert. Das war eine sehr interessante Diskussion, weil es dabei nicht nur um die Organspende nach dem Tode ging, sondern auch - wie im Fall von Michael Sommer - um die sogenannte Lebendspende. Wie FrankWalter Steinmeier hat er eine seiner Nieren seiner erkrankten Ehefrau gespendet. Wir haben sehr berührend und sehr intensiv bei dieser Veranstaltung auch von der 14-jährigen Jasmin Ehrich aus
Laatzen und von Jörg Böckelmann aus Bockenem erfahren, die beide dringend auf ein Spenderherz angewiesen sind und die dort das Thema Organspende aus ihrer Sicht beleuchtet haben. Insa Krey aus Hannover wartet auf eine Spenderlunge; sie hat dort ebenfalls Stellung genommen und für die Organspende geworben. Zu Wort kamen natürlich auch ein Ethiker und der Geschäftsführende Arzt der Deutschen Stiftung Organtransplantation, DSO, Region Nord. Diese Veranstaltung wurde dokumentiert. Die Videos sind ebenfalls auf dem YouTube-Kanal des Ministeriums veröffentlicht. Flankierend erschienen dazu umfangreiche Berichte, auch in den Printmedien.
Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung besitzen derzeit 28 % der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger einen Organspendeausweis. Deshalb appelliert die Landesregierung mit ihrer Kampagne öffentlich, sich zu informieren, eine Entscheidung zu treffen und diese Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren. Gerade wenn besondere Situationen schnelles Handeln erfordern, wird der Ausweis zum wichtigsten Dokument für Angehörige und medizinisches Personal.
Die Landesregierung begrüßt den verpflichtenden Einsatz von Transplantationsbeauftragten in niedersächsischen Kliniken. Nach § 9 b des Transplantationsgesetzes müssen sogenannte Entnahmekrankenhäuser einen fachlich qualifizierten Transplantationsbeauftragten oder eine fachlich qualifizierte Transplantationsbeauftragte bestellen. Diese Pflicht ist im Jahr 2012 in das Gesetz aufgenommen worden. Transplantationsbeauftragte sind im Wesentlichen für vier Aufgaben verantwortlich: Sie haben erstens dafür zu sorgen, dass hirntote Patientinnen und Patienten der Koordinierungsstelle gemeldet werden. Sie haben zweitens Angehörige der Organspender und Organspenderinnen in angemessener Weise zu begleiten. Sie haben drittens die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe im Entnahmekrankenhaus in Bezug auf die Organspende, d. h. zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Bundesgesetz, festzulegen. Sie haben viertens dafür zu sorgen, dass das ärztliche und pflegerische Personal im Entnahmekrankenhaus über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird.
Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, sind die Transplantationsbeauftragten gesetzlich mit einer entsprechenden Stellung versehen worden: Sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig, sie unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keinen Weisungen, sie sind in Erfüllung ihrer Aufgaben unmittelbar der ärztlichen Leitung des Entnahmekrankenhauses unterstellt, und sie sind so weit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Was die Qualität der Aufgabenwahrnehmung anbetrifft, schreibt das Gesetz vor, dass Transplantationsbeauftragte für die Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich qualifiziert sein müssen. Was allerdings unter „fachlich qualifiziert“ in diesem Zusammenhang zu verstehen ist, wird derzeit noch diskutiert. Es gibt Überlegungen sowohl seitens der Bundesärztekammer als auch seitens der zuständigen Länderreferentinnen und -referenten, die sich um eine bundeseinheitliche Betrachtungsweise bemühen.
Frau Ministerin, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, das Thema ist extrem wichtig. Es geht uns alle an. Ich darf bitten, die Geräuschkulisse gen null zu fahren und aufmerksam zuzuhören. - Bitte sehr, Frau Ministerin!
Vielen Dank. - Ein wichtiger Gesichtspunkt in dieser Debatte ist die Frage, ob Transplantationsbeauftragte nur aus dem ärztlichen Personal eines Krankenhauses rekrutiert werden dürfen. Noch wenig diskutiert wird bisher die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Weise auch Externe für diese Aufgabe in Betracht kommen.
Im Gesetz nicht geregelt ist, ist welchem Umfang Transplantationsbeauftragte zur Verfügung stehen müssen. Nach den derzeitigen Überlegungen der Bundesärztekammer werden 0,1 Vollzeitstellen für je zehn Intensivbetten für angemessen gehalten. Da nach dieser Vorgabe erst ab 100 Intensivbetten eine volle Stelle erforderlich wäre, werden Transplantationsbeauftragte in der Regel entweder in Teilzeit tätig sein, in Teilzeit freigestellt sein oder mehrere Krankenhäuser betreuen.
Entnahmekrankenhäuser sind nach § 9 a des Transplantationsgesetzes zugelassene oder in den Krankenhausplan aufgenommene Krankenhäuser, die nach ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organentnahmen zu ermöglichen. Diese Möglichkeit einer Organentnahme setzt mindestens das Vorhandensein eines Intensivbettes voraus, um die Vitalfunktionen einer hirntoten Person aufrechterhalten zu können. Die Anzahl der Krankenhäuser, die diese Voraussetzung erfüllen, beträgt in Niedersachsen rund 120. Die genaue Zahl wird feststehen, wenn das gesetzlich vorgesehene Benennungsverfahren abgeschlossen sein wird, womit bis Mitte dieses Jahres zu rechnen ist.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Entnahmekrankenhäuser eine Finanzierungspauschale für ihre Transplantationsbeauftragten erhalten. Die Höhe dieser Mittel ist in der Selbstverwaltung ausgehandelt worden, nämlich zwischen den Vertragspartnern Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutsche Stiftung Organtransplantation, Bundesärztekammer und GKV-Spitzenverband.
Für das Jahr 2013 standen bundesweit lediglich 6 Millionen Euro zur Finanzierung der Transplantationsbeauftragten in insgesamt 1 400 Entnahmekrankenhäusern zur Verfügung. Hiervon entfielen 2,4 Millionen Euro auf die Deckung eines Sockelbetrages von je 1 714 Euro je Entnahmekrankenhaus. Die übrigen 3,6 Millionen Euro wurden je nach Aufwand auf die 1 400 Kliniken aufgeteilt.
Das sieht ab dem Jahr 2014 schon deutlich besser aus. Jetzt werden 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2015 und 2016 sollen dann jeweils 18 Millionen Euro für die Kosten der Transplantationsbeauftragten zur Verfügung stehen. Damit wird sich die Möglichkeit der Freistellung von anderen Aufgaben erweitern lassen.
So viel zu den nüchternen Zahlen und dazu, was im Bereich der Organtransplantation geregelt werden muss.
Aber es geht hier um mehr als das, was wir als Landesregierung formell regeln können. Es ist ganz wichtig, dass wir es vielleicht gemeinsam schaffen, dieses Thema deutlich besser bei der Bevölkerung zu platzieren und das verloren gegangene Vertrauen in die Richtigkeit der Abläufe bei der Organspende wiederherzustellen.
Wir sind uns sicher, dass alle Voraussetzungen dafür, dass dies vernünftig und gut läuft, wirklich gegeben sind. Wir müssen gemeinsam die Men
schen davon überzeugen, dass es erstens so ist und dass es sich zweitens lohnt, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, um den Tod anderer Menschen verhindern zu können.
Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich die Kollegin Immacolata Glosemeyer gemeldet. Bitte sehr, Frau Kollegin! Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Warum hat Niedersachsen noch kein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes?
Das Thema ist in den vergangenen Jahren mehrfach, auch hier im Landtag, diskutiert worden. Die vorherige Landesregierung hat es nicht für nötig gehalten hat, ein eigenes Transplantationsgesetz zu schaffen. Wir prüfen gerade sehr genau, ob es nicht vernünftig ist, doch die Dinge, die nicht im Bundesrecht geregelt sind, hier in Niedersachsen zusätzlich zu regeln.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Brunotte von der Fraktion der SPD. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, was könnte Niedersachsen denn mit einem Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz im Bereich Transplantationen gestalten und ausfüllen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was man ausgestalten könnte, wäre z. B. die Frage der zusätzlichen Freistellung in den Kliniken. Was man ausgestalten könnte, wären z. B. Regelungen zum Thema Lebendspende. Auch das ist auf Bundesebene nicht wirklich abschließend geregelt. Man müsste auch schauen, ob man möglicherweise gemeinsam mit den Krankenhäusern noch weitere Regelungen schafft, was z. B. die Frage der Qualifizierung von Transplantationsbeauftragten angeht.